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Verkehrsrichtplan 1991 Richtplantext März 1993 - Stadt Frauenfeld

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<strong>Verkehrsrichtplan</strong> <strong>1991</strong><br />

<strong>Richtplantext</strong><br />

<strong>März</strong> <strong>1993</strong><br />

(RRB Nr. 1172 / 4. Oktober <strong>1993</strong>)


Inhaltsverzeichnis<br />

I<br />

1. Bedeutung............................................................................................................................ 1<br />

2. Zielsetzungen....................................................................................................................... 1<br />

3. Massnahmen ........................................................................................................................ 2<br />

3.1 Privater Motorfahrzeugverkehr .................................................................................. 2<br />

3.1.1 Grundsätze.................................................................................................................... 2<br />

3.1.2 Strassentypen ................................................................................................................ 3<br />

3.1.3 Hierarchischer Aufbau.................................................................................................... 3<br />

3.1.4 Neue Strassen................................................................................................................ 5<br />

3.1.5 Flankierende Massnahmen an Sammelstrassen............................................................... 5<br />

3.1.6 Tempo 30-Zonen ........................................................................................................... 6<br />

3.1.7 Parkierung .....................................................................................................................7<br />

3.2 Öffentlicher Verkehr..................................................................................................... 8<br />

3.2.1 Grundsätze.................................................................................................................... 8<br />

3.2.2 Massnahmen ................................................................................................................. 8<br />

3.3 Radwegnetz .................................................................................................................. 9<br />

3.3.1 Grundsätze.................................................................................................................... 9<br />

3.3.2 Massnahmen ............................................................................................................... 10<br />

3.4 Fusswegnetz ............................................................................................................... 13<br />

3.4.1 Grundsätze.................................................................................................................. 13<br />

3.4.2 Massnahmen ............................................................................................................... 14<br />

Massnahmenliste ...................................................................................................................... 17<br />

Pläne<br />

− Strassennetz<br />

− Radwegnetz 1:25'000<br />

− Radwegnetz 1:10'000<br />

− Fusswegnetz 1:25'000<br />

− Fusswegnetz 1:10'000


1. Bedeutung<br />

1<br />

Der <strong>Richtplantext</strong> bildet zusammen mit der Richtplankarte den <strong>Verkehrsrichtplan</strong> für die Gemeinde<br />

<strong>Frauenfeld</strong>.<br />

Der <strong>Verkehrsrichtplan</strong> übernimmt primär die Aufgabe eines Führungs- und Koordinationsinstruments<br />

und legt für den Fachbereich Verkehr das Planungsziel fest. Er ist für die Behörden verbindlich,<br />

hat jedoch keine eigentumsbeschränkende Wirkung.<br />

2. Zielsetzungen<br />

Grundsatz<br />

Das Verkehrssystem soll auf wirtschaftliche Weise und unter grösstmöglicher Vermeidung von ne-<br />

gativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt die Mobilitätsbedürfnisse befriedigen und die Be-<br />

deutung <strong>Frauenfeld</strong>s als Mittelzentrum und als Kantonshauptort fördern.<br />

Die nachfolgend aufgeführten Zielsetzungen sind als Stossrichtungen zu verstehen. Infolge ihrer<br />

teilweisen Widersprüchlichkeiten können sie im einzelnen nicht vollständig erfüllt werden.<br />

− Bereich Verkehrsbedürfnisse<br />

Die Erreichbarkeit von Boden und Anlagen ist auf wirtschaftliche Weise sicherzustellen. Die<br />

Mobilität der Nichtmotorisierten soll gesteigert werden. Die weitere Zunahme des motorisierten<br />

Privatverkehrs ist zu bremsen und wenn möglich auf dem heutigen Niveau einzufrieren.<br />

Der ortsinterne Verkehr soll plafoniert und wenn möglich sogar reduziert werden. Das Verkehrssystem<br />

ist nicht auf den Spitzenbedarf auszurichten; im Fall von Störungen sollen aber<br />

Ausweichmöglichkeiten bestehen. Das Parkplatzangebot soll für kommunale wie regionale Bedürfnisse<br />

wirtschaftlich sinnvoll sowie bezüglich Umwelt vertretbar festgelegt werden.<br />

− Bereich Mitteleinsatz<br />

Die Kosten des Verkehrssystems (Erstellung, Unterhalt und Betrieb) haben sich nach den finanzpolitischen<br />

Zielsetzungen und Möglichkeiten der <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> zu richten. Dabei ist ein<br />

optimales Kosten / Nutzen-Verhältnis und eine hohe Effizienz des Verkehrssystems (d. h. gute<br />

Auslastung der Verkehrsträger) anzustreben.


