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Einheit- liches Warnsignal für den Gleisbau Anforderungen des ...

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Dialog<br />

Mitteilungsblatt der Eisenbahn-Unfallkasse<br />

Gesetzliche Unfallversicherung<br />

❚ <strong>Anforderungen</strong> <strong>des</strong> Arbeitsschutzes an Güterwagen<br />

❚ Verzinsung von Geldleistungen<br />

❚ Neufassung der Gefahrstoffverordnung<br />

❚ Beurteilung <strong>des</strong> Raumklimas<br />

2/2011<br />

❚ <strong>Einheit</strong><strong>liches</strong><br />

<strong>Warnsignal</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

<strong>Gleisbau</strong>


Liebe Leserinnen und Leser,<br />

in dem vorliegen<strong>den</strong> Heft haben wir <strong>für</strong> Sie wieder eine Vielzahl von aktuellen Themen<br />

zusammengestellt. Auf <strong>den</strong> Seiten 2 bis 5 widmen wir uns dem wichtigen Thema der<br />

Sicherung von Beschäftigten bei Arbeiten im Gleisbereich. Derzeit<br />

wer<strong>den</strong> noch unterschiedliche <strong>Warnsignal</strong>e benutzt. Alle Beteiligten haben eine Untersuchung<br />

unterstützt, um das besser geeignete <strong>Warnsignal</strong> zu ermitteln. Wir berichten<br />

über das Untersuchungsergebnis.<br />

Für <strong>den</strong> Eisenbahnbetrieb wer<strong>den</strong> ständig neue Fahrzeuge entwickelt und hergestellt.<br />

Bereits bei der Konstruktion dieser Fahrzeuge sind die Belange <strong>des</strong> Arbeitsschutzes zu<br />

beachten. Eine gut durchdachte Fahrzeugkonstruktion kann bereits eine Vielzahl von<br />

möglichen Arbeitsunfällen verhindern. Alles Wissenswerte über die neue BGI/GUV-I<br />

8640 „Neue Eisenbahnfahrzeuge“ fin<strong>den</strong> Sie auf <strong>den</strong> Seiten 6 bis 8.<br />

Im Anschluss an unseren Widerspruch, <strong>den</strong> Sie diesmal auf der Seite 9 nachlesen<br />

können, beschäftigen wir uns mit der Verzinsung von Renten. Unfallrenten wer<strong>den</strong><br />

in aller Regel erst nach dem eigentlichen Rentenbeginn festgestellt, so dass der Versicherte<br />

eine Rentennachzahlung erhält. Diese Rentennachzahlung ist zu verzinsen. Wie<br />

sich diese Verzinsung berechnet, wird in dem Beitrag ausführlich beschrieben.<br />

Unser Telegramm auf <strong>den</strong> Seiten 14 bis 17 informiert Sie über <strong>den</strong> Tag der Verkehrssicherheit<br />

im Juni dieses Jahres und kündigt die diesjährige A+A in Düsseldorf an. Ferner<br />

berichten wir u.a. über Neuigkeiten aus dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat und über<br />

eine interessante Umfrage zum Thema „Beachtung von Verkehrsregeln“ im Rahmen der<br />

Präventionskampagne „Risiko raus“.<br />

Die neue Gefahrstoffverordnung mit ihren wichtigsten Neuerungen stellen wir Ihnen<br />

auf <strong>den</strong> Seiten 18 bis 20 vor. Zu diesem Thema haben wir diesmal auch unser Interview<br />

(Seiten 12 und 13) geführt. Unser Gesprächspartner war Peter Malinowski, stellvertretender<br />

Betriebsrat <strong>des</strong> Werkes Bremen von DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH.<br />

Unsere Checkliste auf Seite 25 dreht sich ebenfalls um das Thema „Gefahrstoffe“.<br />

Am Ende dieses Heftes beschäftigen wir uns auf Seite 21 mit dem Thema „Raumklima“<br />

anhand der neuen Information „Beurteilung <strong>des</strong> Raumklimas“ (GUV-I 7003),<br />

mit der dem Arbeitgeber eine Hilfe zur Beurteilung der Arbeitsumgebungsfaktoren zur<br />

Verfügung steht.<br />

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre <strong>des</strong> EUK-Dialog und hoffen, dass<br />

möglichst viele Beiträge in Ihrem jeweiligen Aufgabengebiet aktiv genutzt und umgesetzt<br />

wer<strong>den</strong> können.<br />

Bleiben Sie gesund und munter.<br />

Bis zum nächsten Mal, Ihr „EUK-Dialog“-Redaktionsteam<br />

Prolog · Inhalt<br />

Unsere Themen<br />

EUK aktuell<br />

2 <strong>Einheit</strong><strong>liches</strong> <strong>Warnsignal</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Gleisbau</strong><br />

Prävention<br />

6 <strong>Anforderungen</strong> <strong>des</strong><br />

Arbeitsschutzes an<br />

Güterwagen<br />

Unfallversicherung<br />

9 Aus der Arbeit <strong>des</strong><br />

Widerspruchsausschusses<br />

10 Verzinsung von<br />

Geldleistungen<br />

Dialog<br />

12 Gefahrstoffe im betrieblichen<br />

Einsatz<br />

Telegramm<br />

14 Öffentliche<br />

Bekanntmachungen<br />

14 Vorschau auf die A+A 2011<br />

15 Zwei Drittel der Aurofahrer<br />

übertreten Tempolimits<br />

16 Neues von Napo<br />

16 Tag der Verkehrssicherheit<br />

am 18. Juni 2011<br />

17 Neue Technische Regeln<br />

<strong>für</strong> Betriebssicherheit<br />

Sicherheit überall<br />

18 Neufassung der<br />

Gefahrstoffverordnung<br />

21 Beurteilung <strong>des</strong><br />

Raumklimas<br />

Checkliste<br />

25 Gefahrstoffe<br />

Weitere Rubriken<br />

22 Leserforum<br />

23 Wer schreibt, gewinnt...<br />

24 Das gibt‘s im nächsten Heft<br />

24 Impressum<br />

Unser Titelbild<br />

Sicher arbeiten –<br />

es lohnt zu leben<br />

EUKDialog 2/2011 1


EUK aktuell<br />

<strong>Einheit</strong><strong>liches</strong><br />

<strong>Warnsignal</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong><br />

<strong>Gleisbau</strong><br />

Die Warnung der Beschäftigten im <strong>Gleisbau</strong> vor <strong>den</strong> Gefahren durch <strong>den</strong><br />

Zugverkehr erfolgt mittels akustischer <strong>Warnsignal</strong>e. Akustische <strong>Warnsignal</strong>e<br />

haben gegenüber optischen Signalen <strong>den</strong> entschei<strong>den</strong><strong>den</strong> Vorteil, dass sie<br />

keiner Hinwendung bedürfen. Stand der Technik sind elektronische Warnsysteme<br />

(AWS), die von fahren<strong>den</strong> Zügen automatisch aktiviert wer<strong>den</strong>. Sie sind<br />

auf der Feldseite <strong>des</strong> benachbarten Betriebsgleises und auch auf <strong>Gleisbau</strong>maschinen<br />

angeordnet. In Deutschland, aber auch in anderen europäischen<br />

Ländern, wer<strong>den</strong> im Wesentlichen elektronische <strong>Warnsignal</strong>geber der Zöllner<br />

Signal GmbH (D) und der Schweizer Electronic AG (CH) mit jeweils eigener<br />

<strong>Warnsignal</strong>charakteristik (Autoprowa-<strong>Warnsignal</strong>, Minimel-<strong>Warnsignal</strong>) eingesetzt.<br />

Das hat zur Folge, dass sich die Beschäftigten je nach Ausstattung der<br />

<strong>Gleisbau</strong>stelle auf unterschiedliche <strong>Warnsignal</strong>e einstellen müssen.<br />

Unterschiedliche <strong>Warnsignal</strong>charakteristiken <strong>für</strong> die gleiche Verhaltensaufforderung<br />

(zum Beispiel Arbeitsgleise räumen) sind aus Sicht <strong>des</strong> Arbeitsschutzes<br />

generell ungünstig. Hinzu kommt, dass zumin<strong>des</strong>t an <strong>Gleisbau</strong>maschinen<br />

weitere akustische (Arbeits-/Maschinen-)Signale verwendet wer<strong>den</strong> wie zum<br />

Beispiel beim Anlaufen der Räumkette einer Bettungsreinigungsmaschine.<br />

Dr. Uwe Sauer (Versuchskonzepte) und Dr. Sandra Dantscher<br />

(Versuchsdurchführung, Auswertung) berichten über die im Zeitraum<br />

Dezember 2009 bis Mai 2010 im Institut <strong>für</strong> Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen<br />

Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), St. Augustin, ausgeführten<br />

Versuche zur Vereinheitlichung der <strong>Warnsignal</strong>charakteristik.<br />

2<br />

Ziel<br />

Es galt herauszufin<strong>den</strong>, ob eines der<br />

bei<strong>den</strong>, seit Jahren bei elektronischen<br />

<strong>Warnsignal</strong>gebern (WSG) eingeführten<br />

oben genannten <strong>Warnsignal</strong>e leichter<br />

als das andere wahrzunehmen und<br />

damit <strong>für</strong> die Warnung der Beschäftigten<br />

an Arbeitsstellen im <strong>Gleisbau</strong> besser<br />

geeignet ist.<br />

Versuchskonzeption<br />

Hörversuche mit Personen wur<strong>den</strong><br />

als zweckmäßig angesehen, weil im<br />

<strong>Gleisbau</strong> gerade Personen mit diesen<br />

<strong>Warnsignal</strong>en auf Gefahren aufmerksam<br />

gemacht wer<strong>den</strong>. Außerdem lässt ein<br />

rein theoretisches Vergleichen der<br />

unterschiedlichen Signalparameter nur<br />

ein unbefriedigen<strong>des</strong> und kein objektives<br />

Ergebnis erwarten. Der Einsatz<br />

von Versuchspersonen als „Messinstrument“<br />

erschien auch <strong>des</strong>halb sinnvoll,<br />

weil die Messgrößen eines Schallpegelmessers<br />

nur annähernd das menschliche<br />

Empfin<strong>den</strong> nachbil<strong>den</strong> können.<br />

Psychoakustische Größen wie Dissonanzen,<br />

Rauigkeit, Tonhaltigkeit und der<br />

zeitliche Verlauf <strong>des</strong> <strong>Warnsignal</strong>s sind<br />

<strong>für</strong> die Wahrnehmung von wesentlicher<br />

Bedeutung. Den beteiligten Mitarbeitern<br />

der DB AG, der Herstellerfirmen und der<br />

Unfallversicherungsträger (UVT) EUK<br />

und BG BAU wurde der Versuchsaufbau<br />

vorgeführt.<br />

Versuchsanordnung<br />

Die Versuche wur<strong>den</strong> im allseitig schallabsorbieren<strong>den</strong><br />

Messraum („schalltoter<br />

Raum“) <strong>des</strong> IFA durchgeführt. Dieser<br />

Raum ist <strong>für</strong> derartige Untersuchungen<br />

besonders geeignet, da hier die akustischen<br />

Bedingungen <strong>den</strong>en an Arbeitsplätzen<br />

im <strong>Gleisbau</strong> weitgehend entsprechen<br />

(nur geringe Schallreflexionen am<br />

Bo<strong>den</strong>).<br />

Ein Foto <strong>des</strong> Aufbaus zeigt die nebenstehende<br />

Abbildung. In einem Abstand von<br />

2,5 Meter (m) vor dem Proban<strong>den</strong>sitz<br />

waren auf Gitterrosten zwei Lautsprecher<br />

angeordnet, aus <strong>den</strong>en der Störschall<br />

abgestrahlt wurde. Dazwischen war ein<br />

dritter Lautsprecher montiert, über <strong>den</strong><br />

das jeweilige 3 Sekun<strong>den</strong> (s) andauernde<br />

<strong>Warnsignal</strong> abgegeben wurde.<br />

Durch Umsetzen <strong>des</strong> <strong>Warnsignal</strong>lautsprechers<br />

konnte das Signal auch von<br />

rechts (90°) auf die Versuchspersonen<br />

einwirken. Die drei Lautsprecher waren<br />

EUKDialog 2/2011


so gekippt, dass die Schallabstrahlung<br />

in Richtung <strong>des</strong> Kopfes der Versuchsperson<br />

(VP) erfolgte.<br />

Die „neutralen“ Versuchspersonen<br />

waren aus der Baumusterprüfung von<br />

Gehörschützern mit der Methodik derartiger<br />

Hörversuche vertraut, kannten aber<br />

die Verhältnisse im <strong>Gleisbau</strong> nicht. Bei<br />

<strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en Versuchen wur<strong>den</strong><br />

immer wieder andere Personen eingesetzt,<br />

um eine Gewöhnung (vorgefasste<br />

Meinung) auszuschließen. Es stan<strong>den</strong><br />

zwei verschie<strong>den</strong>e <strong>Gleisbau</strong>maschinen-<br />

Störgeräusche zur Verfügung: ein kontinuier<strong>liches</strong><br />

(Sieben von Schotter) und<br />

ein diskontinuier<strong>liches</strong> (Schütten von<br />

Schotter), bei dem etwa alle 6 s eine<br />

zirka 3 s lange Schüttung auftrat.<br />

Das Autoprowa-Signal ist durch ein<br />

zeitlich konstantes Spektrum und eine<br />

deutliche Rauigkeit gekennzeichnet,<br />

während das Minimel-Signal periodisch<br />

alle 250 ms eine zusätzliche spektrale<br />

Komponente enthält und somit auch im<br />

Pegel variiert. Die Qualität (Linearität)<br />

der gesamten Übertragungsanlage im<br />

Versuchsraum wurde mit Hilfe von Spektrumformern<br />

(Equalizern) linearisiert und<br />

regelmäßig überwacht, so dass die Störgeräusche<br />

und <strong>Warnsignal</strong>e <strong>den</strong> realen<br />

Bedingungen entsprachen.<br />

Die bei<strong>den</strong> Arbeitsgeräusche wur<strong>den</strong><br />

vom Prüfbereich „Lärm und Vibration“<br />

der BG BAU bei Arbeitsplatzmessungen<br />

ermittelt und als wav-Dateien<br />

bereitgestellt. Die Dateien wur<strong>den</strong> im<br />

Messraum abgespielt und mit einem<br />

Referenzmikrofon am Platz der Versuchsperson<br />

kontrolliert. Abbildungen 1 und 2<br />

zeigen <strong>den</strong> Vergleich der Spektren der<br />

BG BAU und <strong>des</strong> IFA. Die Übereinstimmung<br />

zwischen Arbeitsplatz- und Labormessung<br />

ist sehr gut. Die <strong>Warnsignal</strong>e<br />

wur<strong>den</strong> als wav-Dateien direkt von <strong>den</strong><br />

Herstellerfirmen Zöllner und Schweizer<br />

geliefert. Die Abbildung 3 zeigt jeweils<br />

die Spektren der Herstellermessung und<br />

<strong>des</strong> IFA. Auch hier ist die Übereinstimmung<br />

gut. Bei einem Termin vor Ort im<br />

IFA beurteilten Vertreter beider Hersteller<br />

die Klangqualität im Schallschluckraum<br />

als sehr gut.<br />

Bestimmung<br />

der Mithörschwelle<br />

Im ersten Teil der Experimente wurde<br />

die Mithörschwelle (MHS) der bei<strong>den</strong><br />

<strong>Warnsignal</strong>e bei verschie<strong>den</strong>en Arbeitsgeräuschen<br />

ermittelt unter der Annahme,<br />

dass sich die psychoakustischen Kriterien<br />

auch hier niederschlagen wür<strong>den</strong>.<br />

Unter der Mithörschwelle versteht man<br />

die Situation, bei der aus einem Störschall<br />

ein <strong>Warnsignal</strong> gerade noch „mitgehört“<br />

wird. Die rein messtechnische Definition<br />

lautet: Mithörschwelle bzw. der Mithörschwellenpegel<br />

eines <strong>Warnsignal</strong>s ist<br />

der Pegel, bei dem es bei einem gegebenen<br />

Störgeräuschpegel in 50 Prozent<br />

der Fälle wahrgenommen wird.<br />

EUK aktuell<br />

Abbildung 1:<br />

Vergleich<br />

der Spektren<br />

zwischen <strong>den</strong><br />

Messungen<br />

der BG BAU<br />

und <strong>des</strong> IFA<br />

(Schottersieben)<br />

Abbildung 2:<br />

Vergleich<br />

der Spektren<br />

zwischen <strong>den</strong><br />

Messungen<br />

der BG BAU<br />

und <strong>des</strong> IFA<br />

(Schotterschütten)<br />

Abbildung 3:<br />

Vergleich der<br />

<strong>Warnsignal</strong>spektren<br />

der<br />

Hersteller und<br />

Messung im<br />

IFA<br />

Untersucht wur<strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>e Situationen,<br />

wobei das <strong>Warnsignal</strong> (Minimel<br />

oder Autoprowa), das Störgeräusch<br />

(kontinuierlich oder diskontinuierlich) und<br />

die Signaleinfallsrichtung (von vorn oder<br />

unter 90° von der rechten Seite) variiert<br />

wur<strong>den</strong>.<br />

Bei jeweils konstant gehaltenem Störschall<br />

wur<strong>den</strong> die <strong>Warnsignal</strong>e in<br />

verschie<strong>den</strong>en „Lautstärke“-Stufen von<br />

EUKDialog 2/2011 3


EUK aktuell<br />

nicht hörbar bis sicher hörbar angeboten.<br />

Pro Versuchsdurchgang wurde<br />

je<strong>des</strong> 3 s lange Signal mit sechs Pegelstufen<br />

insgesamt 60mal im Störschall<br />

in unregelmäßiger Reihenfolge dargeboten.<br />

Je<strong>des</strong> gehörte Signal musste über<br />

eine Proban<strong>den</strong>taste bestätigt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Versuchspersonen führten immer<br />

zwei Versuchsteile zur Bestimmung<br />

der Mithörschwelle unmittelbar nacheinander<br />

aus, wobei nur das <strong>Warnsignal</strong><br />

gewechselt wurde. Abbildung 4 zeigt ein<br />

typisches Ergebnis einer Mithörschwellenmessung.<br />

Der Anteil gehörter Signale<br />

liegt bei kleinen Signalpegeln bei 0 und<br />

wächst auf 100 Prozent <strong>für</strong> die höchsten<br />

getesteten Pegel an. Jede Pegelstufe<br />

wurde dabei zehnmal angeboten.<br />

Die statistische Auswertung erfolgte<br />

mittels zweier statistischer Verfahren, die<br />

praktisch zur gleichen Aussage führten.<br />

Zielgröße ist der Signalpegel, bei dem 50<br />

Prozent der angebotenen Signale gehört<br />

wer<strong>den</strong>. Die Ergebnisse wur<strong>den</strong> <strong>für</strong> die<br />

unterschiedlichen Kombinationen Störgeräusch-<strong>Warnsignal</strong><br />

miteinander verglichen<br />

und sind in der Tabelle 1 zusammengefasst.<br />

Dabei zeigten sich jeweils<br />

nur sehr kleine Unterschiede bei Mittelwert<br />

(MW MHS ) und Unsicherheit (SD) der<br />

Stichproben.<br />

4<br />

Störgeräusch Richtung VP MW /dB(A) Minimel MHS SD/dB(A) Minimel MW /dB(A) Autoprowa MHS SD/dB(A) Autoprowa<br />

kontinuierlich 0° 21 72,2 2,2 72,6 2,2<br />

diskontinuierlich 0° 9 64,7 2,9 64,2 2,5<br />

kontinuierlich 90° 10 70,9 3,8 71,1 1,5<br />

Tabelle 1: Zusammenfassung der Endergebnisse <strong>für</strong> die verschie<strong>den</strong>en Mithörschwellen<br />

