Einheit- liches Warnsignal für den Gleisbau Anforderungen des ...
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Dialog<br />
Mitteilungsblatt der Eisenbahn-Unfallkasse<br />
Gesetzliche Unfallversicherung<br />
❚ <strong>Anforderungen</strong> <strong>des</strong> Arbeitsschutzes an Güterwagen<br />
❚ Verzinsung von Geldleistungen<br />
❚ Neufassung der Gefahrstoffverordnung<br />
❚ Beurteilung <strong>des</strong> Raumklimas<br />
2/2011<br />
❚ <strong>Einheit</strong><strong>liches</strong><br />
<strong>Warnsignal</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong><br />
<strong>Gleisbau</strong>
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
in dem vorliegen<strong>den</strong> Heft haben wir <strong>für</strong> Sie wieder eine Vielzahl von aktuellen Themen<br />
zusammengestellt. Auf <strong>den</strong> Seiten 2 bis 5 widmen wir uns dem wichtigen Thema der<br />
Sicherung von Beschäftigten bei Arbeiten im Gleisbereich. Derzeit<br />
wer<strong>den</strong> noch unterschiedliche <strong>Warnsignal</strong>e benutzt. Alle Beteiligten haben eine Untersuchung<br />
unterstützt, um das besser geeignete <strong>Warnsignal</strong> zu ermitteln. Wir berichten<br />
über das Untersuchungsergebnis.<br />
Für <strong>den</strong> Eisenbahnbetrieb wer<strong>den</strong> ständig neue Fahrzeuge entwickelt und hergestellt.<br />
Bereits bei der Konstruktion dieser Fahrzeuge sind die Belange <strong>des</strong> Arbeitsschutzes zu<br />
beachten. Eine gut durchdachte Fahrzeugkonstruktion kann bereits eine Vielzahl von<br />
möglichen Arbeitsunfällen verhindern. Alles Wissenswerte über die neue BGI/GUV-I<br />
8640 „Neue Eisenbahnfahrzeuge“ fin<strong>den</strong> Sie auf <strong>den</strong> Seiten 6 bis 8.<br />
Im Anschluss an unseren Widerspruch, <strong>den</strong> Sie diesmal auf der Seite 9 nachlesen<br />
können, beschäftigen wir uns mit der Verzinsung von Renten. Unfallrenten wer<strong>den</strong><br />
in aller Regel erst nach dem eigentlichen Rentenbeginn festgestellt, so dass der Versicherte<br />
eine Rentennachzahlung erhält. Diese Rentennachzahlung ist zu verzinsen. Wie<br />
sich diese Verzinsung berechnet, wird in dem Beitrag ausführlich beschrieben.<br />
Unser Telegramm auf <strong>den</strong> Seiten 14 bis 17 informiert Sie über <strong>den</strong> Tag der Verkehrssicherheit<br />
im Juni dieses Jahres und kündigt die diesjährige A+A in Düsseldorf an. Ferner<br />
berichten wir u.a. über Neuigkeiten aus dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat und über<br />
eine interessante Umfrage zum Thema „Beachtung von Verkehrsregeln“ im Rahmen der<br />
Präventionskampagne „Risiko raus“.<br />
Die neue Gefahrstoffverordnung mit ihren wichtigsten Neuerungen stellen wir Ihnen<br />
auf <strong>den</strong> Seiten 18 bis 20 vor. Zu diesem Thema haben wir diesmal auch unser Interview<br />
(Seiten 12 und 13) geführt. Unser Gesprächspartner war Peter Malinowski, stellvertretender<br />
Betriebsrat <strong>des</strong> Werkes Bremen von DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH.<br />
Unsere Checkliste auf Seite 25 dreht sich ebenfalls um das Thema „Gefahrstoffe“.<br />
Am Ende dieses Heftes beschäftigen wir uns auf Seite 21 mit dem Thema „Raumklima“<br />
anhand der neuen Information „Beurteilung <strong>des</strong> Raumklimas“ (GUV-I 7003),<br />
mit der dem Arbeitgeber eine Hilfe zur Beurteilung der Arbeitsumgebungsfaktoren zur<br />
Verfügung steht.<br />
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre <strong>des</strong> EUK-Dialog und hoffen, dass<br />
möglichst viele Beiträge in Ihrem jeweiligen Aufgabengebiet aktiv genutzt und umgesetzt<br />
wer<strong>den</strong> können.<br />
Bleiben Sie gesund und munter.<br />
Bis zum nächsten Mal, Ihr „EUK-Dialog“-Redaktionsteam<br />
Prolog · Inhalt<br />
Unsere Themen<br />
EUK aktuell<br />
2 <strong>Einheit</strong><strong>liches</strong> <strong>Warnsignal</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Gleisbau</strong><br />
Prävention<br />
6 <strong>Anforderungen</strong> <strong>des</strong><br />
Arbeitsschutzes an<br />
Güterwagen<br />
Unfallversicherung<br />
9 Aus der Arbeit <strong>des</strong><br />
Widerspruchsausschusses<br />
10 Verzinsung von<br />
Geldleistungen<br />
Dialog<br />
12 Gefahrstoffe im betrieblichen<br />
Einsatz<br />
Telegramm<br />
14 Öffentliche<br />
Bekanntmachungen<br />
14 Vorschau auf die A+A 2011<br />
15 Zwei Drittel der Aurofahrer<br />
übertreten Tempolimits<br />
16 Neues von Napo<br />
16 Tag der Verkehrssicherheit<br />
am 18. Juni 2011<br />
17 Neue Technische Regeln<br />
<strong>für</strong> Betriebssicherheit<br />
Sicherheit überall<br />
18 Neufassung der<br />
Gefahrstoffverordnung<br />
21 Beurteilung <strong>des</strong><br />
Raumklimas<br />
Checkliste<br />
25 Gefahrstoffe<br />
Weitere Rubriken<br />
22 Leserforum<br />
23 Wer schreibt, gewinnt...<br />
24 Das gibt‘s im nächsten Heft<br />
24 Impressum<br />
Unser Titelbild<br />
Sicher arbeiten –<br />
es lohnt zu leben<br />
EUKDialog 2/2011 1
EUK aktuell<br />
<strong>Einheit</strong><strong>liches</strong><br />
<strong>Warnsignal</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />
<strong>Gleisbau</strong><br />
Die Warnung der Beschäftigten im <strong>Gleisbau</strong> vor <strong>den</strong> Gefahren durch <strong>den</strong><br />
Zugverkehr erfolgt mittels akustischer <strong>Warnsignal</strong>e. Akustische <strong>Warnsignal</strong>e<br />
haben gegenüber optischen Signalen <strong>den</strong> entschei<strong>den</strong><strong>den</strong> Vorteil, dass sie<br />
keiner Hinwendung bedürfen. Stand der Technik sind elektronische Warnsysteme<br />
(AWS), die von fahren<strong>den</strong> Zügen automatisch aktiviert wer<strong>den</strong>. Sie sind<br />
auf der Feldseite <strong>des</strong> benachbarten Betriebsgleises und auch auf <strong>Gleisbau</strong>maschinen<br />
angeordnet. In Deutschland, aber auch in anderen europäischen<br />
Ländern, wer<strong>den</strong> im Wesentlichen elektronische <strong>Warnsignal</strong>geber der Zöllner<br />
Signal GmbH (D) und der Schweizer Electronic AG (CH) mit jeweils eigener<br />
<strong>Warnsignal</strong>charakteristik (Autoprowa-<strong>Warnsignal</strong>, Minimel-<strong>Warnsignal</strong>) eingesetzt.<br />
Das hat zur Folge, dass sich die Beschäftigten je nach Ausstattung der<br />
<strong>Gleisbau</strong>stelle auf unterschiedliche <strong>Warnsignal</strong>e einstellen müssen.<br />
Unterschiedliche <strong>Warnsignal</strong>charakteristiken <strong>für</strong> die gleiche Verhaltensaufforderung<br />
(zum Beispiel Arbeitsgleise räumen) sind aus Sicht <strong>des</strong> Arbeitsschutzes<br />
generell ungünstig. Hinzu kommt, dass zumin<strong>des</strong>t an <strong>Gleisbau</strong>maschinen<br />
weitere akustische (Arbeits-/Maschinen-)Signale verwendet wer<strong>den</strong> wie zum<br />
Beispiel beim Anlaufen der Räumkette einer Bettungsreinigungsmaschine.<br />
Dr. Uwe Sauer (Versuchskonzepte) und Dr. Sandra Dantscher<br />
(Versuchsdurchführung, Auswertung) berichten über die im Zeitraum<br />
Dezember 2009 bis Mai 2010 im Institut <strong>für</strong> Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen<br />
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), St. Augustin, ausgeführten<br />
Versuche zur Vereinheitlichung der <strong>Warnsignal</strong>charakteristik.<br />
2<br />
Ziel<br />
Es galt herauszufin<strong>den</strong>, ob eines der<br />
bei<strong>den</strong>, seit Jahren bei elektronischen<br />
<strong>Warnsignal</strong>gebern (WSG) eingeführten<br />
oben genannten <strong>Warnsignal</strong>e leichter<br />
als das andere wahrzunehmen und<br />
damit <strong>für</strong> die Warnung der Beschäftigten<br />
an Arbeitsstellen im <strong>Gleisbau</strong> besser<br />
geeignet ist.<br />
Versuchskonzeption<br />
Hörversuche mit Personen wur<strong>den</strong><br />
als zweckmäßig angesehen, weil im<br />
<strong>Gleisbau</strong> gerade Personen mit diesen<br />
<strong>Warnsignal</strong>en auf Gefahren aufmerksam<br />
gemacht wer<strong>den</strong>. Außerdem lässt ein<br />
rein theoretisches Vergleichen der<br />
unterschiedlichen Signalparameter nur<br />
ein unbefriedigen<strong>des</strong> und kein objektives<br />
Ergebnis erwarten. Der Einsatz<br />
von Versuchspersonen als „Messinstrument“<br />
erschien auch <strong>des</strong>halb sinnvoll,<br />
weil die Messgrößen eines Schallpegelmessers<br />
nur annähernd das menschliche<br />
Empfin<strong>den</strong> nachbil<strong>den</strong> können.<br />
Psychoakustische Größen wie Dissonanzen,<br />
Rauigkeit, Tonhaltigkeit und der<br />
zeitliche Verlauf <strong>des</strong> <strong>Warnsignal</strong>s sind<br />
<strong>für</strong> die Wahrnehmung von wesentlicher<br />
Bedeutung. Den beteiligten Mitarbeitern<br />
der DB AG, der Herstellerfirmen und der<br />
Unfallversicherungsträger (UVT) EUK<br />
und BG BAU wurde der Versuchsaufbau<br />
vorgeführt.<br />
Versuchsanordnung<br />
Die Versuche wur<strong>den</strong> im allseitig schallabsorbieren<strong>den</strong><br />
Messraum („schalltoter<br />
Raum“) <strong>des</strong> IFA durchgeführt. Dieser<br />
Raum ist <strong>für</strong> derartige Untersuchungen<br />
besonders geeignet, da hier die akustischen<br />
Bedingungen <strong>den</strong>en an Arbeitsplätzen<br />
im <strong>Gleisbau</strong> weitgehend entsprechen<br />
(nur geringe Schallreflexionen am<br />
Bo<strong>den</strong>).<br />
Ein Foto <strong>des</strong> Aufbaus zeigt die nebenstehende<br />
Abbildung. In einem Abstand von<br />
2,5 Meter (m) vor dem Proban<strong>den</strong>sitz<br />
waren auf Gitterrosten zwei Lautsprecher<br />
angeordnet, aus <strong>den</strong>en der Störschall<br />
abgestrahlt wurde. Dazwischen war ein<br />
dritter Lautsprecher montiert, über <strong>den</strong><br />
das jeweilige 3 Sekun<strong>den</strong> (s) andauernde<br />
<strong>Warnsignal</strong> abgegeben wurde.<br />
Durch Umsetzen <strong>des</strong> <strong>Warnsignal</strong>lautsprechers<br />
konnte das Signal auch von<br />
rechts (90°) auf die Versuchspersonen<br />
einwirken. Die drei Lautsprecher waren<br />
EUKDialog 2/2011
so gekippt, dass die Schallabstrahlung<br />
in Richtung <strong>des</strong> Kopfes der Versuchsperson<br />
(VP) erfolgte.<br />
Die „neutralen“ Versuchspersonen<br />
waren aus der Baumusterprüfung von<br />
Gehörschützern mit der Methodik derartiger<br />
Hörversuche vertraut, kannten aber<br />
die Verhältnisse im <strong>Gleisbau</strong> nicht. Bei<br />
<strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en Versuchen wur<strong>den</strong><br />
immer wieder andere Personen eingesetzt,<br />
um eine Gewöhnung (vorgefasste<br />
Meinung) auszuschließen. Es stan<strong>den</strong><br />
zwei verschie<strong>den</strong>e <strong>Gleisbau</strong>maschinen-<br />
Störgeräusche zur Verfügung: ein kontinuier<strong>liches</strong><br />
(Sieben von Schotter) und<br />
ein diskontinuier<strong>liches</strong> (Schütten von<br />
Schotter), bei dem etwa alle 6 s eine<br />
zirka 3 s lange Schüttung auftrat.<br />
Das Autoprowa-Signal ist durch ein<br />
zeitlich konstantes Spektrum und eine<br />
deutliche Rauigkeit gekennzeichnet,<br />
während das Minimel-Signal periodisch<br />
alle 250 ms eine zusätzliche spektrale<br />
Komponente enthält und somit auch im<br />
Pegel variiert. Die Qualität (Linearität)<br />
der gesamten Übertragungsanlage im<br />
Versuchsraum wurde mit Hilfe von Spektrumformern<br />
(Equalizern) linearisiert und<br />
regelmäßig überwacht, so dass die Störgeräusche<br />
und <strong>Warnsignal</strong>e <strong>den</strong> realen<br />
Bedingungen entsprachen.<br />
Die bei<strong>den</strong> Arbeitsgeräusche wur<strong>den</strong><br />
vom Prüfbereich „Lärm und Vibration“<br />
der BG BAU bei Arbeitsplatzmessungen<br />
ermittelt und als wav-Dateien<br />
bereitgestellt. Die Dateien wur<strong>den</strong> im<br />
Messraum abgespielt und mit einem<br />
Referenzmikrofon am Platz der Versuchsperson<br />
kontrolliert. Abbildungen 1 und 2<br />
zeigen <strong>den</strong> Vergleich der Spektren der<br />
BG BAU und <strong>des</strong> IFA. Die Übereinstimmung<br />
zwischen Arbeitsplatz- und Labormessung<br />
ist sehr gut. Die <strong>Warnsignal</strong>e<br />
wur<strong>den</strong> als wav-Dateien direkt von <strong>den</strong><br />
Herstellerfirmen Zöllner und Schweizer<br />
geliefert. Die Abbildung 3 zeigt jeweils<br />
die Spektren der Herstellermessung und<br />
<strong>des</strong> IFA. Auch hier ist die Übereinstimmung<br />
gut. Bei einem Termin vor Ort im<br />
IFA beurteilten Vertreter beider Hersteller<br />
die Klangqualität im Schallschluckraum<br />
als sehr gut.<br />
Bestimmung<br />
der Mithörschwelle<br />
Im ersten Teil der Experimente wurde<br />
die Mithörschwelle (MHS) der bei<strong>den</strong><br />
<strong>Warnsignal</strong>e bei verschie<strong>den</strong>en Arbeitsgeräuschen<br />
ermittelt unter der Annahme,<br />
dass sich die psychoakustischen Kriterien<br />
auch hier niederschlagen wür<strong>den</strong>.<br />
Unter der Mithörschwelle versteht man<br />
die Situation, bei der aus einem Störschall<br />
ein <strong>Warnsignal</strong> gerade noch „mitgehört“<br />
wird. Die rein messtechnische Definition<br />
lautet: Mithörschwelle bzw. der Mithörschwellenpegel<br />
eines <strong>Warnsignal</strong>s ist<br />
der Pegel, bei dem es bei einem gegebenen<br />
Störgeräuschpegel in 50 Prozent<br />
der Fälle wahrgenommen wird.<br />
EUK aktuell<br />
Abbildung 1:<br />
Vergleich<br />
der Spektren<br />
zwischen <strong>den</strong><br />
Messungen<br />
der BG BAU<br />
und <strong>des</strong> IFA<br />
(Schottersieben)<br />
Abbildung 2:<br />
Vergleich<br />
der Spektren<br />
zwischen <strong>den</strong><br />
Messungen<br />
der BG BAU<br />
und <strong>des</strong> IFA<br />
(Schotterschütten)<br />
Abbildung 3:<br />
Vergleich der<br />
<strong>Warnsignal</strong>spektren<br />
der<br />
Hersteller und<br />
Messung im<br />
IFA<br />
Untersucht wur<strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>e Situationen,<br />
wobei das <strong>Warnsignal</strong> (Minimel<br />
oder Autoprowa), das Störgeräusch<br />
(kontinuierlich oder diskontinuierlich) und<br />
die Signaleinfallsrichtung (von vorn oder<br />
unter 90° von der rechten Seite) variiert<br />
wur<strong>den</strong>.<br />
Bei jeweils konstant gehaltenem Störschall<br />
wur<strong>den</strong> die <strong>Warnsignal</strong>e in<br />
verschie<strong>den</strong>en „Lautstärke“-Stufen von<br />
EUKDialog 2/2011 3
EUK aktuell<br />
nicht hörbar bis sicher hörbar angeboten.<br />
Pro Versuchsdurchgang wurde<br />
je<strong>des</strong> 3 s lange Signal mit sechs Pegelstufen<br />
insgesamt 60mal im Störschall<br />
in unregelmäßiger Reihenfolge dargeboten.<br />
Je<strong>des</strong> gehörte Signal musste über<br />
eine Proban<strong>den</strong>taste bestätigt wer<strong>den</strong>.<br />
Die Versuchspersonen führten immer<br />
zwei Versuchsteile zur Bestimmung<br />
der Mithörschwelle unmittelbar nacheinander<br />
aus, wobei nur das <strong>Warnsignal</strong><br />
gewechselt wurde. Abbildung 4 zeigt ein<br />
typisches Ergebnis einer Mithörschwellenmessung.<br />
Der Anteil gehörter Signale<br />
liegt bei kleinen Signalpegeln bei 0 und<br />
wächst auf 100 Prozent <strong>für</strong> die höchsten<br />
getesteten Pegel an. Jede Pegelstufe<br />
wurde dabei zehnmal angeboten.<br />
Die statistische Auswertung erfolgte<br />
mittels zweier statistischer Verfahren, die<br />
praktisch zur gleichen Aussage führten.<br />
