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Gesellschaftsrecht in der Volksrepublik China - CMS, China

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Kapitel 5. Wholly foreign-owned Enterprises<br />

Abschnitt 5.2. Gründungsverfahren<br />

(4) Kopie <strong>der</strong> Jahresabschlüsse des letzten Geschäftsjahres des Gesell- schafters;<br />

(5) Bonitätsbesche<strong>in</strong>igung des Gesellschafters;<br />

(6) Letter of Intent mit e<strong>in</strong>er Bank über die F<strong>in</strong>anzierung des WFOE, falls Bankdarlehen<br />

für das Projekt erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d;<br />

(7) Kopie <strong>der</strong> Vorabgenehmigung <strong>der</strong> Firma, d. h. <strong>der</strong> Notice of Prelim<strong>in</strong>ary Verification<br />

and Approval of Enterprise Name;<br />

(8) Environmental Assessment Op<strong>in</strong>ion <strong>der</strong> zuständigen Umweltbehörde;<br />

(9) weitere Unterlagen, die von <strong>der</strong> Behörde auf <strong>der</strong> Grundlage des konkreten Falles<br />

verlangt werden.<br />

Die Behörde stellt nach erfolgreicher Prüfung e<strong>in</strong>e Verification Notice für das Projekt<br />

aus.<br />

(c) Anschließend muss bei <strong>der</strong> zuständigen Handelsbehörde e<strong>in</strong> Antrag auf Genehmigung<br />

<strong>der</strong> Errichtung des WFOE gestellt werden. Dafür müssen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel folgende<br />

Unterlagen e<strong>in</strong>gereicht werden:<br />

(1) Projektvorschlag sowie die Genehmigung des Projektvorschlags, soweit erfor<strong>der</strong>lich;<br />

(2) Machbarkeitsstudie (Feasibility Study Report), die Angaben zu den wirtschaftlichen<br />

Zielen und <strong>der</strong> Umsetzung des geplanten Projekts enthält;<br />

(3) Orig<strong>in</strong>al <strong>der</strong> Satzung des WFOE (Articles of Association);<br />

(4) Orig<strong>in</strong>al <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Development und Reform Commission ausgestellten Verification<br />

Notice;<br />

(5) notariell beglaubigte und überbeglaubigte Kopie des Handelsregisterauszugs des<br />

Gesellschafters;<br />

(6) Orig<strong>in</strong>al e<strong>in</strong>er Bonitätsbesche<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Bank des ausländischen Gesellschafters<br />

(Letter of Creditworth<strong>in</strong>ess);<br />

(7) Orig<strong>in</strong>al e<strong>in</strong>er Liste <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Board of Directors und des Aufsichtsrates<br />

des WFOE;<br />

(8) Orig<strong>in</strong>al <strong>der</strong> Ernennungsschreiben für die Mitglie<strong>der</strong> des Board of Directors und<br />

des Aufsichtsrates des WFOE;<br />

(9) Nachweise über die Anmietung o<strong>der</strong> den Erwerb e<strong>in</strong>es Grundstücks und/o<strong>der</strong><br />

Räumlichkeiten am Sitz des WFOE, d. h. Kopien des Miet- o<strong>der</strong> Kaufvertrags<br />

und <strong>der</strong> Eigentümerurkunde o<strong>der</strong> des Vertrags über den Erwerb von Landnutzungsrechten;<br />

(10) sofern die unter den vorstehenden Ziffern genannten Dokumente nicht vom gesetzlichen<br />

Vertreter des Gesellschafters unterzeichnet wurden, die Vollmacht se<strong>in</strong>es<br />

Vertreters;<br />

(11) Kopien des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters des Gesellschafters;<br />

Glück 30

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