Damit war keine Entscheidung<br />

zugunsten eines Signals möglich, zumal<br />

unter Berücksichtigung der jeweiligen<br />

Unsicherheit die Mittelwerte der Mithörschwellen<br />

praktisch gleich sind. Dies gilt<br />

sowohl <strong>für</strong> die verschie<strong>den</strong>en Störgeräusche<br />

als auch <strong>für</strong> die unterschiedlichen<br />

Einfallsrichtungen <strong>des</strong> <strong>Warnsignal</strong>s.<br />

Paarvergleich<br />

(überschwellige Messungen)<br />

Im zweiten Teil der Untersuchungen<br />

wurde ein überschwelliges Verfahren<br />

eingeführt, welches <strong>den</strong> im <strong>Gleisbau</strong><br />

vorliegen<strong>den</strong> Verhältnissen eher gerecht<br />

wird. Dort ist mittels Hörprobe immer zu<br />

überprüfen, ob das <strong>Warnsignal</strong> hörbar<br />

ist. Überschwellig bedeutet, dass das<br />

<strong>Warnsignal</strong> immer oberhalb der Mithörschwelle<br />

liegt.<br />

Hörversuche<br />

ohne Gehörschutz<br />

Bei diesem Versuchsansatz wur<strong>den</strong><br />

die <strong>Warnsignal</strong>e bei unterschiedlichen,<br />

aber jeweils gleich hohen Pegeln nacheinander<br />

paarweise angeboten, einmal<br />

Minimel und einmal Autoprowa. Die zu<br />

Vergleich Nummer <strong>Warnsignal</strong> A SN/dB(A) Prozent Minimel bevorzugt<br />

1 Autoprowa 3 100,00<br />

2 Minimel -5 95,83<br />

3 Autoprowa -10 88,89<br />

4 Minimel -3 100,00<br />

5 Minimel 5 87,50<br />

6 Autoprowa -8 83,33<br />

7 Autoprowa 0 91,67<br />

8 Autoprowa -5 91,67<br />

9 Minimel 3 95,83<br />

10 Minimel -8 100,00<br />

11 Autoprowa 5 100,00<br />

12 Autoprowa -3 91,67<br />

13 Minimel -10 88,89<br />

14 Minimel 0 100,00<br />

Gesamt Prozent Minimel bevorzugt 93,95<br />

Tabelle 2: Rohdaten der Paarvergleiche<br />

ohne Gehörschutz mit 24 Versuchspersonen (306 Urteile)<br />

entschei<strong>den</strong>de und in einem Antwortbogen<br />

zu dokumentierende Frage war:<br />

Welches der bei<strong>den</strong> Signale haben Sie<br />

besser/leichter wahrgenommen?<br />

Um Gewöhnungseffekte zu vermei<strong>den</strong>,<br />

wurde jede Pegelstufe zweimal, mit<br />

unterschiedlicher Reihenfolge der <strong>Warnsignal</strong>e,<br />

präsentiert. Geprüft wurde nur<br />

mit dem kontinuierlichen Störgeräusch.<br />

Als <strong>Warnsignal</strong>pegel wur<strong>den</strong> folgende<br />

Verhältnisse SN (Abstand <strong>Warnsignal</strong><br />

S zu Störschall N) relativ zum kontinuierlichen<br />

Störgeräusch (L Aeq = 85 dB)<br />

gewählt: SN = -10, -8, -5, -3, 0, 3 und 5<br />

dB(A). Dabei bedeutet zum Beispiel SN<br />

= – 10 dB(A), dass das <strong>Warnsignal</strong> 10<br />

dB(A) unter („leiser“) dem Störschall lag.<br />

Die Ergebnisse dieses Versuchsansatzes<br />

sind eindeutig. Tabelle 2 zeigt<br />

die Rohdaten, wie sie sich aus <strong>den</strong><br />

ausgefüllten Fragebögen ergeben<br />

haben. Dabei bedeutet „<strong>Warnsignal</strong> A“<br />

das Signal, das als erstes dargeboten<br />

wurde. Die letzte Spalte enthält <strong>für</strong> je<strong>den</strong><br />

Vergleich <strong>den</strong> Anteil der Urteile, die sich<br />

zugunsten <strong>des</strong> Minimel-Signals der<br />

Fa. Schweizer ausgesprochen haben.<br />

Da keine Abhängigkeit der Urteile von<br />

der Reihenfolge <strong>des</strong> Signalangebots<br />

erkennbar ist, kann man die Ergebnisse<br />

je SN-Verhältnis zusammenfassen und<br />

als Diagramm (Abbildung 5) darstellen.<br />

Damit ergibt sich, dass das Minimel-<br />

Signal der Fa. Schweizer durchgehend<br />

bei allen Signal-Störschallverhältnissen<br />

SN von über 80 Prozent der insgesamt<br />

24 Proban<strong>den</strong> (306 Urteile) bevorzugt<br />

wird. Im Mittel ergibt sich über<br />

alle angebotenen Signalpaare (d.h. alle<br />

SN-Werte und Signalreihenfolgen) eine<br />

Bevorzugung <strong>des</strong> Minimel-<strong>Warnsignal</strong>s<br />

von knapp 94 Prozent. Wegen dieser<br />

sehr eindeutigen Aussage <strong>für</strong> eines der<br />

bei<strong>den</strong> <strong>Warnsignal</strong>e ist die Anzahl der<br />

Proban<strong>den</strong> als ausreichend anzusehen.<br />

Hörversuche mit Gehörschutz<br />

Da an <strong>Gleisbau</strong>stellen wegen der hohen<br />

gesundheitsgefähr<strong>den</strong><strong>den</strong> Lärmbelastung<br />

vielfach Gehörschutz getragen<br />

wer<strong>den</strong> muss, wurde zusätzlich mit acht<br />

EUKDialog 2/2011


Proban<strong>den</strong> (112 Urteile) gemessen, die<br />

vorher noch nicht an der Studie teilgenommen<br />

hatten. Dazu wur<strong>den</strong> die<br />

Pegel der Geräusche (Störgeräusch und<br />

<strong>Warnsignal</strong>e) um 10 dB auf 95 dB(A)<br />

angehoben.<br />

Zum Einsatz kam ein Kapselgehörschutz<br />

der Firma Sperian Protection (Bilsom<br />

Leightning L3s), der laut IFA-Positivliste<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Gleisbau</strong> geeignet ist (Kennzeichen<br />

S). Die Versuchspersonen wur<strong>den</strong><br />

angehalten, <strong>den</strong> Gehörschutz sehr<br />

sorgfältig aufzusetzen, um vergleichbare<br />

Dämmwerte wie in der Baumusterprüfung<br />

dieses Produkts zu erreichen<br />

und somit die gute Signalhörbarkeit zu<br />

gewährleisten.<br />

Bei der Messung bestätigte sich insgesamt<br />

das vorherige Ergebnis zugunsten<br />

<strong>des</strong> Minimel-Signals mit jeweils min<strong>des</strong>tens<br />

75 Prozent Zustimmung bei allen<br />

Pegelstufen und knapp 92 Prozent im<br />

Mittel über alle angebotenen Signalpaare<br />

(Abbildung 6).<br />

Ergebnis der Untersuchungen<br />

Die experimentellen Untersuchungen<br />

mit neutralen Versuchspersonen haben<br />

zu einem eindeutigen Ergebnis geführt.<br />

Dabei erwies sich der überschwellige<br />

Paarvergleich im Gegensatz zur Mithörschwellenmessung<br />

als geeigneter<br />

Versuchsansatz. Es konnte bei diesem<br />

der Praxis nahe kommen<strong>den</strong> Versuch<br />

gezeigt wer<strong>den</strong>, dass das Minimel-<br />

Signal der Fa. Schweizer im direkten<br />

Vergleich mit dem Autoprowa-Signal der<br />

Fa. Zöllner als das geeignetere <strong>Warnsignal</strong><br />

auf <strong>Gleisbau</strong>stellen anzusehen ist.<br />

Dieses Ergebnis hat keine Auswirkung<br />

auf die Technik der Schallübertragungssysteme<br />

der bei<strong>den</strong> Hersteller. Das<br />

ergibt sich aus der elektronischen Speicherung<br />

der <strong>Warnsignal</strong>charakteristik<br />

sowie der praktizierten wechselseitigen<br />

Anwendung beider <strong>Warnsignal</strong>e auf mit<br />

automatischen Warnsystemen ausgerüsteten<br />

<strong>Gleisbau</strong>maschinen.<br />

Diese Untersuchungen bil<strong>den</strong> die<br />

Grundlage <strong>für</strong> die Empfehlung der UVT<br />

EUK und BG BAU an die DB Netz AG,<br />

das Minimel-Signal der Fa. Schweizer<br />

als einheit<strong>liches</strong> <strong>Warnsignal</strong> <strong>für</strong> Arbeiten<br />

im Gleisbereich <strong>für</strong> automatische Warnsysteme,<br />

elektronische Einzelwarnsignalgeber<br />

sowie alle neuen Systeme<br />

einzuführen. Dieses einheitliche <strong>Warnsignal</strong><br />

soll be-sound-Signal genannt<br />

wer<strong>den</strong>. Konkret bedeutet das, dass bis<br />

zu einem bestimmten Zeitpunkt (diskutiert<br />

wird der Jahreswechsel 2013/2014)<br />

alle vorhan<strong>den</strong>en und bewährten Autoprowa-Systeme<br />

umzurüsten sind, was<br />

technisch problemlos möglich ist. Es<br />

wäre weiter sinnvoll, zu diesem Zeitpunkt<br />

auch <strong>den</strong> jahrzehntelangen Einsatz<br />

<strong>des</strong> CO 2 -Tyfons wegen seines anderen<br />

Klangbil<strong>des</strong> und der nicht unerheblichen<br />

gehörgefähr<strong>den</strong><strong>den</strong> Schallpegel bei der<br />

EUK aktuell<br />

Abbildung 4:<br />

Beispiel einer<br />

Mithörschwellen-<br />

(MHS)-<br />

Messung<br />

Abbildung 5:<br />

Ergebnis<br />

<strong>des</strong> Paarvergleichs<br />

mit 306<br />

Urteilen (ohne<br />

Gehörschutz)<br />

Abbildung 6:<br />

Ergebnis<br />

<strong>des</strong> Paarvergleichs<br />

mit 112<br />

Urteilen (mit<br />

Gehörschutz)<br />

DB Netz AG zu been<strong>den</strong>. Es wird damit<br />

gesichert, dass nur noch ein einheit<strong>liches</strong><br />

<strong>Warnsignal</strong> im <strong>Gleisbau</strong> verwendet wird.<br />

Eine Vereinheitlichung der <strong>Warnsignal</strong>e<br />

hätte damit auch eine Vereinfachung der<br />

örtlichen Einweisung zur Folge.<br />

Außerdem wird empfohlen, dieses <strong>Warnsignal</strong><br />

<strong>den</strong> zuständigen europäischen<br />

Normungsgremien zur Standardisierung<br />

vorzuschlagen. z<br />

EUKDialog 2/2011 5


Prävention<br />

Alle Fotos: DGUV<br />

Neue Praxishilfe<br />

<strong>Anforderungen</strong><br />

<strong>des</strong> Arbeitsschutzes<br />

an Güterwagen<br />

Die neue BGI/GUV-I 8640 enthält eine Zusammenstellung der sich aus Rechtsvorschriften<br />

und Regelwerken ergeben<strong>den</strong> Arbeitsschutzanforderungen sowie<br />

bewährte Lösungen und praxisgerechte Lösungsansätze. Im nachstehen<strong>den</strong><br />

Artikel informiert Peter Schneider über die Inhalte der neuen Praxishilfe.<br />

6<br />

Güterwagen sind Arbeitsmittel im Sinne<br />

der Betriebssicherheitsverordnung, die<br />

vom Arbeitgeber <strong>den</strong> Beschäftigten zur<br />

Durchführung der Transportaufgaben<br />

bereitgestellt wer<strong>den</strong>. Der Arbeitgeber<br />

steht in der Pflicht, seinen Beschäftigten<br />

nur Arbeitsmittel zur Verfügung<br />

zu stellen, die <strong>für</strong> die vorhan<strong>den</strong>en<br />

Bedingungen geeignet sind und bei<br />

deren Benutzung durch die Beschäftigten<br />

Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

gewährleistet sind. Der Arbeitgeber hat<br />

im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung<br />

die notwendigen Maßnahmen <strong>für</strong><br />

die sichere Bereitstellung und Benutzung<br />

der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei<br />

der Gefährdungsbeurteilung sind die<br />

einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften<br />

und -regeln zu beachten. Dadurch<br />

ergeben sich in der Regel Arbeitsschutzanforderungen,<br />

die mit <strong>den</strong> <strong>für</strong> Güterwagen<br />

gelten<strong>den</strong> verkehrsrechtlichen<br />

Vorschriften und Regeln nicht oder nicht<br />

vollständig abgedeckt sind.<br />

Die <strong>Anforderungen</strong> an neue Güterwagen<br />

stammen aus <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en<br />

verkehrsrechtlichen Vorschriften, <strong>den</strong><br />

Merkblättern internationaler Institutionen,<br />

zum Beispiel der UIC, <strong>den</strong> arbeitsschutzrechtlichen<br />

Vorschriften und<br />

diversen europäischen, internationalen<br />

und nationalen Regelwerken. Es ist <strong>für</strong><br />

die Hersteller, die Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

und weitere Betreiber nicht<br />

einfach, <strong>den</strong> Überblick zu behalten und<br />

alle <strong>Anforderungen</strong> <strong>des</strong> Arbeitsschutzes<br />

an neue Güterwagen zu erfassen und<br />

umzusetzen. Immer wieder wurde der<br />

Wunsch von Herstellern und Betreibern<br />

geäußert, eine praxisnahe Aufzählung<br />

der wesentlichen <strong>Anforderungen</strong> <strong>des</strong><br />

Arbeitsschutzes an neue Eisenbahnfahrzeuge<br />

zu bekommen.<br />

Auf Initiative und unter Federführung der<br />

Eisenbahn-Unfallkasse wurde daher ein<br />

Arbeitskreis gebildet, der sich mit <strong>den</strong><br />

<strong>Anforderungen</strong> <strong>des</strong> Arbeitsschutzes an<br />

neue Eisenbahnfahrzeuge befasst. In<br />

diesem Arbeitskreis wirken neben der<br />

EUK, der VBG sowie der DGUV Vertreter<br />

der Bahn, der Verbände der Bahnbetreiber,<br />

der Hersteller sowie staatlicher<br />

Institutionen Deutschlands, Österreichs<br />

und der Schweiz mit.<br />

Das erste Ergebnis der gemeinsamen<br />

Arbeit im Arbeitskreis ist die neue<br />

Praxishilfe.<br />

An der Praxishilfe zu <strong>den</strong> <strong>Anforderungen</strong><br />

<strong>des</strong> Arbeitsschutzes an Güterwagen<br />

haben mitgewirkt:<br />

EUKDialog 2/2011


z Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>für</strong> Verkehr, Innovation<br />

und Technologie, Verkehrs-<br />

Arbeitsinspektorat, Wien, Österreich,<br />

z DB Schenker Rail Deutschland AG,<br />

Mainz,<br />

z Deutsche Bahn AG (DB AG), Berlin,<br />

z Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt (EBA), Bonn,<br />

z Eisenbahn-Unfallkasse, Frankfurt am<br />

Main,<br />

z LEA Gesellschaft <strong>für</strong> Lan<strong>des</strong>eisenbahnaufsicht<br />

mbH, Hannover,<br />

z Lan<strong>des</strong>bevollmächtigter <strong>für</strong> Bahnaufsicht<br />