− Bereich Realisierung<br />

2<br />

Der Beginn der Wirksamkeit der Massnahmen hat möglichst bald einen positiven Nutzenanfall<br />

zu liefern. Dementsprechend sollen grössere Vorhaben etappierbar sein. Während der Bauzeit<br />

sind die negativen Auswirkungen möglichst gering zu halten.<br />

− Bereich Mensch und Umwelt<br />

Die negativen Auswirkungen des Verkehrs auf Mensch und Umwelt (Luft, Lärm, Wasser, Boden,<br />

Flora / Fauna, Landschaft, <strong>Stadt</strong>bild und Nutzungen) sind zu minimieren; mindestens nach<br />

den Vorgaben der eidgenössischen und kantonalen Umweltschutzgesetzgebung. Die Sicherheit<br />

aller Verkehrsteilnehmer (insbesondere diejenige der Fussgänger und Radfahrer) ist zu erhöhen.<br />

− Bereich <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

Die Attraktivität von <strong>Frauenfeld</strong> als Wohnort und als Standort für Dienstleistungsbetriebe, Verkaufsgeschäfte,<br />

Industrie und Gewerbe ist zu steigern.<br />

3. Massnahmen<br />

3.1 Privater Motorfahrzeugverkehr<br />

3.1.1 Grundsätze<br />

Der motorisierte Privatverkehr soll möglichst rasch aus den Quartieren auf die Hauptverkehrsstrassen<br />

gelenkt werden. Das Geschwindigkeitsniveau auf den einzelnen Strassen ist mit verkehrslenkenden<br />

Massnahmen (z. B. Strassenraumgestaltung) den Erfordernissen der Verkehrssicherheit aller<br />

Verkehrsteilnehmer und des Umweltschutzes (Luft und Lärm) anzupassen. Dabei ist ein möglichst<br />

gleichmässiger Verkehrsfluss anzustreben.


3.1.2 Strassentypen<br />

3<br />

Es wird zwischen verkehrs- und nutzungsorientierten Strassen sowie Mischformen unterschieden.<br />

Die rein verkehrsorientierten Strassen dienen primär der Durchleitung des Verkehrs, während bei<br />

nutzungsorientierten Strassen die Funktion als Aufenthaltsraum im Vordergrund steht. Die folgende<br />

Darstellung illustriert die Bedeutung der beiden Funktionen für die im <strong>Verkehrsrichtplan</strong> enthaltenen<br />

Strassentypen: Bei der N7 handelt es sich um eine rein verkehrsorientierte Strasse, während die<br />

Erschliessungsstrassen nutzungsorientiert sind.<br />

Verkehrsorientiert<br />

3.1.3 Hierarchischer Aufbau<br />

Das Strassennetz von <strong>Frauenfeld</strong> wird hierarchisch wie folgt aufgebaut (die Zuordnung erfolgt nach<br />

der zukünftigen Funktion der Strassen, nicht nach deren heutigem Ausbaustandard):<br />

