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Gesellschaftsrecht in der Volksrepublik China - CMS, China

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Kapitel 3. Repräsentanzbüros<br />

Abschnitt 3.5. Steuern<br />

und führt sie an die zuständige Steuerbehörde ab. Entsprechendes gilt für die Beiträge<br />

zur gesetzlichen Sozialversicherung. Die Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaft verlangt<br />

für ihre Tätigkeit e<strong>in</strong>e Servicegebühr, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel bei ca. 300 RMB pro Mitarbeiter<br />

und pro Monat liegt. Es gibt zahlreiche solcher Servicegesellschaften. Die bekannteste<br />

ist die Foreign Service Co., Ltd. (FESCO). Weitere Möglichkeiten s<strong>in</strong>d Ch<strong>in</strong>a<br />

Star Corporation for International Economic and Technical Cooperation (Ch<strong>in</strong>a Star) o<strong>der</strong><br />

Ch<strong>in</strong>a International Enterprises Cooperation Corporation (CIECCO).<br />

Um die ch<strong>in</strong>esischen Mitarbeiter an das Unternehmen zu b<strong>in</strong>den, ist es <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis<br />

üblich und auch empfehlenswert, dass das Repräsentanzbüro zusätzlich e<strong>in</strong>en direkten<br />

Arbeitsvertrag mit den ch<strong>in</strong>esischen Arbeitnehmern abschließt. Rechtlich gesehen<br />

ist dieser Arbeitsvertrag nur wirksam, wenn er als Bestandteil <strong>in</strong> den zwischen <strong>der</strong> Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaft<br />

und dem Mitarbeiter abgeschlossenen Arbeitsvertrag<br />

<strong>in</strong>tegriert wird. Es empfiehlt sich ferner, sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Arbeitsvertrags<br />

<strong>der</strong> Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaft mit denen des Arbeitsvertrags,<br />

<strong>der</strong> direkt zwischen dem Repräsentanzbüro und dem Mitarbeiter abgeschlossen wird,<br />

übere<strong>in</strong>stimmen.<br />

3.5. Steuern<br />

Rechtsgrundlage für die Besteuerung von Repräsentanzbüros ist die Notice on Issu<strong>in</strong>g<br />

Provisional Adm<strong>in</strong>istrative Measures on Taxation of Representative Offices of Foreign<br />

Enterprises <strong>der</strong> State Adm<strong>in</strong>istration of Taxation, die zum 01.01.2010 <strong>in</strong> Kraft trat.<br />

Nach <strong>der</strong> alten Regelung wurde zwischen steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen<br />

Aktivitäten unterschieden. Die gesetzlich zulässigen Liaisonaktivitäten e<strong>in</strong>es Repräsentanzbüros<br />

sowie Vorbereitungs- und Hilfsleistungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb<br />

von eigenen Produkten <strong>der</strong> Muttergesellschaft des Repräsentanzbüros waren steuerfrei.<br />

Nach <strong>der</strong> neuen Regelung s<strong>in</strong>d alle Repräsentanzbüros <strong>in</strong> Ch<strong>in</strong>a steuerpflichtig. E<strong>in</strong>e<br />

Steuerbefreiung kommt nur noch nach den Bestimmungen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Doppelbesteuerungsabkommen<br />

<strong>in</strong> Frage.<br />

Ansonsten unterliegen Repräsentanzbüros <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Körperschaftsteuer und <strong>der</strong><br />

Umsatzsteuer für Dienstleistungen, <strong>der</strong> Bus<strong>in</strong>ess Tax. Der Körperschaftsteuersatz beträgt<br />

25<br />

- bei Repräsentanzbüros, die Buch führen über ihre E<strong>in</strong>künfte und Ausgaben, <strong>der</strong> tatsächlich<br />

erzielte Gew<strong>in</strong>n (Actual Profit Method);<br />

- bei Repräsentanzbüros, die über ihre E<strong>in</strong>künfte und Ausgaben nicht Buch führen,<br />

entwe<strong>der</strong><br />

- die Deemed Profit Methode basierend auf den E<strong>in</strong>künften; o<strong>der</strong><br />

- die Deemed Profit Methode basierend auf den Kosten.<br />

Glück 11

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