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Gesellschaftsrecht in der Volksrepublik China - CMS, China

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Kapitel 4. Jo<strong>in</strong>t Venture<br />

Abschnitt 4.2. Stammkapital, Gesamt<strong>in</strong>vestitionssumme, Vertragsgestaltung<br />

e<strong>in</strong>es WFOE nicht gestattet ist o<strong>der</strong> es aus an<strong>der</strong>en Gründen s<strong>in</strong>nvoll ist, e<strong>in</strong>en<br />

ch<strong>in</strong>esischen Partner zu haben.<br />

4.2. Stammkapital, Gesamt<strong>in</strong>vestitionssumme,<br />

Vertragsgestaltung<br />

Unabhängig davon, ob es sich um e<strong>in</strong> Equity Jo<strong>in</strong>t Venture o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Cooperative Jo<strong>in</strong>t Venture<br />

handelt, müssen die Gesellschafter bei Gründung des Jo<strong>in</strong>t Ventures entscheiden,<br />

mit welchem Stammkapital die Gesellschaft ausgestattet werden soll. Das ch<strong>in</strong>esische<br />

<strong>Gesellschaftsrecht</strong> unterscheidet zwischen dem so genannten Registered Capital, d. h.<br />

dem Stammkapital, und <strong>der</strong> Gesamt<strong>in</strong>vestitionssumme. Das Stammkapital ist <strong>der</strong>jenige<br />

Betrag, <strong>der</strong> zur Gründung <strong>der</strong> Gesellschaft erfor<strong>der</strong>lich ist und von den Gesellschaftern<br />

tatsächlich e<strong>in</strong>gezahlt werden muss. Die E<strong>in</strong>zahlung kann <strong>in</strong> Raten erfolgen. Nach den<br />

Executive Op<strong>in</strong>ions on Some Issues Concern<strong>in</strong>g the Application of Law Govern<strong>in</strong>g the<br />

Exam<strong>in</strong>ation, Approval and Registration of Foreign Invested Companies vom 24.04.2006<br />

müssen m<strong>in</strong>destens 15 % des Stammkapitals <strong>in</strong>nerhalb von drei Monaten nach Ausstellung<br />

<strong>der</strong> Geschäftslizenz e<strong>in</strong>gezahlt werden. Die E<strong>in</strong>zahlungsfrist für den Rest bestimmt<br />

sich nach den Vorschriften des PRC Company Law und beträgt damit zwei Jahre nach<br />

Ausstellung <strong>der</strong> Geschäftslizenz.<br />

Die Gesamt<strong>in</strong>vestitionssumme bezeichnet den Gesamtbetrag <strong>der</strong> für die Erreichung des<br />

Geschäftszwecks <strong>der</strong> Gesellschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlaufphase benötigten Mittel. Zum Schutz <strong>der</strong><br />

Gläubiger schreiben die Certa<strong>in</strong> Regulations on the Subscription of Capital by the Parties<br />

to S<strong>in</strong>o-foreign Jo<strong>in</strong>t Equity Enterprises vom 01.03.1988 e<strong>in</strong> bestimmtes Verhältnis<br />

zwischen Gesamt<strong>in</strong>vestitionssumme und Stammkapital vor. Bei e<strong>in</strong>er Gesamt<strong>in</strong>vestitionssumme<br />

von bis zu 3 Mio. USD muss <strong>der</strong> Betrag des Stammkapitals m<strong>in</strong>destens 70 %<br />

erreichen. Bei e<strong>in</strong>er Gesamt<strong>in</strong>vestitionssumme zwischen 3 Mio. USD und (e<strong>in</strong>schließlich)<br />

10 Mio. USD ermäßigt sich <strong>der</strong> Prozentsatz auf 50 %. Bei e<strong>in</strong>er Gesamt<strong>in</strong>vestitionssumme<br />

von weniger als 4,2 Mio. USD gilt jedoch für den Betrag des Stammkapitals e<strong>in</strong>e<br />

absolute Grenze von 2,1 Mio. USD. Bei e<strong>in</strong>er Gesamt<strong>in</strong>vestitionssumme zwischen 10<br />

Mio. USD und (e<strong>in</strong>schließlich) 30 Mio. USD muss das Stammkapital m<strong>in</strong>destens 40 %<br />

dieser Summe erreichen. Übersteigt die Gesamt<strong>in</strong>vestitionssumme 30 Mio. USD, gilt e<strong>in</strong>e<br />

Stammkapitalquote von e<strong>in</strong>em Drittel.<br />

In <strong>der</strong> Praxis ist <strong>der</strong> Betrag <strong>der</strong> Gesamt<strong>in</strong>vestitionssumme von großer Bedeutung für Devisenkredite,<br />

die die Gesellschaft aus dem Ausland aufnimmt. Die Summe aus dem Stammkapital<br />

und den im Ausland aufgenommenen mittel- und langfristigen Devisenkrediten,<br />

e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Gesellschafterdarlehen, darf den Betrag <strong>der</strong> Gesamt<strong>in</strong>vestitionssumme<br />

nicht übersteigen.<br />

Devisenkredite aus dem Ausland, die von Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung<br />

aufgenommen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gemäß den Provisional Measures<br />

on the Control of External Debts <strong>der</strong> Registrierung durch die zuständige ch<strong>in</strong>esische<br />

Devisenkontrollbehörde. Registriert werden mittel- und langfristige Devisenkredite<br />

Glück 17

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