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Gesellschaftsrecht in der Volksrepublik China - CMS, China

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Kapitel 2. Ausländische Investitionen <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a - Grundsätze<br />

Abschnitt 2.2. E<strong>in</strong>teilung <strong>in</strong> verschiedene Kategorien<br />

denen nur Jo<strong>in</strong>t Venture gegründet werden dürfen. Beispiele für Bereiche, <strong>in</strong> denen diese<br />

Beschränkungen noch bestehen, s<strong>in</strong>d:<br />

• Ausbeutung von Gold-, Kupfer-, Z<strong>in</strong>k- und Alum<strong>in</strong>iumm<strong>in</strong>en;<br />

• Endfertigung von Automobilen und Motorrä<strong>der</strong>n (Anteil <strong>der</strong> ausländischen Gesellschafter<br />

maximal 50<br />

• Entwicklung und Herstellung von Flugzeugmotoren und Zivilflugzeugen (ch<strong>in</strong>esische<br />

Mehrheitsbeteiligung);<br />

• Werften für Spezialschiffe (ch<strong>in</strong>esische Mehrheitsbeteiligung);<br />

• Entwicklung und Herstellung von Hochgeschw<strong>in</strong>digkeits-Dieselmotoren, drahtloser<br />

Kommunikation und Navigationsausrüstung für Schiffe (ch<strong>in</strong>esische Mehrheitsbeteiligung);<br />

• Entwicklung und Herstellung von Satelliten für die Zivilnutzung (ch<strong>in</strong>esische Mehrheitsbeteiligung);<br />

• Bau und Betrieb von Atomkraftwerken mit e<strong>in</strong>er Kapazität von über 600.000 KW;<br />

• Bau und Betrieb von Wärmekraftwerken über 600.000 KW;<br />

• Bau und Betrieb von Eisenbahnstrecken (ch<strong>in</strong>esische Mehrheitsbeteiligung);<br />

• Bau und Betrieb von Eisenbahnl<strong>in</strong>ien, Brücken, Tunnel und Fähren;<br />

• Luftfrachtunternehmen (ch<strong>in</strong>esische Mehrheitsbeteiligung);<br />

• Druck<strong>in</strong>dustrie (ch<strong>in</strong>esische Mehrheitsbeteiligung mit Ausnahme des Drucks von Verpackungen);<br />

• Telekommunikations<strong>in</strong>dustrie (ch<strong>in</strong>esische Mehrheitsbeteiligung).<br />

Die oben genannte Liste ist nicht abschließend, son<strong>der</strong>n nur e<strong>in</strong>e Aufzählung. Es empfiehlt<br />

sich, vor Beg<strong>in</strong>n je<strong>der</strong> Direkt<strong>in</strong>vestition den Guidel<strong>in</strong>e Catalogue durchzusehen. Es<br />

ist damit zu rechnen, dass die anstehende Neufassung des Guidel<strong>in</strong>e Catalogues zu<br />

erheblichen Än<strong>der</strong>ungen führen wird. In Zukunft werden wahrsche<strong>in</strong>lich hauptsächlich<br />

Industriebereiche, die energie-effizient s<strong>in</strong>d und ke<strong>in</strong>e Umweltverschmutzungen hervorrufen,<br />

sowie Industriebereiche <strong>in</strong> denen erneuerbare Energien o<strong>der</strong> Hochtechnologie verwendet<br />

wird, <strong>in</strong> die geför<strong>der</strong>te Kategorie fallen.<br />

Um <strong>in</strong> Industriebereichen, <strong>in</strong> denen die Gründung e<strong>in</strong>es Jo<strong>in</strong>t Ventures zw<strong>in</strong>gend vorgeschrieben<br />

ist, den E<strong>in</strong>fluss des ch<strong>in</strong>esischen Gesellschafters auf die Geschäftsführung<br />

soweit wie möglich zu beschränken, empfiehlt es sich ggf., das Jo<strong>in</strong>t Venture als so genanntes<br />

Cooperative Jo<strong>in</strong>t Venture zu gestalten.<br />

Glück 3

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