Holzerntetechnologien [Download,*.pdf, 3,23 MB] - Freistaat Sachsen
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Tab. 1:<br />
Hangneigungsklassen<br />
Abb. 4:<br />
Wurzelabrisse<br />
durch schlechte<br />
Traktion am Hang<br />
8<br />
Definition<br />
Auf nicht ausreichend tragfähigen Standorten<br />
erfolgt die Anlage von Maschinenwegen<br />
meist durch vollständige Befestigung von<br />
Rückegassen, auf denen eine hohe Anzahl an<br />
Überfahrten zu erwarten ist.<br />
Für die Dimensionierung von Maschinenwegen<br />
ist die Tragfähigkeit des gewachsenen<br />
Bodens und die zu erwartende Belastung<br />
durch Holzernte- und Rücketechnik maßgebend.<br />
Seiltrasse (ST)<br />
Seiltrassen sind bestockungsfreie Linien zum<br />
Betrieb von Seilanlagen, mit deren Hilfe Holz<br />
aus Flächen gebracht werden kann, die technisch<br />
nicht befahren und erschlossen werden<br />
können.<br />
Sensibilitätsklasse (S 1, S 2)<br />
Die Sensibilitätsklasse beschreibt die Empfindlichkeit<br />
des Bodens für befahrungsbedingte<br />
ökologisch wirksame Veränderungen.<br />
Die Zuordnung der sächsischen Lokalbodenformen<br />
zu den Sensibilitätsklassen S 1 „weniger<br />
sensibel“ und S 2 „sensibel“ erfolgte anhand<br />
der Substratmerkmale (Körnungsart und Skelettgehalt)<br />
und teilweise des Horizontfolgetyps.<br />
Ausschlaggebend für die Einstufung waren die<br />
Neigung des Bodens zu Verformung bei Befahrung<br />
und die damit einhergehende Verringerung<br />
des Grobporenvolumens (vgl. Anlage 2).<br />
Befahrbarkeitsklasse (B 1 – B 5)<br />
Die Befahrbarkeitsklasse beschreibt die Eignung<br />
des Bodens als befahrbare Unterlage.<br />
Die Befahrbarkeitsklassen sind Einstufungen<br />
der Stamm-Standortsgruppen hinsichtlich<br />
ihrer Empfindlichkeit gegenüber Befahrungen.<br />
Die Zuordnung der Standortsformen zu den<br />
Befahrbarkeitsklassen erfolgte anhand der<br />
Merkmale Hydromorphieausprägung, Horizontfolgetyp<br />
und Lage im Relief.<br />
Jede Befahrbarkeitsklasse ist mit technologischen<br />
und organisatorischen Maßnahmen<br />
verknüpft, die den Erhalt der technischen Befahrbarkeit<br />
des Feinerschließungsnetzes<br />
sichern (vgl. Anlagen 3 und 4).<br />
Hangneigungsklasse (H 1 – H 4, N )<br />
In Anlehnung an die Hangneigungsklassen<br />
der Forsteinrichtung werden die tatsächlich<br />
vorhandenen Hangneigungen durch die folgenden<br />
Hangneigungsklassen abgebildet:<br />
Hangneigungsklasse Hangneigung in %<br />
H 1 0–4<br />
H 2 > 4–20<br />
H 3 > 20–30<br />
H 4 > 30–40 (45)<br />
N > 45<br />
Technische Befahrbarkeit<br />
Unter technischer Befahrbarkeit wird verstanden,<br />
dass das Feinerschließungsnetz ohne<br />
Durchführung wegebaulicher Maßnahmen<br />
durch Forstmaschinen genutzt werden kann.