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Holzerntetechnologien [Download,*.pdf, 3,23 MB] - Freistaat Sachsen

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Tab. 1:<br />

Hangneigungsklassen<br />

Abb. 4:<br />

Wurzelabrisse<br />

durch schlechte<br />

Traktion am Hang<br />

8<br />

Definition<br />

Auf nicht ausreichend tragfähigen Standorten<br />

erfolgt die Anlage von Maschinenwegen<br />

meist durch vollständige Befestigung von<br />

Rückegassen, auf denen eine hohe Anzahl an<br />

Überfahrten zu erwarten ist.<br />

Für die Dimensionierung von Maschinenwegen<br />

ist die Tragfähigkeit des gewachsenen<br />

Bodens und die zu erwartende Belastung<br />

durch Holzernte- und Rücketechnik maßgebend.<br />

Seiltrasse (ST)<br />

Seiltrassen sind bestockungsfreie Linien zum<br />

Betrieb von Seilanlagen, mit deren Hilfe Holz<br />

aus Flächen gebracht werden kann, die technisch<br />

nicht befahren und erschlossen werden<br />

können.<br />

Sensibilitätsklasse (S 1, S 2)<br />

Die Sensibilitätsklasse beschreibt die Empfindlichkeit<br />

des Bodens für befahrungsbedingte<br />

ökologisch wirksame Veränderungen.<br />

Die Zuordnung der sächsischen Lokalbodenformen<br />

zu den Sensibilitätsklassen S 1 „weniger<br />

sensibel“ und S 2 „sensibel“ erfolgte anhand<br />

der Substratmerkmale (Körnungsart und Skelettgehalt)<br />

und teilweise des Horizontfolgetyps.<br />

Ausschlaggebend für die Einstufung waren die<br />

Neigung des Bodens zu Verformung bei Befahrung<br />

und die damit einhergehende Verringerung<br />

des Grobporenvolumens (vgl. Anlage 2).<br />

Befahrbarkeitsklasse (B 1 – B 5)<br />

Die Befahrbarkeitsklasse beschreibt die Eignung<br />

des Bodens als befahrbare Unterlage.<br />

Die Befahrbarkeitsklassen sind Einstufungen<br />

der Stamm-Standortsgruppen hinsichtlich<br />

ihrer Empfindlichkeit gegenüber Befahrungen.<br />

Die Zuordnung der Standortsformen zu den<br />

Befahrbarkeitsklassen erfolgte anhand der<br />

Merkmale Hydromorphieausprägung, Horizontfolgetyp<br />

und Lage im Relief.<br />

Jede Befahrbarkeitsklasse ist mit technologischen<br />

und organisatorischen Maßnahmen<br />

verknüpft, die den Erhalt der technischen Befahrbarkeit<br />

des Feinerschließungsnetzes<br />

sichern (vgl. Anlagen 3 und 4).<br />

Hangneigungsklasse (H 1 – H 4, N )<br />

In Anlehnung an die Hangneigungsklassen<br />

der Forsteinrichtung werden die tatsächlich<br />

vorhandenen Hangneigungen durch die folgenden<br />

Hangneigungsklassen abgebildet:<br />

Hangneigungsklasse Hangneigung in %<br />

H 1 0–4<br />

H 2 > 4–20<br />

H 3 > 20–30<br />

H 4 > 30–40 (45)<br />

N > 45<br />

Technische Befahrbarkeit<br />

Unter technischer Befahrbarkeit wird verstanden,<br />

dass das Feinerschließungsnetz ohne<br />

Durchführung wegebaulicher Maßnahmen<br />

durch Forstmaschinen genutzt werden kann.

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