Zielgröße ist der Signalpegel, bei dem 50<br />
Prozent der angebotenen Signale gehört<br />
wer<strong>den</strong>. Die Ergebnisse wur<strong>den</strong> <strong>für</strong> die<br />
unterschiedlichen Kombinationen Störgeräusch-<strong>Warnsignal</strong><br />
miteinander verglichen<br />
und sind in der Tabelle 1 zusammengefasst.<br />
Dabei zeigten sich jeweils<br />
nur sehr kleine Unterschiede bei Mittelwert<br />
(MW MHS ) und Unsicherheit (SD) der<br />
Stichproben.<br />
4<br />
Störgeräusch Richtung VP MW /dB(A) Minimel MHS SD/dB(A) Minimel MW /dB(A) Autoprowa MHS SD/dB(A) Autoprowa<br />
kontinuierlich 0° 21 72,2 2,2 72,6 2,2<br />
diskontinuierlich 0° 9 64,7 2,9 64,2 2,5<br />
kontinuierlich 90° 10 70,9 3,8 71,1 1,5<br />
Tabelle 1: Zusammenfassung der Endergebnisse <strong>für</strong> die verschie<strong>den</strong>en Mithörschwellen<br />
Damit war keine Entscheidung<br />
zugunsten eines Signals möglich, zumal<br />
unter Berücksichtigung der jeweiligen<br />
Unsicherheit die Mittelwerte der Mithörschwellen<br />
praktisch gleich sind. Dies gilt<br />
sowohl <strong>für</strong> die verschie<strong>den</strong>en Störgeräusche<br />
als auch <strong>für</strong> die unterschiedlichen<br />
Einfallsrichtungen <strong>des</strong> <strong>Warnsignal</strong>s.<br />
Paarvergleich<br />
(überschwellige Messungen)<br />
Im zweiten Teil der Untersuchungen<br />
wurde ein überschwelliges Verfahren<br />
eingeführt, welches <strong>den</strong> im <strong>Gleisbau</strong><br />
vorliegen<strong>den</strong> Verhältnissen eher gerecht<br />
wird. Dort ist mittels Hörprobe immer zu<br />
überprüfen, ob das <strong>Warnsignal</strong> hörbar<br />
ist. Überschwellig bedeutet, dass das<br />
<strong>Warnsignal</strong> immer oberhalb der Mithörschwelle<br />
liegt.<br />
Hörversuche<br />
ohne Gehörschutz<br />
Bei diesem Versuchsansatz wur<strong>den</strong><br />
die <strong>Warnsignal</strong>e bei unterschiedlichen,<br />
aber jeweils gleich hohen Pegeln nacheinander<br />
paarweise angeboten, einmal<br />
Minimel und einmal Autoprowa. Die zu<br />
Vergleich Nummer <strong>Warnsignal</strong> A SN/dB(A) Prozent Minimel bevorzugt<br />
1 Autoprowa 3 100,00<br />
2 Minimel -5 95,83<br />
3 Autoprowa -10 88,89<br />
4 Minimel -3 100,00<br />
5 Minimel 5 87,50<br />
6 Autoprowa -8 83,33<br />
7 Autoprowa 0 91,67<br />
8 Autoprowa -5 91,67<br />
9 Minimel 3 95,83<br />
10 Minimel -8 100,00<br />
11 Autoprowa 5 100,00<br />
12 Autoprowa -3 91,67<br />
13 Minimel -10 88,89<br />
14 Minimel 0 100,00<br />
Gesamt Prozent Minimel bevorzugt 93,95<br />
Tabelle 2: Rohdaten der Paarvergleiche<br />
ohne Gehörschutz mit 24 Versuchspersonen (306 Urteile)<br />
entschei<strong>den</strong>de und in einem Antwortbogen<br />
zu dokumentierende Frage war:<br />
Welches der bei<strong>den</strong> Signale haben Sie<br />
besser/leichter wahrgenommen?<br />
Um Gewöhnungseffekte zu vermei<strong>den</strong>,<br />
wurde jede Pegelstufe zweimal, mit<br />
unterschiedlicher Reihenfolge der <strong>Warnsignal</strong>e,<br />
präsentiert. Geprüft wurde nur<br />
mit dem kontinuierlichen Störgeräusch.<br />
Als <strong>Warnsignal</strong>pegel wur<strong>den</strong> folgende<br />
Verhältnisse SN (Abstand <strong>Warnsignal</strong><br />
S zu Störschall N) relativ zum kontinuierlichen<br />
Störgeräusch (L Aeq = 85 dB)<br />
gewählt: SN = -10, -8, -5, -3, 0, 3 und 5<br />
dB(A). Dabei bedeutet zum Beispiel SN<br />
= – 10 dB(A), dass das <strong>Warnsignal</strong> 10<br />
dB(A) unter („leiser“) dem Störschall lag.<br />
Die Ergebnisse dieses Versuchsansatzes<br />
sind eindeutig. Tabelle 2 zeigt<br />
die Rohdaten, wie sie sich aus <strong>den</strong><br />
ausgefüllten Fragebögen ergeben<br />
haben. Dabei bedeutet „<strong>Warnsignal</strong> A“<br />
das Signal, das als erstes dargeboten<br />
wurde. Die letzte Spalte enthält <strong>für</strong> je<strong>den</strong><br />
Vergleich <strong>den</strong> Anteil der Urteile, die sich<br />
zugunsten <strong>des</strong> Minimel-Signals der<br />
Fa. Schweizer ausgesprochen haben.<br />
Da keine Abhängigkeit der Urteile von<br />
der Reihenfolge <strong>des</strong> Signalangebots<br />
erkennbar ist, kann man die Ergebnisse<br />
je SN-Verhältnis zusammenfassen und<br />
als Diagramm (Abbildung 5) darstellen.<br />
Damit ergibt sich, dass das Minimel-<br />
Signal der Fa. Schweizer durchgehend<br />
bei allen Signal-Störschallverhältnissen<br />
SN von über 80 Prozent der insgesamt<br />
24 Proban<strong>den</strong> (306 Urteile) bevorzugt<br />
wird. Im Mittel ergibt sich über<br />
alle angebotenen Signalpaare (d.h. alle<br />
SN-Werte und Signalreihenfolgen) eine<br />
Bevorzugung <strong>des</strong> Minimel-<strong>Warnsignal</strong>s<br />
von knapp 94 Prozent. Wegen dieser<br />
sehr eindeutigen Aussage <strong>für</strong> eines der<br />
bei<strong>den</strong> <strong>Warnsignal</strong>e ist die Anzahl der<br />
Proban<strong>den</strong> als ausreichend anzusehen.<br />
Hörversuche mit Gehörschutz<br />
Da an <strong>Gleisbau</strong>stellen wegen der hohen<br />
gesundheitsgefähr<strong>den</strong><strong>den</strong> Lärmbelastung<br />
vielfach Gehörschutz getragen<br />
wer<strong>den</strong> muss, wurde zusätzlich mit acht<br />
EUKDialog 2/2011
Proban<strong>den</strong> (112 Urteile) gemessen, die<br />
vorher noch nicht an der Studie teilgenommen<br />
hatten. Dazu wur<strong>den</strong> die<br />
Pegel der Geräusche (Störgeräusch und<br />
<strong>Warnsignal</strong>e) um 10 dB auf 95 dB(A)<br />
angehoben.<br />
Zum Einsatz kam ein Kapselgehörschutz<br />
der Firma Sperian Protection (Bilsom<br />
Leightning L3s), der laut IFA-Positivliste<br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Gleisbau</strong> geeignet ist (Kennzeichen<br />
S). Die Versuchspersonen wur<strong>den</strong><br />
angehalten, <strong>den</strong> Gehörschutz sehr<br />
sorgfältig aufzusetzen, um vergleichbare<br />
Dämmwerte wie in der Baumusterprüfung<br />
dieses Produkts zu erreichen<br />
und somit die gute Signalhörbarkeit zu<br />
gewährleisten.<br />
Bei der Messung bestätigte sich insgesamt<br />
das vorherige Ergebnis zugunsten<br />
<strong>des</strong> Minimel-Signals mit jeweils min<strong>des</strong>tens<br />
75 Prozent Zustimmung bei allen<br />
Pegelstufen und knapp 92 Prozent im<br />
Mittel über alle angebotenen Signalpaare<br />
(Abbildung 6).<br />
Ergebnis der Untersuchungen<br />
Die experimentellen Untersuchungen<br />
mit neutralen Versuchspersonen haben<br />
zu einem eindeutigen Ergebnis geführt.<br />
Dabei erwies sich der überschwellige<br />
Paarvergleich im Gegensatz zur Mithörschwellenmessung<br />
als geeigneter<br />
Versuchsansatz. Es konnte bei diesem<br />
der Praxis nahe kommen<strong>den</strong> Versuch<br />
gezeigt wer<strong>den</strong>, dass das Minimel-<br />
Signal der Fa. Schweizer im direkten<br />
Vergleich mit dem Autoprowa-Signal der<br />
Fa. Zöllner als das geeignetere <strong>Warnsignal</strong><br />
auf <strong>Gleisbau</strong>stellen anzusehen ist.<br />
Dieses Ergebnis hat keine Auswirkung<br />
auf die Technik der Schallübertragungssysteme<br />
der bei<strong>den</strong> Hersteller. Das<br />
ergibt sich aus der elektronischen Speicherung<br />
der <strong>Warnsignal</strong>charakteristik<br />
sowie der praktizierten wechselseitigen<br />
Anwendung beider <strong>Warnsignal</strong>e auf mit<br />
automatischen Warnsystemen ausgerüsteten<br />
<strong>Gleisbau</strong>maschinen.<br />
Diese Untersuchungen bil<strong>den</strong> die<br />
Grundlage <strong>für</strong> die Empfehlung der UVT<br />
EUK und BG BAU an die DB Netz AG,<br />
das Minimel-Signal der Fa. Schweizer<br />
als einheit<strong>liches</strong> <strong>Warnsignal</strong> <strong>für</strong> Arbeiten<br />
im Gleisbereich <strong>für</strong> automatische Warnsysteme,<br />
elektronische Einzelwarnsignalgeber<br />
sowie alle neuen Systeme<br />
einzuführen. Dieses einheitliche <strong>Warnsignal</strong><br />
soll be-sound-Signal genannt<br />
wer<strong>den</strong>. Konkret bedeutet das, dass bis<br />
zu einem bestimmten Zeitpunkt (diskutiert<br />
wird der Jahreswechsel 2013/2014)<br />
alle vorhan<strong>den</strong>en und bewährten Autoprowa-Systeme<br />
umzurüsten sind, was<br />
technisch problemlos möglich ist. Es<br />
wäre weiter sinnvoll, zu diesem Zeitpunkt<br />
auch <strong>den</strong> jahrzehntelangen Einsatz<br />
<strong>des</strong> CO 2 -Tyfons wegen seines anderen<br />
Klangbil<strong>des</strong> und der nicht unerheblichen<br />
gehörgefähr<strong>den</strong><strong>den</strong> Schallpegel bei der<br />
EUK aktuell<br />
Abbildung 4:<br />
Beispiel einer<br />
Mithörschwellen-<br />
(MHS)-<br />
Messung<br />
Abbildung 5:<br />
Ergebnis<br />
<strong>des</strong> Paarvergleichs<br />
mit 306<br />
Urteilen (ohne<br />
Gehörschutz)<br />
Abbildung 6:<br />
Ergebnis<br />
<strong>des</strong> Paarvergleichs<br />
mit 112<br />
Urteilen (mit<br />
Gehörschutz)<br />
DB Netz AG zu been<strong>den</strong>. Es wird damit<br />
gesichert, dass nur noch ein einheit<strong>liches</strong><br />
<strong>Warnsignal</strong> im <strong>Gleisbau</strong> verwendet wird.<br />
Eine Vereinheitlichung der <strong>Warnsignal</strong>e<br />
hätte damit auch eine Vereinfachung der<br />
örtlichen Einweisung zur Folge.<br />
Außerdem wird empfohlen, dieses <strong>Warnsignal</strong><br />
<strong>den</strong> zuständigen europäischen<br />
Normungsgremien zur Standardisierung<br />
vorzuschlagen. z<br />
EUKDialog 2/2011 5
Prävention<br />
Alle Fotos: DGUV<br />
Neue Praxishilfe<br />
<strong>Anforderungen</strong><br />
<strong>des</strong> Arbeitsschutzes<br />
an Güterwagen<br />
Die neue BGI/GUV-I 8640 enthält eine Zusammenstellung der sich aus Rechtsvorschriften<br />
und Regelwerken ergeben<strong>den</strong> Arbeitsschutzanforderungen sowie<br />
bewährte Lösungen und praxisgerechte Lösungsansätze. Im nachstehen<strong>den</strong><br />
Artikel informiert Peter Schneider über die Inhalte der neuen Praxishilfe.<br />
6<br />
Güterwagen sind Arbeitsmittel im Sinne<br />
der Betriebssicherheitsverordnung, die<br />
vom Arbeitgeber <strong>den</strong> Beschäftigten zur<br />
Durchführung der Transportaufgaben<br />
bereitgestellt wer<strong>den</strong>. Der Arbeitgeber<br />
steht in der Pflicht, seinen Beschäftigten<br />
nur Arbeitsmittel zur Verfügung<br />
zu stellen, die <strong>für</strong> die vorhan<strong>den</strong>en<br />
Bedingungen geeignet sind und bei<br />
deren Benutzung durch die Beschäftigten<br />
Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
gewährleistet sind. Der Arbeitgeber hat<br />
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung<br />
die notwendigen Maßnahmen <strong>für</strong><br />
die sichere Bereitstellung und Benutzung<br />
der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei<br />
der Gefährdungsbeurteilung sind die<br />
einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften<br />
und -regeln zu beachten. Dadurch<br />
ergeben sich in der Regel Arbeitsschutzanforderungen,<br />
die mit <strong>den</strong> <strong>für</strong> Güterwagen<br />
gelten<strong>den</strong> verkehrsrechtlichen<br />
Vorschriften und Regeln nicht oder nicht<br />
vollständig abgedeckt sind.<br />
Die <strong>Anforderungen</strong> an neue Güterwagen<br />
stammen aus <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en<br />
verkehrsrechtlichen Vorschriften, <strong>den</strong><br />
Merkblättern internationaler Institutionen,<br />
zum Beispiel der UIC, <strong>den</strong> arbeitsschutzrechtlichen<br />
Vorschriften und<br />
diversen europäischen, internationalen<br />
und nationalen Regelwerken. Es ist <strong>für</strong><br />
die Hersteller, die Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
und weitere Betreiber nicht<br />
einfach, <strong>den</strong> Überblick zu behalten und<br />
alle <strong>Anforderungen</strong> <strong>des</strong> Arbeitsschutzes<br />
an neue Güterwagen zu erfassen und<br />
umzusetzen. Immer wieder wurde der<br />
Wunsch von Herstellern und Betreibern<br />
geäußert, eine praxisnahe Aufzählung<br />
der wesentlichen <strong>Anforderungen</strong> <strong>des</strong><br />
Arbeitsschutzes an neue Eisenbahnfahrzeuge<br />
zu bekommen.<br />
Auf Initiative und unter Federführung der<br />
Eisenbahn-Unfallkasse wurde daher ein<br />
Arbeitskreis gebildet, der sich mit <strong>den</strong><br />
<strong>Anforderungen</strong> <strong>des</strong> Arbeitsschutzes an<br />
neue Eisenbahnfahrzeuge befasst. In<br />
diesem Arbeitskreis wirken neben der<br />
EUK, der VBG sowie der DGUV Vertreter<br />
der Bahn, der Verbände der Bahnbetreiber,<br />
der Hersteller sowie staatlicher<br />
Institutionen Deutschlands, Österreichs<br />
und der Schweiz mit.<br />
Das erste Ergebnis der gemeinsamen<br />
Arbeit im Arbeitskreis ist die neue<br />
Praxishilfe.<br />
An der Praxishilfe zu <strong>den</strong> <strong>Anforderungen</strong><br />
<strong>des</strong> Arbeitsschutzes an Güterwagen<br />
haben mitgewirkt:<br />
EUKDialog 2/2011
z Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>für</strong> Verkehr, Innovation<br />
und Technologie, Verkehrs-<br />
Arbeitsinspektorat, Wien, Österreich,<br />
z DB Schenker Rail Deutschland AG,<br />
Mainz,<br />
z Deutsche Bahn AG (DB AG), Berlin,<br />
z Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt (EBA), Bonn,<br />
z Eisenbahn-Unfallkasse, Frankfurt am<br />
Main,<br />
z LEA Gesellschaft <strong>für</strong> Lan<strong>des</strong>eisenbahnaufsicht<br />
mbH, Hannover,<br />
z Lan<strong>des</strong>bevollmächtigter <strong>für</strong> Bahnaufsicht<br />
(LfB) <strong>des</strong> Freistaates Sachsen,<br />
Dres<strong>den</strong>,<br />
z Suva, Abteilung Arbeitssicherheit,<br />
Luzern, Schweiz<br />
z VBG, Branche OPNV/Bahnen, Hamburg,<br />
z VDB Verband der Bahnindustrie in<br />
Deutschland e.V., Berlin,<br />
z Verband Deutscher Verkehrsunternehmen<br />
e.V. (VDV), Köln,<br />
z Vereinigung der Privatgüterwagen-<br />
Interessenten (VPI), Hamburg.<br />
Inhalt der Praxishilfe<br />
Güterwagen sind Teil <strong>des</strong> Systems<br />
Eisenbahn und gleichzeitig Arbeitsmittel<br />
<strong>für</strong> die Beschäftigten. Daher kommt der<br />
Berücksichtigung der Arbeitsschutzanforderungen<br />
bei der Gestaltung der<br />
Güterwagen eine besondere Bedeutung<br />
zu. Mit der Praxishilfe wird <strong>den</strong> Herstellern,<br />
Haltern und Betreibern die Umsetzung<br />
der Arbeitsschutzanforderungen<br />
erleichtert und die Rechtsicherheit bei<br />
Projektierung/Konstruktion, Zulassung,<br />
Betrieb und Instandhaltung der Güterwagen<br />
gefördert. Anhang 1 der neuen<br />
Praxishilfe BGI/GUV-I 8640 enthält eine<br />
vereinfachte Darstellung der arbeitsschutzrelevanten<br />
Prozessinhalte bei der<br />
Beschaffung neuer Güterwagen.<br />
Der Anhang 3 enthält eine Zusammenstellung<br />
der <strong>Anforderungen</strong> <strong>des</strong><br />
Arbeitsschutzes an neue Güterwagen.<br />
Die gelten<strong>den</strong> europäischen und nationalen<br />
Gesetze, Verordnungen und das<br />
sonstige Vorschriften- und Regelwerk<br />
enthalten häufig nur allgemein formulierte<br />
<strong>Anforderungen</strong> bzw. Schutzziele.<br />
Daher muss der Anwender bei der von<br />
ihm gewählten Lösung im Einzelfall<br />
prüfen, ob er das jeweilige Schutzziel<br />
erreicht. Um <strong>den</strong> Anwender dabei zu<br />
unterstutzen, wur<strong>den</strong> im Anhang 3 auch<br />
bewährte Lösungen sowie praxisgerechte<br />
Lösungsansatze aufgenommen.<br />