(LfB) <strong>des</strong> Freistaates Sachsen,<br />

Dres<strong>den</strong>,<br />

z Suva, Abteilung Arbeitssicherheit,<br />

Luzern, Schweiz<br />

z VBG, Branche OPNV/Bahnen, Hamburg,<br />

z VDB Verband der Bahnindustrie in<br />

Deutschland e.V., Berlin,<br />

z Verband Deutscher Verkehrsunternehmen<br />

e.V. (VDV), Köln,<br />

z Vereinigung der Privatgüterwagen-<br />

Interessenten (VPI), Hamburg.<br />

Inhalt der Praxishilfe<br />

Güterwagen sind Teil <strong>des</strong> Systems<br />

Eisenbahn und gleichzeitig Arbeitsmittel<br />

<strong>für</strong> die Beschäftigten. Daher kommt der<br />

Berücksichtigung der Arbeitsschutzanforderungen<br />

bei der Gestaltung der<br />

Güterwagen eine besondere Bedeutung<br />

zu. Mit der Praxishilfe wird <strong>den</strong> Herstellern,<br />

Haltern und Betreibern die Umsetzung<br />

der Arbeitsschutzanforderungen<br />

erleichtert und die Rechtsicherheit bei<br />

Projektierung/Konstruktion, Zulassung,<br />

Betrieb und Instandhaltung der Güterwagen<br />

gefördert. Anhang 1 der neuen<br />

Praxishilfe BGI/GUV-I 8640 enthält eine<br />

vereinfachte Darstellung der arbeitsschutzrelevanten<br />

Prozessinhalte bei der<br />

Beschaffung neuer Güterwagen.<br />

Der Anhang 3 enthält eine Zusammenstellung<br />

der <strong>Anforderungen</strong> <strong>des</strong><br />

Arbeitsschutzes an neue Güterwagen.<br />

Die gelten<strong>den</strong> europäischen und nationalen<br />

Gesetze, Verordnungen und das<br />

sonstige Vorschriften- und Regelwerk<br />

enthalten häufig nur allgemein formulierte<br />

<strong>Anforderungen</strong> bzw. Schutzziele.<br />

Daher muss der Anwender bei der von<br />

ihm gewählten Lösung im Einzelfall<br />

prüfen, ob er das jeweilige Schutzziel<br />

erreicht. Um <strong>den</strong> Anwender dabei zu<br />

unterstutzen, wur<strong>den</strong> im Anhang 3 auch<br />

bewährte Lösungen sowie praxisgerechte<br />

Lösungsansatze aufgenommen.<br />

Das sind Regelungen und Maßnahmen<br />

bei vergleichbaren Gefährdungen aus<br />

anderen Bereichen der Technik, falls<br />

Auf- und Absteigen, um auf die Ladeflächen zu gelangen<br />

diese Gefährdungen bei Güterwagen<br />

ebenfalls auftreten können. Zum Beispiel<br />

hat es sich bewährt, die Regelungen<br />

zur Rutschhemmung von Arbeitsstätten<br />

auch <strong>für</strong> begehbare Flächen von Güterwagen<br />

sinngemäß anzuwen<strong>den</strong>.<br />

Die Praxishilfe, insbesondere der<br />

Anhang 3, wurde <strong>für</strong> typische Tätigkeiten<br />

mit Güterwagen im Regelbetrieb erarbeitet.<br />

Grundlage waren Gefährdungsbeurteilungen<br />

<strong>für</strong> diese Tätigkeiten. Eine<br />

Auflistung der typischen Tätigkeiten mit<br />

Güterwagen im Regelbetrieb enthält<br />

Anhang 4. Die Abbildungen zeigen<br />

beispielhaft typische Tätigkeiten mit und<br />

an Güterwagen.<br />

Nicht berücksichtigt wur<strong>den</strong> Tätigkeiten,<br />

die vor oder bei der Inbetriebnahme<br />

(zum Beispiel Komponentenfertigung,<br />

Transport einzelner Komponenten,<br />

Endmontage, Probefahrten) und bei<br />

oder nach der Außerbetriebnahme (zum<br />

Beispiel Demontage, Verschrottung) mit<br />

<strong>den</strong> Güterwagen durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Bei diesen Tätigkeiten können die<br />

Arbeitsabläufe und Randbedingungen<br />

Prävention<br />

sehr unterschiedlich sein und daher in<br />

dieser Praxishilfe nicht im erforderlichen<br />

Umfang aufbereitet wer<strong>den</strong>. Die dabei<br />

auftreten<strong>den</strong> Gefährdungen und abzuleiten<strong>den</strong><br />

Sicherheitsmaßnahmen muss<br />

der Hersteller bei der Gestaltung von<br />

Güterwagen <strong>den</strong>noch berücksichtigen.<br />

Auch können die konkreten Einsatzbedingungen<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> jeweiligen Güterwagen<br />

von <strong>den</strong> typischen Tätigkeiten<br />

aus Anhang 4 abweichen. Dann ist zu<br />

prüfen, ob sich dadurch weitere Arbeitsschutzanforderungen<br />

ergeben. Um die<br />

Anwender der Praxishilfe hierbei zu<br />

unterstützen, ist im Anhang 2 die Checkliste<br />

„Berücksichtigung <strong>des</strong> Arbeitsschutzes<br />

bei der Beschaffung neuer<br />

Güterwagen“ enthalten.<br />

Die Praxishilfe wurde <strong>für</strong> Regelfahrzeuge<br />

nach DIN 25003 <strong>für</strong> <strong>den</strong> Güterverkehr in<br />

der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland erarbeitet,<br />

kann aber auch sinngemäß <strong>für</strong><br />

Nebenfahrzeuge angewendet wer<strong>den</strong>.<br />

Mit dieser Praxishilfe wer<strong>den</strong> keine<br />

neuen oder zusätzlichen Regelungen<br />

geschaffen. Es handelt sich dabei<br />

EUKDialog 2/2011 7


Prävention<br />

8<br />

Instandhaltungsarbeiten am Güterwagen, zum Beispiel der Bremssohlenwechsel<br />

lediglich um Handlungsempfehlungen<br />

ohne Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

Rechtsverbindlich ist nur das aktuelle<br />

<strong>für</strong> Güterwagen geltende Vorschriften-<br />

und Regelwerk. Dies bedeutet, dass<br />

die Handlungsempfehlungen in eigener<br />

Verantwortung <strong>für</strong> <strong>den</strong> konkreten Anwendungsfall<br />

ggf. anzupassen und zu<br />

ergänzen sind.<br />

Aktuelle Praxishilfe im Internet<br />

Die rechtsverbindlichen <strong>Anforderungen</strong><br />

an Güterwagen wer<strong>den</strong> permanent<br />

weiterentwickelt. Daher besteht <strong>für</strong> die<br />

Praxishilfe ein hoher Aktualisierungsbedarf,<br />

der es nicht sinnvoll macht, die<br />

Praxishilfe in gedruckter Form bereit<br />

zu stellen. Der Arbeitskreis hat daher<br />

beschlossen, die Praxishilfe zu <strong>Anforderungen</strong><br />

<strong>des</strong> Arbeitsschutzes an Güterwagen<br />

vorrangig als Datei im Internet zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

Die Praxishilfe kann unter dem Link<br />

„www.dguv.de“ aufgerufen wer<strong>den</strong>.<br />

Dazu muss lediglich der Webcode<br />

d104185 oben rechts auf der Seite der<br />

DGUV in das entsprechende Suchfeld<br />

eingeben wer<strong>den</strong>.<br />

Anwendung der Praxishilfe<br />

Die Praxishilfe wendet sich an Hersteller<br />

und Betreiber. Damit der Arbeitgeber<br />

seiner Verantwortung im Arbeitsschutz<br />

nachkommen kann, müssen die Arbeitsschutzanforderungen<br />

bereits bei der<br />

Konstruktion und Herstellung der Güterwagen<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Dabei ist<br />

neben der bestimmungsgemäßen Benutzung<br />

auch die vernünftigerweise vorhersehbare<br />

Fehlanwendung zu betrachten<br />

(zum Beispiel die Nutzung ungeeigneter<br />

Teile <strong>des</strong> Güterwagens als Standfläche).<br />

Dazu bedarf es der intensiven Abstimmung<br />

zwischen Betreiber und Hersteller<br />

im Rahmen <strong>des</strong> Beschaffungsprozesses.<br />

Mit dieser Praxishilfe sollen die Beteiligten<br />

bei der Integration der Arbeitsschutzanforderungen<br />

unterstützt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Wirkung von Arbeitsschutzmaßnahmen<br />

ist am größten, wenn sie<br />

integraler Bestandteil der Gestaltung <strong>des</strong><br />

Güterwagens und <strong>des</strong> Beschaffungsprozesses<br />

sind. Die Praxishilfe soll eine<br />

einheitliche Anwendung bestehender<br />

Vorschriften und Regeln im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Beratungs- und Überwachungsauftrages<br />

der Eisenbahnaufsichtsbehör<strong>den</strong><br />

und Unfallversicherungsträger fördern.<br />

Vorteile einer Internetversion<br />

Gerade bei der Beschaffung und der<br />

Herstellung neuer Güterwagen sind<br />

Betreiber und Hersteller darauf angewiesen,<br />

<strong>den</strong> aktuellen Stand der Technik<br />

zu berücksichtigen. Veraltete Forderungen<br />

können zu kostenintensiven<br />

Nachbesserungen führen. Durch die<br />

Weiterentwicklung der Technik können<br />

ebenso Forderungen aus dem einschlägigen<br />

Regelwerk überflüssig wer<strong>den</strong>,<br />

deren Umsetzung unter Umstän<strong>den</strong><br />

ebenfalls sehr kosten- und zeitintensiv<br />

war.<br />

Eine zeitnahe Anpassung der Praxishilfe<br />

ist daher unablässig und kann über<br />

die Internetversion auch gewährleistet<br />

wer<strong>den</strong>. Ein weiterer Vorteil ist, dass auf<br />

diese Art und Weise in der Praxishilfe<br />

Videosequenzen eingesetzt wer<strong>den</strong><br />

können. Dies betrifft sowohl <strong>den</strong> Anhang<br />

3 mit <strong>den</strong> konkreten <strong>Anforderungen</strong> an<br />

<strong>den</strong> Arbeitsschutz an Güterwagen als<br />

auch <strong>den</strong> Anhang 4, in dem die typischen<br />

Tätigkeiten mit Güterwagen<br />

beschrieben wer<strong>den</strong>.<br />

Ausblick<br />

Bei der DGUV wurde eine geschäftsführende<br />

Stelle <strong>für</strong> die Praxishilfe<br />

eingerichtet.<br />

Hinweise und Anregungen sind willkommen<br />

und können dieser, vorzugsweise<br />

per E-Mail, mitgeteilt wer<strong>den</strong>:<br />

Deutsche Gesetzliche Unfallversiche-<br />

rung (DGUV), Wolfgang Beck,<br />

Telefon: 089 62272-17,<br />

E-Mail: wolfgang.beck@dguv.de<br />

Nach dem die Praxishilfe <strong>für</strong> <strong>Anforderungen</strong><br />

<strong>des</strong> Arbeitsschutzes an Güterwagen<br />

<strong>den</strong> Anwendern zur Verfügung<br />

gestellt wer<strong>den</strong> kann, arbeitet der<br />

Arbeitskreis an weiteren Praxishilfen<br />

nach demselben Muster <strong>für</strong> Triebfahrzeuge,<br />

Triebwagen und Reisezugwagen.<br />

Wir wer<strong>den</strong> Sie zur gegebenen Zeit<br />

wieder ausführlich informieren. z<br />

EUKDialog 2/2011


Aus der Arbeit <strong>des</strong> Widerspruchsausschusses<br />

Müll und seine Tücken<br />

In unserer ständigen Rubrik „Aus der Arbeit <strong>des</strong> Widerspruchsausschusses“<br />

berichtet Rudi Ludwig, Mitglied <strong>des</strong> Widerspruchsausschusses der EUK,<br />

über einen Fall aus der Praxis und die dazu getroffene Entscheidung.<br />

Hergang<br />

Jeder kennt ihn, aber keiner will etwas damit zu tun haben.<br />

Trotzdem gibt es eine Vielzahl von Menschen, die damit ihr<br />

täg<strong>liches</strong> Brot verdienen. Die Rede ist von farbigen Säcken,<br />

die bei der DB AG <strong>für</strong> die Sammlung und Trennung von Müll<br />

Verwendung fin<strong>den</strong>.<br />

Herr H. ist bei einem Unternehmen <strong>des</strong> DB Konzerns als<br />

Reiniger beschäftigt. Er sammelt die von seinen Kollegen<br />

gefüllt bereitgestellten Müllsäcke ein und bringt diese zu einem<br />

Sammelplatz. Dort wirft er die Säcke in <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong><br />

Müllcontainer. Am Unfalltag wollte er, damit die Container nicht<br />

so schnell voll wer<strong>den</strong>, in einen Müllcontainer steigen und die<br />

Müllsäcke or<strong>den</strong>tlich aufstapeln. Bei dieser Tätigkeit rutschte<br />

Herr H. aus und schlug mit der linken Schulter und dem Ellenbogen<br />

gegen die Containerwand und fiel dann zu Bo<strong>den</strong>.<br />

Heftige Schmerzen in <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> betroffenen Gelenken<br />

hinderten ihn daran, selbstständig aus dem Container zu<br />

steigen. Durch lautes Rufen machte er seine Kollegen auf seine<br />

missliche Situation aufmerksam. Seine Kollegen befreiten ihn<br />

aus dem Müllcontainer und brachten ihn zum D-Arzt. Durch<br />

Röntgenuntersuchungen konnte eine knöcherne Verletzung<br />

ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Größere Prellungen im Schulter- und<br />

Armbereich waren die Ursache <strong>für</strong> seine starken Schmerzen,<br />

die bei jeder Bewegung auftraten.<br />

In einer weiteren computertomographischen Untersuchung<br />

stellten die behandeln<strong>den</strong> Ärzte fest, dass bei Herrn H. weit<br />

über das altersentsprechende Maß degenerative Gelenkschä<strong>den</strong><br />

vorlagen. Eine Operation wurde nicht durchgeführt.<br />

Nach dem Abschwellen der Prellungen wurde von Herrn H.<br />

intensiv Krankengymnastik betrieben. Ein zufrie<strong>den</strong>stellender<br />

Heilungsverlauf stellte sich jedoch nicht ein.<br />

Weiteres Vorgehen<br />

Die Beschwer<strong>den</strong> <strong>des</strong> Versicherten ließen auch nach einer<br />

längeren als bei einer solchen Verletzung üblichen Zeit nicht<br />

nach. Die EUK veranlasste <strong>des</strong>halb eine Begutachtung zur<br />

Feststellung ihrer Leistungspflicht. Der Gutachter sollte insbesondere<br />

zur Frage <strong>des</strong> Zusammenhanges der bestehen<strong>den</strong><br />

Beschwer<strong>den</strong> mit dem Unfallereignis und dem Heilungsverlauf<br />

Stellung nehmen.<br />

Unfallversicherung<br />

Versicherte, die Leistungen <strong>des</strong><br />

Unfallversicherungsträgers EUK er-<br />

halten, wer<strong>den</strong> mittels Bescheid<br />

über die Anerkennung <strong>des</strong> Ereignisses<br />

als Unfall oder Berufskrank-<br />

heit, über die Höhe der Zahlungen<br />

sowie über <strong>den</strong> Beginn und das<br />

Ende der Leistungen informiert.<br />

Ist der Versicherte mit dem Inhalt<br />

<strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong> nicht einverstan<strong>den</strong>,<br />

kann er innerhalb der<br />

gesetzlich festgelegten Frist (ein<br />

Monat) Widerspruch einlegen.<br />

Daraufhin findet verwaltungsseitig<br />

eine Überprüfung statt. Sofern<br />

hier keine Abhilfe möglich ist, wird<br />

der angefochtene Bescheid dem<br />

Widerspruchsausschuss zur Überprüfung<br />

vorgelegt.<br />

Nach eingehender Untersuchung und der Durchführung bildgebender<br />

Verfahren erstellte der Facharzt sein Gutachten. Darin<br />

teilte er mit, dass die Heilung sehr stark durch die schon im<br />

D-Arztbericht beschriebenen anlagebedingten Gelenkveränderungen<br />

beeinträchtigt sei. Ohne diese wären die Unfallfolgen<br />

schon lange folgenlos ausgeheilt. Er nahm eine Abgrenzung<br />

vor, indem er unter Berücksichtigung einer vorübergehen<strong>den</strong><br />

Verschlimmerung der anlagebedingten Gelenkerkrankung<br />

einen Heilungsprozess von rund zwei Monaten als Unfallfolge,<br />

die weitere Behandlung aber als unfallunabhängig beschrieb.<br />

Bescheid<br />

Die EUK teilte dem Versicherten mit, dass aufgrund <strong>des</strong><br />

Gutachtens die Heilbehandlung wegen Unfallfolgen bis zu dem<br />

im Gutachten genannten Termin übernommen, die darüber<br />

hinausgehende Behandlung aber zu Lasten der Krankenkasse<br />

erfolgen werde.<br />

Widerspruch<br />

Der Versicherte war mit dieser Abgrenzung nicht einverstan<strong>den</strong><br />

und legte Widerspruch ein. Es sei zwar richtig, dass<br />

er schon ab und zu Probleme mit <strong>den</strong> Gelenken gehabt habe,<br />

aber zum Unfallzeitpunkt sei er beschwerdefrei gewesen und<br />

<strong>des</strong>halb müsse die EUK alle Kosten bis zur Wiedererlangung<br />

der Arbeitsfähigkeit tragen.<br />

Entscheidung<br />

Es kommt häufig vor, dass der Widerspruchsausschuss sich<br />

mit Fragen der Abgrenzung zu beschäftigen hat. Um dem<br />

Ausschuss im vorliegen<strong>den</strong> Fall eine breitere Entscheidungsgrundlage<br />

zu geben, wur<strong>den</strong> sämtliche Unterlagen einem<br />

Facharzt zur Erstellung eines Gutachtens nach Aktenlage zugeleitet.<br />

Auch dieser Gutachter stellte fest, dass die alleinigen<br />

Unfallfolgen schon lange ausgeheilt seien, nur im Zusammenspiel<br />

mit <strong>den</strong> unfallfrem<strong>den</strong> Erkrankungen sei die extrem lange<br />

Behandlungsdauer zu erklären. Die vom Vorgutachter eingeräumten<br />

Zeiten der Kostentragung durch die EUK bezeichnete<br />

er als ausreichend. Alle weiteren Behandlungen seien von<br />

der Krankenkasse zu übernehmen. Nach diesen übereinstimmen<strong>den</strong><br />

ärztlichen Gutachten gab es <strong>für</strong> <strong>den</strong> Widerspruchsausschuss<br />

keine andere Möglichkeit, als <strong>den</strong> Widerspruch<br />

zurückzuweisen. z<br />

EUKDialog 2/2011 9


Unfallversicherung<br />

Verzinsung<br />

von Geldleistungen<br />

Dipl.-Verwaltungswirt (Fachhochschule) Nikolai Kailing, Rentensachbearbeiter<br />

der Eisenbahn-Unfallkasse, über die Verzinsung von Geldleistungen in<br />

der gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

In der Verwaltungspraxis kommt es durch die notwendige und unvermeidbare<br />

Dauer eines Feststellungsverfahrens regelmäßig vor, dass Geldleistungen<br />

(zum Beispiel die Verletztenrente oder das Pflegegeld) nicht erst ab Erlass <strong>des</strong><br />

Beschei<strong>des</strong>, sondern auch <strong>für</strong> zurückliegende Zeiten gewährt wer<strong>den</strong>. In <strong>den</strong><br />

meisten Fällen sind die jeweiligen Einzelansprüche auch dem Versicherten<br />

gegenüber bereits fällig gewor<strong>den</strong>, der allerdings mangels bescheidmäßiger<br />

Feststellung und Auszahlung noch nicht über die Geldleistung verfügen<br />

konnte. Der Gesetzgeber hat hier mit § 44 Erster Teil – Sozialgesetzbuch<br />

(SGB I) eine Ausgleichsvorschrift <strong>für</strong> diese verspätete Erfüllung geschaffen,<br />

die <strong>für</strong> das gesamte Sozialrecht gilt. Auf ein Verschul<strong>den</strong> <strong>des</strong> Leistungsträgers<br />

oder <strong>den</strong> Grund <strong>für</strong> die verzögerte Auszahlung kommt es hierbei nicht an.<br />