− Hochleistungsstrasse ist die N7<br />

− Hauptverkehrsstrassen sind:<br />

• Zürcherstrasse östlich der Bahnhofstrasse<br />

• Bahnhofstrasse<br />

• Zürcherstrasse westlich Talbach<br />

• St. Gallerstrasse südlich Marktstrasse<br />

• Rheinstrasse nördlich Bahnhofstrasse<br />

• Schaffhauserstrasse<br />

• Oststrasse<br />

• Weststrasse<br />

• neue westliche Kernumfahrung<br />

Nutzungsorientiert<br />

− Hochleistungsstrassen<br />

− Hauptverkehrsstrassen<br />

− Sammelstrassen<br />

− Erschliessungsstrassen


− Sammelstrassen sind:<br />

• Langfeldstrasse<br />

• Breitenstrasse, inklusive neue Verbindung zur Thurstrasse<br />

• Langdorfstrasse<br />

• Militärstrasse<br />

• Thurstrasse<br />

• Eisenwerkstrasse<br />

• Zeughausstrasse<br />

• Oberkirch- / Hertenstrasse<br />

• St. Gallerstrasse – Promenade – Zürcherstrasse<br />

• Marktstrasse<br />

• Neuhauserstrasse<br />

• Thundorferstrasse<br />

• Reutenenstrasse<br />

• Zürcherstrasse zwischen Talbach und Postplatz<br />

• Laubgasse zwischen Bahnhof- und Oberwiesenstrasse<br />

• Häberlinstrasse zwischen Talbach und Oberwiesenstrasse<br />

• Oberwiesenstrasse<br />

• Talackerstrasse westlich Gerlikonerstrasse<br />

• Gerlikonerstrasse<br />

− Erschliessungsstrassen sind:<br />

• alle übrigen Strassen<br />

4


3.1.4 Neue Strassen<br />

Nr. 1<br />

5<br />

1 Zur Sanierung der Verkehrsverhältnisse im Bahnhofbereich (inklusive Bahnübergang Schlossberg)<br />

und zur Schaffung eines funktional zusammenhängenden Bereichs Altstadt – Bahnhof ist<br />

die Unterfahrung Bahnhofstrasse mit unterirdischem Anschluss der Rheinstrasse gemäss Projekt<br />

„Bahnhof 2000“ zu erstellen.<br />

2 Längerfristig ist zur wirksamen Entlastung des Rathausplatzes – welche im kantonalen Richtplan<br />

als Zwischenergebnis enthalten ist – die westliche Kernumfahrung zu realisieren. Die Planung<br />

für diese neue Strasse ist gemeinsam von Kanton und <strong>Stadt</strong> kurzfristig an die Hand zu<br />

nehmen.<br />

3 Die Bedürfnisse des Militärs erfordern mittelfristig den Bau einer neuen Verbindung von der<br />

Breitenstrasse über die Murg zur Thurstrasse. Die Beeinträchtigung der Natur und Landschaft<br />

ist mit ökologischen Ersatzmassnahmen im betroffenen Raum zu kompensieren. Diese neue<br />

Verbindung dient auch der Entlastung der Eisenwerkstrasse. Zuständig für den Bau der neuen<br />

Verbindung ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> in Zusammenarbeit mit dem EMD:<br />

3.1.5 Flankierende Massnahmen an Sammelstrassen<br />

Nr.<br />

5 Damit der Nutzen der westlichen Kernumfahrung bezüglich Entlastungswirkung optimal zum<br />

Tragen kommt, sind mit ihr zusammen die folgenden flankierenden Massnahmen zu realisieren:<br />

1<br />

− Sperrung des Rathausplatzes für den motorisierten Individualverkehr, eventuell Offenhaltung<br />

der Zufahrt in die Freie-Strasse;<br />

− wirksame Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf der Ringstrasse mit dem Ziel, die durchfahrende<br />

Verkehrsmenge zu reduzieren;<br />

Die Massnahmen-Nummern stimmen mit den Nummern in der Richtplankarte überein.


6<br />

− Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf der Promenade und der Zürcherstrasse in der Vorstadt<br />

mit dem Ziel, das Geschwindigkeitsniveau auf ein für die angrenzenden Nutzungen<br />

und den Fussgänger- und Radfahrerverkehr verträgliches Mass zu senden;<br />

− Geschwindigkeitsdämpfende Massnahmen auf der Zürcherstrasse zwischen dem Talbachplatz<br />

und dem Postplatz zum Schutz der Radfahrer.<br />

Die flankierenden Massnahmen sind Bestandteile des Projektes „westliche Kernumfahrung“<br />

und gemeinsam mit diesem durch Kanton und <strong>Stadt</strong> zu planen und zu realisieren.<br />