Das sind Regelungen und Maßnahmen<br />
bei vergleichbaren Gefährdungen aus<br />
anderen Bereichen der Technik, falls<br />
Auf- und Absteigen, um auf die Ladeflächen zu gelangen<br />
diese Gefährdungen bei Güterwagen<br />
ebenfalls auftreten können. Zum Beispiel<br />
hat es sich bewährt, die Regelungen<br />
zur Rutschhemmung von Arbeitsstätten<br />
auch <strong>für</strong> begehbare Flächen von Güterwagen<br />
sinngemäß anzuwen<strong>den</strong>.<br />
Die Praxishilfe, insbesondere der<br />
Anhang 3, wurde <strong>für</strong> typische Tätigkeiten<br />
mit Güterwagen im Regelbetrieb erarbeitet.<br />
Grundlage waren Gefährdungsbeurteilungen<br />
<strong>für</strong> diese Tätigkeiten. Eine<br />
Auflistung der typischen Tätigkeiten mit<br />
Güterwagen im Regelbetrieb enthält<br />
Anhang 4. Die Abbildungen zeigen<br />
beispielhaft typische Tätigkeiten mit und<br />
an Güterwagen.<br />
Nicht berücksichtigt wur<strong>den</strong> Tätigkeiten,<br />
die vor oder bei der Inbetriebnahme<br />
(zum Beispiel Komponentenfertigung,<br />
Transport einzelner Komponenten,<br />
Endmontage, Probefahrten) und bei<br />
oder nach der Außerbetriebnahme (zum<br />
Beispiel Demontage, Verschrottung) mit<br />
<strong>den</strong> Güterwagen durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />
Bei diesen Tätigkeiten können die<br />
Arbeitsabläufe und Randbedingungen<br />
Prävention<br />
sehr unterschiedlich sein und daher in<br />
dieser Praxishilfe nicht im erforderlichen<br />
Umfang aufbereitet wer<strong>den</strong>. Die dabei<br />
auftreten<strong>den</strong> Gefährdungen und abzuleiten<strong>den</strong><br />
Sicherheitsmaßnahmen muss<br />
der Hersteller bei der Gestaltung von<br />
Güterwagen <strong>den</strong>noch berücksichtigen.<br />
Auch können die konkreten Einsatzbedingungen<br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> jeweiligen Güterwagen<br />
von <strong>den</strong> typischen Tätigkeiten<br />
aus Anhang 4 abweichen. Dann ist zu<br />
prüfen, ob sich dadurch weitere Arbeitsschutzanforderungen<br />
ergeben. Um die<br />
Anwender der Praxishilfe hierbei zu<br />
unterstützen, ist im Anhang 2 die Checkliste<br />
„Berücksichtigung <strong>des</strong> Arbeitsschutzes<br />
bei der Beschaffung neuer<br />
Güterwagen“ enthalten.<br />
Die Praxishilfe wurde <strong>für</strong> Regelfahrzeuge<br />
nach DIN 25003 <strong>für</strong> <strong>den</strong> Güterverkehr in<br />
der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland erarbeitet,<br />
kann aber auch sinngemäß <strong>für</strong><br />
Nebenfahrzeuge angewendet wer<strong>den</strong>.<br />
Mit dieser Praxishilfe wer<strong>den</strong> keine<br />
neuen oder zusätzlichen Regelungen<br />
geschaffen. Es handelt sich dabei<br />
EUKDialog 2/2011 7
Prävention<br />
8<br />
Instandhaltungsarbeiten am Güterwagen, zum Beispiel der Bremssohlenwechsel<br />
lediglich um Handlungsempfehlungen<br />
ohne Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
Rechtsverbindlich ist nur das aktuelle<br />
<strong>für</strong> Güterwagen geltende Vorschriften-<br />
und Regelwerk. Dies bedeutet, dass<br />
die Handlungsempfehlungen in eigener<br />
Verantwortung <strong>für</strong> <strong>den</strong> konkreten Anwendungsfall<br />
ggf. anzupassen und zu<br />
ergänzen sind.<br />
Aktuelle Praxishilfe im Internet<br />
Die rechtsverbindlichen <strong>Anforderungen</strong><br />
an Güterwagen wer<strong>den</strong> permanent<br />
weiterentwickelt. Daher besteht <strong>für</strong> die<br />
Praxishilfe ein hoher Aktualisierungsbedarf,<br />
der es nicht sinnvoll macht, die<br />
Praxishilfe in gedruckter Form bereit<br />
zu stellen. Der Arbeitskreis hat daher<br />
beschlossen, die Praxishilfe zu <strong>Anforderungen</strong><br />
<strong>des</strong> Arbeitsschutzes an Güterwagen<br />
vorrangig als Datei im Internet zur<br />
Verfügung zu stellen.<br />
Die Praxishilfe kann unter dem Link<br />
„www.dguv.de“ aufgerufen wer<strong>den</strong>.<br />
Dazu muss lediglich der Webcode<br />
d104185 oben rechts auf der Seite der<br />
DGUV in das entsprechende Suchfeld<br />
eingeben wer<strong>den</strong>.<br />
Anwendung der Praxishilfe<br />
Die Praxishilfe wendet sich an Hersteller<br />
und Betreiber. Damit der Arbeitgeber<br />
seiner Verantwortung im Arbeitsschutz<br />
nachkommen kann, müssen die Arbeitsschutzanforderungen<br />
bereits bei der<br />
Konstruktion und Herstellung der Güterwagen<br />
berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Dabei ist<br />
neben der bestimmungsgemäßen Benutzung<br />
auch die vernünftigerweise vorhersehbare<br />
Fehlanwendung zu betrachten<br />
(zum Beispiel die Nutzung ungeeigneter<br />
Teile <strong>des</strong> Güterwagens als Standfläche).<br />
Dazu bedarf es der intensiven Abstimmung<br />
zwischen Betreiber und Hersteller<br />
im Rahmen <strong>des</strong> Beschaffungsprozesses.<br />
Mit dieser Praxishilfe sollen die Beteiligten<br />
bei der Integration der Arbeitsschutzanforderungen<br />
unterstützt wer<strong>den</strong>.<br />
Die Wirkung von Arbeitsschutzmaßnahmen<br />
ist am größten, wenn sie<br />
integraler Bestandteil der Gestaltung <strong>des</strong><br />
Güterwagens und <strong>des</strong> Beschaffungsprozesses<br />
sind. Die Praxishilfe soll eine<br />
einheitliche Anwendung bestehender<br />
Vorschriften und Regeln im Rahmen<br />
<strong>des</strong> Beratungs- und Überwachungsauftrages<br />
der Eisenbahnaufsichtsbehör<strong>den</strong><br />
und Unfallversicherungsträger fördern.<br />
Vorteile einer Internetversion<br />
Gerade bei der Beschaffung und der<br />
Herstellung neuer Güterwagen sind<br />
Betreiber und Hersteller darauf angewiesen,<br />
<strong>den</strong> aktuellen Stand der Technik<br />
zu berücksichtigen. Veraltete Forderungen<br />
können zu kostenintensiven<br />
Nachbesserungen führen. Durch die<br />
Weiterentwicklung der Technik können<br />
ebenso Forderungen aus dem einschlägigen<br />
Regelwerk überflüssig wer<strong>den</strong>,<br />
deren Umsetzung unter Umstän<strong>den</strong><br />
ebenfalls sehr kosten- und zeitintensiv<br />
war.<br />
Eine zeitnahe Anpassung der Praxishilfe<br />
ist daher unablässig und kann über<br />
die Internetversion auch gewährleistet<br />
wer<strong>den</strong>. Ein weiterer Vorteil ist, dass auf<br />
diese Art und Weise in der Praxishilfe<br />
Videosequenzen eingesetzt wer<strong>den</strong><br />
können. Dies betrifft sowohl <strong>den</strong> Anhang<br />
3 mit <strong>den</strong> konkreten <strong>Anforderungen</strong> an<br />
<strong>den</strong> Arbeitsschutz an Güterwagen als<br />
auch <strong>den</strong> Anhang 4, in dem die typischen<br />
Tätigkeiten mit Güterwagen<br />
beschrieben wer<strong>den</strong>.<br />
Ausblick<br />
Bei der DGUV wurde eine geschäftsführende<br />
Stelle <strong>für</strong> die Praxishilfe<br />
eingerichtet.<br />
Hinweise und Anregungen sind willkommen<br />
und können dieser, vorzugsweise<br />
per E-Mail, mitgeteilt wer<strong>den</strong>:<br />
Deutsche Gesetzliche Unfallversiche-<br />
rung (DGUV), Wolfgang Beck,<br />
Telefon: 089 62272-17,<br />
E-Mail: wolfgang.beck@dguv.de<br />
Nach dem die Praxishilfe <strong>für</strong> <strong>Anforderungen</strong><br />
<strong>des</strong> Arbeitsschutzes an Güterwagen<br />
<strong>den</strong> Anwendern zur Verfügung<br />
gestellt wer<strong>den</strong> kann, arbeitet der<br />
Arbeitskreis an weiteren Praxishilfen<br />
nach demselben Muster <strong>für</strong> Triebfahrzeuge,<br />
Triebwagen und Reisezugwagen.<br />
Wir wer<strong>den</strong> Sie zur gegebenen Zeit<br />
wieder ausführlich informieren. z<br />
EUKDialog 2/2011
Aus der Arbeit <strong>des</strong> Widerspruchsausschusses<br />
Müll und seine Tücken<br />
In unserer ständigen Rubrik „Aus der Arbeit <strong>des</strong> Widerspruchsausschusses“<br />
berichtet Rudi Ludwig, Mitglied <strong>des</strong> Widerspruchsausschusses der EUK,<br />
über einen Fall aus der Praxis und die dazu getroffene Entscheidung.<br />
Hergang<br />
Jeder kennt ihn, aber keiner will etwas damit zu tun haben.<br />
Trotzdem gibt es eine Vielzahl von Menschen, die damit ihr<br />
täg<strong>liches</strong> Brot verdienen. Die Rede ist von farbigen Säcken,<br />
die bei der DB AG <strong>für</strong> die Sammlung und Trennung von Müll<br />
Verwendung fin<strong>den</strong>.<br />
Herr H. ist bei einem Unternehmen <strong>des</strong> DB Konzerns als<br />
Reiniger beschäftigt. Er sammelt die von seinen Kollegen<br />
gefüllt bereitgestellten Müllsäcke ein und bringt diese zu einem<br />
Sammelplatz. Dort wirft er die Säcke in <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong><br />
Müllcontainer. Am Unfalltag wollte er, damit die Container nicht<br />
so schnell voll wer<strong>den</strong>, in einen Müllcontainer steigen und die<br />
Müllsäcke or<strong>den</strong>tlich aufstapeln. Bei dieser Tätigkeit rutschte<br />
Herr H. aus und schlug mit der linken Schulter und dem Ellenbogen<br />
gegen die Containerwand und fiel dann zu Bo<strong>den</strong>.<br />
Heftige Schmerzen in <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> betroffenen Gelenken<br />
hinderten ihn daran, selbstständig aus dem Container zu<br />
steigen. Durch lautes Rufen machte er seine Kollegen auf seine<br />
missliche Situation aufmerksam. Seine Kollegen befreiten ihn<br />
aus dem Müllcontainer und brachten ihn zum D-Arzt. Durch<br />
Röntgenuntersuchungen konnte eine knöcherne Verletzung<br />
ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Größere Prellungen im Schulter- und<br />
Armbereich waren die Ursache <strong>für</strong> seine starken Schmerzen,<br />
die bei jeder Bewegung auftraten.<br />
In einer weiteren computertomographischen Untersuchung<br />
stellten die behandeln<strong>den</strong> Ärzte fest, dass bei Herrn H. weit<br />
über das altersentsprechende Maß degenerative Gelenkschä<strong>den</strong><br />
vorlagen. Eine Operation wurde nicht durchgeführt.<br />
Nach dem Abschwellen der Prellungen wurde von Herrn H.<br />
intensiv Krankengymnastik betrieben. Ein zufrie<strong>den</strong>stellender<br />
Heilungsverlauf stellte sich jedoch nicht ein.<br />
Weiteres Vorgehen<br />
Die Beschwer<strong>den</strong> <strong>des</strong> Versicherten ließen auch nach einer<br />
längeren als bei einer solchen Verletzung üblichen Zeit nicht<br />
nach. Die EUK veranlasste <strong>des</strong>halb eine Begutachtung zur<br />
Feststellung ihrer Leistungspflicht. Der Gutachter sollte insbesondere<br />
zur Frage <strong>des</strong> Zusammenhanges der bestehen<strong>den</strong><br />
Beschwer<strong>den</strong> mit dem Unfallereignis und dem Heilungsverlauf<br />
Stellung nehmen.<br />
Unfallversicherung<br />
Versicherte, die Leistungen <strong>des</strong><br />
Unfallversicherungsträgers EUK er-<br />
halten, wer<strong>den</strong> mittels Bescheid<br />
über die Anerkennung <strong>des</strong> Ereignisses<br />
als Unfall oder Berufskrank-<br />
heit, über die Höhe der Zahlungen<br />
sowie über <strong>den</strong> Beginn und das<br />
Ende der Leistungen informiert.<br />
Ist der Versicherte mit dem Inhalt<br />
<strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong> nicht einverstan<strong>den</strong>,<br />
kann er innerhalb der<br />
gesetzlich festgelegten Frist (ein<br />
Monat) Widerspruch einlegen.<br />
Daraufhin findet verwaltungsseitig<br />
eine Überprüfung statt. Sofern<br />
hier keine Abhilfe möglich ist, wird<br />
der angefochtene Bescheid dem<br />
Widerspruchsausschuss zur Überprüfung<br />
vorgelegt.<br />
Nach eingehender Untersuchung und der Durchführung bildgebender<br />
Verfahren erstellte der Facharzt sein Gutachten. Darin<br />
teilte er mit, dass die Heilung sehr stark durch die schon im<br />
D-Arztbericht beschriebenen anlagebedingten Gelenkveränderungen<br />
beeinträchtigt sei. Ohne diese wären die Unfallfolgen<br />
schon lange folgenlos ausgeheilt. Er nahm eine Abgrenzung<br />
vor, indem er unter Berücksichtigung einer vorübergehen<strong>den</strong><br />
Verschlimmerung der anlagebedingten Gelenkerkrankung<br />
einen Heilungsprozess von rund zwei Monaten als Unfallfolge,<br />
die weitere Behandlung aber als unfallunabhängig beschrieb.<br />
Bescheid<br />
Die EUK teilte dem Versicherten mit, dass aufgrund <strong>des</strong><br />
Gutachtens die Heilbehandlung wegen Unfallfolgen bis zu dem<br />
im Gutachten genannten Termin übernommen, die darüber<br />
hinausgehende Behandlung aber zu Lasten der Krankenkasse<br />
erfolgen werde.<br />
Widerspruch<br />
Der Versicherte war mit dieser Abgrenzung nicht einverstan<strong>den</strong><br />
und legte Widerspruch ein. Es sei zwar richtig, dass<br />
er schon ab und zu Probleme mit <strong>den</strong> Gelenken gehabt habe,<br />
aber zum Unfallzeitpunkt sei er beschwerdefrei gewesen und<br />
<strong>des</strong>halb müsse die EUK alle Kosten bis zur Wiedererlangung<br />
der Arbeitsfähigkeit tragen.<br />
Entscheidung<br />
Es kommt häufig vor, dass der Widerspruchsausschuss sich<br />
mit Fragen der Abgrenzung zu beschäftigen hat. Um dem<br />
Ausschuss im vorliegen<strong>den</strong> Fall eine breitere Entscheidungsgrundlage<br />
zu geben, wur<strong>den</strong> sämtliche Unterlagen einem<br />
Facharzt zur Erstellung eines Gutachtens nach Aktenlage zugeleitet.<br />
Auch dieser Gutachter stellte fest, dass die alleinigen<br />
Unfallfolgen schon lange ausgeheilt seien, nur im Zusammenspiel<br />
mit <strong>den</strong> unfallfrem<strong>den</strong> Erkrankungen sei die extrem lange<br />
Behandlungsdauer zu erklären. Die vom Vorgutachter eingeräumten<br />
Zeiten der Kostentragung durch die EUK bezeichnete<br />
er als ausreichend. Alle weiteren Behandlungen seien von<br />
der Krankenkasse zu übernehmen. Nach diesen übereinstimmen<strong>den</strong><br />
ärztlichen Gutachten gab es <strong>für</strong> <strong>den</strong> Widerspruchsausschuss<br />
keine andere Möglichkeit, als <strong>den</strong> Widerspruch<br />
zurückzuweisen. z<br />
EUKDialog 2/2011 9
Unfallversicherung<br />
Verzinsung<br />
von Geldleistungen<br />
Dipl.-Verwaltungswirt (Fachhochschule) Nikolai Kailing, Rentensachbearbeiter<br />
der Eisenbahn-Unfallkasse, über die Verzinsung von Geldleistungen in<br />
der gesetzlichen Unfallversicherung.<br />
In der Verwaltungspraxis kommt es durch die notwendige und unvermeidbare<br />
Dauer eines Feststellungsverfahrens regelmäßig vor, dass Geldleistungen<br />
(zum Beispiel die Verletztenrente oder das Pflegegeld) nicht erst ab Erlass <strong>des</strong><br />
Beschei<strong>des</strong>, sondern auch <strong>für</strong> zurückliegende Zeiten gewährt wer<strong>den</strong>. In <strong>den</strong><br />
meisten Fällen sind die jeweiligen Einzelansprüche auch dem Versicherten<br />
gegenüber bereits fällig gewor<strong>den</strong>, der allerdings mangels bescheidmäßiger<br />
Feststellung und Auszahlung noch nicht über die Geldleistung verfügen<br />
konnte. Der Gesetzgeber hat hier mit § 44 Erster Teil – Sozialgesetzbuch<br />
(SGB I) eine Ausgleichsvorschrift <strong>für</strong> diese verspätete Erfüllung geschaffen,<br />
die <strong>für</strong> das gesamte Sozialrecht gilt. Auf ein Verschul<strong>den</strong> <strong>des</strong> Leistungsträgers<br />
oder <strong>den</strong> Grund <strong>für</strong> die verzögerte Auszahlung kommt es hierbei nicht an.<br />
Im Folgen<strong>den</strong> wird erklärt, welche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
der Verzinsung unterliegen und wie diese ggf. verzinst wer<strong>den</strong>.<br />