Im Folgen<strong>den</strong> wird erklärt, welche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

der Verzinsung unterliegen und wie diese ggf. verzinst wer<strong>den</strong>.<br />

Grundsätzlich wer<strong>den</strong> nur Geldleistungen<br />

verzinst, nicht aber Sachleistungen<br />

(zum Beispiel Hilfsmittel). Dies<br />

können sein:<br />

z Verletztenrente,<br />

z Hinterbliebenenrente,<br />

z Hinterbliebenenbeihilfen,<br />

z Pflegegeld,<br />

z Entschädigung <strong>für</strong> Kleider-/Wäscheverschleiß<br />

(KVZ).<br />

Fälligkeit von Geldleistungen<br />

Naturgemäß kann der Sozialversicherungsträger<br />

(SV-Träger) nur mit der Leistungserbringung<br />

in Verzug geraten, wenn<br />

der Anspruch beim Versicherten auf die<br />

Leistung überhaupt erst entstan<strong>den</strong>, d.h.<br />

fällig ist. Die Fälligkeit der laufen<strong>den</strong> –<br />

d.h. monatlich wiederkehren<strong>den</strong> – Geldleistungen<br />

(zum Beispiel Verletztenrente)<br />

aus der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

ist im SGB VII geregelt.<br />

Hierbei gilt <strong>für</strong> alle „neuen“ Geldleistungen<br />

mit Beginn ab 01.04.2004,<br />

dass diese am Ende <strong>des</strong> Monats<br />

fällig wer<strong>den</strong>, zu <strong>des</strong>sen Beginn die<br />

10<br />

Anspruchsvoraussetzungen vorliegen<br />

(nachschüssige Zahlung). Laufende<br />

Geldleistungen, die vor dem 1.4.2004<br />

begonnen haben, wer<strong>den</strong> am Anfang<br />

<strong>des</strong> Monats fällig, zu <strong>des</strong>sen Beginn die<br />

Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen<br />

haben (vorschüssige Zahlung). Zur<br />

Verdeutlichung hier jeweils ein Beispiel<br />

der Verletztenrente (Tabelle 1).<br />

Bei Versicherten, deren Verletztenrente<br />

am 1.4.2004 oder später begonnen hat,<br />

entsteht der jeweilige Monatsanspruch<br />

auf die Rente erst am Ende <strong>des</strong> jeweiligen<br />

Monats und wird auch erst dann<br />

entsprechend ausgezahlt.<br />

Anders verhält es sich jedoch, wenn die<br />

Verletztenrente in Form einer Gesamtvergütung<br />

ausgezahlt wird. Im Einzelfall<br />

hat der Unfallversicherungsträger<br />

(UV-Träger) die Möglichkeit, <strong>den</strong> Versicherten<br />

anstelle einer laufen<strong>den</strong> Verletztenrente<br />

mit einer Gesamtvergütung<br />

abzufin<strong>den</strong>.<br />

Die Behörde hat dabei einen gewissen<br />

Entscheidungsspielraum dahingehend,<br />

ob und <strong>für</strong> welchen Zeitraum in Zukunft<br />

ein Anspruch auf eine Rente besteht.<br />

Insoweit steht die Gewährung einer<br />

Gesamtvergütung im Ermessen der<br />

Behörde. Im SGB I ist jedoch festgelegt,<br />

dass Ansprüche auf Ermessensleistungen<br />

erst mit Ihrer Bekanntgabe<br />

entstehen und damit auch fällig wer<strong>den</strong>.<br />

Da somit eine Gesamtvergütung erst<br />

fällig wird, wenn dem Versicherten der<br />

entsprechende Bescheid zugestellt wird,<br />

kommt der UV-Träger fast niemals mit<br />

der Auszahlung in Verzug, sodass keine<br />

Leistungen verzinst wer<strong>den</strong> müssen.<br />

Verfahren der Verzinsung<br />

Grundsätzlich sind Ansprüche auf Geldleistungen<br />

nach Ablauf eines Kalendermonats,<br />

also einen vollen Monat nach<br />

ihrer Fälligkeit zu verzinsen. Zur Vereinfachung<br />

der Verzinsung hat der Gesetzgeber<br />

festgelegt, dass nur volle Euro-<br />

Beträge verzinst wer<strong>den</strong>, was bedeutet,<br />

dass die zu verzinsen<strong>den</strong> Beträge abgerundet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Zum besseren Verständnis auch hier<br />

wieder ein Bespiel, wobei wir die bei<strong>den</strong><br />

oben genannten Beispiele entsprechend<br />

ergänzen (Tabelle 2).<br />

Wörtlich ausgedrückt bedeutet das:<br />

Vorschüssige Zahlungen wer<strong>den</strong> bereits<br />

zum nächsten Ersten <strong>des</strong> Anspruchsmonats<br />

verzinst, wohingegen nachschüssige<br />

Zahlungen – aufgrund ihrer<br />

unterschiedlichen Fälligkeit – erst zum<br />

Tabelle 1<br />

EUKDialog 2/2011


übernächsten Ersten <strong>des</strong> Anspruchsmonats<br />

verzinst wer<strong>den</strong>.<br />

Beginn der Verzinsung<br />

Je<strong>des</strong> Verwaltungsverfahren benötigt<br />

immer einen entsprechen<strong>den</strong> Zeitraum,<br />

bevor die einzelnen Leistungen festgestellt<br />

wer<strong>den</strong> können. Damit der Sozialleistungsträger<br />

nicht von Anfang an zur<br />

Verzinsung der rückwirkend zu gewähren<strong>den</strong><br />

Geldleistungen verpflichtet ist,<br />

wurde hinsichtlich der Verzinsung im<br />

Gesetz ein Feststellungszeitraum von<br />

sechs Monaten geregelt. Die Verzinsung<br />

beginnt somit frühestens erst<br />

sechs Monate nach vollständigem<br />

Leistungsantrag.<br />

Die Leistungen aus der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung sind jedoch bis auf<br />

wenige Ausnahmen von Amts wegen<br />

zu erbringen, so dass es eines besonderen<br />

Leistungsantrags nicht bedarf.<br />

Da aber auch dem UV-Träger Zeit <strong>für</strong><br />

das Verwaltungsverfahren eingeräumt<br />

wer<strong>den</strong> muss, geht man hier von einem<br />

fiktiven Leistungsantrag aus. Dieser liegt<br />

in der Regel vor, wenn die Unfallanzeige<br />

beim UV-Träger eingegangen ist und<br />

dem Versicherten seitens der Verwaltung<br />

mitgeteilt wurde, dass ein Rentenfeststellungsverfahren<br />

eingeleitet wor<strong>den</strong> ist.<br />

Im Ergebnis bedeutet dies, dass sämtliche<br />

Rentenansprüche, die vor Ablauf<br />

<strong>des</strong> sechsten Kalendermonats nach<br />

Leistungsantrag entstan<strong>den</strong> sind, frühestens<br />

mit Beginn <strong>des</strong> siebten Monats<br />

verzinst wer<strong>den</strong>.<br />

Ende der Verzinsung<br />

Sobald seitens <strong>des</strong> UV-Trägers die<br />

Auszahlung der säumigen monatlichen<br />

Geldleistung an <strong>den</strong> Versicherten erfolgt,<br />

Fiktiver Leistungsantrag:<br />

15.05.2010<br />

(+ 6 Kalendermonate: 01.12.2010)<br />

Beginn der Verletztenrente:<br />

1. September 2010<br />

UV-Rente:<br />

343,48 Euro/Monat<br />

Erstattung an RV-Träger:<br />

112,54 Euro/Monat<br />

Auszahlung der Nachzahlung:<br />

25. März 2011<br />

endet die Verzinsung mit Ablauf <strong>des</strong><br />

Vormonats der Auszahlung.<br />

Anrechnung erbrachter<br />

Leistungen und Vorschüssen<br />

Die Vorschriften zur Verzinsung gelten<br />

nicht nur <strong>für</strong> erstmalige Feststellungen<br />

von Leistungen, sondern auch <strong>für</strong> Änderungen,<br />

insbesondere Erhöhungen von<br />

Renten. So kann es beispielsweise sein,<br />

dass einem Versicherten rückwirkend<br />

eine Rentenerhöhung anerkannt wurde,<br />

wobei der Rententeil, der noch nicht<br />

ausgezahlt wurde, entsprechend zu<br />

verzinsen ist.<br />

Gleiches gilt <strong>für</strong> Versicherte, die bereits<br />

einen Vorschuss auf die zu erwartende<br />

Rente erhalten haben oder die neben<br />

Ihrer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

(UV-Rente) einen Anspruch<br />

auf eine Rente aus der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung (RV-Rente) haben.<br />

Nach <strong>den</strong> gesetzlichen Bestimmungen<br />

wird die UV-Rente regelmäßig auf die<br />

RV-Rente angerechnet.<br />

Für Zeiten, in <strong>den</strong>en die Zahlung der<br />

UV-Rente noch nicht aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong> konnte, die RV-Rente allerdings<br />

voll ausgezahlt wurde, entfällt nach<br />

Tabelle 3<br />

Unfallversicherung<br />

Feststellung der UV-Rente teilweise der<br />

RV-Rentenanspruch <strong>des</strong> Versicherten<br />

und wird vom UV-Träger entsprechend<br />

erstattet. Da der Versicherte somit quasi<br />

schon einen Teil der UV-Rente vom<br />

RV-Träger ausgezahlt bekommen hat,<br />

wird dieser Teil ebenfalls bei der Berechnung<br />

der Verzinsung berücksichtigt.<br />

Zinssatz<br />

Gesetzlich wurde <strong>für</strong> die Verzinsung ein<br />

fester Zinssatz von 4 Prozent pro Jahr<br />

festgelegt. Dabei ergibt sich <strong>für</strong> die<br />

Berechnung der monatlichen Zinsen<br />

folgende Formel:<br />

Beispiel<br />

Tabelle 2<br />

Abschließend noch ein Verzinsungsbeispiel<br />

einer nachschüssigen Verletztenrente,<br />

wobei der Rentenempfänger<br />

gleichzeitig noch ein Bezieher einer<br />

Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

ist:<br />

EUKDialog 2/2011 11


Dialog<br />

Arbeitsschutz und Unfallverhütung vor Ort<br />

Gefahrstoffe im<br />

betrieblichen Einsatz<br />

Im November 2010 wurde die Gefahrstoffverordnung in einer neuen Fassung<br />

erlassen. Die Anpassung erfolgte auf der Basis geänderter europäischer<br />

Vorschriften zum Chemikalienrecht und auf Grund von Vorschlägen aus<br />

Expertenkreisen und der betrieblichen Praxis.<br />

Peter Malinowski, stellvertretender Vorsitzender <strong>des</strong> Betriebsrates <strong>des</strong><br />

Werkes Bremen der DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, beschäftigt sich als<br />

Betriebsrat intensiv mit dem Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dazu<br />

zählt auch die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung.<br />

12<br />

EUK-Dialog: Herr Malinowski, das<br />

Fahrzeuginstandhaltungswerk Bremen<br />

ist ein Werk mit langer Tradition. Können<br />

Sie uns einen kurzen Einblick in das<br />

Werk geben?<br />

Peter Malinowski: In unserem<br />

Werk sind zurzeit zirka 450 Mitarbeiter<br />

beschäftigt. Unsere Hauptaufgabe ist die<br />

Aufarbeitung von 700 bis 800 Dieselmotoren<br />

sowie die Komponentenaufarbeitung.<br />

Außerdem sind wir auch teilweise<br />

<strong>für</strong> Revisionen an V-Loks und Bedarfsinstandsetzungen<br />

zuständig.<br />

EUK-Dialog: Beeindruckende Zahlen<br />

und Fakten. Dabei kommen sicher viele<br />

Hilfsstoffe zum Einsatz. Ein Teil davon<br />

sind Gefahrstoffe. Wie geht das Werk<br />

damit um?<br />

Peter Malinowski: Als Ausgangsmaterialien<br />

<strong>für</strong> die Instandsetzungen<br />

von Lokomotiven und Komponenten<br />

wer<strong>den</strong> Stähle sowie Hölzer eingesetzt.<br />

Wesentliche umweltrelevante Hilfs- und<br />

Betriebsstoffe sind Farben und Lacke,<br />

Schmiermittel, Öle und Fette, Dieselkraftstoff,<br />

Industriereiniger, Säuren und<br />

Klebstoffe/Dichtmittel. In unserem Werk<br />

dürfen nur Stoffe verwendet wer<strong>den</strong>, die<br />

kodifiziert sind. Das bedeutet, jeder Stoff<br />

wird vor seinem Einsatz erfasst, bewertet<br />

und es wer<strong>den</strong> die <strong>für</strong> <strong>den</strong> Stoff notwendigen<br />