3.1.6 Tempo 30-Zonen<br />

Nr.<br />

6 Kurz- bis mittelfristig ist die Einführung von Tempo 30-Zonen in den folgenden Gebieten zu<br />

prüfen:<br />

− Zone Kurzdorf<br />

− Zone Wannenfeld<br />

− Zone Schollenholz<br />

− Zone Ergaten<br />

− Zone Junkholz<br />

− Zone Obstgarten<br />

− Zone Pfaffenholz<br />

− Zone Spitzrüti<br />

− Zone Mühletobel<br />

− Zone Plättli<br />

− Zone Zeughaus<br />

− Zone Industrie<br />

− Zone Langdorf<br />

Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>. Bei der Projektierung und Einführung der Massnahmen ist<br />

die betroffene Bevölkerung einzubeziehen.


3.1.7 Parkierung<br />

7<br />

Im Zentrum von <strong>Frauenfeld</strong> existieren heute genügend Parkplätze. Deren Bewirtschaftungsart und<br />

Lage sind noch effizienter zu gestalten.<br />

Nr.<br />

7 Kurzfristig sind folgende Massnahmen zu ergreifen:<br />

− Mit einer entsprechenden Tarifgestaltung der gebührenpflichtigen Parkplätze in der Altstadt<br />

soll erreicht werden, dass die Attraktivität der Parkplätze am Rande des <strong>Stadt</strong>kerns<br />

(z. B. Marktplatz) erhöht wird. Damit kann eine ausgeglichenere Belegung der vorhandenen<br />

Parkierflächen erzielt werden.<br />

− Die Parkplätze für Arbeitspendler sind zu reduzieren. Dies wird am effizientesten mittels<br />

Gebührenpflicht erreicht.<br />

− Wo das Parkplatzangebot für Anwohner und gleichermassen Betroffene (z. B. Gewerbetreibende)<br />

knapp ist. soll für diese Personengruppen das unbeschränkte Parkieren gestattet<br />

sein.<br />

− Neue Parkplätze sollen nur im Zusammenhang mit neuen Nutzungen geschaffen werden.<br />

8 Kurzfristig ist ein Abstellplatzreglement zu schaffen, in welchem neben der minimal erforderlichen<br />

auch die maximal zulässige Anzahl Parkplätze für die verschiedenen Nutzungen und Benützerkategorien<br />

festgelegt wird. Das Abstellplatzreglement soll sich auf die entsprechenden<br />

SNV-Normen abstützen und die Erschliessungsgüte mit öffentlichem Verkehr berücksichtigen.<br />

Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />

9 Mit Park and ride kann das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr gefördert werden. Mit<br />

einem entsprechenden Parkplatzangebot und einer attraktiven Tariflenkung soll diese Zielsetzung<br />

erreicht werden. Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> in Zusammenarbeit mit Kanton, SBB<br />

und FW.


3.2 Öffentlicher Verkehr<br />

3.2.1 Grundsätze<br />

8<br />

<strong>Frauenfeld</strong> als regionales Mittelzentrum muss aus der Region bequem mit dem öffentlichen Verkehr<br />

erreichbar sein. Die Attraktivität des regionalen öffentlichen Verkehrs (Bahn und Bus) ist bezüglich<br />

Fahrplanangebot, Erschliessungsqualität und kurzen Reisezeiten weiter zu verbessern.<br />

Der hohe Standard der OeV-Erschliessung innerhalb von <strong>Frauenfeld</strong> ist zu erhalten und mittel- bis<br />

langfristig weiter auszubauen. Das Angebot der regionalen Buslinien und der <strong>Frauenfeld</strong>-Wil-Bahn<br />

ist optimal für die ortsinterne Erschliessung von <strong>Frauenfeld</strong> zu nutzen.<br />

Das vorhandene gute und in Zukunft noch verbesserte Angebot des öffentlichen Verkehrs in <strong>Frauenfeld</strong><br />

soll vermehrt auch zu einer Substitution von motorisiertem Individualverkehr (Umsteigen auf<br />

den öffentlichen Verkehr) führen. Dazu ist auch die konsequente Durchsetzung des Parkierungskonzepts<br />

gemäss Kapitel 3.1.7 erforderlich.<br />

3.2.2 Massnahmen<br />

Nr.<br />

10 Mit dem Projekt „Bahnhof 2000“ sollen mittelfristig die Bedingungen für das Umsteigen zwischen<br />

den verschiedenen Verkehrsträgern verbessert werden.<br />

11 <strong>Frauenfeld</strong> setzt sich für eine weitere Verbesserung des regionalen öffentlichen Verkehrs ein:<br />