Grundsätzlich wer<strong>den</strong> nur Geldleistungen<br />
verzinst, nicht aber Sachleistungen<br />
(zum Beispiel Hilfsmittel). Dies<br />
können sein:<br />
z Verletztenrente,<br />
z Hinterbliebenenrente,<br />
z Hinterbliebenenbeihilfen,<br />
z Pflegegeld,<br />
z Entschädigung <strong>für</strong> Kleider-/Wäscheverschleiß<br />
(KVZ).<br />
Fälligkeit von Geldleistungen<br />
Naturgemäß kann der Sozialversicherungsträger<br />
(SV-Träger) nur mit der Leistungserbringung<br />
in Verzug geraten, wenn<br />
der Anspruch beim Versicherten auf die<br />
Leistung überhaupt erst entstan<strong>den</strong>, d.h.<br />
fällig ist. Die Fälligkeit der laufen<strong>den</strong> –<br />
d.h. monatlich wiederkehren<strong>den</strong> – Geldleistungen<br />
(zum Beispiel Verletztenrente)<br />
aus der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
ist im SGB VII geregelt.<br />
Hierbei gilt <strong>für</strong> alle „neuen“ Geldleistungen<br />
mit Beginn ab 01.04.2004,<br />
dass diese am Ende <strong>des</strong> Monats<br />
fällig wer<strong>den</strong>, zu <strong>des</strong>sen Beginn die<br />
10<br />
Anspruchsvoraussetzungen vorliegen<br />
(nachschüssige Zahlung). Laufende<br />
Geldleistungen, die vor dem 1.4.2004<br />
begonnen haben, wer<strong>den</strong> am Anfang<br />
<strong>des</strong> Monats fällig, zu <strong>des</strong>sen Beginn die<br />
Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen<br />
haben (vorschüssige Zahlung). Zur<br />
Verdeutlichung hier jeweils ein Beispiel<br />
der Verletztenrente (Tabelle 1).<br />
Bei Versicherten, deren Verletztenrente<br />
am 1.4.2004 oder später begonnen hat,<br />
entsteht der jeweilige Monatsanspruch<br />
auf die Rente erst am Ende <strong>des</strong> jeweiligen<br />
Monats und wird auch erst dann<br />
entsprechend ausgezahlt.<br />
Anders verhält es sich jedoch, wenn die<br />
Verletztenrente in Form einer Gesamtvergütung<br />
ausgezahlt wird. Im Einzelfall<br />
hat der Unfallversicherungsträger<br />
(UV-Träger) die Möglichkeit, <strong>den</strong> Versicherten<br />
anstelle einer laufen<strong>den</strong> Verletztenrente<br />
mit einer Gesamtvergütung<br />
abzufin<strong>den</strong>.<br />
Die Behörde hat dabei einen gewissen<br />
Entscheidungsspielraum dahingehend,<br />
ob und <strong>für</strong> welchen Zeitraum in Zukunft<br />
ein Anspruch auf eine Rente besteht.<br />
Insoweit steht die Gewährung einer<br />
Gesamtvergütung im Ermessen der<br />
Behörde. Im SGB I ist jedoch festgelegt,<br />
dass Ansprüche auf Ermessensleistungen<br />
erst mit Ihrer Bekanntgabe<br />
entstehen und damit auch fällig wer<strong>den</strong>.<br />
Da somit eine Gesamtvergütung erst<br />
fällig wird, wenn dem Versicherten der<br />
entsprechende Bescheid zugestellt wird,<br />
kommt der UV-Träger fast niemals mit<br />
der Auszahlung in Verzug, sodass keine<br />
Leistungen verzinst wer<strong>den</strong> müssen.<br />
Verfahren der Verzinsung<br />
Grundsätzlich sind Ansprüche auf Geldleistungen<br />
nach Ablauf eines Kalendermonats,<br />
also einen vollen Monat nach<br />
ihrer Fälligkeit zu verzinsen. Zur Vereinfachung<br />
der Verzinsung hat der Gesetzgeber<br />
festgelegt, dass nur volle Euro-<br />
Beträge verzinst wer<strong>den</strong>, was bedeutet,<br />
dass die zu verzinsen<strong>den</strong> Beträge abgerundet<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Zum besseren Verständnis auch hier<br />
wieder ein Bespiel, wobei wir die bei<strong>den</strong><br />
oben genannten Beispiele entsprechend<br />
ergänzen (Tabelle 2).<br />
Wörtlich ausgedrückt bedeutet das:<br />
Vorschüssige Zahlungen wer<strong>den</strong> bereits<br />
zum nächsten Ersten <strong>des</strong> Anspruchsmonats<br />
verzinst, wohingegen nachschüssige<br />
Zahlungen – aufgrund ihrer<br />
unterschiedlichen Fälligkeit – erst zum<br />
Tabelle 1<br />
EUKDialog 2/2011
übernächsten Ersten <strong>des</strong> Anspruchsmonats<br />
verzinst wer<strong>den</strong>.<br />
Beginn der Verzinsung<br />
Je<strong>des</strong> Verwaltungsverfahren benötigt<br />
immer einen entsprechen<strong>den</strong> Zeitraum,<br />
bevor die einzelnen Leistungen festgestellt<br />
wer<strong>den</strong> können. Damit der Sozialleistungsträger<br />
nicht von Anfang an zur<br />
Verzinsung der rückwirkend zu gewähren<strong>den</strong><br />
Geldleistungen verpflichtet ist,<br />
wurde hinsichtlich der Verzinsung im<br />
Gesetz ein Feststellungszeitraum von<br />
sechs Monaten geregelt. Die Verzinsung<br />
beginnt somit frühestens erst<br />
sechs Monate nach vollständigem<br />
Leistungsantrag.<br />
Die Leistungen aus der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung sind jedoch bis auf<br />
wenige Ausnahmen von Amts wegen<br />
zu erbringen, so dass es eines besonderen<br />
Leistungsantrags nicht bedarf.<br />
Da aber auch dem UV-Träger Zeit <strong>für</strong><br />
das Verwaltungsverfahren eingeräumt<br />
wer<strong>den</strong> muss, geht man hier von einem<br />
fiktiven Leistungsantrag aus. Dieser liegt<br />
in der Regel vor, wenn die Unfallanzeige<br />
beim UV-Träger eingegangen ist und<br />
dem Versicherten seitens der Verwaltung<br />
mitgeteilt wurde, dass ein Rentenfeststellungsverfahren<br />
eingeleitet wor<strong>den</strong> ist.<br />
Im Ergebnis bedeutet dies, dass sämtliche<br />
Rentenansprüche, die vor Ablauf<br />
<strong>des</strong> sechsten Kalendermonats nach<br />
Leistungsantrag entstan<strong>den</strong> sind, frühestens<br />
mit Beginn <strong>des</strong> siebten Monats<br />
verzinst wer<strong>den</strong>.<br />
Ende der Verzinsung<br />
Sobald seitens <strong>des</strong> UV-Trägers die<br />
Auszahlung der säumigen monatlichen<br />
Geldleistung an <strong>den</strong> Versicherten erfolgt,<br />
Fiktiver Leistungsantrag:<br />
15.05.2010<br />
(+ 6 Kalendermonate: 01.12.2010)<br />
Beginn der Verletztenrente:<br />
1. September 2010<br />
UV-Rente:<br />
343,48 Euro/Monat<br />
Erstattung an RV-Träger:<br />
112,54 Euro/Monat<br />
Auszahlung der Nachzahlung:<br />
25. März 2011<br />
endet die Verzinsung mit Ablauf <strong>des</strong><br />
Vormonats der Auszahlung.<br />
Anrechnung erbrachter<br />
Leistungen und Vorschüssen<br />
Die Vorschriften zur Verzinsung gelten<br />
nicht nur <strong>für</strong> erstmalige Feststellungen<br />
von Leistungen, sondern auch <strong>für</strong> Änderungen,<br />
insbesondere Erhöhungen von<br />
Renten. So kann es beispielsweise sein,<br />
dass einem Versicherten rückwirkend<br />
eine Rentenerhöhung anerkannt wurde,<br />
wobei der Rententeil, der noch nicht<br />
ausgezahlt wurde, entsprechend zu<br />
verzinsen ist.<br />
Gleiches gilt <strong>für</strong> Versicherte, die bereits<br />
einen Vorschuss auf die zu erwartende<br />
Rente erhalten haben oder die neben<br />
Ihrer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
(UV-Rente) einen Anspruch<br />
auf eine Rente aus der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung (RV-Rente) haben.<br />
Nach <strong>den</strong> gesetzlichen Bestimmungen<br />
wird die UV-Rente regelmäßig auf die<br />
RV-Rente angerechnet.<br />
Für Zeiten, in <strong>den</strong>en die Zahlung der<br />
UV-Rente noch nicht aufgenommen<br />
wer<strong>den</strong> konnte, die RV-Rente allerdings<br />
voll ausgezahlt wurde, entfällt nach<br />
Tabelle 3<br />
Unfallversicherung<br />
Feststellung der UV-Rente teilweise der<br />
RV-Rentenanspruch <strong>des</strong> Versicherten<br />
und wird vom UV-Träger entsprechend<br />
erstattet. Da der Versicherte somit quasi<br />
schon einen Teil der UV-Rente vom<br />
RV-Träger ausgezahlt bekommen hat,<br />
wird dieser Teil ebenfalls bei der Berechnung<br />
der Verzinsung berücksichtigt.<br />
Zinssatz<br />
Gesetzlich wurde <strong>für</strong> die Verzinsung ein<br />
fester Zinssatz von 4 Prozent pro Jahr<br />
festgelegt. Dabei ergibt sich <strong>für</strong> die<br />
Berechnung der monatlichen Zinsen<br />
folgende Formel:<br />
Beispiel<br />
Tabelle 2<br />
Abschließend noch ein Verzinsungsbeispiel<br />
einer nachschüssigen Verletztenrente,<br />
wobei der Rentenempfänger<br />
gleichzeitig noch ein Bezieher einer<br />
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
ist:<br />
EUKDialog 2/2011 11
Dialog<br />
Arbeitsschutz und Unfallverhütung vor Ort<br />
Gefahrstoffe im<br />
betrieblichen Einsatz<br />
Im November 2010 wurde die Gefahrstoffverordnung in einer neuen Fassung<br />
erlassen. Die Anpassung erfolgte auf der Basis geänderter europäischer<br />
Vorschriften zum Chemikalienrecht und auf Grund von Vorschlägen aus<br />
Expertenkreisen und der betrieblichen Praxis.<br />
Peter Malinowski, stellvertretender Vorsitzender <strong>des</strong> Betriebsrates <strong>des</strong><br />
Werkes Bremen der DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, beschäftigt sich als<br />
Betriebsrat intensiv mit dem Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dazu<br />
zählt auch die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung.<br />
12<br />
EUK-Dialog: Herr Malinowski, das<br />
Fahrzeuginstandhaltungswerk Bremen<br />
ist ein Werk mit langer Tradition. Können<br />
Sie uns einen kurzen Einblick in das<br />
Werk geben?<br />
Peter Malinowski: In unserem<br />
Werk sind zurzeit zirka 450 Mitarbeiter<br />
beschäftigt. Unsere Hauptaufgabe ist die<br />
Aufarbeitung von 700 bis 800 Dieselmotoren<br />
sowie die Komponentenaufarbeitung.<br />
Außerdem sind wir auch teilweise<br />
<strong>für</strong> Revisionen an V-Loks und Bedarfsinstandsetzungen<br />
zuständig.<br />
EUK-Dialog: Beeindruckende Zahlen<br />
und Fakten. Dabei kommen sicher viele<br />
Hilfsstoffe zum Einsatz. Ein Teil davon<br />
sind Gefahrstoffe. Wie geht das Werk<br />
damit um?<br />
Peter Malinowski: Als Ausgangsmaterialien<br />
<strong>für</strong> die Instandsetzungen<br />
von Lokomotiven und Komponenten<br />
wer<strong>den</strong> Stähle sowie Hölzer eingesetzt.<br />
Wesentliche umweltrelevante Hilfs- und<br />
Betriebsstoffe sind Farben und Lacke,<br />
Schmiermittel, Öle und Fette, Dieselkraftstoff,<br />
Industriereiniger, Säuren und<br />
Klebstoffe/Dichtmittel. In unserem Werk<br />
dürfen nur Stoffe verwendet wer<strong>den</strong>, die<br />
kodifiziert sind. Das bedeutet, jeder Stoff<br />
wird vor seinem Einsatz erfasst, bewertet<br />
und es wer<strong>den</strong> die <strong>für</strong> <strong>den</strong> Stoff notwendigen<br />
Sicherheitsmaßnahmen vor der<br />
ersten Verwendung umgesetzt. Dazu<br />
zählen natürlich auch die Erstellung einer<br />
Betriebsanweisung und die Unterweisung<br />
unserer Mitarbeiter sowie ggf. eine<br />
Gefahrstoffmessung.<br />
EUK-Dialog: Wie stellen Sie sicher,<br />
dass alle Stoffe erfasst wer<strong>den</strong>?<br />
Peter Malinowski: Die Einführung<br />
von Stoffen ins Werk ist geregelt. Der<br />
Bedarfsträger hat vor der Einführung<br />
einen Antrag an <strong>den</strong> Gefahrstoffbeauftragten<br />
zu stellen. Der Gefahrstoffbeauftragte<br />
erstellt daraufhin die stoff- und<br />
arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung<br />
mittels UIS Modul „Gefahrstoffe“<br />
und übersendet diese dem relevanten<br />
Personenkreis (L, BR, FASI) zwecks<br />
Freigabe. Generell wer<strong>den</strong> alle Stoffe,<br />
die nicht direkt in der Produktion benötigt<br />
wer<strong>den</strong>, zuerst im Gefahrstofflager<br />
eingelagert. Nur befugte Personen<br />
haben Zutritt zu diesem Lager. Der<br />
Lagerbestand wird laufend kontrolliert<br />
und die Kontrolle im Wartungsbuch<br />
dokumentiert. Dadurch wer<strong>den</strong> alle<br />
Stoffe erfasst und bei Unstimmigkeiten<br />
kann sofort reagiert wer<strong>den</strong>. Das Lager<br />
EUKDialog 2/2011
ist mit einer Brandmeldeanlage, Löschwasserbarriere,<br />
Erste-Hilfe Einrichtungen<br />
und Aufsaugmitteln zwecks Eindämmung<br />
von Havarien ausgerüstet. Natürlich<br />
sind auch im Lager <strong>für</strong> alle Gefahrstoffe<br />
Betriebsanweisungen vorhan<strong>den</strong>.<br />
EUK-Dialog: In der Regel wird am<br />
Arbeitsplatz nicht nur ein Gefahrstoff<br />
benötigt und meistens ist die Tagesmenge<br />
so klein, dass es scheinbar zu<br />
aufwendig ist, je<strong>den</strong> Tag in das Lager<br />
zu gehen, um die Tagesmenge zu holen.<br />
Wie gehen Sie damit um?<br />
Peter Malinowski: Dort, wo es nicht<br />
sinnvoll erscheint, wegen Kleinstmengen<br />
je<strong>den</strong> Tag das Lager aufzusuchen und<br />
wo viele verschie<strong>den</strong>e Gefahrstoffe zum<br />
Einsatz kommen, haben wir Gefahrstoffschränke<br />
aufgestellt. Das sind spezielle<br />
Schränke, in <strong>den</strong>en Gefahrstoffe ohne<br />
Gefahr <strong>für</strong> Mensch und Umwelt fachgerecht<br />
gelagert wer<strong>den</strong> können.<br />
EUK-Dialog: Kann jeder in <strong>den</strong><br />
Schrank stellen, was er gerade nicht<br />
benötigt und sich dort einen größeren<br />
Vorrat halten?<br />
Peter Malinowski: Der Gefahrstoffschrank<br />
ist kein Freibrief, sorglos mit <strong>den</strong><br />
Gefahrstoffen umzugehen und größere<br />
Mengen am Arbeitsplatz zu lagern, nur<br />
um <strong>den</strong> Weg in das Gefahrstoff-Lager zu<br />
sparen. Auch bei der Zwischenlagerung<br />
in dem Schrank müssen die Zusammenlagerungsgebote<br />
beachtet wer<strong>den</strong>.<br />
Wir achten auch darauf, dass in dem<br />
Schrank nur angefangene Gebinde bzw.<br />
Kleinstmengen aufbewahrt wer<strong>den</strong>.<br />
EUK-Dialog: Sie sprachen von Kleinstmengen,<br />
die am Arbeitsplatz benötigt<br />
wer<strong>den</strong>. Woher weiß der Mitarbeiter,<br />
welchen Stoff er gerade benutzt?<br />
Peter Malinowski: Damit der Mitarbeiter<br />
diese nicht verwechselt, wer<strong>den</strong><br />
der Name <strong>des</strong> Gefahrstoffs und die<br />
Gefahrstoffkennzeichnung auf das kleinere<br />
Behältnis übertragen. Außerdem<br />
wer<strong>den</strong> die Mitarbeiter vor der Aufnahme<br />
der Tätigkeit und danach regelmäßig<br />
wieder über die Gefährdungen im<br />
Umgang mit <strong>den</strong> Gefahrstoffen unterwiesen.<br />
Dies passiert nicht pauschal,<br />
sondern immer tätigkeitsbezogen, so<br />
dass der Mitarbeiter immer genau über<br />
die Gefahrstoffe unterwiesen wird, mit<br />
<strong>den</strong>en er auch tatsächlich arbeitet.<br />
EUK-Dialog: Kennzeichnung ist ein<br />
Thema, das in der Novellierung der<br />
Gefahrstoffverordnung eine wichtige<br />
Rolle spielt. Was ändert sich und wie<br />
geht das Werk Bremen damit um?<br />
Peter Malinowski: Allgemein ausgedrückt<br />
wer<strong>den</strong> die Gefahrstoffkennzeichnungen<br />
international vereinheitlicht.<br />
Dabei spielt es zukünftig keine Rolle<br />
mehr, ob es sich um einen Transport<br />
von Gefahrstoffen handelt, oder ob der<br />
Stoff im betrieblichen Einsatz verarbeitet<br />
wird. Bis spätestens 2015 wer<strong>den</strong> die<br />
alten Kennzeichnungen durch die neuen<br />
Symbole ersetzt. Wir schulen unsere<br />
Mitarbeiter sowohl bezüglich der alten<br />
als auch bezüglich der neuen Kennzeichnung.<br />
Für unsere Behälter wer<strong>den</strong><br />
wir die vorhan<strong>den</strong>en Kennzeichnungen<br />
aufbrauchen und stellen dann komplett<br />
auf die neuen Symbole um.<br />
EUK-Dialog: Sehen Sie eine Gefahr<br />
darin, wenn gleichzeitig <strong>für</strong> ein und<br />
dasselbe Gefährlichkeitsmerkmal verschie<strong>den</strong>e<br />
Kennzeichnungen existieren?<br />
Peter Malinowski: Ja und Nein. Ja,<br />
weil dem Mitarbeiter beide Kennzeichen<br />
geläufig sein müssen und er unter<br />