Sicherheitsmaßnahmen vor der<br />

ersten Verwendung umgesetzt. Dazu<br />

zählen natürlich auch die Erstellung einer<br />

Betriebsanweisung und die Unterweisung<br />

unserer Mitarbeiter sowie ggf. eine<br />

Gefahrstoffmessung.<br />

EUK-Dialog: Wie stellen Sie sicher,<br />

dass alle Stoffe erfasst wer<strong>den</strong>?<br />

Peter Malinowski: Die Einführung<br />

von Stoffen ins Werk ist geregelt. Der<br />

Bedarfsträger hat vor der Einführung<br />

einen Antrag an <strong>den</strong> Gefahrstoffbeauftragten<br />

zu stellen. Der Gefahrstoffbeauftragte<br />

erstellt daraufhin die stoff- und<br />

arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung<br />

mittels UIS Modul „Gefahrstoffe“<br />

und übersendet diese dem relevanten<br />

Personenkreis (L, BR, FASI) zwecks<br />

Freigabe. Generell wer<strong>den</strong> alle Stoffe,<br />

die nicht direkt in der Produktion benötigt<br />

wer<strong>den</strong>, zuerst im Gefahrstofflager<br />

eingelagert. Nur befugte Personen<br />

haben Zutritt zu diesem Lager. Der<br />

Lagerbestand wird laufend kontrolliert<br />

und die Kontrolle im Wartungsbuch<br />

dokumentiert. Dadurch wer<strong>den</strong> alle<br />

Stoffe erfasst und bei Unstimmigkeiten<br />

kann sofort reagiert wer<strong>den</strong>. Das Lager<br />

EUKDialog 2/2011


ist mit einer Brandmeldeanlage, Löschwasserbarriere,<br />

Erste-Hilfe Einrichtungen<br />

und Aufsaugmitteln zwecks Eindämmung<br />

von Havarien ausgerüstet. Natürlich<br />

sind auch im Lager <strong>für</strong> alle Gefahrstoffe<br />

Betriebsanweisungen vorhan<strong>den</strong>.<br />

EUK-Dialog: In der Regel wird am<br />

Arbeitsplatz nicht nur ein Gefahrstoff<br />

benötigt und meistens ist die Tagesmenge<br />

so klein, dass es scheinbar zu<br />

aufwendig ist, je<strong>den</strong> Tag in das Lager<br />

zu gehen, um die Tagesmenge zu holen.<br />

Wie gehen Sie damit um?<br />

Peter Malinowski: Dort, wo es nicht<br />

sinnvoll erscheint, wegen Kleinstmengen<br />

je<strong>den</strong> Tag das Lager aufzusuchen und<br />

wo viele verschie<strong>den</strong>e Gefahrstoffe zum<br />

Einsatz kommen, haben wir Gefahrstoffschränke<br />

aufgestellt. Das sind spezielle<br />

Schränke, in <strong>den</strong>en Gefahrstoffe ohne<br />

Gefahr <strong>für</strong> Mensch und Umwelt fachgerecht<br />

gelagert wer<strong>den</strong> können.<br />

EUK-Dialog: Kann jeder in <strong>den</strong><br />

Schrank stellen, was er gerade nicht<br />

benötigt und sich dort einen größeren<br />

Vorrat halten?<br />

Peter Malinowski: Der Gefahrstoffschrank<br />

ist kein Freibrief, sorglos mit <strong>den</strong><br />

Gefahrstoffen umzugehen und größere<br />

Mengen am Arbeitsplatz zu lagern, nur<br />

um <strong>den</strong> Weg in das Gefahrstoff-Lager zu<br />

sparen. Auch bei der Zwischenlagerung<br />

in dem Schrank müssen die Zusammenlagerungsgebote<br />

beachtet wer<strong>den</strong>.<br />

Wir achten auch darauf, dass in dem<br />

Schrank nur angefangene Gebinde bzw.<br />

Kleinstmengen aufbewahrt wer<strong>den</strong>.<br />

EUK-Dialog: Sie sprachen von Kleinstmengen,<br />

die am Arbeitsplatz benötigt<br />

wer<strong>den</strong>. Woher weiß der Mitarbeiter,<br />

welchen Stoff er gerade benutzt?<br />

Peter Malinowski: Damit der Mitarbeiter<br />

diese nicht verwechselt, wer<strong>den</strong><br />

der Name <strong>des</strong> Gefahrstoffs und die<br />

Gefahrstoffkennzeichnung auf das kleinere<br />

Behältnis übertragen. Außerdem<br />

wer<strong>den</strong> die Mitarbeiter vor der Aufnahme<br />

der Tätigkeit und danach regelmäßig<br />

wieder über die Gefährdungen im<br />

Umgang mit <strong>den</strong> Gefahrstoffen unterwiesen.<br />

Dies passiert nicht pauschal,<br />

sondern immer tätigkeitsbezogen, so<br />

dass der Mitarbeiter immer genau über<br />

die Gefahrstoffe unterwiesen wird, mit<br />

<strong>den</strong>en er auch tatsächlich arbeitet.<br />

EUK-Dialog: Kennzeichnung ist ein<br />

Thema, das in der Novellierung der<br />

Gefahrstoffverordnung eine wichtige<br />

Rolle spielt. Was ändert sich und wie<br />

geht das Werk Bremen damit um?<br />

Peter Malinowski: Allgemein ausgedrückt<br />

wer<strong>den</strong> die Gefahrstoffkennzeichnungen<br />

international vereinheitlicht.<br />

Dabei spielt es zukünftig keine Rolle<br />

mehr, ob es sich um einen Transport<br />

von Gefahrstoffen handelt, oder ob der<br />

Stoff im betrieblichen Einsatz verarbeitet<br />

wird. Bis spätestens 2015 wer<strong>den</strong> die<br />

alten Kennzeichnungen durch die neuen<br />

Symbole ersetzt. Wir schulen unsere<br />

Mitarbeiter sowohl bezüglich der alten<br />

als auch bezüglich der neuen Kennzeichnung.<br />

Für unsere Behälter wer<strong>den</strong><br />

wir die vorhan<strong>den</strong>en Kennzeichnungen<br />

aufbrauchen und stellen dann komplett<br />

auf die neuen Symbole um.<br />

EUK-Dialog: Sehen Sie eine Gefahr<br />

darin, wenn gleichzeitig <strong>für</strong> ein und<br />

dasselbe Gefährlichkeitsmerkmal verschie<strong>den</strong>e<br />

Kennzeichnungen existieren?<br />

Peter Malinowski: Ja und Nein. Ja,<br />

weil dem Mitarbeiter beide Kennzeichen<br />

geläufig sein müssen und er unter<br />

Umstän<strong>den</strong> die neue Symbolik noch<br />

nicht immer parat hat. Nein, weil das oder<br />

die Kennzeichen nie allein stehen. Das<br />

Gefährlichkeitsmerkmal wird zusätzlich<br />

durch ein Wort beschrieben, z.B. „giftig“.<br />

Außerdem wer<strong>den</strong> unsere Mitarbeiter<br />

nach und nach in der Anwendung der<br />

Kennzeichnungen geschult. Weiter gilt<br />

die klare Weisung, wenn sich der Mitarbeiter<br />

nicht sicher ist, darf er <strong>den</strong> Stoff<br />

nicht benutzen und muss sich vorher<br />

sachkundig machen. Da<strong>für</strong> hängen wir<br />

die Betriebsanweisung ja in der Nähe<br />

der Arbeitsplätze aus.<br />

EUK-Dialog: Beim Umgang mit<br />

Gefahrstoffen sind spezielle Maßnahmen<br />

erforderlich. Wie wer<strong>den</strong> die im Werk<br />

Bremen ermittelt?<br />

Peter Malinowski: Das Mittel der<br />

Wahl ist einmal mehr die Gefährdungsbeurteilung.<br />

Waren nach der Gefahrstoffverordnung<br />

bisher die Maßnahmen nach<br />

dem Schutzstufenkonzept zu ermitteln<br />

und umzusetzen, sind jetzt Schutzmaßnahmenpakete<br />

in der neuen Verordnung<br />

enthalten. Wie es das Arbeitsschutzgesetz<br />

vorgibt, bemühen wir uns in erster<br />

Linie Gefahrstoffe ganz zu vermei<strong>den</strong>.<br />

Regelmäßig wer<strong>den</strong> die bisher nicht<br />

vermeidbaren Stoffe daher auf <strong>den</strong> Prüfstand<br />

gestellt und Ersatzstoffe gesucht.<br />

Wir führen Gefahrstoffmessungen<br />

durch, um die genauen Belastungen zu<br />

Dialog<br />

ermitteln und nutzen alle technischen<br />

und organisatorischen Möglichkeiten<br />

um die Belastung so weit wie es möglich<br />

und vertretbar ist, zu verringern. Schließlich<br />

stellen wir <strong>den</strong> Mitarbeitern da, wo<br />

es unvermeidbar ist, Atem-, Augen-<br />

und Handschutz sowie weitere PSA zur<br />

Verfügung. Damit die Mitarbeiter immer<br />

die richtige PSA benutzen, haben wir <strong>für</strong><br />

die Gefahrstoffe entsprechende Pläne<br />

<strong>für</strong> die einzusetzende PSA aufgestellt.<br />

Unser Ziel ist es, die Gesundheit unserer<br />

Mitarbeiter zu schützen.<br />

EUK-Dialog: Herr Malinowski, <strong>den</strong><br />

ganzen Tag Schutzkleidung zu tragen,<br />

ist eine Belastung <strong>für</strong> die Haut. Unterstützt<br />

das Werk Bremen seine Mitarbeiter<br />

auch in Punkto Hautschutz?<br />

Peter Malinowski: Sie haben Recht.<br />

Das Tragen von Atemschutz und/oder<br />

Handschuhen ist zwar notwendig um<br />

<strong>den</strong> Gefahrstoff von der Haut fern zu<br />

halten, aber es ist auf der anderen Seite<br />

auch eine Belastung <strong>für</strong> die Haut. Daher<br />

gibt es im Werk Bremen spezielle Hautschutzpläne.<br />

Den Mitarbeitern wird ein<br />

auf <strong>den</strong> Hauttyp, die Tätigkeit und die<br />

Gefahrstoffeigenschaften abgestimmtes<br />

Hautschutzpaket zur Verfügung gestellt.<br />

In der Unterweisung wird regelmäßig<br />

über diese Art der Vorsorge gesprochen<br />

und die richtige Anwendung der Hautschutzmittel<br />

geübt. So soll die Belastung<br />

durch <strong>den</strong> Umgang mit Gefahrstoffen<br />

und durch das Tragen der PSA<br />

vermindert wer<strong>den</strong>. Unsere Erfahrungen<br />

zeigen, dass dies auch gut gelingt.<br />

EUK-Dialog: Wir bedanken uns <strong>für</strong><br />

das Interview und wünschen Ihnen und<br />

dem Werk Bremen weiterhin viel Erfolg.<br />

Das Gespräch führte Wolfgang Horstig,<br />

von dem auch das Foto stammt. z<br />

EUKDialog 2/2011 13


Öffentliche Bekanntmachungen · Telegramm<br />

Öffentliche<br />

Bekanntmachung<br />

Die nächste or<strong>den</strong>tliche Sitzung der<br />

Vertreterversammlung der Eisenbahn-<br />

Unfallkasse (EUK) findet am 15. Juni 2011<br />

in Osnabrück statt.<br />

Tagungsbeginn: 9:00 Uhr<br />

Tagungsende: vsl. 14:00 Uhr<br />

Die Tagungsstätte befindet sich im<br />

advena Hotel Hohenzollern,<br />

Theodor-Heuss-Platz 5,<br />

49074 Osnabrück.<br />

Die Sitzung der Vertreterversammlung ist<br />

öffentlich. z<br />

Öffentliche<br />

Bekanntmachung<br />

Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung<br />

der Eisenbahn-Unfallkasse<br />

(EUK) in der 11. Wahlperiode<br />

findet am 7. September 2011 in Frankfurt<br />

am Main statt.<br />

Tagungsbeginn: 13:30 Uhr<br />

Tagungsende: vsl. 15:30 Uhr<br />

Die Tagungsstätte befindet sich im<br />

SAALBAU Schönhof (MÜZ),<br />

Rödelheimer Straße 38,<br />

60487 Frankfurt am Main.<br />

Mit der konstituieren<strong>den</strong> Sitzung der<br />

Vertreterversammlung nehmen die<br />

mit der Sozialversicherungswahl 2011<br />

gewählten Vertreter der Versicherten der<br />

EUK sowie die vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

<strong>für</strong> Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

bestellten Vertreter der Arbeitgeber in<br />

<strong>den</strong> Organen der EUK ihre Arbeit auf.<br />

Im Einzelnen wer<strong>den</strong> in der konstituieren<strong>den</strong><br />

Sitzung<br />

z der Vorsitzende der Vertreterversammlung,<br />

z sein Stellvertreter,<br />

z der Vorstand der EUK sowie<br />

z die Mitglieder der Ausschüsse<br />

gewählt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Sitzung der Vertreterversammlung ist<br />

öffentlich. z<br />

14<br />

Vorschau auf die A+A 2011<br />

EUK bei der A+A auf dem Gemeinschaftsstand<br />

der DGUV vertreten und am<br />

„Tag der Sicherheitsbeauftragten“ beteiligt<br />

Auch in diesem Jahr beteiligt sich die<br />

EUK, wie bereits in <strong>den</strong> Vorjahren, an der<br />

Messe <strong>für</strong> Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin,<br />

der Messe A+A.<br />

Die A+A findet vom 18. bis 21. Oktober<br />

2011 in Düsseldorf statt. Sie ist die weltweit<br />

größte und wichtigste Fachmesse<br />

<strong>für</strong> Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit<br />

mit einem quantitativ und qualitativ<br />

erstklassigen Angebot, zahlreichen<br />

Sonderschauen und Informationsveranstaltungen.<br />

Bei der A+A 2011 wer<strong>den</strong><br />

mehr als 1.500 Aussteller aus verschie<strong>den</strong>en<br />

Ländern erwartet. Im Vordergrund<br />

stehen innovative Produkte, neueste<br />

wissenschaftliche Erkenntnisse und die<br />

maßgeblichen Entwicklungen in <strong>den</strong><br />

Bereichen Persönlicher Schutz, Betriebliche<br />

Sicherheit und Gesundheit bei der<br />

Arbeit.<br />

Die EUK ist im Rahmen <strong>des</strong> Gemeinschaftsstan<strong>des</strong><br />

der Deutschen Gesetzlichen<br />

Unfallversicherung (DGUV) auf<br />

der A+A 2011 präsent und bietet Besuchern<br />

der Messe somit die Gelegenheit<br />

sich über Aufgaben, Leistungen und<br />

Angebote der EUK sowie über aktuelle<br />

Themen zu informieren.<br />

Neben dem Gemeinschaftsstand beteiligt<br />

sich die EUK in diesem Jahr wieder<br />

am „Tag der Sicherheitsbeauftragten“,<br />

einer Veranstaltung, die am 19. Oktober<br />

2011 stattfindet und von verschie<strong>den</strong>en<br />

Unfallversicherungsträgern in Zusammenarbeit<br />

mit der Bun<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>für</strong> Sicherheit und Gesundheit<br />

(Basi) e.V. durchgeführt wird. Nach<br />

einer interessanten Vormittagsveranstaltung<br />

und einem kostenlosen Mittagsimbiss<br />

lädt die EUK zu einem Besuch<br />

verschie<strong>den</strong>er Messestände ein. Interessierte<br />

Sicherheitsbeauftragte haben<br />

die Möglichkeit kostenlos am „Tag der<br />

Sicherheitsbeauftragten“ teilzunehmen.<br />

Im EUK-Dialog 3/2011 und auf der<br />

Homepage der EUK wer<strong>den</strong> die Anmeldungsformalitäten<br />

zu gegebener Zeit zur<br />

Teilnahme bekanntgegeben. z<br />

EUKDialog 2/2011


Telegramm<br />

Zwei Drittel der Autofahrer übertreten Tempolimits<br />

Welche Verkehrsregeln wer<strong>den</strong> häufig<br />

gebrochen? Eine Umfrage im Rahmen<br />

der Präventionskampagne „Risiko raus!“<br />

Wer Verkehrsregeln missachtet, kann<br />

in der Eigenwahrnehmung durchaus<br />

ein guter Autofahrer sein. Regelkonformität<br />

steht damit in keinem direkten<br />

Zusammenhang zur Einschätzung <strong>des</strong><br />

eigenen Fahrverhaltens. Das ergab eine<br />

repräsentative Umfrage, die tns-emnid<br />

im Auftrag der Präventionskampagne<br />

„Risiko raus!“ durchführte.<br />

Befragungsbasis:<br />

Befragt wur<strong>den</strong> 1010 Personen beiderlei<br />

Geschlechts, die jüngsten waren unter<br />

20, die ältesten über 70 Jahre alt. Die<br />

Befragten wur<strong>den</strong> repräsentativ ausgewählt<br />

aus verschie<strong>den</strong>en Bun<strong>des</strong>ländern<br />

und mit unterschiedlichem Ausbildungs-<br />

und Berufshintergrund.<br />

In einer ersten Frage sollten die Befragten<br />

die eigene Fahrkunst auf einer Skala von<br />

1 (überhaupt nicht gut) bis 10 (sehr gut)<br />

einordnen. Knapp die Hälfte, 46 Prozent,<br />

schätzen ihre Kompetenz am Steuer als<br />

gut bis sehr gut (8 bis 10) ein. Weitere<br />

25 Prozent sehen sich auf der Skala<br />

zwischen 6 und 7 – also immer noch im<br />

oberen Kompetenzbereich.<br />

Wenig Achtung <strong>für</strong> Geschwindigkeitsbegrenzungen<br />

In augenfälligem Gegensatz zu diesem<br />

insgesamt positiven Selbstbild steht<br />

die Tatsache, dass viele Fahrerinnen<br />

und Fahrer gleichzeitig Verstöße gegen<br />

Verkehrsregeln einräumen. Wobei weibliche<br />

Fahrer nach ihrer Selbstauskunft<br />

seltener bereit sind, die Regeln zu missachten<br />

als Männer. Aber immerhin 70<br />

Prozent aller Befragten gaben an, dass<br />

sie hin und wieder Geschwindigkeitsbegrenzungen<br />

übertreten. Mehr als 40<br />

Prozent missachten Park- und Halteverbote,<br />

mehr als 30 Prozent halten<br />

nicht immer vor Stoppschildern an und<br />

blinken nicht beim Spurwechseln oder<br />

Abbiegen.<br />

Besonders wenig Achtung <strong>für</strong> Tempolimits<br />

zeigen Fahrer und Fahrerinnen im<br />

Alter zwischen 30 und 39 Jahren. Von<br />

ihnen geben 90 Prozent an, ab und zu<br />

gegen die Grenzen zu verstoßen. Auffällig<br />

ist auch, dass offenbar die Neigung, sich<br />

über Geschwindigkeitsbegrenzungen<br />

hinwegzusetzen, zunimmt, je höher der<br />

Bildungsabschluss ist.<br />

In der Unfallstatistik (Statistisches<br />

Bun<strong>des</strong>amt) ist die „nicht angepasste<br />

Geschwindigkeit“ alles andere als ein<br />

„Kavaliersdelikt“. Die Mehrheit aller<br />

Verkehrsunfälle (86 Prozent) geht auf<br />

ein Fehlverhalten <strong>des</strong> Fahrzeugführers<br />

zurück. Überhöhte Geschwindigkeit<br />

ist die zweithäufigste Ursache <strong>für</strong> ein<br />

solches Fehlverhalten, sie rangiert gleich<br />

hinter falschem Abbiegen, Wen<strong>den</strong> oder<br />

Rückwärtsfahren.<br />

Insgesamt scheinen jüngere Fahrerinnen<br />

und Fahrer risikobereiter zu sein<br />

als ältere. Das zeigen auch die Angaben<br />

über <strong>den</strong> Gebrauch von Handys<br />

während <strong>des</strong> Fahrens. 42 Prozent der<br />

unter 30-Jährigen räumt die Handynutzung<br />

am Steuer ein, aber nur 13 Prozent<br />

der Über-50-Jährigen.<br />

Wie aber können Fahrer dazu motiviert<br />

wer<strong>den</strong>, Verkehrsregeln einzuhalten?<br />

An erster Stelle, so antworten fast 80<br />

Prozent, steht <strong>für</strong> sie die eigene und die<br />

Sicherheit anderer. Äußere Sanktionen<br />

wie Geldbußen oder Punkte in Flensburg<br />

spielen demgegenüber nur eine untergeordnete<br />

Rolle.<br />

Dazu Dr. Walter Eichendorf, stellvertretender<br />

Hauptgeschäftsführer der<br />

Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />

und Präsi<strong>den</strong>t <strong>des</strong> Deutschen<br />

Verkehrssicherheitsrates: „Die gute<br />

Nachricht ist, Fahrerinnen und Fahrern<br />

ist Sicherheit im Straßenverkehr wichtig.<br />

Die schlechte ist: Offensichtlich schätzen<br />

sie die Wirksamkeit von Verkehrsregeln<br />

in diesem Zusammenhang nicht hoch<br />

genug ein. An diesem Punkt müssen wir<br />

mit unserer Aufklärungsarbeit ansetzen.<br />

Denn immer noch verunglücken jährlich<br />

mehr als 370.000 Menschen auf<br />

Deutschlands Straßen, viele davon auf<br />

dem Arbeitsweg.“<br />

Hintergrund „Risiko raus!“<br />

In der Präventionskampagne „Risiko<br />

raus!“ arbeiten die Berufsgenossenschaften,<br />

Unfallkassen, ihr Spitzenverband<br />

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung<br />

(DGUV), die Landwirtschaftliche<br />

Sozialversicherung, der Deutsche<br />

Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die<br />

Bun<strong>des</strong>länder sowie weitere Partner<br />

zusammen. Gemeinsam verfolgen sie<br />

das Ziel, das Unfallrisiko beim Fahren<br />

und Transportieren zu verringern. Weitere<br />

Informationen unter www.risiko-raus.de z<br />

EUKDialog 2/2011 15


Telegramm<br />

Neues von Napo<br />

In „Sicher unterwegs“ dreht sich alles<br />

um Gabelstapler und Co.<br />

Warum zirkusreife Vorführungen beim<br />

innerbetrieblichen Transport eigentlich<br />

sehr riskant sind und Hochstapeln<br />

auch buchstäblich vor dem Fall liegen<br />

kann, lernt der computeranimierte Held<br />

Napo in seinem nun erschienenen<br />

neuesten Film „Napo in Sicher unterwegs“.<br />

Im Mittelpunkt <strong>des</strong> neuen Animationsfilmes<br />

steht der Umgang mit Gabelstapler,<br />

Hubwagen und Co. Napo und<br />

seine Kollegen erfahren darin, dass<br />

auch beim innerbetrieblichen Transport<br />

Gefahren und Unfälle nur dann verringert<br />

und vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> können,<br />

wenn alle – Arbeitgeber und Mitarbeiter<br />

– an einem Strang ziehen. Das erfordert<br />

einerseits Planung, Umsetzung und<br />

Kontrolle durch <strong>den</strong> Arbeitgeber. Andererseits<br />

müssen sich aber auch Mitarbeiter<br />

verantwortungsvoll verhalten. Die<br />

einzelnen Szenen behandeln sichere<br />

Verkehrswege, richtiges Fahrverhalten,<br />

Personenschutz, regelmäßige Wartung,<br />

La<strong>den</strong> und Entla<strong>den</strong>.<br />

Der Film entstand in Kooperation mit<br />

„Risiko raus!“, der Präventionskampagne<br />

der gesetzlichen Unfallversicherung,<br />

die auf die Gefahren und Risiken beim<br />

Fahren und Transportieren aufmerksam<br />

16<br />

macht. Als Bonus<br />

auf der neuen DVD<br />

erscheint erstmals<br />

auch der eigens<br />

<strong>für</strong> die Kampagne<br />

produzierte Clip<br />

„Napo in Wo ist mein<br />

Kopf?“. Hier zeigt<br />

Napo, wie unüberlegte<br />

Handlungen<br />

und Unachtsamkeit<br />

im innerbetrieblichen<br />

Transport zu<br />

einer Gefahr <strong>für</strong> sich<br />

selbst und andere<br />

wer<strong>den</strong> können.<br />

„Sicherheit mit<br />

einem Lächeln“ –<br />

Das ist das Motto<br />

der Napo-Filme,<br />

die ausschließlich<br />

mit Bildern,<br />

Symbolen, Geräuschen<br />

und Musik<br />

auskommen. So können die Filme auch<br />

bei Beschäftigten eingesetzt wer<strong>den</strong>,<br />

die nur geringe oder gar keine Deutschkenntnisse<br />

haben. Mit viel Humor, aber<br />

ohne erhobenen Zeigefinger eignen<br />

sich die Filme <strong>für</strong> alle Altersstufen<br />

und Berufsgruppen. Napo und seine<br />

Kollegen wollen Beschäftigte dazu motivieren,<br />

sich auch bei ihren Vorgesetzten<br />

<strong>für</strong> Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz<br />

einzusetzen.<br />

Napo ist ein Gemeinschaftsprojekt der<br />

DGUV und sechs weiterer europäischer<br />

Arbeitsschutzinstitutionen: AUVA<br />

(Österreich), HSE (Vereinigtes Königreich),<br />

INAIL (Italien), INRS (Frankreich),<br />

SUVA (Schweiz) sowie der Europäischen<br />

Agentur <strong>für</strong> Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

am Arbeitsplatz. Der Bezug der<br />

Filme ist kostenlos. Sie können unter<br />

bestellung@dguv.de als DVD bestellt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Weitere Informationen auch unter www.<br />

napofilm.net/de.<br />

Mehr zur Kampagne „Risiko raus!“ unter<br />

www.risiko-raus.de. z<br />

Tag der<br />

Verkehrssicherheit<br />

am 18. Juni 2011<br />

Wie bereits in <strong>den</strong> vergangenen Jahren<br />

findet auch im Jahr 2011 am dritten<br />

Samstag im Juni wieder bun<strong>des</strong>weit der<br />

„Tag der Verkehrssicherheit“ unter dem<br />

Motto „Gemeinsam <strong>für</strong> mehr Sicherheit“<br />

statt.<br />

Am 18. Juni lädt der DVR seine Mitglieder<br />

und Partner bereits zum siebten Mal<br />

ein, sich mit Veranstaltungen am Aktionstag<br />

zu beteiligen und so das Thema<br />

Verkehrssicherheit in <strong>den</strong> Fokus der<br />

Öffentlichkeit zu rücken. Zahlreiche<br />

Veranstaltungen und Aktionen sollen im<br />

gesamten Bun<strong>des</strong>gebiet stattfin<strong>den</strong>, um<br />

die Sicherheit auf unseren Straßen weiter<br />

zu verbessern.<br />

Alle interessierten Institutionen und<br />

Organisationen, Unternehmen und<br />

soziale Einrichtungen sind angesprochen,<br />

sich an dem „Tag der Verkehrssicherheit“,<br />

der wieder unter der Schirmherrschaft<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verkehrsministers<br />

