Holzerntetechnologien [Download,*.pdf, 3,23 MB] - Freistaat Sachsen
Holzerntetechnologien [Download,*.pdf, 3,23 MB] - Freistaat Sachsen
Holzerntetechnologien [Download,*.pdf, 3,23 MB] - Freistaat Sachsen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Tab. 4a, b:<br />
Anpassung<br />
vorhandener<br />
Gassenabstände<br />
12<br />
Feinerschließung<br />
Sensibilitätsklasse<br />
Hangneigungsklasse<br />
Vorhandener Gassenabstand<br />
S 1 H 1 Stilllegung jeder<br />
zweiten Gasse<br />
Sensibilitätsklasse<br />
H 2<br />
H 3<br />
H 4<br />
Hangneigungsklasse<br />
< 20 m 20 m – 39 m ≥ 40 m<br />
Vorhandener Gassenabstand<br />
S 2 H 1 Stillegung jeder<br />
H 2<br />
H 3<br />
zweiten Gasse<br />
H 4<br />
6.4 Standortangepasste<br />
Befahrung der Feinerschließungsnetze<br />
Die Befahrung von Waldflächen erfolgt unabhängig<br />
von Maschinentyp und Größe<br />
ausschließlich auf dem vorgegebenen Feinerschließungsnetz.<br />
Dies gilt auch für den<br />
Einsatz privater Selbstwerber.<br />
6.4.1 Standortangepasste Befahrungsrichtung<br />
und Befahrungsfrequenz<br />
6.4.1.1 Befahrungsrichtung<br />
Die Befahrungsrichtung und die Befahrungsfrequenz<br />
spielen neben der Witterung eine<br />
entscheidende Rolle für die dauerhafte Sicherung<br />
der technischen Befahrbarkeit des Feinerschließungsnetzes.<br />
In Abhängigkeit von Hangneigung<br />
und Maschinenart sind Restriktionen<br />
und Vorgaben hinsichtlich der Befahrungsrichtung<br />
erforderlich.<br />
Beibehaltung des Beibehaltung des<br />
vorhandenen Gas- vorhandenen Gassenabstandessenabstandes<br />
oder Anlage weiterer<br />
Gassen<br />
unter Beachtung<br />
des Mindestgassenabstandes<br />
< 20 m 20 m – 29 m 30 m – 39 m<br />
Stillegung jeder<br />
zweiten Gasse<br />
Beibehaltung des<br />
vorhandenen Gassenabstandes<br />
Beibehaltung des<br />
vorhandenen Gassenabstandes<br />
Ab der Hangneigungsklasse H 3 führen Bergauffahrten<br />
mit Forwarder und Seilschlepper in<br />
der Regel zu einer Beeinträchtigung der technischen<br />
Befahrbarkeit auch unter normalen Witterungs-<br />
und Standortsbedingungen. Für diese<br />
Flächen ist vorbereitend ein Feinerschließungssystem<br />
zu planen und anzulegen, welches eine<br />
Befahrung der Rückegassen bergab ermöglicht.<br />
Das heißt:<br />
• befahrbare Rückegasse/Maschinenweg am<br />
Oberhang<br />
• eine Rückegasse/Maschinenweg für den<br />
Aufstieg festlegen<br />
• die Rückegassen müssen am Hangfuß verlassen<br />
werden können<br />
Auf Flächen der Hangneigungsklasse N ist die<br />
bodengebundene Rückung unzulässig.<br />
Eine Abweichung von den in Vorgaben zur Befahrungsrichtung<br />
(vgl. Tab. 5) ist nur zulässig,<br />
wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten<br />
(vor allem Mikrorelief, Erschließungssituation)<br />
eine Umsetzung objektiv nicht möglich ist.