Umstän<strong>den</strong> die neue Symbolik noch<br />
nicht immer parat hat. Nein, weil das oder<br />
die Kennzeichen nie allein stehen. Das<br />
Gefährlichkeitsmerkmal wird zusätzlich<br />
durch ein Wort beschrieben, z.B. „giftig“.<br />
Außerdem wer<strong>den</strong> unsere Mitarbeiter<br />
nach und nach in der Anwendung der<br />
Kennzeichnungen geschult. Weiter gilt<br />
die klare Weisung, wenn sich der Mitarbeiter<br />
nicht sicher ist, darf er <strong>den</strong> Stoff<br />
nicht benutzen und muss sich vorher<br />
sachkundig machen. Da<strong>für</strong> hängen wir<br />
die Betriebsanweisung ja in der Nähe<br />
der Arbeitsplätze aus.<br />
EUK-Dialog: Beim Umgang mit<br />
Gefahrstoffen sind spezielle Maßnahmen<br />
erforderlich. Wie wer<strong>den</strong> die im Werk<br />
Bremen ermittelt?<br />
Peter Malinowski: Das Mittel der<br />
Wahl ist einmal mehr die Gefährdungsbeurteilung.<br />
Waren nach der Gefahrstoffverordnung<br />
bisher die Maßnahmen nach<br />
dem Schutzstufenkonzept zu ermitteln<br />
und umzusetzen, sind jetzt Schutzmaßnahmenpakete<br />
in der neuen Verordnung<br />
enthalten. Wie es das Arbeitsschutzgesetz<br />
vorgibt, bemühen wir uns in erster<br />
Linie Gefahrstoffe ganz zu vermei<strong>den</strong>.<br />
Regelmäßig wer<strong>den</strong> die bisher nicht<br />
vermeidbaren Stoffe daher auf <strong>den</strong> Prüfstand<br />
gestellt und Ersatzstoffe gesucht.<br />
Wir führen Gefahrstoffmessungen<br />
durch, um die genauen Belastungen zu<br />
Dialog<br />
ermitteln und nutzen alle technischen<br />
und organisatorischen Möglichkeiten<br />
um die Belastung so weit wie es möglich<br />
und vertretbar ist, zu verringern. Schließlich<br />
stellen wir <strong>den</strong> Mitarbeitern da, wo<br />
es unvermeidbar ist, Atem-, Augen-<br />
und Handschutz sowie weitere PSA zur<br />
Verfügung. Damit die Mitarbeiter immer<br />
die richtige PSA benutzen, haben wir <strong>für</strong><br />
die Gefahrstoffe entsprechende Pläne<br />
<strong>für</strong> die einzusetzende PSA aufgestellt.<br />
Unser Ziel ist es, die Gesundheit unserer<br />
Mitarbeiter zu schützen.<br />
EUK-Dialog: Herr Malinowski, <strong>den</strong><br />
ganzen Tag Schutzkleidung zu tragen,<br />
ist eine Belastung <strong>für</strong> die Haut. Unterstützt<br />
das Werk Bremen seine Mitarbeiter<br />
auch in Punkto Hautschutz?<br />
Peter Malinowski: Sie haben Recht.<br />
Das Tragen von Atemschutz und/oder<br />
Handschuhen ist zwar notwendig um<br />
<strong>den</strong> Gefahrstoff von der Haut fern zu<br />
halten, aber es ist auf der anderen Seite<br />
auch eine Belastung <strong>für</strong> die Haut. Daher<br />
gibt es im Werk Bremen spezielle Hautschutzpläne.<br />
Den Mitarbeitern wird ein<br />
auf <strong>den</strong> Hauttyp, die Tätigkeit und die<br />
Gefahrstoffeigenschaften abgestimmtes<br />
Hautschutzpaket zur Verfügung gestellt.<br />
In der Unterweisung wird regelmäßig<br />
über diese Art der Vorsorge gesprochen<br />
und die richtige Anwendung der Hautschutzmittel<br />
geübt. So soll die Belastung<br />
durch <strong>den</strong> Umgang mit Gefahrstoffen<br />
und durch das Tragen der PSA<br />
vermindert wer<strong>den</strong>. Unsere Erfahrungen<br />
zeigen, dass dies auch gut gelingt.<br />
EUK-Dialog: Wir bedanken uns <strong>für</strong><br />
das Interview und wünschen Ihnen und<br />
dem Werk Bremen weiterhin viel Erfolg.<br />
Das Gespräch führte Wolfgang Horstig,<br />
von dem auch das Foto stammt. z<br />
EUKDialog 2/2011 13
Öffentliche Bekanntmachungen · Telegramm<br />
Öffentliche<br />
Bekanntmachung<br />
Die nächste or<strong>den</strong>tliche Sitzung der<br />
Vertreterversammlung der Eisenbahn-<br />
Unfallkasse (EUK) findet am 15. Juni 2011<br />
in Osnabrück statt.<br />
Tagungsbeginn: 9:00 Uhr<br />
Tagungsende: vsl. 14:00 Uhr<br />
Die Tagungsstätte befindet sich im<br />
advena Hotel Hohenzollern,<br />
Theodor-Heuss-Platz 5,<br />
49074 Osnabrück.<br />
Die Sitzung der Vertreterversammlung ist<br />
öffentlich. z<br />
Öffentliche<br />
Bekanntmachung<br />
Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung<br />
der Eisenbahn-Unfallkasse<br />
(EUK) in der 11. Wahlperiode<br />
findet am 7. September 2011 in Frankfurt<br />
am Main statt.<br />
Tagungsbeginn: 13:30 Uhr<br />
Tagungsende: vsl. 15:30 Uhr<br />
Die Tagungsstätte befindet sich im<br />
SAALBAU Schönhof (MÜZ),<br />
Rödelheimer Straße 38,<br />
60487 Frankfurt am Main.<br />
Mit der konstituieren<strong>den</strong> Sitzung der<br />
Vertreterversammlung nehmen die<br />
mit der Sozialversicherungswahl 2011<br />
gewählten Vertreter der Versicherten der<br />
EUK sowie die vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
<strong>für</strong> Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
bestellten Vertreter der Arbeitgeber in<br />
<strong>den</strong> Organen der EUK ihre Arbeit auf.<br />
Im Einzelnen wer<strong>den</strong> in der konstituieren<strong>den</strong><br />
Sitzung<br />
z der Vorsitzende der Vertreterversammlung,<br />
z sein Stellvertreter,<br />
z der Vorstand der EUK sowie<br />
z die Mitglieder der Ausschüsse<br />
gewählt wer<strong>den</strong>.<br />
Die Sitzung der Vertreterversammlung ist<br />
öffentlich. z<br />
14<br />
Vorschau auf die A+A 2011<br />
EUK bei der A+A auf dem Gemeinschaftsstand<br />
der DGUV vertreten und am<br />
„Tag der Sicherheitsbeauftragten“ beteiligt<br />
Auch in diesem Jahr beteiligt sich die<br />
EUK, wie bereits in <strong>den</strong> Vorjahren, an der<br />
Messe <strong>für</strong> Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin,<br />
der Messe A+A.<br />
Die A+A findet vom 18. bis 21. Oktober<br />
2011 in Düsseldorf statt. Sie ist die weltweit<br />
größte und wichtigste Fachmesse<br />
<strong>für</strong> Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit<br />
mit einem quantitativ und qualitativ<br />
erstklassigen Angebot, zahlreichen<br />
Sonderschauen und Informationsveranstaltungen.<br />
Bei der A+A 2011 wer<strong>den</strong><br />
mehr als 1.500 Aussteller aus verschie<strong>den</strong>en<br />
Ländern erwartet. Im Vordergrund<br />
stehen innovative Produkte, neueste<br />
wissenschaftliche Erkenntnisse und die<br />
maßgeblichen Entwicklungen in <strong>den</strong><br />
Bereichen Persönlicher Schutz, Betriebliche<br />
Sicherheit und Gesundheit bei der<br />
Arbeit.<br />
Die EUK ist im Rahmen <strong>des</strong> Gemeinschaftsstan<strong>des</strong><br />
der Deutschen Gesetzlichen<br />
Unfallversicherung (DGUV) auf<br />
der A+A 2011 präsent und bietet Besuchern<br />
der Messe somit die Gelegenheit<br />
sich über Aufgaben, Leistungen und<br />
Angebote der EUK sowie über aktuelle<br />
Themen zu informieren.<br />
Neben dem Gemeinschaftsstand beteiligt<br />
sich die EUK in diesem Jahr wieder<br />
am „Tag der Sicherheitsbeauftragten“,<br />
einer Veranstaltung, die am 19. Oktober<br />
2011 stattfindet und von verschie<strong>den</strong>en<br />
Unfallversicherungsträgern in Zusammenarbeit<br />
mit der Bun<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>für</strong> Sicherheit und Gesundheit<br />
(Basi) e.V. durchgeführt wird. Nach<br />
einer interessanten Vormittagsveranstaltung<br />
und einem kostenlosen Mittagsimbiss<br />
lädt die EUK zu einem Besuch<br />
verschie<strong>den</strong>er Messestände ein. Interessierte<br />
Sicherheitsbeauftragte haben<br />
die Möglichkeit kostenlos am „Tag der<br />
Sicherheitsbeauftragten“ teilzunehmen.<br />
Im EUK-Dialog 3/2011 und auf der<br />
Homepage der EUK wer<strong>den</strong> die Anmeldungsformalitäten<br />
zu gegebener Zeit zur<br />
Teilnahme bekanntgegeben. z<br />
EUKDialog 2/2011
Telegramm<br />
Zwei Drittel der Autofahrer übertreten Tempolimits<br />
Welche Verkehrsregeln wer<strong>den</strong> häufig<br />
gebrochen? Eine Umfrage im Rahmen<br />
der Präventionskampagne „Risiko raus!“<br />
Wer Verkehrsregeln missachtet, kann<br />
in der Eigenwahrnehmung durchaus<br />
ein guter Autofahrer sein. Regelkonformität<br />
steht damit in keinem direkten<br />
Zusammenhang zur Einschätzung <strong>des</strong><br />
eigenen Fahrverhaltens. Das ergab eine<br />
repräsentative Umfrage, die tns-emnid<br />
im Auftrag der Präventionskampagne<br />
„Risiko raus!“ durchführte.<br />
Befragungsbasis:<br />
Befragt wur<strong>den</strong> 1010 Personen beiderlei<br />
Geschlechts, die jüngsten waren unter<br />
20, die ältesten über 70 Jahre alt. Die<br />
Befragten wur<strong>den</strong> repräsentativ ausgewählt<br />
aus verschie<strong>den</strong>en Bun<strong>des</strong>ländern<br />
und mit unterschiedlichem Ausbildungs-<br />
und Berufshintergrund.<br />
In einer ersten Frage sollten die Befragten<br />
die eigene Fahrkunst auf einer Skala von<br />
1 (überhaupt nicht gut) bis 10 (sehr gut)<br />
einordnen. Knapp die Hälfte, 46 Prozent,<br />
schätzen ihre Kompetenz am Steuer als<br />
gut bis sehr gut (8 bis 10) ein. Weitere<br />
25 Prozent sehen sich auf der Skala<br />
zwischen 6 und 7 – also immer noch im<br />
oberen Kompetenzbereich.<br />
Wenig Achtung <strong>für</strong> Geschwindigkeitsbegrenzungen<br />
In augenfälligem Gegensatz zu diesem<br />
insgesamt positiven Selbstbild steht<br />
die Tatsache, dass viele Fahrerinnen<br />
und Fahrer gleichzeitig Verstöße gegen<br />
Verkehrsregeln einräumen. Wobei weibliche<br />
Fahrer nach ihrer Selbstauskunft<br />
seltener bereit sind, die Regeln zu missachten<br />
als Männer. Aber immerhin 70<br />
Prozent aller Befragten gaben an, dass<br />
sie hin und wieder Geschwindigkeitsbegrenzungen<br />
übertreten. Mehr als 40<br />
Prozent missachten Park- und Halteverbote,<br />
mehr als 30 Prozent halten<br />
nicht immer vor Stoppschildern an und<br />
blinken nicht beim Spurwechseln oder<br />
Abbiegen.<br />
Besonders wenig Achtung <strong>für</strong> Tempolimits<br />
zeigen Fahrer und Fahrerinnen im<br />
Alter zwischen 30 und 39 Jahren. Von<br />
ihnen geben 90 Prozent an, ab und zu<br />
gegen die Grenzen zu verstoßen. Auffällig<br />
ist auch, dass offenbar die Neigung, sich<br />
über Geschwindigkeitsbegrenzungen<br />
hinwegzusetzen, zunimmt, je höher der<br />
Bildungsabschluss ist.<br />
In der Unfallstatistik (Statistisches<br />
Bun<strong>des</strong>amt) ist die „nicht angepasste<br />
Geschwindigkeit“ alles andere als ein<br />
„Kavaliersdelikt“. Die Mehrheit aller<br />
Verkehrsunfälle (86 Prozent) geht auf<br />
ein Fehlverhalten <strong>des</strong> Fahrzeugführers<br />
zurück. Überhöhte Geschwindigkeit<br />
ist die zweithäufigste Ursache <strong>für</strong> ein<br />
solches Fehlverhalten, sie rangiert gleich<br />
hinter falschem Abbiegen, Wen<strong>den</strong> oder<br />
Rückwärtsfahren.<br />
Insgesamt scheinen jüngere Fahrerinnen<br />
und Fahrer risikobereiter zu sein<br />
als ältere. Das zeigen auch die Angaben<br />
über <strong>den</strong> Gebrauch von Handys<br />
während <strong>des</strong> Fahrens. 42 Prozent der<br />
unter 30-Jährigen räumt die Handynutzung<br />
am Steuer ein, aber nur 13 Prozent<br />
der Über-50-Jährigen.<br />
Wie aber können Fahrer dazu motiviert<br />
wer<strong>den</strong>, Verkehrsregeln einzuhalten?<br />
An erster Stelle, so antworten fast 80<br />
Prozent, steht <strong>für</strong> sie die eigene und die<br />
Sicherheit anderer. Äußere Sanktionen<br />
wie Geldbußen oder Punkte in Flensburg<br />
spielen demgegenüber nur eine untergeordnete<br />
Rolle.<br />
Dazu Dr. Walter Eichendorf, stellvertretender<br />
Hauptgeschäftsführer der<br />
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />
und Präsi<strong>den</strong>t <strong>des</strong> Deutschen<br />
Verkehrssicherheitsrates: „Die gute<br />
Nachricht ist, Fahrerinnen und Fahrern<br />
ist Sicherheit im Straßenverkehr wichtig.<br />
Die schlechte ist: Offensichtlich schätzen<br />
sie die Wirksamkeit von Verkehrsregeln<br />
in diesem Zusammenhang nicht hoch<br />
genug ein. An diesem Punkt müssen wir<br />
mit unserer Aufklärungsarbeit ansetzen.<br />
Denn immer noch verunglücken jährlich<br />
mehr als 370.000 Menschen auf<br />
Deutschlands Straßen, viele davon auf<br />
dem Arbeitsweg.“<br />
Hintergrund „Risiko raus!“<br />
In der Präventionskampagne „Risiko<br />
raus!“ arbeiten die Berufsgenossenschaften,<br />
Unfallkassen, ihr Spitzenverband<br />
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung<br />
(DGUV), die Landwirtschaftliche<br />
Sozialversicherung, der Deutsche<br />
Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die<br />
Bun<strong>des</strong>länder sowie weitere Partner<br />
zusammen. Gemeinsam verfolgen sie<br />
das Ziel, das Unfallrisiko beim Fahren<br />
und Transportieren zu verringern. Weitere<br />
Informationen unter www.risiko-raus.de z<br />
EUKDialog 2/2011 15
Telegramm<br />
Neues von Napo<br />
In „Sicher unterwegs“ dreht sich alles<br />
um Gabelstapler und Co.<br />
Warum zirkusreife Vorführungen beim<br />
innerbetrieblichen Transport eigentlich<br />
sehr riskant sind und Hochstapeln<br />
auch buchstäblich vor dem Fall liegen<br />
kann, lernt der computeranimierte Held<br />
Napo in seinem nun erschienenen<br />
neuesten Film „Napo in Sicher unterwegs“.<br />
Im Mittelpunkt <strong>des</strong> neuen Animationsfilmes<br />
steht der Umgang mit Gabelstapler,<br />
Hubwagen und Co. Napo und<br />
seine Kollegen erfahren darin, dass<br />
auch beim innerbetrieblichen Transport<br />
Gefahren und Unfälle nur dann verringert<br />
und vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> können,<br />
wenn alle – Arbeitgeber und Mitarbeiter<br />
– an einem Strang ziehen. Das erfordert<br />
einerseits Planung, Umsetzung und<br />
Kontrolle durch <strong>den</strong> Arbeitgeber. Andererseits<br />
müssen sich aber auch Mitarbeiter<br />
verantwortungsvoll verhalten. Die<br />
einzelnen Szenen behandeln sichere<br />
Verkehrswege, richtiges Fahrverhalten,<br />
Personenschutz, regelmäßige Wartung,<br />
La<strong>den</strong> und Entla<strong>den</strong>.<br />
Der Film entstand in Kooperation mit<br />
„Risiko raus!“, der Präventionskampagne<br />
der gesetzlichen Unfallversicherung,<br />
die auf die Gefahren und Risiken beim<br />
Fahren und Transportieren aufmerksam<br />
16<br />
macht. Als Bonus<br />
auf der neuen DVD<br />
erscheint erstmals<br />
auch der eigens<br />
<strong>für</strong> die Kampagne<br />
produzierte Clip<br />
„Napo in Wo ist mein<br />
Kopf?“. Hier zeigt<br />
Napo, wie unüberlegte<br />
Handlungen<br />
und Unachtsamkeit<br />
im innerbetrieblichen<br />
Transport zu<br />
einer Gefahr <strong>für</strong> sich<br />
selbst und andere<br />
wer<strong>den</strong> können.<br />
„Sicherheit mit<br />
einem Lächeln“ –<br />
Das ist das Motto<br />
der Napo-Filme,<br />
die ausschließlich<br />
mit Bildern,<br />
Symbolen, Geräuschen<br />
und Musik<br />
auskommen. So können die Filme auch<br />
bei Beschäftigten eingesetzt wer<strong>den</strong>,<br />
die nur geringe oder gar keine Deutschkenntnisse<br />
haben. Mit viel Humor, aber<br />
ohne erhobenen Zeigefinger eignen<br />
sich die Filme <strong>für</strong> alle Altersstufen<br />
und Berufsgruppen. Napo und seine<br />
Kollegen wollen Beschäftigte dazu motivieren,<br />
sich auch bei ihren Vorgesetzten<br />
<strong>für</strong> Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />
einzusetzen.<br />
Napo ist ein Gemeinschaftsprojekt der<br />
DGUV und sechs weiterer europäischer<br />
Arbeitsschutzinstitutionen: AUVA<br />
(Österreich), HSE (Vereinigtes Königreich),<br />
INAIL (Italien), INRS (Frankreich),<br />
SUVA (Schweiz) sowie der Europäischen<br />