− Das Konzept „Bahn 2000“ mit einem Halbstundentakt der Schnellzüge in beiden Richtungen<br />

auf der SBB-Linie Winterthur – Weinfelden ist zügig zu realisieren.<br />

− Auf der <strong>Frauenfeld</strong>-Wil-Bahn ist eine Verdichtung des Fahrplans in den Spitzenzeiten zum<br />

Viertelstundentakt anzustreben.<br />

− Die regionalen Postautolinien und der Autobusbetrieb Gachnang – <strong>Frauenfeld</strong> sollen noch<br />

häufiger (mindestens durchgehender Stundentakt) und schneller (direktere Verbindungen)<br />

verkehren. Das Bedarfs-Angebot von Spätverbindungen ist auszudehnen.<br />

Kurzfristig ist das heutige Angebot des <strong>Stadt</strong>busbetriebs beizubehalten.


9<br />

12 Mittelfristig sind weitere Gebiete ebenfalls zu erschliessen. Es ist zu prüfen, ob dazu eine weitere<br />

<strong>Stadt</strong>buslinie (Linie 8) oder ein Bedarfs-System (z. B. Anruf-Sammeltaxi) eingeführt werden<br />

soll.<br />

13 Ebenfalls mittelfristig ist eine Verdichtung des Fahrplanangebots auf den <strong>Stadt</strong>buslinien während<br />

den Spitzenzeiten ins Auge zu fassen.<br />

14 Für die Abdeckung besonderer Verkehrsbedürfnisse (z. B. Erschliessung des Altersheims), die<br />

Bedienung von Gebieten, welche vom <strong>Stadt</strong>bus nicht erschlossen sind und die Ausdehnung<br />

des Fahrplanangebots (Spätkurse, erweitertes Angebot an Sonntagen) ist mittel- bis längerfristig<br />

ein bedarfsgesteuertes System (z. B. Anruf-Sammeltaxi), eventuell in Zusammenarbeit mit<br />

der Region, einzuführen beziehungsweise weiter auszubauen.<br />

Zuständig für die Massnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />

3.3 Radwegnetz<br />

3.3.1 Grundsätze<br />

Das Radfahren als umweltschonende Verkehrsart ist in <strong>Frauenfeld</strong> mit einem Angebot an sicheren<br />

und attraktiven Radwegverbindungen zu fördern. Im Weiteren sind am richtigen Ort genügend<br />

Veloabstellplätze zu erstellen.<br />

Es ist anzustreben, den Radfahrern von stark befahrenen Strassen und stark frequentierten Fussgängerachsen<br />

getrennte Verbindungen anzubieten. Dort, wo dies nicht möglich ist, muss die Geschwindigkeit<br />

des motorisierten Verkehrs mit geeigneten Massnahmen (z. B. Strassenraumgestaltung)<br />

auf ein mit dem Radfahrerverkehr verträgliches Niveau reduziert werden.<br />

Der Sicherheit und der attraktiven Verkehrsführung für die Radfahrer ist insbesondere auch an<br />

Kreuzungen Beachtung zu schenken.


Vor Allem die folgenden Zielorte müssen mit dem Fahrrad gut und sicher erreichbar sein:<br />

− Wohnquartiere<br />

− Altstadt / Zentrum<br />

− Schulhäuser<br />

− Bahnhöfe SBB und FW<br />

10<br />

− Freizeitanlagen (Sportplatz, Kunsteisbahn usw.)<br />

− Arbeitsplatzgebiete<br />

Daneben sind für die Radwanderer attraktive Routen durch die <strong>Stadt</strong> vorzusehen und zu signalisieren.<br />

