Gesellschaftsrecht in der Volksrepublik China - CMS, China
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Kapitel 3. Repräsentanzbüros<br />
Abschnitt 3.4. Arbeitsrechtliche Beson<strong>der</strong>heiten<br />
• Durchführung von Marktstudien;<br />
• Liaisontätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren, Dienstleistungen,<br />
E<strong>in</strong>kauf o<strong>der</strong> Investitionen.<br />
Seit Beg<strong>in</strong>n 2011 muss jedes Repräsentanzbüro bis spätestens 30. Juni bei <strong>der</strong> zuständigen<br />
Adm<strong>in</strong>istration for Industry and Commerce e<strong>in</strong>en geprüften Jahresabschluss und<br />
e<strong>in</strong>en Jahresbericht über die Geschäftstätigkeit des vergangenen Geschäftsjahres e<strong>in</strong>reichen.<br />
In <strong>der</strong> Praxis hielten und halten sich zahlreiche Repräsentanzbüros ausländischer Unternehmen<br />
nicht an die oben genannten Beschränkungen, son<strong>der</strong>n s<strong>in</strong>d operativ tätig, z. B.<br />
als Handelsvertreter <strong>der</strong> Muttergesellschaft o<strong>der</strong> für die Erbr<strong>in</strong>gung von Dienstleistungen,<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e After-Sales Services. Entsprechende operative Tätigkeiten s<strong>in</strong>d gesetzlich<br />
nicht erlaubt und können von den ch<strong>in</strong>esischen Behörden mit Geldbußen, E<strong>in</strong>ziehung<br />
<strong>der</strong> unrechtmäßig erzielten E<strong>in</strong>künfte und <strong>der</strong> verwendeten Werkzeuge und Materialien<br />
geahndet werden. In schweren Fällen kann ferner das Registrierungszertifikat e<strong>in</strong>gezogen<br />
werden. In <strong>der</strong> Praxis wurde die operative Geschäftstätigkeit <strong>in</strong> den meisten Fällen<br />
von den ch<strong>in</strong>esischen Behörden toleriert. In den Neuregelungen von 2010 wurden jedoch<br />
die bei Verstößen drohenden Geldbußen um e<strong>in</strong> Vielfaches erhöht. Es bleibt abzuwarten,<br />
ob diese neue härtere L<strong>in</strong>ie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis auch tatsächlich umgesetzt werden wird.<br />
Die Verschärfung zeigt jedoch deutlich das Bestreben <strong>der</strong> Behörden, ausländische Unternehmen<br />
dazu zu drängen, für operative Geschäftstätigkeiten e<strong>in</strong>e Tochtergesellschaft zu<br />
gründen.<br />
Die operative Geschäftstätigkeit von Repräsentanzbüros kann ferner zu weiteren Nachteilen<br />
führen. Nach den gesetzlichen Vorschriften dürfen Konten des Repräsentanzbüros<br />
nur für den Empfang von Zahlungen <strong>der</strong> Muttergesellschaft verwendet werden sowie<br />
für die Begleichung eigener Ausgaben des Repräsentanzbüros. Zahlungen von Kunden<br />
dürfen nicht entgegengenommen werden. In <strong>der</strong> Regel werden entsprechende Zahlungse<strong>in</strong>gänge<br />
von <strong>der</strong> kontoführenden Bank auch unmittelbar beanstandet. Ferner ist es dem<br />
Repräsentanzbüro nicht möglich, RMB-E<strong>in</strong>nahmen von Kunden <strong>in</strong> Devisen umzuwandeln<br />
und <strong>in</strong>s Ausland zu überweisen.<br />
3.4. Arbeitsrechtliche Beson<strong>der</strong>heiten<br />
Repräsentanzbüros ausländischer Unternehmen ist es nicht erlaubt, direkte Arbeitsverträge<br />
mit ch<strong>in</strong>esischen Mitarbeitern abzuschließen. Das Repräsentanzbüro muss stattdessen<br />
e<strong>in</strong>en Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit e<strong>in</strong>er staatlich lizenzierten Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaft<br />
abschließen. Letztere schließt dann e<strong>in</strong>en Arbeitsvertrag<br />
mit den ch<strong>in</strong>esischen Mitarbeitern ab und entsendet diese zum Repräsentanzbüro. Die<br />
Gehälter <strong>der</strong> ch<strong>in</strong>esischen Mitarbeiter werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel von <strong>der</strong> Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaft<br />
ausgezahlt. Letztere behält auch die Lohnsteuer <strong>der</strong> Mitarbeiter e<strong>in</strong><br />
Glück 10