Agentur <strong>für</strong> Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
am Arbeitsplatz. Der Bezug der<br />
Filme ist kostenlos. Sie können unter<br />
bestellung@dguv.de als DVD bestellt<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Weitere Informationen auch unter www.<br />
napofilm.net/de.<br />
Mehr zur Kampagne „Risiko raus!“ unter<br />
www.risiko-raus.de. z<br />
Tag der<br />
Verkehrssicherheit<br />
am 18. Juni 2011<br />
Wie bereits in <strong>den</strong> vergangenen Jahren<br />
findet auch im Jahr 2011 am dritten<br />
Samstag im Juni wieder bun<strong>des</strong>weit der<br />
„Tag der Verkehrssicherheit“ unter dem<br />
Motto „Gemeinsam <strong>für</strong> mehr Sicherheit“<br />
statt.<br />
Am 18. Juni lädt der DVR seine Mitglieder<br />
und Partner bereits zum siebten Mal<br />
ein, sich mit Veranstaltungen am Aktionstag<br />
zu beteiligen und so das Thema<br />
Verkehrssicherheit in <strong>den</strong> Fokus der<br />
Öffentlichkeit zu rücken. Zahlreiche<br />
Veranstaltungen und Aktionen sollen im<br />
gesamten Bun<strong>des</strong>gebiet stattfin<strong>den</strong>, um<br />
die Sicherheit auf unseren Straßen weiter<br />
zu verbessern.<br />
Alle interessierten Institutionen und<br />
Organisationen, Unternehmen und<br />
soziale Einrichtungen sind angesprochen,<br />
sich an dem „Tag der Verkehrssicherheit“,<br />
der wieder unter der Schirmherrschaft<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verkehrsministers<br />
Peter Ramsauer steht, zu beteiligen,<br />
um gemeinsam und konzentriert ein<br />
Bewusstsein <strong>für</strong> sichere Mobilität zu<br />
schaffen.<br />
Vorrangiges Ziel dieses Veranstaltungstages<br />
ist es, das Thema Verkehrs-<br />
sicherheit auf breiter Ebene zu präsentieren<br />
und alle Verkehrsteilnehmer zu<br />
einer nachhaltigen und effektiven Unfallprävention<br />
aufzurufen, um dazu beizutragen,<br />
die Unfallzahlen zu senken!<br />
Auch in diesem Jahr wer<strong>den</strong> <strong>den</strong><br />
Besuchern auf zahlreichen Veranstaltungen<br />
vielfältige Möglichkeiten<br />
geboten, um sich über aktuelle Entwicklungen<br />
im Bereich der Verkehrssicherheit<br />
zu informieren. Eine Auflistung aller<br />
EUKDialog 2/2011
Veranstaltungen ist unter www.tag-derverkehrs-sicherheit.de<br />
zu fin<strong>den</strong>.<br />
So veranstalten die Bun<strong>des</strong>anstalt <strong>für</strong><br />
Straßenwesen (BASt) und das Polizeipräsidium<br />
Köln am 18. Juni <strong>den</strong> „Tag der<br />
Verkehrssicherheit“ auf dem Gelände der<br />
BASt in Bergisch Gladbach und feiern<br />
gleichzeitig das 60-jährige Bestehen der<br />
BASt. Ein umfangreiches Programm rund<br />
um die Verkehrssicherheit <strong>für</strong> Menschen<br />
je<strong>den</strong> Alters wird geboten. Besucher<br />
können an zahlreichen Praxistests teilnehmen<br />
und Simulatoren kennen lernen.<br />
Abgerundet wird das Programm durch<br />
Präsentationen der vielfältigen Aufgaben<br />
der Polizei und der BASt.<br />
Auf dem Münchner Odeonsplatz wird es<br />
schon am 21. Mai einen „Verkehrssicherheitstag<br />
Risiko raus!“ geben. Verschie<strong>den</strong>e<br />
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
haben sich mit Partnern wie<br />
der Verkehrswacht, Verkehrspolizei und<br />
der Feuerwehr zusammengeschlossen,<br />
um diesen Tag unter dem Motto „Risiko<br />
raus!“ zu veranstalten.<br />
Aktuelle Informationen zum „Tag der<br />
Verkehrssicherheit“, Checklisten, ein<br />
Downloadbereich und vieles mehr sind<br />
unter www.tag-der-verkehrssicherheit.de<br />
zu fin<strong>den</strong>.<br />
Ein neues, kostenloses Faltblatt zum<br />
„Tag der Verkehrssicherheit“ bietet<br />
Ideen, Anregungen und Tipps zur Durchführung<br />
einer eigenen Veranstaltung und<br />
kann direkt beim DVR unter ireckziegek@<br />
dvr.de bestellt wer<strong>den</strong>. z<br />
Telegramm<br />
Neue Technische Regel <strong>für</strong> Betriebssicherheit<br />
TRBS 1112 „Instandhaltung“<br />
Technische Regeln <strong>für</strong> Betriebssicherheit<br />
(TRBS) geben dem Stand der Technik,<br />
Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende<br />
Regeln und sonstige gesicherte<br />
arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse<br />
<strong>für</strong> die Bereitstellung und Benutzung von<br />
Arbeitsmitteln sowie <strong>den</strong> Betrieb überwachungsbedürftiger<br />
Anlagen wieder.<br />
Die TRBS konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung<br />
(BetrSichV)<br />
hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung<br />
von Gefährdungen sowie der Ableitung<br />
von geeigneten Maßnahmen. Bei<br />
Anwendung der beispielhaft genannten<br />
Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit<br />
die Vermutung der Einhaltung der<br />
Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung<br />
<strong>für</strong> sich geltend machen. Wählt<br />
der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat<br />
er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung<br />
schriftlich nachzuweisen<br />
Die TRBS 1112 beschreibt die Vorgehensweise<br />
bei der Gefährdungsbeurteilung<br />
von Instandhaltungsarbeiten und ist<br />
anzuwen<strong>den</strong> <strong>für</strong><br />
z die Planung und Ausführung von Instandhaltungstätigkeiten,<br />
z Störungssuche,<br />
z Erprobung nach Instandsetzung.<br />
Instandhaltung ist der Oberbegriff der<br />
Begriffe Inspektion und Instandsetzung.<br />
Im Abschnitt „Regelungen der Zusammenarbeit“<br />
wird nochmals klargestellt,<br />
dass jeder Arbeitgeber die Verantwortung<br />
<strong>für</strong> die Sicherheit und Gesundheit<br />
seiner Beschäftigten hat und er auf der<br />
Basis der Gefährdungsbeurteilung die<br />
notwendigen Maßnahmen festzulegen<br />
hat. Arbeiten Beschäftigte unterschiedlicher<br />
Betriebsbereiche oder Beschäftigte<br />
verschie<strong>den</strong>er Arbeitgeber zusammen,<br />
haben die Arbeitgeber bei der Durchführung<br />
der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen<br />
zusammen<br />
zu arbeiten. Hierzu sind auch gegenseitige<br />
Informationen erforderlich und<br />
ggf. ist eine gemeinsame Beurteilung<br />
der Gefährdungen vorzunehmen. Des<br />
Weiteren wer<strong>den</strong> in diesem Abschnitt<br />
die Begriffe Anlagenverantwortlicher<br />
und Arbeitsverantwortlicher beispielhaft<br />
erläutert.<br />
In einem weiteren Abschnitt wer<strong>den</strong> die<br />
„Voraussetzungen zur Durchführung“ von<br />
Instandhaltungsmaßnahmen beschrie-<br />
ben. Demnach sind min<strong>des</strong>tens folgende<br />
Schritte durchzuführen:<br />
z Art, Umfang und Abfolge der Instandhaltungsmaßnahmen<br />
festlegen,<br />
z Gefährdungen ermitteln und beurteilen<br />
und die erforderlichen Maßnahmen<br />
festlegen,<br />
z vor der Vergabe an Fremdfirmen die<br />
Sicherheitsanforderungen sowie <strong>Anforderungen</strong><br />
an die Qualifikation <strong>des</strong><br />
Instandhaltungspersonals festlegen.<br />
Im Abschnitt „Gefährdungsbeurteilung“<br />
wird vorgegeben, dass <strong>für</strong> jede ausgeübte<br />
Tätigkeit und je<strong>den</strong> Arbeitsplatz eine<br />
Gefährdungsbeurteilung durchzuführen<br />
ist. Bei wiederkehren<strong>den</strong>, gleichen oder<br />
ähnlichen Instandhaltungsarbeiten kann<br />
eine vorhan<strong>den</strong>e Gefährdungsbeurteilung<br />
genutzt wer<strong>den</strong>.<br />
Vor der Beschaffung und Bereitstellung<br />
von Arbeitsmitteln ist zu prüfen, ob <strong>für</strong><br />
die Instandsetzung dieser Gegenstände<br />
besondere Voraussetzungen (zum<br />
Beispiel Arbeitsbühnen, Krane, Versorgungsanschlüsse,<br />
Anschlagpunkte)<br />
geschaffen wer<strong>den</strong> müssen, um absehbare<br />
Instandhaltungsarbeiten sicher<br />
durchführen zu können. Des Weiteren<br />
wird die Vorgehensweise <strong>für</strong> die Gefährdungsbeurteilung<br />
beschrieben.<br />
Im Abschnitt „Durchführung der<br />
Arbeiten“ ist ausgeführt, dass <strong>für</strong><br />
die Durchführung ein Arbeitsauftrag<br />
vorliegen muss und dabei die festgelegten<br />
Maßnahmen angewendet wer<strong>den</strong><br />
müssen. Auch müssen die festgelegten<br />
Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin<br />
überprüft wer<strong>den</strong>.<br />
Wer<strong>den</strong> bei Instandhaltungsarbeiten<br />
von der Gefährdungsbeurteilung abweichende<br />
Gefährdungen festgestellt, so<br />
sind die Arbeiten unverzüglich, jedoch<br />
sicher, abzubrechen und der die Instandhaltung<br />
durchführende Arbeitgeber zu<br />
informieren. Dieser hat dann zusätzliche<br />
Maßnahmen festzulegen, das Personal<br />
anzuweisen und die Gefährdungsbeurteilung<br />
anzupassen.<br />
Als Anlage 1 ist noch ein Ablaufdiagramm<br />
<strong>für</strong> die Instandhaltung und Erprobung<br />
beigefügt. Als Anlage 2 ist eine<br />
sehr umfangreiche Tabelle enthalten,<br />
in der mögliche Gefährdungen und<br />
beispielhafte Maßnahmen aufgeführt<br />
sind. z<br />
EUKDialog 2/2011 17
Sicherheit überall<br />
Neufassung der<br />
Gefahrstoffverordnung<br />
18<br />
Für reine Stoffe, wie zum Beispiel<br />
technische Gase, ist seit<br />
dem 1. Dezember 2010 die neue<br />
Kennzeichnung erforderlich<br />
Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung („Verordnung zur Neufassung<br />
der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen“)<br />
ist am 1. Dezember 2010 in Kraft getreten. In der Verordnung sind die<br />
durch das europäische Chemikalienrecht erforderlichen Neuerungen in das<br />
nationale Recht übernommen wor<strong>den</strong>. So musste die Gefahrstoffverordnung<br />
insbesondere aufgrund der REACH-Verordnung (siehe EUK-Dialog 3/2008)<br />
und der CLP (GHS)-Verordnung (siehe EUK-Dialog 3/2009) überarbeitet und<br />
angepasst wer<strong>den</strong>. Weiterhin wur<strong>den</strong> Erfahrungen, die mit der Verordnung<br />
von 2005 gemacht wur<strong>den</strong>, in die Neufassung aufgenommen. Im Folgen<strong>den</strong><br />
stellt Dipl.-Ing. Bernhard Ecke wesentliche Änderungen der Gefahrstoffverordnung<br />
vom 26. November 2010 vor.<br />
GHS04 GHS07<br />
GHS08<br />
Neue Gefahrenpiktogramme nach CLP (GHS)-Verordnung.<br />
Foto: EUK TAD<br />
Rechtliche Änderungen<br />
aufgrund der EU-Verordnungen<br />
Durch die Verordnung (EG) Nr.<br />
1907/2006 (REACH-Verordnung) wer<strong>den</strong><br />
nur geringfügige Änderungen verursacht.<br />
REACH steht <strong>für</strong> Registration,<br />
Evaluation, Authorisation of Chemicals<br />
(Registrierung, Bewertung und Zulassung<br />
von Chemikalien). Dies betrifft zum<br />
Beispiel <strong>den</strong> Anhang IV der GefStoffV<br />
(Herstellungs- und Verwendungsverbote<br />
<strong>für</strong> bestimmte Stoffe), der aufgehoben<br />
wurde, da dies bereits im Anhang XVII<br />
der REACH-Verordnung geregelt ist.<br />
Anders verhält es sich bei der Verordnung<br />
(EG) Nr. 1272/2008, auch CLP-<br />
Verordnung (Regulation on Classification,<br />
Labelling and Packaging of<br />
Substances and Mixtures) bzw. GHS-<br />
Verordnung (abgeleitet durch die Implementierung<br />
<strong>des</strong> Globally Harmonised<br />
System of Classification and Labelling of<br />
Chemicals der Vereinten Nationen in die<br />
EU) genannt. Diese Verordnung greift<br />
bedeutend in <strong>den</strong> Inhalt der GefStoffV<br />
ein, da die Einstufung, Kennzeichnung<br />
und Verpackung beim Inverkehrbringen<br />
von Stoffen und Gemischen neu geregelt<br />
wurde. Die CLP-Verordnung sieht<br />
zum Beispiel <strong>für</strong> die Kennzeichnung<br />
von reinen Stoffen eine Übergangsfrist<br />
bis zum 1.12.2010 vor. Reine Stoffe<br />
müssen seit diesem Zeitpunkt die neue<br />
Kennzeichnung (Abbildung links) haben.<br />
Für Gemische besteht eine Übergangsfrist<br />
bis zum 1. Juni 2015. Die Neufassung<br />
der Gefahrstoffverordnung wurde<br />
erforderlich, damit bis zum Ablauf der<br />
Übergangsfristen eine Rechtsgrundlage<br />
sowohl <strong>für</strong> das alte, als auch <strong>für</strong> das<br />
neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem<br />
besteht (Abbildung 1). Bis zum<br />
1. Juni 2015 basiert die Gefahrstoffverordnung<br />
auf dem alten Einstufungs- und<br />
Kennzeichnungssystem, lässt aber die<br />
Einstufung und Kennzeichnung nach der<br />
CLP-Verordnung ausdrücklich zu und<br />
soll ihre Einführung in der Übergangszeit<br />
ermöglichen. Dies bedeutet, dass eine<br />
Umstellung auf das neue System bis zum<br />
1. Juni 2015 abgeschlossen sein muss.<br />
Zu diesem Zeitpunkt wird eine vollständige<br />
Umstellung der Gefahrstoffverordnung<br />
auf das CLP-Einstufungs- und<br />
Kennzeichnungssystem erforderlich.<br />
Was wurde geändert?<br />
Die durch die CLP-Verordnung resultieren<strong>den</strong><br />
Änderungen im Einstufungs- und<br />
EUKDialog 2/2011
Kennzeichnungssystem sind nicht mehr<br />
kompatibel mit dem Schutzstufenkonzept<br />
der Gefahrstoffverordnung von 2005.<br />
Hier wurde der auszuführen<strong>den</strong> Tätigkeit<br />
anhand der Kennzeichnung <strong>des</strong> Gefahrstoffes<br />
eine Schutzstufe zugeordnet und<br />
bewertet. Diese an die Kennzeichnung<br />
gebun<strong>den</strong>e Zuordnung der Schutzstufen<br />
ist entfallen, da hier in der Praxis erhebliche<br />
unverhältnismäßige Umsetzungsprobleme<br />
bestan<strong>den</strong>. So konnte eine<br />
Tätigkeit mit einem Stoff mit dem Totenkopfsymbol<br />
(zum Beispiel Umfüllen von<br />
Reservekanister mit Benzin) nicht der<br />
Schutzstufe 1 zugeordnet wer<strong>den</strong>.<br />
Die neue Verordnung ist nun konsequent<br />
an die Gefährdungsbeurteilung<br />
gebun<strong>den</strong>, so dass die Festlegung der<br />
erforderlichen Maßnahmen ausschließlich<br />
auf dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung<br />
beruht. Das Schutzstufenkonzept<br />
wird damit durch ein<br />
der Schutzwürdigkeit entsprechen<strong>des</strong><br />
Schutzmaßnahmenkonzept abgelöst.<br />
Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung<br />
können als Hilfe weiterhin<br />
das Einfache Maßnahmenkonzept<br />
Gefahrstoffe (EMKG) der BAuA und die<br />
von ihr herausgegebenen Drehscheiben<br />
zur Bewertung der Gefährdung durch<br />
Einatmen sowie Gefährdung durch Hautkontakt<br />
verwendet wer<strong>den</strong>.<br />
Was ist neu?<br />
In Bezug auf zu treffende Schutzmaßnahmen<br />
wird noch einmal auf das STOP-<br />
Verfahren (Abbildung 2) hingewiesen.<br />
Hier steht das „S“ <strong>für</strong> Substitution, das<br />
„T“ <strong>für</strong> Technische Maßnahmen, das<br />
„O“ <strong>für</strong> Organisatorische Maßnahmen<br />
und das „P“ <strong>für</strong> Persönliche Schutz-<br />
Ausrüstung. In dieser Reihenfolge hat<br />
der Arbeitgeber Maßnahmen aus der<br />
Gefährdungsbeurteilung abzuleiten.<br />
Schutzmaßnahmenkonzept<br />
Eine geringe Gefährdung kann sich<br />
im Einzelfall nach der GefStoffV 2010<br />
auch <strong>für</strong> giftige, sehr giftige und CMR-<br />
Stoffe (Stoffe mit cancerogener (krebserzeugender),<br />
mutagener (erbgutverändernder)<br />
oder reproduktionstoxischer<br />
(fruchtschädigender) Wirkung) ergeben.<br />
Liegt eine geringe Gefährdung vor,<br />
reichen die <strong>für</strong> die Tätigkeit notwendigen<br />
allgemeinen Schutzmaßnahmen aus. Die<br />
Schutzmaßnahmen wer<strong>den</strong> unterteilt in<br />
Sicherheit überall<br />
Abbildung 1:<br />
Gegenüberstellung<br />
Gefahrensymbole<br />
und Gefahrenpiktogramme<br />
(Quelle: EUK)<br />
z allgemeine Schutzmaßnahmen (geringe<br />
