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Holzerntetechnologien [Download,*.pdf, 3,23 MB] - Freistaat Sachsen

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Tab. 4a, b:<br />

Anpassung<br />

vorhandener<br />

Gassenabstände<br />

12<br />

Feinerschließung<br />

Sensibilitätsklasse<br />

Hangneigungsklasse<br />

Vorhandener Gassenabstand<br />

S 1 H 1 Stilllegung jeder<br />

zweiten Gasse<br />

Sensibilitätsklasse<br />

H 2<br />

H 3<br />

H 4<br />

Hangneigungsklasse<br />

< 20 m 20 m – 39 m ≥ 40 m<br />

Vorhandener Gassenabstand<br />

S 2 H 1 Stillegung jeder<br />

H 2<br />

H 3<br />

zweiten Gasse<br />

H 4<br />

6.4 Standortangepasste<br />

Befahrung der Feinerschließungsnetze<br />

Die Befahrung von Waldflächen erfolgt unabhängig<br />

von Maschinentyp und Größe<br />

ausschließlich auf dem vorgegebenen Feinerschließungsnetz.<br />

Dies gilt auch für den<br />

Einsatz privater Selbstwerber.<br />

6.4.1 Standortangepasste Befahrungsrichtung<br />

und Befahrungsfrequenz<br />

6.4.1.1 Befahrungsrichtung<br />

Die Befahrungsrichtung und die Befahrungsfrequenz<br />

spielen neben der Witterung eine<br />

entscheidende Rolle für die dauerhafte Sicherung<br />

der technischen Befahrbarkeit des Feinerschließungsnetzes.<br />

In Abhängigkeit von Hangneigung<br />

und Maschinenart sind Restriktionen<br />

und Vorgaben hinsichtlich der Befahrungsrichtung<br />

erforderlich.<br />

Beibehaltung des Beibehaltung des<br />

vorhandenen Gas- vorhandenen Gassenabstandessenabstandes<br />

oder Anlage weiterer<br />

Gassen<br />

unter Beachtung<br />

des Mindestgassenabstandes<br />

< 20 m 20 m – 29 m 30 m – 39 m<br />

Stillegung jeder<br />

zweiten Gasse<br />

Beibehaltung des<br />

vorhandenen Gassenabstandes<br />

Beibehaltung des<br />

vorhandenen Gassenabstandes<br />

Ab der Hangneigungsklasse H 3 führen Bergauffahrten<br />

mit Forwarder und Seilschlepper in<br />

der Regel zu einer Beeinträchtigung der technischen<br />

Befahrbarkeit auch unter normalen Witterungs-<br />

und Standortsbedingungen. Für diese<br />

Flächen ist vorbereitend ein Feinerschließungssystem<br />

zu planen und anzulegen, welches eine<br />

Befahrung der Rückegassen bergab ermöglicht.<br />

Das heißt:<br />

• befahrbare Rückegasse/Maschinenweg am<br />

Oberhang<br />

• eine Rückegasse/Maschinenweg für den<br />

Aufstieg festlegen<br />

• die Rückegassen müssen am Hangfuß verlassen<br />

werden können<br />

Auf Flächen der Hangneigungsklasse N ist die<br />

bodengebundene Rückung unzulässig.<br />

Eine Abweichung von den in Vorgaben zur Befahrungsrichtung<br />

(vgl. Tab. 5) ist nur zulässig,<br />

wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten<br />

(vor allem Mikrorelief, Erschließungssituation)<br />

eine Umsetzung objektiv nicht möglich ist.

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