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Gesellschaftsrecht in der Volksrepublik China - CMS, China

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Kapitel 2. Ausländische Investitionen <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a - Grundsätze<br />

Abschnitt 2.2. E<strong>in</strong>teilung <strong>in</strong> verschiedene Kategorien<br />

Im Beitrittsvertrag zur WTO verpflichtete sich die VR Ch<strong>in</strong>a ferner, <strong>in</strong> vielen Industriebereichen<br />

Investitionsbeschränkungen schrittweise abzubauen. Dies galt z.B. für den Handelsbereich.<br />

Vor dem WTO-Beitritt waren Außenhandelsgesellschaften nur bei ch<strong>in</strong>esischer<br />

Mehrheitsbeteiligung zulässig. Produktionsunternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung<br />

durften nur mit selbst hergestellten Produkten handeln. Beim WTO-Beitritt verpflichtete<br />

sich die VR Ch<strong>in</strong>a, diese Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Am 01.06.2004<br />

traten die Adm<strong>in</strong>istration Rules on Foreign Investment <strong>in</strong> the Commercial Sector („Trad<strong>in</strong>g<br />

Rules“) <strong>in</strong> Kraft. Sie öffneten den Handelssektor für Produktionsunternehmen mit<br />

ausländischer Kapitalbeteiligung und senkten die Anfor<strong>der</strong>ungen für ausländisch <strong>in</strong>vestierte<br />

E<strong>in</strong>zel- und Großhandelsunternehmen erheblich.<br />

Neben dem Guidel<strong>in</strong>e Catalogue, <strong>der</strong> für ganz Ch<strong>in</strong>a gilt, gibt es e<strong>in</strong>en speziellen Lenkungskatalog<br />

für ausländische Investitionen <strong>in</strong> Zentral- und Westch<strong>in</strong>a, den Catalogue<br />

of Advantageous Foreign Investment Industries <strong>in</strong> Central and Western Ch<strong>in</strong>a. Die aktuelle<br />

Fassung trat am 01.01.2009 <strong>in</strong> Kraft. Zu Zentral- und Westch<strong>in</strong>a gehören folgende<br />

Prov<strong>in</strong>zen, regierungsunmittelbare Städte und autonome Gebiete: Shanxi, Jil<strong>in</strong>, Heilongjiang,<br />

Anhui, Jiangxi, Henan, Hubei, Hunan, Chongq<strong>in</strong>g, Sichuan, Guizhou, Yunnan, Tibet,<br />

Shaanxi, Gansu, Q<strong>in</strong>ghai, N<strong>in</strong>gxia, X<strong>in</strong>jiang, Innere Mongolei und Guangxi. Dieser Spezialkatalog<br />

listet e<strong>in</strong>e Reihe von Industriebereichen auf, die von Projekten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

über Textil<strong>in</strong>dustrie, Umweltschutz, Bergbau, Tourismus und Infrastruktur bis<br />

h<strong>in</strong> zu biopharmazeutischen Projekten und Projekten im Hightech-Sektor reichen. Alle im<br />

Lenkungskatalog für Zentral- und Westch<strong>in</strong>a aufgeführten Industriebereiche gehören zur<br />

Kategorie <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Industriebereiche. Um ausländische Investitionen anzulocken,<br />

werden daher beson<strong>der</strong>e Vergünstigungen angeboten.<br />

Die Klassifizierung als Auslands<strong>in</strong>vestition, die <strong>in</strong> die geför<strong>der</strong>te Kategorie fällt, ist erstrebenswert.<br />

Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en geför<strong>der</strong>ten<br />

Industriebereich fallen, s<strong>in</strong>d nach dem Circular on Adjustment of Taxation Policies on Imported<br />

Equipment berechtigt, Masch<strong>in</strong>en und Anlagengüter zur Selbstnutzung bis zum<br />

Maximalwert <strong>in</strong> Höhe ihrer Gesamt<strong>in</strong>vestitionssumme zollfrei zu importieren. Die Zollsätze<br />

s<strong>in</strong>d abhängig vom konkreten Produkt. Die Befreiung von Importzöllen stellt e<strong>in</strong>en<br />

erheblichen f<strong>in</strong>anziellen Vorteil dar.<br />

Ob e<strong>in</strong> Projekt zur geför<strong>der</strong>ten Kategorie gehört, entscheidet die zuständige Genehmigungsbehörde.<br />

Die Anfor<strong>der</strong>ungen, die die Genehmigungsbehörden stellen, s<strong>in</strong>d lokal<br />

unterschiedlich und im Wandel begriffen. Entscheidend für die Klassifizierung ist <strong>der</strong> Unternehmensgegenstand<br />

des Unternehmens mit ausländischer Kapitalbeteiligung. Wird<br />

<strong>der</strong> Unternehmensgegenstand ausdrücklich im Guidel<strong>in</strong>e Catalogue erwähnt, wird die<br />

Klassifizierung als „geför<strong>der</strong>t“<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel unproblematisch erteilt. Schwierigkeiten entstehen,<br />

wenn nur e<strong>in</strong> Teil des Unternehmensgegenstandes ausdrücklich im Guidel<strong>in</strong>e<br />

Catalogue <strong>in</strong> <strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Kategorie aufgeführt wird. In <strong>der</strong> Vergangenheit waren die<br />

meisten Genehmigungsbehörden bereit, dem Gesamtprojekt dennoch den geför<strong>der</strong>ten<br />

Status zu gewähren. Nach dem WTO-Beitritt <strong>der</strong> VR Ch<strong>in</strong>a wurde die Verwaltungspraxis<br />

jedoch zunehmend strenger. Die meisten Genehmigungsbehörden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Küstengegend<br />

Glück 4

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