Gefährdung) als Basis <strong>für</strong> alle<br />
weiteren Maßnahmen (siehe auch § 8<br />
der GefStoffV sowie Schutzleitfä<strong>den</strong><br />
Reihe 100),<br />
z zusätzliche Schutzmaßnahmen (erhöhte<br />
Gefährdung) <strong>für</strong> über Basismaßnahmen<br />
hinausgehende Schutzmaßnahmen<br />
(siehe auch § 9 der GefStoffV<br />
sowie Schutzleitfä<strong>den</strong> Reihe 200),<br />
z besondere Schutzmaßnahmen (besondere<br />
Gefährdung) <strong>für</strong> krebserzeugende,<br />
erbgutverändernde und<br />
fruchtbarkeitsgefähr<strong>den</strong>de Stoffe und<br />
Gemische der Kategorie 1 und 2 (siehe<br />
auch § 10 der GefStoffV sowie Schutzleitfä<strong>den</strong><br />
Reihe 300).<br />
Eine Grundlage <strong>für</strong> zu treffende<br />
Maßnahmen bil<strong>den</strong> die von der BAuA<br />
herausgegebenen Schutzleitfä<strong>den</strong> der<br />
Reihe 100 bis 300, die im Internet unter<br />
www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/<br />
Gefahrstoffe/EMKG/Schutzleitfae<strong>den</strong>.<br />
html eingesehen wer<strong>den</strong> können.<br />
Gefahrstoffverzeichnis<br />
Weitere Änderungen betreffen die<br />
Konkretisierung der Inhaltsvorgaben <strong>für</strong><br />
EUKDialog 2/2011 19
Sicherheit überall<br />
das Gefahrstoffverzeichnis. Im Gefahrstoffverzeichnis<br />
muss ein Verweis auf die<br />
entsprechen<strong>den</strong> Sicherheitsdatenblätter<br />
gegeben sein. Das Gefahrstoffverzeichnis<br />
muss jetzt min<strong>des</strong>tens folgende<br />
Angaben enthalten:<br />
1. Bezeichnung <strong>des</strong> Gefahrstoffes,<br />
2. Einstufung <strong>des</strong> Gefahrstoffes oder<br />
Angaben zu <strong>den</strong> gefährlichen Eigenschaften,<br />
3. Angaben zu <strong>den</strong> im Betrieb verwendeten<br />
Mengenbereichen,<br />
4. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in<br />
<strong>den</strong>en Beschäftigte dem Gefahrstoff<br />
ausgesetzt sein können,<br />
5. Verweis auf zugehöriges Sicherheitsdatenblatt.<br />
Die Aktualität von Sicherheitsdatenblättern<br />
führt immer wieder zu Diskussionen.<br />
Als Anhaltspunkt kann hier der Schutzleitfa<strong>den</strong><br />
110 herangezogen wer<strong>den</strong>.<br />
Danach sollten Sicherheitsdatenblätter<br />
nicht älter als drei Jahre sein.<br />
Begriffsdefinition<br />
Der Begriff „Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“<br />
wurde genauer gefasst. Eine<br />
Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen<br />
oder Erzeugnissen, einschließlich<br />
Herstellung, Mischung, Ge- und<br />
Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung,<br />
Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung,<br />
Entfernung, Entsorgung und<br />
Vernichtung.<br />
Zu <strong>den</strong> Tätigkeiten zählen auch das<br />
innerbetriebliche Befördern sowie<br />
Bedien- und Überwachungsarbeiten.<br />
Fach- und Sachkunde<br />
In der GefStoffV 2010 wird erstmals<br />
eine Fach- und Sachkunde definiert. Für<br />
die Fachkunde bedient sich die neue<br />
GefStoffV zum Teil aus der in der TRBS<br />
1203 enthaltenen Definition der befähigten<br />
Person. Eine befähigte Person<br />
nach TRBS 1203 muss<br />
z über eine entsprechende Berufsausbildung<br />
verfügen,<br />
z Berufserfahrung haben und<br />
z eine zeitnah ausgeübte entsprechende<br />
berufliche Tätigkeit ausführen,<br />
sowie an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen<br />
teilnehmen.<br />
Für die Sachkunde ist hingegen ein<br />
behördlich anerkannter Lehrgang<br />
notwendig, bei dem in Abhängigkeit<br />
20<br />
Abbildung 2: Pflichten <strong>des</strong> Arbeitgebers bei der Reihenfolge durchzuführender Maßnahmen (Quelle: EUK)<br />
vom Aufgabengebiet auch eine Prüfung<br />
erfolgreich abgeschlossen wer<strong>den</strong> muss.<br />
Einzelheiten zum Erwerb der Sachkunde<br />
sind zurzeit noch nicht näher definiert.<br />
Aufbewahrung der Ergebnisse<br />
von Expositionsermittlungen<br />
Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten<br />
mit krebserzeugen<strong>den</strong>, erbgutverändern<strong>den</strong><br />
oder fruchtbarkeitsgefähr<strong>den</strong><strong>den</strong><br />
Gefahrstoffen (CMR-Stoffen,<br />
siehe auch TRGS 905) sicherzustellen,<br />
dass ein Verzeichnis über die Beschäftigten<br />
geführt wird, bei <strong>den</strong>en die Gefährdungsbeurteilung<br />
ergibt, dass eine<br />
Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten<br />
vorliegt. In dem Verzeichnis sind<br />
auch die Höhe und Dauer der Exposition<br />
anzugeben, der die Beschäftigten<br />
ausgesetzt waren.<br />
Das Verzeichnis ist nach Ende der<br />
Exposition 40 Jahre lang aufzubewahren.<br />
Die Aufbewahrung der Expositionsergebnisse<br />
ist von besonderer<br />
Bedeutung bei der Ermittlung in<br />
Berufskrankheitenverfahren.<br />
Aufgaben <strong>des</strong> Betriebes<br />
Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen<br />
bestehen folgende Pflichten:<br />
1. Gefahrstoffverzeichnis (Liste,<br />
Kataster) führen<br />
Welche Gefahrstoffe wer<strong>den</strong> in welcher<br />
Menge in welchen Arbeitsbereichen im<br />
Betrieb eingesetzt?<br />
2. Gefährdungsbeurteilung<br />
durchführen<br />
Kenntnis der Arbeitsbedingungen/Ar-<br />
Das STOP-Verfahren<br />
beitsverfahren. Ermittlung: Ausmaß, Art<br />
und Dauer der Exposition. Schutzmaßnahmen<br />
festlegen.<br />
3. Betriebsanweisung erstellen<br />
Grundlage: Gebindekennzeichnung,<br />
Sicherheitsdatenblatt, Kenntnisse über<br />
Arbeitsplatz und Arbeitsverfahren.<br />
4. Unterweisung durchführen<br />
Min<strong>des</strong>tens einmal jährlich, beim Ersteinsatz,<br />
bei Arbeitsplatzwechsel, bei<br />
neuen Mitarbeitern.<br />
Vorgehen in der Übergangszeit<br />
Aufgrund der sich ändern<strong>den</strong> sowie bis<br />
zum 1. Juni 2015 möglichen unterschiedlichen<br />
im Betrieb vorkommen<strong>den</strong> Kennzeichnung,<br />
wird die EUK <strong>den</strong> Betrieben<br />
demnächst ein UVV-Plakat mit Gegenüberstellung<br />
der bisherigen Gefahrensymbole<br />
und der neuen Gefahrenpiktogramme<br />
zur Verfügung stellen.<br />
Bei der innerbetrieblichen Kennzeichnung,<br />
die von der CLP-Verordnung nicht<br />
abgedeckt wird, ist es dem Arbeitgeber<br />
in der Übergangszeit nach der neuen<br />
GefstoffV freigestellt, ob er nach altem<br />
oder nach neuem Recht kennzeichnet. z<br />
EUKDialog 2/2011
Neue GUV-I 7003<br />
Beurteilung <strong>des</strong> Raumklimas<br />
Nicht nur an heißen Sommertagen, sondern auch in Betriebsräumen mit<br />
besonderen Bedingungen kann es vorkommen, dass die Lufttemperaturen<br />
auf „unzuträgliche Werte“ ansteigen und die Mitarbeiter davon beeinträchtigt<br />
wer<strong>den</strong> können. Dies kann sich durch sinkende Leistungsfähigkeit aber auch<br />
durch Müdigkeit, Konzentrationsschwächen und Herz-, Kreislaufbelastungen<br />
äußern. Es ist nach dem Arbeitsschutzgesetz unter anderem die Aufgabe<br />
<strong>des</strong> Arbeitgebers Arbeitsumgebungsfaktoren wie zum Beispiel das Raumklima<br />
zu berücksichtigen. Mit der neuen Information GUV-I 7003 „Beurteilung<br />
<strong>des</strong> Raumklimas“ wird dem Arbeitgeber eine Hilfe zur Beurteilung dieser<br />
Arbeitsumgebungsfaktoren zur Verfügung gestellt. Sie wird im folgen<strong>den</strong><br />
Beitrag von Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Creter, Abteilung Prävention und<br />
Gesundheitsschutz der EUK, inhaltlich vorgestellt.<br />
Spannungsfeld<br />
„Raumtemperatur“<br />
Der Arbeitgeber ist nach § 4 <strong>des</strong> Arbeitsschutzgesetzes<br />
verpflichtet, die Arbeit<br />
so zu gestalten, dass eine Gefährdung<br />
<strong>für</strong> Leben und Gesundheit möglichst<br />
vermie<strong>den</strong> wird und verbleibende<br />
Gefährdungen gering gehalten wer<strong>den</strong>.<br />
Da es bei Raumtemperaturen über<br />
+26°C unter bestimmten Umstän<strong>den</strong> zu<br />
einer Belastung, zum Beispiel <strong>des</strong> Kreislaufs,<br />
kommen kann, sind Schutzmaßnahmen<br />
notwendig.<br />
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV)<br />
fordert <strong>für</strong> Arbeitsräume gesundheitlich<br />
zuträgliche Raumtemperaturen und <strong>den</strong><br />
Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung.<br />
Eine maximal zulässige Raumtemperatur<br />
wird jedoch nicht genannt.<br />
Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5<br />
konkretisiert diese allgemein gehaltene<br />
Forderung im Punkt 4.2 Abs. 3. Danach<br />
soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen<br />
+26°C nicht überschreiten. Bei Außentemperaturen<br />
von mehr als 26°C ist<br />
ein Stufenmodell mit zu beachten<strong>den</strong><br />
Rahmenbedingungen und notwendigen<br />
Schutzmaßnahmen vorgesehen. Die<br />
geeigneten Maßnahmen hat der Arbeitgeber<br />
über eine Gefährdungsbeurteilung<br />
festzulegen und umzusetzen.<br />
Arbeiten in Arbeitsräumen bei Lufttemperaturen<br />
innerhalb der Stufen der ASR<br />
A3.5 (bis +30°C und bis +35°C) sind<br />
zulässig, vorausgesetzt, der Arbeitgeber<br />
ergreift geeignete Schutzmaßnahmen.<br />
Ein direkter Rechtsanspruch<br />
zum Beispiel auf „Hitzefrei“ oder „klimatisierte<br />
Räume“ besteht nicht. Arbeitgeber<br />
und Beschäftigte müssen im gegenseitigen<br />
Einvernehmen durch geeignete<br />
Maßnahmen die Situation meistern. Hier<br />
können sowohl technische, organisatorische<br />
als auch personenbezogene<br />
Maßnahmen in Betracht kommen. Aber<br />
auch das persönliche Verhalten je<strong>des</strong><br />
Einzelnen kann direkten Einfluss auf<br />
die Raumtemperaturen nehmen, zum<br />
Beispiel das konsequente Umsetzen von<br />
vorgegebenen „Abschattungsanweisungen“<br />
<strong>des</strong> Betriebes.<br />
Zur Erstellung der hier<strong>für</strong> geforderten<br />
Gefährdungsbeurteilung und Findung<br />
von geeigneten Maßnahmen wird dem<br />
Arbeitgeber/Vorgesetzten die neue Information<br />
GUV-I 7003 „Beurteilung <strong>des</strong><br />
Raumklimas“ zur Verfügung gestellt. Sie<br />
soll die Einordnung der Arbeitsräume im<br />
Sinne einer Klassifikation ermöglichen<br />
und die Selbsthilfemöglichkeiten stärken.<br />
Systematik<br />
Das Ziel der Information ist das systematische<br />
Erkennen und Beseitigen bzw.<br />
Verringern raumklimatischer Probleme.<br />
Darüber hinaus soll der Anwender selbst<br />
entschei<strong>den</strong> können, ob er die Probleme<br />
selbst lösen kann, oder ob er sich dabei<br />
spezieller Fachkunde bedienen muss.<br />
Die Herbeiführung dieser Entscheidungen<br />
wird über ein Zwei-Stufensystem<br />
mit <strong>den</strong> Stufen „Raumklimabeobachtung“<br />
und „Raumklimaanalyse“ realisiert.<br />
Aufbau und Anwendung<br />
Die Information ist in sechs Abschnitte<br />
gegliedert. Für die Bearbeitung der<br />
Problemstellungen sind <strong>den</strong> sechs<br />
Sicherheit überall<br />
Abschnitten sieben Anhänge als Arbeitshilfen<br />
beigestellt. Die Information findet<br />
Anwendung zur Beurteilung <strong>des</strong> Arbeitsklimas<br />
an Arbeitsplätzen, nicht bei der<br />
Beurteilung von Arbeitsplätzen in Fahrzeugen<br />
oder im Freien.<br />
Die Anwendung der GUV-I 7003 basiert<br />
auf der Beurteilung einzelner Räume mit<br />
Hilfe eines Ablaufdiagrammes, in dem<br />
sich die zwei Stufen Stufe 1 „Raumklimabeobachtung“<br />
und Stufe 2 „Raumklimaanalyse“<br />
wiederfin<strong>den</strong>.<br />
Die Beurteilung beginnt mit der Ermittlung<br />
von Einflussgrößen auf das Raumklima.<br />
Zur Bewertung <strong>des</strong> Handlungsumfanges<br />
in dem betrachteten Raum gibt<br />
ein Fragebogen (Anhang 1) die ersten<br />
Hinweise. Hiermit können die vorliegen<strong>den</strong><br />
Einflussgrößen erkannt wer<strong>den</strong>.<br />
Anhang 2 stellt eine nicht abschließende<br />
Reihe von möglichen Maßnahmen zu<br />
einzelnen, erkannten Einflussgrößen vor.<br />
Unter Anwendung einer grafischen<br />
Methode (Risikograph „Klima“), welche<br />
als Datengrundlage einfache Messungen<br />
von Lufttemperatur und relativer Luftfeuchte<br />
erfordert, lässt sich leicht feststellen,<br />
ob Maßnahmen zu realisieren<br />
und zu dokumentieren sind. Hierbei dient<br />
ein „Ampelsystem“ zur einfachen und<br />
schnellen Beurteilung <strong>des</strong> betrachteten<br />
Arbeitsraumes.<br />
Spezielle Fragestellung zu Büroarbeitsplätzen<br />
oder Räumen, bei <strong>den</strong>en<br />
raumlufttechnische Anlagen betrieben<br />
wer<strong>den</strong>, können mit Hilfe der Anhänge<br />
4 und 5 bewertet wer<strong>den</strong>. Anhang 6<br />
enthält weiterhin als Checkliste Problem-<br />
stellungen und entsprechende Maßnahmen<br />
<strong>für</strong> Innenraumbelastungen<br />
an Büroarbeitsplätzen und ähnlichen<br />
Arbeitsplätzen. Anhang 7 enthält Literaturhinweise<br />
zum Thema.<br />
Zusammenfassung<br />
Insgesamt bietet die neue GUV-I 7003<br />
„Beurteilung <strong>des</strong> Raumklimas“ eine pragmatische<br />
und schnelle Möglichkeit einen<br />
Großteil der Arbeitsplätze hinsichtlich<br />
der Belastungen durch raumklimatische<br />
Faktoren zu beurteilen, Maßnahmen<br />
einzuleiten und diese zu dokumentieren.<br />
Die GUV-I 7003 steht auf der Homepage<br />
der EUK unter www.eisenbahn-unfallkasse.de<br />
unter <strong>den</strong> Stichpunkten Publikationen<br />
und Regelwerk als Download<br />
bereit. z<br />
EUKDialog 2/2011 21
Leserforum<br />
Arbeitsplatz Betriebszentrale<br />
= Bildschirmarbeitsplatz?<br />
Nicht nur in Leserzuschriften, sondern auch in Seminaren der EUK wird immer<br />
wieder die Frage gestellt, ob Arbeitsplätze in Betriebszentralen oder Leitstellen<br />
Arbeitsplätze im Sinne der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) sind.<br />
Antwort auf diese Frage gibt Ihnen im folgen<strong>den</strong> Beitrag Dipl.-Ing. Jürgen<br />
Creter, Abteilung Prävention und Gesundheitsschutz der EUK.<br />
Charakterisierung der<br />
Arbeitsplätze<br />
Die Arbeitsplätze sind Einrichtungen<br />
zur Steuerung und Überwachung<br />
mit zentral angeordneter Technik <strong>für</strong><br />
Bedien-, Überwachungs-, Betriebssteuerungs-<br />
und Technikmanagementfunktion.<br />
Sie bedienen sich steuerbarer und<br />
mel<strong>den</strong>der dezentraler Einrichtungen.<br />
Das bedeutet, dass viele Bedien- und<br />
Anzeigefunktionen möglichst teilsystemunabhängig<br />
in einer Bedienfläche<br />
auf dem Bildschirm dargestellt wer<strong>den</strong><br />
müssen.<br />
Die vielfältigen <strong>Anforderungen</strong> lassen<br />
sich aus ergonomischer Sicht jedoch mit<br />
nur einem Monitor nicht mehr darstellen.<br />
Es befin<strong>den</strong> sich meist vier bis acht<br />
Monitore und ein oder mehrere Eingabegeräte<br />
wie Tastatur/en und Maus<br />
am Arbeitsplatz. Die Bearbeitung der<br />
Arbeitsaufgaben mit Eingabeanteilen<br />
erfolgt zumeist auf einem dieser Monitore,<br />
während weiterlaufende Darstellungen<br />
zur Überwachung anderer<br />
Vorgänge auf <strong>den</strong> umliegen<strong>den</strong> Monitoren<br />
dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />
<strong>Anforderungen</strong> der Bildschirmarbeitsverordnung<br />
(BildscharbV)<br />
Für Bildschirmarbeitsplätze gelten grundsätzlich<br />
Vorgaben und <strong>Anforderungen</strong>,<br />
22<br />
Foto: EUK<br />
die in der BildscharbV formuliert sind.<br />
Die BildscharbV fasst die <strong>Anforderungen</strong><br />
an das Bildschirmgerät selbst,<br />