Peter Ramsauer steht, zu beteiligen,<br />

um gemeinsam und konzentriert ein<br />

Bewusstsein <strong>für</strong> sichere Mobilität zu<br />

schaffen.<br />

Vorrangiges Ziel dieses Veranstaltungstages<br />

ist es, das Thema Verkehrs-<br />

sicherheit auf breiter Ebene zu präsentieren<br />

und alle Verkehrsteilnehmer zu<br />

einer nachhaltigen und effektiven Unfallprävention<br />

aufzurufen, um dazu beizutragen,<br />

die Unfallzahlen zu senken!<br />

Auch in diesem Jahr wer<strong>den</strong> <strong>den</strong><br />

Besuchern auf zahlreichen Veranstaltungen<br />

vielfältige Möglichkeiten<br />

geboten, um sich über aktuelle Entwicklungen<br />

im Bereich der Verkehrssicherheit<br />

zu informieren. Eine Auflistung aller<br />

EUKDialog 2/2011


Veranstaltungen ist unter www.tag-derverkehrs-sicherheit.de<br />

zu fin<strong>den</strong>.<br />

So veranstalten die Bun<strong>des</strong>anstalt <strong>für</strong><br />

Straßenwesen (BASt) und das Polizeipräsidium<br />

Köln am 18. Juni <strong>den</strong> „Tag der<br />

Verkehrssicherheit“ auf dem Gelände der<br />

BASt in Bergisch Gladbach und feiern<br />

gleichzeitig das 60-jährige Bestehen der<br />

BASt. Ein umfangreiches Programm rund<br />

um die Verkehrssicherheit <strong>für</strong> Menschen<br />

je<strong>den</strong> Alters wird geboten. Besucher<br />

können an zahlreichen Praxistests teilnehmen<br />

und Simulatoren kennen lernen.<br />

Abgerundet wird das Programm durch<br />

Präsentationen der vielfältigen Aufgaben<br />

der Polizei und der BASt.<br />

Auf dem Münchner Odeonsplatz wird es<br />

schon am 21. Mai einen „Verkehrssicherheitstag<br />

Risiko raus!“ geben. Verschie<strong>den</strong>e<br />

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

haben sich mit Partnern wie<br />

der Verkehrswacht, Verkehrspolizei und<br />

der Feuerwehr zusammengeschlossen,<br />

um diesen Tag unter dem Motto „Risiko<br />

raus!“ zu veranstalten.<br />

Aktuelle Informationen zum „Tag der<br />

Verkehrssicherheit“, Checklisten, ein<br />

Downloadbereich und vieles mehr sind<br />

unter www.tag-der-verkehrssicherheit.de<br />

zu fin<strong>den</strong>.<br />

Ein neues, kostenloses Faltblatt zum<br />

„Tag der Verkehrssicherheit“ bietet<br />

Ideen, Anregungen und Tipps zur Durchführung<br />

einer eigenen Veranstaltung und<br />

kann direkt beim DVR unter ireckziegek@<br />

dvr.de bestellt wer<strong>den</strong>. z<br />

Telegramm<br />

Neue Technische Regel <strong>für</strong> Betriebssicherheit<br />

TRBS 1112 „Instandhaltung“<br />

Technische Regeln <strong>für</strong> Betriebssicherheit<br />

(TRBS) geben dem Stand der Technik,<br />

Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende<br />

Regeln und sonstige gesicherte<br />

arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse<br />

<strong>für</strong> die Bereitstellung und Benutzung von<br />

Arbeitsmitteln sowie <strong>den</strong> Betrieb überwachungsbedürftiger<br />

Anlagen wieder.<br />

Die TRBS konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung<br />

(BetrSichV)<br />

hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung<br />

von Gefährdungen sowie der Ableitung<br />

von geeigneten Maßnahmen. Bei<br />

Anwendung der beispielhaft genannten<br />

Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit<br />

die Vermutung der Einhaltung der<br />

Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung<br />

<strong>für</strong> sich geltend machen. Wählt<br />

der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat<br />

er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung<br />

schriftlich nachzuweisen<br />

Die TRBS 1112 beschreibt die Vorgehensweise<br />

bei der Gefährdungsbeurteilung<br />

von Instandhaltungsarbeiten und ist<br />

anzuwen<strong>den</strong> <strong>für</strong><br />

z die Planung und Ausführung von Instandhaltungstätigkeiten,<br />

z Störungssuche,<br />

z Erprobung nach Instandsetzung.<br />

Instandhaltung ist der Oberbegriff der<br />

Begriffe Inspektion und Instandsetzung.<br />

Im Abschnitt „Regelungen der Zusammenarbeit“<br />

wird nochmals klargestellt,<br />

dass jeder Arbeitgeber die Verantwortung<br />

<strong>für</strong> die Sicherheit und Gesundheit<br />

seiner Beschäftigten hat und er auf der<br />

Basis der Gefährdungsbeurteilung die<br />

notwendigen Maßnahmen festzulegen<br />

hat. Arbeiten Beschäftigte unterschiedlicher<br />

Betriebsbereiche oder Beschäftigte<br />

verschie<strong>den</strong>er Arbeitgeber zusammen,<br />

haben die Arbeitgeber bei der Durchführung<br />

der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen<br />

zusammen<br />

zu arbeiten. Hierzu sind auch gegenseitige<br />

Informationen erforderlich und<br />

ggf. ist eine gemeinsame Beurteilung<br />

der Gefährdungen vorzunehmen. Des<br />

Weiteren wer<strong>den</strong> in diesem Abschnitt<br />

die Begriffe Anlagenverantwortlicher<br />

und Arbeitsverantwortlicher beispielhaft<br />

erläutert.<br />

In einem weiteren Abschnitt wer<strong>den</strong> die<br />

„Voraussetzungen zur Durchführung“ von<br />

Instandhaltungsmaßnahmen beschrie-<br />

ben. Demnach sind min<strong>des</strong>tens folgende<br />

Schritte durchzuführen:<br />

z Art, Umfang und Abfolge der Instandhaltungsmaßnahmen<br />

festlegen,<br />

z Gefährdungen ermitteln und beurteilen<br />

und die erforderlichen Maßnahmen<br />

festlegen,<br />

z vor der Vergabe an Fremdfirmen die<br />

Sicherheitsanforderungen sowie <strong>Anforderungen</strong><br />

an die Qualifikation <strong>des</strong><br />

Instandhaltungspersonals festlegen.<br />

Im Abschnitt „Gefährdungsbeurteilung“<br />

wird vorgegeben, dass <strong>für</strong> jede ausgeübte<br />

Tätigkeit und je<strong>den</strong> Arbeitsplatz eine<br />

Gefährdungsbeurteilung durchzuführen<br />

ist. Bei wiederkehren<strong>den</strong>, gleichen oder<br />

ähnlichen Instandhaltungsarbeiten kann<br />

eine vorhan<strong>den</strong>e Gefährdungsbeurteilung<br />

genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Vor der Beschaffung und Bereitstellung<br />

von Arbeitsmitteln ist zu prüfen, ob <strong>für</strong><br />

die Instandsetzung dieser Gegenstände<br />

besondere Voraussetzungen (zum<br />

Beispiel Arbeitsbühnen, Krane, Versorgungsanschlüsse,<br />

Anschlagpunkte)<br />

geschaffen wer<strong>den</strong> müssen, um absehbare<br />

Instandhaltungsarbeiten sicher<br />

durchführen zu können. Des Weiteren<br />

wird die Vorgehensweise <strong>für</strong> die Gefährdungsbeurteilung<br />

beschrieben.<br />

Im Abschnitt „Durchführung der<br />

Arbeiten“ ist ausgeführt, dass <strong>für</strong><br />

die Durchführung ein Arbeitsauftrag<br />

vorliegen muss und dabei die festgelegten<br />

Maßnahmen angewendet wer<strong>den</strong><br />

müssen. Auch müssen die festgelegten<br />

Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin<br />

überprüft wer<strong>den</strong>.<br />

Wer<strong>den</strong> bei Instandhaltungsarbeiten<br />

von der Gefährdungsbeurteilung abweichende<br />

Gefährdungen festgestellt, so<br />

sind die Arbeiten unverzüglich, jedoch<br />

sicher, abzubrechen und der die Instandhaltung<br />

durchführende Arbeitgeber zu<br />

informieren. Dieser hat dann zusätzliche<br />

Maßnahmen festzulegen, das Personal<br />

anzuweisen und die Gefährdungsbeurteilung<br />

anzupassen.<br />

Als Anlage 1 ist noch ein Ablaufdiagramm<br />

<strong>für</strong> die Instandhaltung und Erprobung<br />

beigefügt. Als Anlage 2 ist eine<br />

sehr umfangreiche Tabelle enthalten,<br />

in der mögliche Gefährdungen und<br />

beispielhafte Maßnahmen aufgeführt<br />

sind. z<br />

EUKDialog 2/2011 17


Sicherheit überall<br />

Neufassung der<br />

Gefahrstoffverordnung<br />

18<br />

Für reine Stoffe, wie zum Beispiel<br />

technische Gase, ist seit<br />

dem 1. Dezember 2010 die neue<br />

Kennzeichnung erforderlich<br />

Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung („Verordnung zur Neufassung<br />

der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen“)<br />

ist am 1. Dezember 2010 in Kraft getreten. In der Verordnung sind die<br />

durch das europäische Chemikalienrecht erforderlichen Neuerungen in das<br />

nationale Recht übernommen wor<strong>den</strong>. So musste die Gefahrstoffverordnung<br />

insbesondere aufgrund der REACH-Verordnung (siehe EUK-Dialog 3/2008)<br />

und der CLP (GHS)-Verordnung (siehe EUK-Dialog 3/2009) überarbeitet und<br />

angepasst wer<strong>den</strong>. Weiterhin wur<strong>den</strong> Erfahrungen, die mit der Verordnung<br />

von 2005 gemacht wur<strong>den</strong>, in die Neufassung aufgenommen. Im Folgen<strong>den</strong><br />

stellt Dipl.-Ing. Bernhard Ecke wesentliche Änderungen der Gefahrstoffverordnung<br />

vom 26. November 2010 vor.<br />

GHS04 GHS07<br />

GHS08<br />

Neue Gefahrenpiktogramme nach CLP (GHS)-Verordnung.<br />

Foto: EUK TAD<br />

Rechtliche Änderungen<br />

aufgrund der EU-Verordnungen<br />

Durch die Verordnung (EG) Nr.<br />

1907/2006 (REACH-Verordnung) wer<strong>den</strong><br />

nur geringfügige Änderungen verursacht.<br />

REACH steht <strong>für</strong> Registration,<br />

Evaluation, Authorisation of Chemicals<br />

(Registrierung, Bewertung und Zulassung<br />

von Chemikalien). Dies betrifft zum<br />

Beispiel <strong>den</strong> Anhang IV der GefStoffV<br />

(Herstellungs- und Verwendungsverbote<br />

<strong>für</strong> bestimmte Stoffe), der aufgehoben<br />

wurde, da dies bereits im Anhang XVII<br />

der REACH-Verordnung geregelt ist.<br />

Anders verhält es sich bei der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1272/2008, auch CLP-<br />

Verordnung (Regulation on Classification,<br />

Labelling and Packaging of<br />

Substances and Mixtures) bzw. GHS-<br />

Verordnung (abgeleitet durch die Implementierung<br />

<strong>des</strong> Globally Harmonised<br />

System of Classification and Labelling of<br />

Chemicals der Vereinten Nationen in die<br />

EU) genannt. Diese Verordnung greift<br />

bedeutend in <strong>den</strong> Inhalt der GefStoffV<br />

ein, da die Einstufung, Kennzeichnung<br />

und Verpackung beim Inverkehrbringen<br />

von Stoffen und Gemischen neu geregelt<br />

wurde. Die CLP-Verordnung sieht<br />

zum Beispiel <strong>für</strong> die Kennzeichnung<br />

von reinen Stoffen eine Übergangsfrist<br />

bis zum 1.12.2010 vor. Reine Stoffe<br />

müssen seit diesem Zeitpunkt die neue<br />

Kennzeichnung (Abbildung links) haben.<br />

Für Gemische besteht eine Übergangsfrist<br />

bis zum 1. Juni 2015. Die Neufassung<br />

der Gefahrstoffverordnung wurde<br />

erforderlich, damit bis zum Ablauf der<br />

Übergangsfristen eine Rechtsgrundlage<br />

sowohl <strong>für</strong> das alte, als auch <strong>für</strong> das<br />

neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem<br />

besteht (Abbildung 1). Bis zum<br />

1. Juni 2015 basiert die Gefahrstoffverordnung<br />

auf dem alten Einstufungs- und<br />

Kennzeichnungssystem, lässt aber die<br />

Einstufung und Kennzeichnung nach der<br />

CLP-Verordnung ausdrücklich zu und<br />

soll ihre Einführung in der Übergangszeit<br />

ermöglichen. Dies bedeutet, dass eine<br />

Umstellung auf das neue System bis zum<br />

1. Juni 2015 abgeschlossen sein muss.<br />

Zu diesem Zeitpunkt wird eine vollständige<br />

Umstellung der Gefahrstoffverordnung<br />

auf das CLP-Einstufungs- und<br />

Kennzeichnungssystem erforderlich.<br />

Was wurde geändert?<br />

Die durch die CLP-Verordnung resultieren<strong>den</strong><br />

Änderungen im Einstufungs- und<br />

EUKDialog 2/2011


Kennzeichnungssystem sind nicht mehr<br />

kompatibel mit dem Schutzstufenkonzept<br />

der Gefahrstoffverordnung von 2005.<br />

Hier wurde der auszuführen<strong>den</strong> Tätigkeit<br />

anhand der Kennzeichnung <strong>des</strong> Gefahrstoffes<br />

eine Schutzstufe zugeordnet und<br />

bewertet. Diese an die Kennzeichnung<br />

gebun<strong>den</strong>e Zuordnung der Schutzstufen<br />

ist entfallen, da hier in der Praxis erhebliche<br />

unverhältnismäßige Umsetzungsprobleme<br />

bestan<strong>den</strong>. So konnte eine<br />

Tätigkeit mit einem Stoff mit dem Totenkopfsymbol<br />

(zum Beispiel Umfüllen von<br />

Reservekanister mit Benzin) nicht der<br />

Schutzstufe 1 zugeordnet wer<strong>den</strong>.<br />

Die neue Verordnung ist nun konsequent<br />

an die Gefährdungsbeurteilung<br />

gebun<strong>den</strong>, so dass die Festlegung der<br />

erforderlichen Maßnahmen ausschließlich<br />

auf dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung<br />

beruht. Das Schutzstufenkonzept<br />

wird damit durch ein<br />

der Schutzwürdigkeit entsprechen<strong>des</strong><br />

Schutzmaßnahmenkonzept abgelöst.<br />

Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung<br />

können als Hilfe weiterhin<br />

das Einfache Maßnahmenkonzept<br />

Gefahrstoffe (EMKG) der BAuA und die<br />

von ihr herausgegebenen Drehscheiben<br />

zur Bewertung der Gefährdung durch<br />

Einatmen sowie Gefährdung durch Hautkontakt<br />

verwendet wer<strong>den</strong>.<br />

Was ist neu?<br />

In Bezug auf zu treffende Schutzmaßnahmen<br />

wird noch einmal auf das STOP-<br />

Verfahren (Abbildung 2) hingewiesen.<br />

Hier steht das „S“ <strong>für</strong> Substitution, das<br />

„T“ <strong>für</strong> Technische Maßnahmen, das<br />

„O“ <strong>für</strong> Organisatorische Maßnahmen<br />

und das „P“ <strong>für</strong> Persönliche Schutz-<br />

Ausrüstung. In dieser Reihenfolge hat<br />

der Arbeitgeber Maßnahmen aus der<br />

Gefährdungsbeurteilung abzuleiten.<br />

Schutzmaßnahmenkonzept<br />

Eine geringe Gefährdung kann sich<br />

im Einzelfall nach der GefStoffV 2010<br />

auch <strong>für</strong> giftige, sehr giftige und CMR-<br />

Stoffe (Stoffe mit cancerogener (krebserzeugender),<br />

mutagener (erbgutverändernder)<br />

oder reproduktionstoxischer<br />

(fruchtschädigender) Wirkung) ergeben.<br />

Liegt eine geringe Gefährdung vor,<br />

reichen die <strong>für</strong> die Tätigkeit notwendigen<br />

allgemeinen Schutzmaßnahmen aus. Die<br />

Schutzmaßnahmen wer<strong>den</strong> unterteilt in<br />

Sicherheit überall<br />

Abbildung 1:<br />

Gegenüberstellung<br />

Gefahrensymbole<br />

und Gefahrenpiktogramme<br />

(Quelle: EUK)<br />

z allgemeine Schutzmaßnahmen (geringe<br />

Gefährdung) als Basis <strong>für</strong> alle<br />

weiteren Maßnahmen (siehe auch § 8<br />

der GefStoffV sowie Schutzleitfä<strong>den</strong><br />

Reihe 100),<br />

z zusätzliche Schutzmaßnahmen (erhöhte<br />

Gefährdung) <strong>für</strong> über Basismaßnahmen<br />

hinausgehende Schutzmaßnahmen<br />

(siehe auch § 9 der GefStoffV<br />

sowie Schutzleitfä<strong>den</strong> Reihe 200),<br />

z besondere Schutzmaßnahmen (besondere<br />

Gefährdung) <strong>für</strong> krebserzeugende,<br />

erbgutverändernde und<br />

fruchtbarkeitsgefähr<strong>den</strong>de Stoffe und<br />

Gemische der Kategorie 1 und 2 (siehe<br />

auch § 10 der GefStoffV sowie Schutzleitfä<strong>den</strong><br />

Reihe 300).<br />

Eine Grundlage <strong>für</strong> zu treffende<br />

Maßnahmen bil<strong>den</strong> die von der BAuA<br />

herausgegebenen Schutzleitfä<strong>den</strong> der<br />

Reihe 100 bis 300, die im Internet unter<br />

www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/<br />

Gefahrstoffe/EMKG/Schutzleitfae<strong>den</strong>.<br />

html eingesehen wer<strong>den</strong> können.<br />

Gefahrstoffverzeichnis<br />

Weitere Änderungen betreffen die<br />

Konkretisierung der Inhaltsvorgaben <strong>für</strong><br />

EUKDialog 2/2011 19


Sicherheit überall<br />

das Gefahrstoffverzeichnis. Im Gefahrstoffverzeichnis<br />

muss ein Verweis auf die<br />

entsprechen<strong>den</strong> Sicherheitsdatenblätter<br />

gegeben sein. Das Gefahrstoffverzeichnis<br />

muss jetzt min<strong>des</strong>tens folgende<br />

Angaben enthalten:<br />

1. Bezeichnung <strong>des</strong> Gefahrstoffes,<br />

2. Einstufung <strong>des</strong> Gefahrstoffes oder<br />

Angaben zu <strong>den</strong> gefährlichen Eigenschaften,<br />

3. Angaben zu <strong>den</strong> im Betrieb verwendeten<br />

Mengenbereichen,<br />

4. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in<br />

<strong>den</strong>en Beschäftigte dem Gefahrstoff<br />

ausgesetzt sein können,<br />

5. Verweis auf zugehöriges Sicherheitsdatenblatt.<br />

Die Aktualität von Sicherheitsdatenblättern<br />

führt immer wieder zu Diskussionen.<br />

Als Anhaltspunkt kann hier der Schutzleitfa<strong>den</strong><br />

110 herangezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Danach sollten Sicherheitsdatenblätter<br />

nicht älter als drei Jahre sein.<br />

Begriffsdefinition<br />

Der Begriff „Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“<br />

wurde genauer gefasst. Eine<br />

Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen<br />

oder Erzeugnissen, einschließlich<br />

Herstellung, Mischung, Ge- und<br />

Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung,<br />

Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung,<br />

Entfernung, Entsorgung und<br />

Vernichtung.<br />

Zu <strong>den</strong> Tätigkeiten zählen auch das<br />

innerbetriebliche Befördern sowie<br />

Bedien- und Überwachungsarbeiten.<br />

Fach- und Sachkunde<br />

In der GefStoffV 2010 wird erstmals<br />

eine Fach- und Sachkunde definiert. Für<br />

die Fachkunde bedient sich die neue<br />

GefStoffV zum Teil aus der in der TRBS<br />

1203 enthaltenen Definition der befähigten<br />

Person. Eine befähigte Person<br />

nach TRBS 1203 muss<br />

z über eine entsprechende Berufsausbildung<br />

verfügen,<br />

z Berufserfahrung haben und<br />

z eine zeitnah ausgeübte entsprechende<br />

berufliche Tätigkeit ausführen,<br />

sowie an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen<br />

teilnehmen.<br />

Für die Sachkunde ist hingegen ein<br />

behördlich anerkannter Lehrgang<br />

notwendig, bei dem in Abhängigkeit<br />

20<br />

Abbildung 2: Pflichten <strong>des</strong> Arbeitgebers bei der Reihenfolge durchzuführender Maßnahmen (Quelle: EUK)<br />

vom Aufgabengebiet auch eine Prüfung<br />

erfolgreich abgeschlossen wer<strong>den</strong> muss.<br />

Einzelheiten zum Erwerb der Sachkunde<br />

sind zurzeit noch nicht näher definiert.<br />

Aufbewahrung der Ergebnisse<br />

von Expositionsermittlungen<br />

Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten<br />

mit krebserzeugen<strong>den</strong>, erbgutverändern<strong>den</strong><br />

oder fruchtbarkeitsgefähr<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Gefahrstoffen (CMR-Stoffen,<br />

siehe auch TRGS 905) sicherzustellen,<br />

dass ein Verzeichnis über die Beschäftigten<br />

geführt wird, bei <strong>den</strong>en die Gefährdungsbeurteilung<br />

ergibt, dass eine<br />

Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten<br />

vorliegt. In dem Verzeichnis sind<br />

auch die Höhe und Dauer der Exposition<br />

anzugeben, der die Beschäftigten<br />

ausgesetzt waren.<br />

Das Verzeichnis ist nach Ende der<br />

Exposition 40 Jahre lang aufzubewahren.<br />

Die Aufbewahrung der Expositionsergebnisse<br />

ist von besonderer<br />

Bedeutung bei der Ermittlung in<br />

Berufskrankheitenverfahren.<br />

Aufgaben <strong>des</strong> Betriebes<br />

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen<br />

bestehen folgende Pflichten:<br />

1. Gefahrstoffverzeichnis (Liste,<br />

Kataster) führen<br />

Welche Gefahrstoffe wer<strong>den</strong> in welcher<br />

Menge in welchen Arbeitsbereichen im<br />

Betrieb eingesetzt?<br />

2. Gefährdungsbeurteilung<br />

durchführen<br />

Kenntnis der Arbeitsbedingungen/Ar-<br />

Das STOP-Verfahren<br />

beitsverfahren. Ermittlung: Ausmaß, Art<br />

und Dauer der Exposition. Schutzmaßnahmen<br />

festlegen.<br />

3. Betriebsanweisung erstellen<br />

Grundlage: Gebindekennzeichnung,<br />

Sicherheitsdatenblatt, Kenntnisse über<br />

Arbeitsplatz und Arbeitsverfahren.<br />

4. Unterweisung durchführen<br />

Min<strong>des</strong>tens einmal jährlich, beim Ersteinsatz,<br />

bei Arbeitsplatzwechsel, bei<br />

neuen Mitarbeitern.<br />

Vorgehen in der Übergangszeit<br />

Aufgrund der sich ändern<strong>den</strong> sowie bis<br />

zum 1. Juni 2015 möglichen unterschiedlichen<br />

im Betrieb vorkommen<strong>den</strong> Kennzeichnung,<br />

wird die EUK <strong>den</strong> Betrieben<br />

demnächst ein UVV-Plakat mit Gegenüberstellung<br />

der bisherigen Gefahrensymbole<br />

und der neuen Gefahrenpiktogramme<br />

zur Verfügung stellen.<br />

Bei der innerbetrieblichen Kennzeichnung,<br />

die von der CLP-Verordnung nicht<br />

abgedeckt wird, ist es dem Arbeitgeber<br />

in der Übergangszeit nach der neuen<br />

GefstoffV freigestellt, ob er nach altem<br />

oder nach neuem Recht kennzeichnet. z<br />

EUKDialog 2/2011


Neue GUV-I 7003<br />

Beurteilung <strong>des</strong> Raumklimas<br />

Nicht nur an heißen Sommertagen, sondern auch in Betriebsräumen mit<br />

besonderen Bedingungen kann es vorkommen, dass die Lufttemperaturen<br />

auf „unzuträgliche Werte“ ansteigen und die Mitarbeiter davon beeinträchtigt<br />

wer<strong>den</strong> können. Dies kann sich durch sinkende Leistungsfähigkeit aber auch<br />

durch Müdigkeit, Konzentrationsschwächen und Herz-, Kreislaufbelastungen<br />

äußern. Es ist nach dem Arbeitsschutzgesetz unter anderem die Aufgabe<br />

<strong>des</strong> Arbeitgebers Arbeitsumgebungsfaktoren wie zum Beispiel das Raumklima<br />

zu berücksichtigen. Mit der neuen Information GUV-I 7003 „Beurteilung<br />

<strong>des</strong> Raumklimas“ wird dem Arbeitgeber eine Hilfe zur Beurteilung dieser<br />

Arbeitsumgebungsfaktoren zur Verfügung gestellt. Sie wird im folgen<strong>den</strong><br />

Beitrag von Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Creter, Abteilung Prävention und<br />

Gesundheitsschutz der EUK, inhaltlich vorgestellt.<br />

Spannungsfeld<br />

„Raumtemperatur“<br />

Der Arbeitgeber ist nach § 4 <strong>des</strong> Arbeitsschutzgesetzes<br />

verpflichtet, die Arbeit<br />

so zu gestalten, dass eine Gefährdung<br />

<strong>für</strong> Leben und Gesundheit möglichst<br />

vermie<strong>den</strong> wird und verbleibende<br />

Gefährdungen gering gehalten wer<strong>den</strong>.<br />

Da es bei Raumtemperaturen über<br />

+26°C unter bestimmten Umstän<strong>den</strong> zu<br />

einer Belastung, zum Beispiel <strong>des</strong> Kreislaufs,<br />

kommen kann, sind Schutzmaßnahmen<br />

notwendig.<br />

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV)<br />

fordert <strong>für</strong> Arbeitsräume gesundheitlich<br />

zuträgliche Raumtemperaturen und <strong>den</strong><br />

Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung.<br />

Eine maximal zulässige Raumtemperatur<br />

wird jedoch nicht genannt.<br />

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5<br />

konkretisiert diese allgemein gehaltene<br />

Forderung im Punkt 4.2 Abs. 3. Danach<br />

soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen<br />

+26°C nicht überschreiten. Bei Außentemperaturen<br />

von mehr als 26°C ist<br />

ein Stufenmodell mit zu beachten<strong>den</strong><br />

Rahmenbedingungen und notwendigen<br />

Schutzmaßnahmen vorgesehen. Die<br />

geeigneten Maßnahmen hat der Arbeitgeber<br />

über eine Gefährdungsbeurteilung<br />

festzulegen und umzusetzen.<br />

Arbeiten in Arbeitsräumen bei Lufttemperaturen<br />

innerhalb der Stufen der ASR<br />

A3.5 (bis +30°C und bis +35°C) sind<br />

zulässig, vorausgesetzt, der Arbeitgeber<br />

ergreift geeignete Schutzmaßnahmen.<br />

Ein direkter Rechtsanspruch<br />

zum Beispiel auf „Hitzefrei“ oder „klimatisierte<br />

Räume“ besteht nicht. Arbeitgeber<br />

und Beschäftigte müssen im gegenseitigen<br />

Einvernehmen durch geeignete<br />

Maßnahmen die Situation meistern. Hier<br />

können sowohl technische, organisatorische<br />

als auch personenbezogene<br />

Maßnahmen in Betracht kommen. Aber<br />

auch das persönliche Verhalten je<strong>des</strong><br />

Einzelnen kann direkten Einfluss auf<br />

die Raumtemperaturen nehmen, zum<br />

Beispiel das konsequente Umsetzen von<br />

vorgegebenen „Abschattungsanweisungen“<br />

<strong>des</strong> Betriebes.<br />

Zur Erstellung der hier<strong>für</strong> geforderten<br />

Gefährdungsbeurteilung und Findung<br />

von geeigneten Maßnahmen wird dem<br />

Arbeitgeber/Vorgesetzten die neue Information<br />

GUV-I 7003 „Beurteilung <strong>des</strong><br />

Raumklimas“ zur Verfügung gestellt. Sie<br />

soll die Einordnung der Arbeitsräume im<br />

Sinne einer Klassifikation ermöglichen<br />

und die Selbsthilfemöglichkeiten stärken.<br />

Systematik<br />

Das Ziel der Information ist das systematische<br />

Erkennen und Beseitigen bzw.<br />

Verringern raumklimatischer Probleme.<br />

Darüber hinaus soll der Anwender selbst<br />

entschei<strong>den</strong> können, ob er die Probleme<br />

selbst lösen kann, oder ob er sich dabei<br />

spezieller Fachkunde bedienen muss.<br />

Die Herbeiführung dieser Entscheidungen<br />

wird über ein Zwei-Stufensystem<br />

mit <strong>den</strong> Stufen „Raumklimabeobachtung“<br />

und „Raumklimaanalyse“ realisiert.<br />

Aufbau und Anwendung<br />

Die Information ist in sechs Abschnitte<br />

gegliedert. Für die Bearbeitung der<br />

Problemstellungen sind <strong>den</strong> sechs<br />

Sicherheit überall<br />

Abschnitten sieben Anhänge als Arbeitshilfen<br />

beigestellt. Die Information findet<br />

Anwendung zur Beurteilung <strong>des</strong> Arbeitsklimas<br />

an Arbeitsplätzen, nicht bei der<br />

Beurteilung von Arbeitsplätzen in Fahrzeugen<br />

oder im Freien.<br />

Die Anwendung der GUV-I 7003 basiert<br />

auf der Beurteilung einzelner Räume mit<br />

Hilfe eines Ablaufdiagrammes, in dem<br />

sich die zwei Stufen Stufe 1 „Raumklimabeobachtung“<br />

und Stufe 2 „Raumklimaanalyse“<br />

wiederfin<strong>den</strong>.<br />

Die Beurteilung beginnt mit der Ermittlung<br />

von Einflussgrößen auf das Raumklima.<br />

Zur Bewertung <strong>des</strong> Handlungsumfanges<br />

in dem betrachteten Raum gibt<br />

ein Fragebogen (Anhang 1) die ersten<br />

Hinweise. Hiermit können die vorliegen<strong>den</strong><br />

Einflussgrößen erkannt wer<strong>den</strong>.<br />

Anhang 2 stellt eine nicht abschließende<br />

Reihe von möglichen Maßnahmen zu<br />

einzelnen, erkannten Einflussgrößen vor.<br />

Unter Anwendung einer grafischen<br />

Methode (Risikograph „Klima“), welche<br />

als Datengrundlage einfache Messungen<br />

von Lufttemperatur und relativer Luftfeuchte<br />

erfordert, lässt sich leicht feststellen,<br />

ob Maßnahmen zu realisieren<br />

und zu dokumentieren sind. Hierbei dient<br />

ein „Ampelsystem“ zur einfachen und<br />

schnellen Beurteilung <strong>des</strong> betrachteten<br />

Arbeitsraumes.<br />

Spezielle Fragestellung zu Büroarbeitsplätzen<br />

oder Räumen, bei <strong>den</strong>en<br />

raumlufttechnische Anlagen betrieben<br />

wer<strong>den</strong>, können mit Hilfe der Anhänge<br />

4 und 5 bewertet wer<strong>den</strong>. Anhang 6<br />

enthält weiterhin als Checkliste Problem-<br />

stellungen und entsprechende Maßnahmen<br />

<strong>für</strong> Innenraumbelastungen<br />

an Büroarbeitsplätzen und ähnlichen<br />

Arbeitsplätzen. Anhang 7 enthält Literaturhinweise<br />

zum Thema.<br />

Zusammenfassung<br />

Insgesamt bietet die neue GUV-I 7003<br />

„Beurteilung <strong>des</strong> Raumklimas“ eine pragmatische<br />

und schnelle Möglichkeit einen<br />

Großteil der Arbeitsplätze hinsichtlich<br />

der Belastungen durch raumklimatische<br />

Faktoren zu beurteilen, Maßnahmen<br />

einzuleiten und diese zu dokumentieren.<br />

Die GUV-I 7003 steht auf der Homepage<br />

der EUK unter www.eisenbahn-unfallkasse.de<br />

unter <strong>den</strong> Stichpunkten Publikationen<br />

und Regelwerk als Download<br />

bereit. z<br />

EUKDialog 2/2011 21


Leserforum<br />

Arbeitsplatz Betriebszentrale<br />

= Bildschirmarbeitsplatz?<br />

Nicht nur in Leserzuschriften, sondern auch in Seminaren der EUK wird immer<br />

wieder die Frage gestellt, ob Arbeitsplätze in Betriebszentralen oder Leitstellen<br />

Arbeitsplätze im Sinne der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) sind.<br />

Antwort auf diese Frage gibt Ihnen im folgen<strong>den</strong> Beitrag Dipl.-Ing. Jürgen<br />