<strong>den</strong> Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung<br />
sowie an die Softwareausstattung<br />
und die Arbeitsorganisation zusammen.<br />
Sie gilt ganz allgemein <strong>für</strong> die Arbeit an<br />
Bildschirmgeräten.<br />
Ein Bildschirmarbeitsplatz ist also grundsätzlich<br />
jeder Arbeitsplatz, an dem ein<br />
Bildschirmgerät aufgestellt ist, der nicht<br />
unter die nachstehen<strong>den</strong> Ausnahmen<br />
fällt.<br />
z Bedienerplätze von Maschinen oder<br />
Fahrerplätze von Fahrzeugen mit<br />
Bildschirmgeräten,<br />
z Bildschirmgeräte an Bord von Verkehrsmitteln,<br />
z Datenverarbeitungsanlagen, die<br />
hauptsächlich zur Benutzung durch<br />
die Öffentlichkeit bestimmt sind (zum<br />
Beispiel Geldautomaten),<br />
z Bildschirmgeräte <strong>für</strong> <strong>den</strong> ortsveränderlichen<br />
Gebrauch (zum Beispiel<br />
Laptops), sofern sie nicht regelmäßig<br />
an einem Arbeitsplatz eingesetzt wer<strong>den</strong>,<br />
z Rechenmaschinen, Registrierkassen<br />
oder andere Arbeitsmittel mit einer<br />
kleinen Daten- oder Messwertanzeigevorrichtung,<br />
die zur unmittelbaren<br />
Benutzung <strong>des</strong> Arbeitsmittels erforderlich<br />
ist sowie<br />
z Schreibmaschinen klassischer Bauart<br />
mit einem Display.<br />
Die Bildschirmgeräte an <strong>den</strong> üblichen<br />
Arbeitsplätzen in Betriebszentralen<br />
und Leitstellen, aber auch in Stellwerken,<br />
fallen eindeutig nicht unter diese<br />
Ausnahmen.<br />
Es handelt sich demnach um Bildschirmarbeitsplätze,<br />
die unter anderem ausgestattet<br />
sind mit<br />
z Einrichtungen zur Erfassung von Daten,<br />
z Software, die <strong>den</strong> Beschäftigten bei<br />
der Ausführung ihrer Arbeitsaufgaben<br />
zur Verfügung steht,<br />
z Zusatzgeräten und Elementen, die<br />
zum Betreiben oder Benutzen <strong>des</strong><br />
Bildschirmgeräts gehören,<br />
z sonstigen Arbeitsmitteln.<br />
Die Antwort ist also eindeutig Ja, der<br />
mit einem oder mehreren Bildschirmgeräten<br />
ausgestattete Arbeitsplatz auf dem<br />
Stellwerk, in der Betriebszentrale oder in<br />
der Leitstelle ist ein Bildschirmarbeitsplatz<br />
im Sinne der Bildschirmarbeitsverordnung,<br />
der unter Berücksichtigung<br />
von zulässigen Abweichungen (spezifische<br />
Erfordernisse und/oder dort tätige<br />
Behinderte) nach <strong>den</strong> Vorgaben <strong>des</strong><br />
Anhanges zur BildscharbV einzurichten<br />
und zu betreiben ist. Die Einrichtung <strong>des</strong><br />
Arbeitsplatzes muss <strong>den</strong> <strong>Anforderungen</strong><br />
<strong>des</strong> Anhanges der BildscharbV in ergonomischer,<br />
gestalterischer und arbeitsorganisatorischer<br />
Hinsicht entsprechen,<br />
sofern dem nicht die spezifischen Erfordernisse<br />
<strong>des</strong> Bildschirmarbeitsplatzes<br />
oder Merkmale der Tätigkeit entgegen<br />
stehen und dabei Sicherheit und<br />
Gesundheit auf andere Weise gewährleistet<br />
sind.<br />
Es ist sehr wichtig, bei diesen sicherlich<br />
„speziellen“ Arbeitsplätzen die ergonomischen<br />
Min<strong>des</strong>tanforderungen zum<br />
Gesundheitsschutz der Beschäftigten im<br />
Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen<br />
zu definieren. Die Auslegungen <strong>des</strong><br />
Anhanges der BildscharbV gelten <strong>für</strong><br />
je<strong>den</strong> Arbeitsplatz mit einem Bildschirmgerät<br />
uneingeschränkt, das heißt unabhängig<br />
von der Dauer und der Intensität<br />
der Nutzung. Hierdurch wird sichergestellt,<br />
dass Min<strong>des</strong>tanforderungen an die<br />
Ergonomie (Gestaltung von Arbeitsplatz,<br />
-mitteln und -organisation) an jedem<br />
Bildschirmarbeitsplatz erfüllt wer<strong>den</strong>. z<br />
EUKDialog 2/2011
Wer schreibt, gewinnt …<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
wie bereits in <strong>den</strong> vergangenen Ausgaben <strong>des</strong> „EUK-Dialog“,<br />
besteht auch weiterhin <strong>für</strong> Sie die Möglichkeit mit uns in Kontakt<br />
zu treten und wertvolle Preise zu gewinnen.<br />
Wir bitten Sie, hiervon regen Gebrauch zu machen. Schreiben<br />
Sie Ihre Anregungen und Fragen auf die Vordrucke der Seiten 23<br />
und 24 und faxen diese an 069 47863-571. Selbstverständlich<br />
können Sie auch eine E-Mail an dialog@euk-info.de mit dem<br />
Betreff „Leserforum“ an uns sen<strong>den</strong>. Gleichzeitig nehmen Sie<br />
an unserem Preisausschreiben teil.<br />
Unter dem Motto „Wer schreibt, gewinnt…“ wer<strong>den</strong> unter allen<br />
Einsendern der Leserzuschriften zum „EUK-Dialog“ 2/2011 wieder<br />
zehn Preise verlost.<br />
Einsen<strong>des</strong>chluss ist der 1. Juli 2011, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />
Name<br />
Privatanschrift<br />
Telefon (mit Vorwahl)<br />
Ich bin bei (Stelle)<br />
als (Tätigkeit)<br />
Eisenbahn-Unfallkasse<br />
EUK 51<br />
Postfach 20 01 52<br />
60605 Frankfurt am Main<br />
beschäftigt.<br />
Leserforum<br />
1. Preis: Eine Digitalkamera mit Speicherkarte<br />
2. Preis: Eine mobile Powerstation<br />
3. bis 5. Preis: Je eine ICE-Computer-Mouse<br />
6. bis 10. Preis: Je ein DB-Fachbuch Ihrer Wahl<br />
Unter <strong>den</strong> Einsendern der Leserzuschriften zum „EUK-<br />
Dialog“ 1/2011 wur<strong>den</strong> die Gewinner ermittelt und schriftlich<br />
benachrichtigt.<br />
Der 1. Preis, ein mobiles Navigationsgerät <strong>für</strong> PKW ging an<br />
Christian Bender aus Kleinrinderfeld, der 2. Preis, eine große<br />
Bahnhofswanduhr ging an Dingil Adem aus Frankfurt und<br />
der 3. bis 5. Preis, je ein ICE USB-Stick ging an Jörg Knorrscheid<br />
aus Dres<strong>den</strong>, Roland Berger aus Mühlenbecker Land-<br />
Schildow sowie Katja Schreiber aus Fürstenwalde.<br />
Allen Gewinnern herzlichen Glückwunsch.<br />
Die Ausgabe 2/2011 vom „EUK-Dialog“ habe ich durchgesehen.<br />
Sie gefiel mir gut □ weniger gut □ überhaupt nicht □<br />
Besonders interessant waren die Beiträge<br />
<strong>Einheit</strong><strong>liches</strong> <strong>Warnsignal</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Gleisbau</strong> ..............................□<br />
<strong>Anforderungen</strong> <strong>des</strong> Arbeitsschutzes an Güterwagen .............□<br />
Aus der Arbeit <strong>des</strong> Widerspruchsausschusses ......................□<br />
Verzinsung von Geldleistungen ..............................................□<br />
Dialog .....................................................................................□<br />
Telegramm ..............................................................................□<br />
Neufassung der Gefahrstoffverordnung .................................□<br />
Beurteilung <strong>des</strong> Raumklimas ..................................................□<br />
Arbeitsplatz Betriebszentrale = Bildschirmarbeitsplatz? .........□<br />
Checkliste ................................................................................□<br />
Folgende Beiträge fan<strong>den</strong> mein Interesse nicht oder nur wenig:<br />
EUKDialog 2/2011 23<br />
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Leserforum · Impressum<br />
Das gibt’s im nächsten Heft<br />
Der nächste „EUK-Dialog“ erscheint Mitte August 2011. Das<br />
Heft hat wieder einen Umfang von 24 Seiten. Unter <strong>den</strong> Rubriken<br />
z EUK aktuell z Prävention z Unfallversicherung z Telegramm<br />
z Dialog z Checkliste z Sicherheit überall z Leserforum<br />
wer<strong>den</strong> wieder viele aktuelle und interessante Beiträge <strong>für</strong> die<br />
Versicherten und die Mitgliedsbetriebe der EUK erscheinen.<br />
Auf dem Redaktionsprogramm stehen u.a. folgende Themen:<br />
z Tagung der Vertreterversammlung in Osnabrück<br />
z Arbeiten in der Nähe von Fahrleitungsanlagen<br />
z Prävention ist mehr als Überwachung – Interview<br />
z DVR-Jahresaktion „Regel-Gerecht“<br />
z Neue Medien der EUK<br />
Besuchen Sie uns auch im Internet<br />
www.euk-info.de<br />
Hier fin<strong>den</strong> Sie wichtige Informationen über die Eisenbahn-<br />
Unfallkasse und interessante Links zu allen Themen rund um<br />
die gesetzliche Unfallversicherung.<br />
Ich möchte Folgen<strong>des</strong> vorschlagen:<br />
Ich habe folgende Frage(n):<br />
Was mir sonst noch auffiel und Sie wissen sollten:<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
24<br />
Impressum „EUKDialog“<br />
Mitteilungsblatt der Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) – Gesetzliche Unfallversicherung<br />
– Körperschaft <strong>des</strong> öffentlichen Rechts, Sitz Frankfurt am Main.<br />
Herausgeber: Eisenbahn-Unfallkasse.<br />
Redaktionsbeirat: Stephan Schmidt, Vorsitzender <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der EUK,<br />
Rudi Ludwig, stv. Vorsitzender <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der EUK,<br />
Wolfgang Horstig, Mitglied <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der EUK.<br />
Redaktion: Dieter Kersten (Chefredakteur), Johannes Spies (Selbstverwaltung<br />
und Unfallversicherung), Helge Kummer (technischer Arbeitsschutz<br />
und technische Unfallverhütung), Paul Ansion (allgemeiner Arbeitsschutz<br />
und allgemeine Unfallverhütung), Elke Sachs (Redaktionsbüro).<br />
Anschrift: Eisenbahn-Unfallkasse, Redaktion „EUK-Dialog“,<br />
Rödelheimer Straße 49, 60487 Frankfurt am Main,<br />
Telefon 069 47863-0, Telefax 069 47863-151.<br />
Erscheinungsweise und Bezugspreis: Erscheint je<strong>den</strong> dritten Monat.<br />
Der Bezugspreis ist <strong>für</strong> Mitglieder der EUK im Mitgliedsbeitrag enthalten.<br />
Für andere Bezieher: Jahresabonnement Euro 4,40 zuzügl. Versandkosten.<br />
Verlag und Anzeigen: Bahn Fachverlag GmbH, Linienstraße 214,<br />
10119 Berlin, Telefon 030 2009522-0, Telefax 030 2009522-29.<br />
E-Mail: mail@bahn-fachverlag.de<br />
Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Sebastian Hüthig.<br />
Anzeigen und Vertrieb: Marion Clevers.<br />
Anzeigenpreisliste Nr. 6 z.Z. gültig. Alle Rechte vorbehalten;<br />
Nachdruck oder Vervielfältigung, auch auf fotomechanischem Wege,<br />
nur mit schriftlicher Genehmigung <strong>des</strong> Verlages.<br />
Druck: Laub GmbH & Co. KG, Brühlweg 28, 74834 Elztal-Dallau.<br />
Titelbild: DB AG/Mario Vedder.<br />
EUKDialog 2/2011
Chefsache: Gefahrstoffe<br />
Checkliste<br />
Mit dem Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung am 1. Dezember 2010 ergeben sich einige Änderungen,<br />
die beim Umgang mit Gefahrstoffen zu beachten sind. Dies ist eine gute Gelegenheit, die Gefährdungsbeurteilungen<br />
<strong>für</strong> Arbeitsplätze und Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu überprüfen und ggf. anzupassen.<br />
Die folgende Checkliste gibt Ihnen Hinweise, was beim Umgang mit Gefahrstoffen zu beachten ist. Sie richtet sich<br />
insbesondere an Unternehmer und Vorgesetzte, die <strong>für</strong> Sicherheit und Gesundheit in <strong>den</strong> Betrieben verantwortlich<br />
sind, aber auch an Betriebs- und Personalräte sowie an die Beschäftigten zur Überprüfung Ihrer Arbeitsplätze.<br />
Bitte testen Sie sich ja nein<br />
1. Sind alle im Betrieb vorhan<strong>den</strong>en Gefahrstoffe bekannt und liegt ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt vor?<br />
2. Wurde <strong>für</strong> alle Gefahrstoffe eine Ersatzstoffprüfung (Substitutionsprüfung) durchgeführt?<br />
3. Wird ein Verzeichnis der Gefahrstoffe geführt, welches auf die entsprechen<strong>den</strong> Sicherheitsdatenblätter<br />
verweist und min<strong>des</strong>tens die in § 6 Absatz 10 der Gefahrstoffverordnung genannten Angaben enthält?<br />
4. Wurde <strong>für</strong> alle Arbeitsplätze/Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen<br />
Person durchgeführt?<br />
5. Enthält die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung min<strong>des</strong>tens die in § 6 Absatz 8 der Gefahrstoffverordnung<br />
genannten Angaben?<br />
6. Sind <strong>für</strong> alle eingesetzten Gefahrstoffe Betriebsanweisungen entsprechend § 14 der Gefahrstoffverordnung<br />
erstellt?<br />
7. Wer<strong>den</strong> die Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen, vor Aufnahme der Tätigkeit und<br />
anschließend min<strong>des</strong>tens 1x jährlich über die auftreten<strong>den</strong> Gefahren sowie über Verhaltensregeln und<br />
Schutzmaßnahmen unterwiesen?<br />
8. Wer<strong>den</strong> die Unterweisungen dokumentiert und von <strong>den</strong> Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigt?<br />
9. Sind <strong>den</strong> Beschäftigten die Sicherheitsdatenblätter <strong>für</strong> die am Arbeitsplatz eingesetzten Stoffe und<br />
Gemische (Zubereitungen) zugänglich?<br />
10. Wer<strong>den</strong> bei Überschreitung <strong>des</strong> Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) Pflichtuntersuchungen nach der<br />
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) durchgeführt?<br />
11. Wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Beschäftigten auch bei Einhaltung <strong>des</strong> AGW arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />
nach ArbMedVV angeboten?<br />
12. Wird ein Verzeichnis über die Beschäftigten geführt, welche Tätigkeiten mit krebserzeugen<strong>den</strong>, erbgutverändern<strong>den</strong><br />
oder fruchtbarkeitsschädigen<strong>den</strong> Gefahrstoffen ausführen und bei <strong>den</strong>en die Gefährdungsbeurteilung<br />
ergibt, dass eine Gesundheitsgefährdung vorliegt?<br />
13. Enthält dieses Verzeichnis Angaben zur Höhe und Dauer der Exposition der Beschäftigten und ist sichergestellt,<br />
dass dieses Verzeichnis regelmäßig aktualisiert und nach Beendigung der Exposition 40 Jahre<br />
lang aufbewahrt wird?<br />
14. Wird darauf geachtet, dass Gefahrstoffe nicht in Lebensmittelgefäße umgefüllt und aufbewahrt wer<strong>den</strong>?<br />
15. Ist sichergestellt, dass Gefahrstoffe beim Umfüllen von großen in kleine Gebinde ordnungsgemäß<br />
gekennzeichnet wer<strong>den</strong>?<br />
16. Wird <strong>den</strong> Beschäftigten die ggf. in der Gefährdungsbeurteilung festgelegte Persönliche Schutzausrüstung<br />
(PSA) zur Verfügung gestellt und wird diese von <strong>den</strong> Beschäftigten bestimmungsgemäß benutzt?<br />
17. Ist bei Arbeiten mit hautresorptiven Gefahrstoffen ein Hautschutzplan erstellt und stehen <strong>den</strong> Beschäftigten<br />
geeignete Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur Verfügung?<br />
18. Ist sichergestellt, dass die Funktion und die Wirksamkeit von technischen Schutzmaßnahmen regelmäßig,<br />
min<strong>des</strong>tens jedoch je<strong>des</strong> dritte Jahr geprüft wird und das Ergebnis der Prüfungen aufgezeichnet<br />
und aufbewahrt wird?<br />
19. Ist gewährleistet, dass Einrichtungen zum Abschei<strong>den</strong>, Erfassen und Niederschlagen von Stäuben<br />
min<strong>des</strong>tens jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt<br />
wer<strong>den</strong>?<br />
20. Wird regelmäßig kontrolliert, dass alle Anweisungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Umgang mit Gefahrstoffen von <strong>den</strong> Beschäftigten<br />
beachtet wer<strong>den</strong>?<br />
EUKDialog 2/2011 25
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*** Für alle, die in <strong>den</strong> Geltungsbereich <strong>des</strong> BasisTarifvertrags verschie<strong>den</strong>er<br />
Unternehmen <strong>des</strong> DB Konzerns (BasisTV) fallen, sofern keine<br />
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