Creter, Abteilung Prävention und Gesundheitsschutz der EUK.<br />

Charakterisierung der<br />

Arbeitsplätze<br />

Die Arbeitsplätze sind Einrichtungen<br />

zur Steuerung und Überwachung<br />

mit zentral angeordneter Technik <strong>für</strong><br />

Bedien-, Überwachungs-, Betriebssteuerungs-<br />

und Technikmanagementfunktion.<br />

Sie bedienen sich steuerbarer und<br />

mel<strong>den</strong>der dezentraler Einrichtungen.<br />

Das bedeutet, dass viele Bedien- und<br />

Anzeigefunktionen möglichst teilsystemunabhängig<br />

in einer Bedienfläche<br />

auf dem Bildschirm dargestellt wer<strong>den</strong><br />

müssen.<br />

Die vielfältigen <strong>Anforderungen</strong> lassen<br />

sich aus ergonomischer Sicht jedoch mit<br />

nur einem Monitor nicht mehr darstellen.<br />

Es befin<strong>den</strong> sich meist vier bis acht<br />

Monitore und ein oder mehrere Eingabegeräte<br />

wie Tastatur/en und Maus<br />

am Arbeitsplatz. Die Bearbeitung der<br />

Arbeitsaufgaben mit Eingabeanteilen<br />

erfolgt zumeist auf einem dieser Monitore,<br />

während weiterlaufende Darstellungen<br />

zur Überwachung anderer<br />

Vorgänge auf <strong>den</strong> umliegen<strong>den</strong> Monitoren<br />

dargestellt wer<strong>den</strong>.<br />

<strong>Anforderungen</strong> der Bildschirmarbeitsverordnung<br />

(BildscharbV)<br />

Für Bildschirmarbeitsplätze gelten grundsätzlich<br />

Vorgaben und <strong>Anforderungen</strong>,<br />

22<br />

Foto: EUK<br />

die in der BildscharbV formuliert sind.<br />

Die BildscharbV fasst die <strong>Anforderungen</strong><br />

an das Bildschirmgerät selbst,<br />

<strong>den</strong> Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung<br />

sowie an die Softwareausstattung<br />

und die Arbeitsorganisation zusammen.<br />

Sie gilt ganz allgemein <strong>für</strong> die Arbeit an<br />

Bildschirmgeräten.<br />

Ein Bildschirmarbeitsplatz ist also grundsätzlich<br />

jeder Arbeitsplatz, an dem ein<br />

Bildschirmgerät aufgestellt ist, der nicht<br />

unter die nachstehen<strong>den</strong> Ausnahmen<br />

fällt.<br />

z Bedienerplätze von Maschinen oder<br />

Fahrerplätze von Fahrzeugen mit<br />

Bildschirmgeräten,<br />

z Bildschirmgeräte an Bord von Verkehrsmitteln,<br />

z Datenverarbeitungsanlagen, die<br />

hauptsächlich zur Benutzung durch<br />

die Öffentlichkeit bestimmt sind (zum<br />

Beispiel Geldautomaten),<br />

z Bildschirmgeräte <strong>für</strong> <strong>den</strong> ortsveränderlichen<br />

Gebrauch (zum Beispiel<br />

Laptops), sofern sie nicht regelmäßig<br />

an einem Arbeitsplatz eingesetzt wer<strong>den</strong>,<br />

z Rechenmaschinen, Registrierkassen<br />

oder andere Arbeitsmittel mit einer<br />

kleinen Daten- oder Messwertanzeigevorrichtung,<br />

die zur unmittelbaren<br />

Benutzung <strong>des</strong> Arbeitsmittels erforderlich<br />

ist sowie<br />

z Schreibmaschinen klassischer Bauart<br />

mit einem Display.<br />

Die Bildschirmgeräte an <strong>den</strong> üblichen<br />

Arbeitsplätzen in Betriebszentralen<br />

und Leitstellen, aber auch in Stellwerken,<br />

fallen eindeutig nicht unter diese<br />

Ausnahmen.<br />

Es handelt sich demnach um Bildschirmarbeitsplätze,<br />

die unter anderem ausgestattet<br />

sind mit<br />

z Einrichtungen zur Erfassung von Daten,<br />

z Software, die <strong>den</strong> Beschäftigten bei<br />

der Ausführung ihrer Arbeitsaufgaben<br />

zur Verfügung steht,<br />

z Zusatzgeräten und Elementen, die<br />

zum Betreiben oder Benutzen <strong>des</strong><br />

Bildschirmgeräts gehören,<br />

z sonstigen Arbeitsmitteln.<br />

Die Antwort ist also eindeutig Ja, der<br />

mit einem oder mehreren Bildschirmgeräten<br />

ausgestattete Arbeitsplatz auf dem<br />

Stellwerk, in der Betriebszentrale oder in<br />

der Leitstelle ist ein Bildschirmarbeitsplatz<br />

im Sinne der Bildschirmarbeitsverordnung,<br />

der unter Berücksichtigung<br />

von zulässigen Abweichungen (spezifische<br />

Erfordernisse und/oder dort tätige<br />

Behinderte) nach <strong>den</strong> Vorgaben <strong>des</strong><br />

Anhanges zur BildscharbV einzurichten<br />

und zu betreiben ist. Die Einrichtung <strong>des</strong><br />

Arbeitsplatzes muss <strong>den</strong> <strong>Anforderungen</strong><br />

<strong>des</strong> Anhanges der BildscharbV in ergonomischer,<br />

gestalterischer und arbeitsorganisatorischer<br />

Hinsicht entsprechen,<br />

sofern dem nicht die spezifischen Erfordernisse<br />

<strong>des</strong> Bildschirmarbeitsplatzes<br />

oder Merkmale der Tätigkeit entgegen<br />

stehen und dabei Sicherheit und<br />

Gesundheit auf andere Weise gewährleistet<br />

sind.<br />

Es ist sehr wichtig, bei diesen sicherlich<br />

„speziellen“ Arbeitsplätzen die ergonomischen<br />

Min<strong>des</strong>tanforderungen zum<br />

Gesundheitsschutz der Beschäftigten im<br />

Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen<br />

zu definieren. Die Auslegungen <strong>des</strong><br />

Anhanges der BildscharbV gelten <strong>für</strong><br />

je<strong>den</strong> Arbeitsplatz mit einem Bildschirmgerät<br />

uneingeschränkt, das heißt unabhängig<br />

von der Dauer und der Intensität<br />

der Nutzung. Hierdurch wird sichergestellt,<br />

dass Min<strong>des</strong>tanforderungen an die<br />

Ergonomie (Gestaltung von Arbeitsplatz,<br />

-mitteln und -organisation) an jedem<br />

Bildschirmarbeitsplatz erfüllt wer<strong>den</strong>. z<br />

EUKDialog 2/2011


Wer schreibt, gewinnt …<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

wie bereits in <strong>den</strong> vergangenen Ausgaben <strong>des</strong> „EUK-Dialog“,<br />

besteht auch weiterhin <strong>für</strong> Sie die Möglichkeit mit uns in Kontakt<br />

zu treten und wertvolle Preise zu gewinnen.<br />

Wir bitten Sie, hiervon regen Gebrauch zu machen. Schreiben<br />

Sie Ihre Anregungen und Fragen auf die Vordrucke der Seiten 23<br />

und 24 und faxen diese an 069 47863-571. Selbstverständlich<br />

können Sie auch eine E-Mail an dialog@euk-info.de mit dem<br />

Betreff „Leserforum“ an uns sen<strong>den</strong>. Gleichzeitig nehmen Sie<br />

an unserem Preisausschreiben teil.<br />

Unter dem Motto „Wer schreibt, gewinnt…“ wer<strong>den</strong> unter allen<br />

Einsendern der Leserzuschriften zum „EUK-Dialog“ 2/2011 wieder<br />

zehn Preise verlost.<br />

Einsen<strong>des</strong>chluss ist der 1. Juli 2011, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />

Name<br />

Privatanschrift<br />

Telefon (mit Vorwahl)<br />

Ich bin bei (Stelle)<br />

als (Tätigkeit)<br />

Eisenbahn-Unfallkasse<br />

EUK 51<br />

Postfach 20 01 52<br />

60605 Frankfurt am Main<br />

beschäftigt.<br />

Leserforum<br />

1. Preis: Eine Digitalkamera mit Speicherkarte<br />

2. Preis: Eine mobile Powerstation<br />

3. bis 5. Preis: Je eine ICE-Computer-Mouse<br />

6. bis 10. Preis: Je ein DB-Fachbuch Ihrer Wahl<br />

Unter <strong>den</strong> Einsendern der Leserzuschriften zum „EUK-<br />

Dialog“ 1/2011 wur<strong>den</strong> die Gewinner ermittelt und schriftlich<br />

benachrichtigt.<br />

Der 1. Preis, ein mobiles Navigationsgerät <strong>für</strong> PKW ging an<br />

Christian Bender aus Kleinrinderfeld, der 2. Preis, eine große<br />

Bahnhofswanduhr ging an Dingil Adem aus Frankfurt und<br />

der 3. bis 5. Preis, je ein ICE USB-Stick ging an Jörg Knorrscheid<br />

aus Dres<strong>den</strong>, Roland Berger aus Mühlenbecker Land-<br />

Schildow sowie Katja Schreiber aus Fürstenwalde.<br />

Allen Gewinnern herzlichen Glückwunsch.<br />

Die Ausgabe 2/2011 vom „EUK-Dialog“ habe ich durchgesehen.<br />

Sie gefiel mir gut □ weniger gut □ überhaupt nicht □<br />

Besonders interessant waren die Beiträge<br />

<strong>Einheit</strong><strong>liches</strong> <strong>Warnsignal</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Gleisbau</strong> ..............................□<br />

<strong>Anforderungen</strong> <strong>des</strong> Arbeitsschutzes an Güterwagen .............□<br />

Aus der Arbeit <strong>des</strong> Widerspruchsausschusses ......................□<br />

Verzinsung von Geldleistungen ..............................................□<br />

Dialog .....................................................................................□<br />

Telegramm ..............................................................................□<br />

Neufassung der Gefahrstoffverordnung .................................□<br />

Beurteilung <strong>des</strong> Raumklimas ..................................................□<br />

Arbeitsplatz Betriebszentrale = Bildschirmarbeitsplatz? .........□<br />

Checkliste ................................................................................□<br />

Folgende Beiträge fan<strong>den</strong> mein Interesse nicht oder nur wenig:<br />

EUKDialog 2/2011 23<br />


✄<br />

Leserforum · Impressum<br />

Das gibt’s im nächsten Heft<br />

Der nächste „EUK-Dialog“ erscheint Mitte August 2011. Das<br />

Heft hat wieder einen Umfang von 24 Seiten. Unter <strong>den</strong> Rubriken<br />

z EUK aktuell z Prävention z Unfallversicherung z Telegramm<br />

z Dialog z Checkliste z Sicherheit überall z Leserforum<br />

wer<strong>den</strong> wieder viele aktuelle und interessante Beiträge <strong>für</strong> die<br />

Versicherten und die Mitgliedsbetriebe der EUK erscheinen.<br />

Auf dem Redaktionsprogramm stehen u.a. folgende Themen:<br />

z Tagung der Vertreterversammlung in Osnabrück<br />

z Arbeiten in der Nähe von Fahrleitungsanlagen<br />

z Prävention ist mehr als Überwachung – Interview<br />

z DVR-Jahresaktion „Regel-Gerecht“<br />

z Neue Medien der EUK<br />

Besuchen Sie uns auch im Internet<br />

www.euk-info.de<br />

Hier fin<strong>den</strong> Sie wichtige Informationen über die Eisenbahn-<br />

Unfallkasse und interessante Links zu allen Themen rund um<br />

die gesetzliche Unfallversicherung.<br />

Ich möchte Folgen<strong>des</strong> vorschlagen:<br />

Ich habe folgende Frage(n):<br />

Was mir sonst noch auffiel und Sie wissen sollten:<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

24<br />

Impressum „EUKDialog“<br />

Mitteilungsblatt der Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) – Gesetzliche Unfallversicherung<br />

– Körperschaft <strong>des</strong> öffentlichen Rechts, Sitz Frankfurt am Main.<br />

Herausgeber: Eisenbahn-Unfallkasse.<br />

Redaktionsbeirat: Stephan Schmidt, Vorsitzender <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der EUK,<br />

Rudi Ludwig, stv. Vorsitzender <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der EUK,<br />

Wolfgang Horstig, Mitglied <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> der EUK.<br />

Redaktion: Dieter Kersten (Chefredakteur), Johannes Spies (Selbstverwaltung<br />

und Unfallversicherung), Helge Kummer (technischer Arbeitsschutz<br />

und technische Unfallverhütung), Paul Ansion (allgemeiner Arbeitsschutz<br />

und allgemeine Unfallverhütung), Elke Sachs (Redaktionsbüro).<br />

Anschrift: Eisenbahn-Unfallkasse, Redaktion „EUK-Dialog“,<br />

Rödelheimer Straße 49, 60487 Frankfurt am Main,<br />

Telefon 069 47863-0, Telefax 069 47863-151.<br />

Erscheinungsweise und Bezugspreis: Erscheint je<strong>den</strong> dritten Monat.<br />

Der Bezugspreis ist <strong>für</strong> Mitglieder der EUK im Mitgliedsbeitrag enthalten.<br />

Für andere Bezieher: Jahresabonnement Euro 4,40 zuzügl. Versandkosten.<br />

Verlag und Anzeigen: Bahn Fachverlag GmbH, Linienstraße 214,<br />

10119 Berlin, Telefon 030 2009522-0, Telefax 030 2009522-29.<br />

E-Mail: mail@bahn-fachverlag.de<br />

Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Sebastian Hüthig.<br />

Anzeigen und Vertrieb: Marion Clevers.<br />

Anzeigenpreisliste Nr. 6 z.Z. gültig. Alle Rechte vorbehalten;<br />

Nachdruck oder Vervielfältigung, auch auf fotomechanischem Wege,<br />

nur mit schriftlicher Genehmigung <strong>des</strong> Verlages.<br />

Druck: Laub GmbH & Co. KG, Brühlweg 28, 74834 Elztal-Dallau.<br />

Titelbild: DB AG/Mario Vedder.<br />

EUKDialog 2/2011


Chefsache: Gefahrstoffe<br />

Checkliste<br />

Mit dem Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung am 1. Dezember 2010 ergeben sich einige Änderungen,<br />

die beim Umgang mit Gefahrstoffen zu beachten sind. Dies ist eine gute Gelegenheit, die Gefährdungsbeurteilungen<br />

<strong>für</strong> Arbeitsplätze und Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu überprüfen und ggf. anzupassen.<br />

Die folgende Checkliste gibt Ihnen Hinweise, was beim Umgang mit Gefahrstoffen zu beachten ist. Sie richtet sich<br />

insbesondere an Unternehmer und Vorgesetzte, die <strong>für</strong> Sicherheit und Gesundheit in <strong>den</strong> Betrieben verantwortlich<br />

sind, aber auch an Betriebs- und Personalräte sowie an die Beschäftigten zur Überprüfung Ihrer Arbeitsplätze.<br />

Bitte testen Sie sich ja nein<br />

1. Sind alle im Betrieb vorhan<strong>den</strong>en Gefahrstoffe bekannt und liegt ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt vor?<br />

2. Wurde <strong>für</strong> alle Gefahrstoffe eine Ersatzstoffprüfung (Substitutionsprüfung) durchgeführt?<br />

3. Wird ein Verzeichnis der Gefahrstoffe geführt, welches auf die entsprechen<strong>den</strong> Sicherheitsdatenblätter<br />

verweist und min<strong>des</strong>tens die in § 6 Absatz 10 der Gefahrstoffverordnung genannten Angaben enthält?<br />

4. Wurde <strong>für</strong> alle Arbeitsplätze/Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen<br />

Person durchgeführt?<br />

5. Enthält die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung min<strong>des</strong>tens die in § 6 Absatz 8 der Gefahrstoffverordnung<br />

genannten Angaben?<br />

6. Sind <strong>für</strong> alle eingesetzten Gefahrstoffe Betriebsanweisungen entsprechend § 14 der Gefahrstoffverordnung<br />

erstellt?<br />

7. Wer<strong>den</strong> die Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen, vor Aufnahme der Tätigkeit und<br />

anschließend min<strong>des</strong>tens 1x jährlich über die auftreten<strong>den</strong> Gefahren sowie über Verhaltensregeln und<br />

Schutzmaßnahmen unterwiesen?<br />

8. Wer<strong>den</strong> die Unterweisungen dokumentiert und von <strong>den</strong> Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigt?<br />

9. Sind <strong>den</strong> Beschäftigten die Sicherheitsdatenblätter <strong>für</strong> die am Arbeitsplatz eingesetzten Stoffe und<br />

Gemische (Zubereitungen) zugänglich?<br />

10. Wer<strong>den</strong> bei Überschreitung <strong>des</strong> Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) Pflichtuntersuchungen nach der<br />

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) durchgeführt?<br />

11. Wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Beschäftigten auch bei Einhaltung <strong>des</strong> AGW arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

nach ArbMedVV angeboten?<br />

12. Wird ein Verzeichnis über die Beschäftigten geführt, welche Tätigkeiten mit krebserzeugen<strong>den</strong>, erbgutverändern<strong>den</strong><br />

oder fruchtbarkeitsschädigen<strong>den</strong> Gefahrstoffen ausführen und bei <strong>den</strong>en die Gefährdungsbeurteilung<br />

ergibt, dass eine Gesundheitsgefährdung vorliegt?<br />

13. Enthält dieses Verzeichnis Angaben zur Höhe und Dauer der Exposition der Beschäftigten und ist sichergestellt,<br />

dass dieses Verzeichnis regelmäßig aktualisiert und nach Beendigung der Exposition 40 Jahre<br />

lang aufbewahrt wird?<br />

14. Wird darauf geachtet, dass Gefahrstoffe nicht in Lebensmittelgefäße umgefüllt und aufbewahrt wer<strong>den</strong>?<br />

15. Ist sichergestellt, dass Gefahrstoffe beim Umfüllen von großen in kleine Gebinde ordnungsgemäß<br />

gekennzeichnet wer<strong>den</strong>?<br />

16. Wird <strong>den</strong> Beschäftigten die ggf. in der Gefährdungsbeurteilung festgelegte Persönliche Schutzausrüstung<br />

(PSA) zur Verfügung gestellt und wird diese von <strong>den</strong> Beschäftigten bestimmungsgemäß benutzt?<br />

17. Ist bei Arbeiten mit hautresorptiven Gefahrstoffen ein Hautschutzplan erstellt und stehen <strong>den</strong> Beschäftigten<br />

geeignete Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur Verfügung?<br />

18. Ist sichergestellt, dass die Funktion und die Wirksamkeit von technischen Schutzmaßnahmen regelmäßig,<br />

min<strong>des</strong>tens jedoch je<strong>des</strong> dritte Jahr geprüft wird und das Ergebnis der Prüfungen aufgezeichnet<br />

und aufbewahrt wird?<br />

19. Ist gewährleistet, dass Einrichtungen zum Abschei<strong>den</strong>, Erfassen und Niederschlagen von Stäuben<br />

min<strong>des</strong>tens jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt<br />

wer<strong>den</strong>?<br />

20. Wird regelmäßig kontrolliert, dass alle Anweisungen <strong>für</strong> <strong>den</strong> Umgang mit Gefahrstoffen von <strong>den</strong> Beschäftigten<br />

beachtet wer<strong>den</strong>?<br />

EUKDialog 2/2011 25


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Unternehmen <strong>des</strong> DB Konzerns (BasisTV) fallen, sofern keine<br />

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