3.3.2 Massnahmen<br />

Nr.<br />

15 Es sind Möglichkeiten zu prüfen, auf der Zürcherstrasse, Rheinstrasse, Promenade und auf dem<br />

Rathausplatz die Attraktivität und die Sicherheit für die Radfahrer mit Sofortmassnahmen zu<br />

erhöhen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> trifft in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden die notwendigen<br />

Abklärungen.<br />

16 Auf der Kurzenerchinger-, Grabe- und Oberstadtstrasse ist die Einbahnregelung für Radfahrer<br />

kurzfristig aufzuheben. Der <strong>Stadt</strong>rat stellt der kantonalen Verkehrskommission die entsprechenden<br />

Anträge.<br />

17 Kurzfristig sind auf den folgenden Strassen einseitige (nur auf der Bergspur) oder beidseitige<br />

Radstreifen zu markieren. Dazu müssen die Strassenrandparkierungen teilweise neu organisiert<br />

oder aufgehoben werden.<br />

− Südliche Häberlinstrasse, beidseitig<br />

− Thundorferstrasse, einseitig<br />

− Neuhauserstrasse, zwischen Thundorfer- und General-Weber-Strasse beidseitig, zwischen<br />

General-Weber- und Spitzrütistrasse einseitig<br />

− Hertenstrasse, zwischen Bannhaldenstrasse und Ergaten soweit möglich beidseitig<br />

− Marktstrasse


11<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat stellt der kantonalen Verkehrskommission beziehungsweise dem kantonalen Tiefbauamt<br />

die entsprechenden Anträge.<br />

18 Kurzfristig ist auf der Zielackerstrasse zum Schutz der Radfahrer die Geschwindigkeit des motorisierten<br />

Verkehrs zu reduzieren. Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />

19 Bei der Überführung der Häberlin- über die Wannenfeldstrasse ist kurzfristig eine Radfahrer-<br />

Verbindung zwischen der Häberlin- und der östlichen Wannenfeldstrasse zu erstellen. Zuständig<br />

ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />

20 Im Schulareal Reutenen sind die Radwege kurzfristig durchgehend zu erstellen. Zuständig ist<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>. Die im Richtplan „Marktplatz“ vorgesehene Unterführung unter der<br />

Marktstrasse hindurch ist im Zusammenhang mit der Überbauung „Wilerbahnhof“ und der<br />

Umgestaltung des Marktplatzes zu realisieren. Zuständig für die Unterführung ist der Kanton.<br />

Die Planungen der Radwege im Schulareal und der Unterführung sind zu koordinieren.<br />

21 Auf der Schaffhauserstrasse und der Rheinstrasse sind im Bereich des Schaffhauserplatzes kurzfristig<br />

Radstreifen zu markieren. Zuständig ist der Kanton.<br />

22 An den folgenden Überquerungen von Hauptverkehrs- und Sammelstrassen ist die Sicherheit<br />

der Radfahrer mit punktuellen Massnahmen, z. B. Mittelinseln, geschützten Abbiegespuren für<br />

Radfahrer, speziellen Phasen bei Lichtsignalanlagen, zu verbessern:<br />

− Kurzfristig: Schaffhauser- / Häberlinstrasse. Zuständig ist der Kanton in Zusammenarbeit<br />

mit der <strong>Stadt</strong>.<br />

− Beim Bau der neuen Breitenstrasse: Einmündung in die Thurstrasse.<br />

− Im Hinblick auf die Fertigstellung des Projekts „Bahnhof 2000“.<br />

• Rhein- / Gaswerkstrasse<br />

• Rhein- / Dorfstrasse<br />

• Bahnhofstrasse / Altweg<br />

• Bahnhofstrasse / Laubgasse<br />

− Mittel- bis längerfristig: Talbachplatz, im Rahmen des Umbaus dieses Knotens.<br />

Zuständig ist der Kanton in Zusammenarbeit mit der <strong>Stadt</strong>.


12<br />

23 Zusammen mit der Verlängerung der Breitenstrasse sind entlang der neuen und bestehenden<br />

Breitenstrasse und entlang der Langfeldstrasse westlich der Oststrasse Radstreifen vorzusehen.<br />

Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />

24 Mittelfristig ist eine neue Radwegverbindung zwischen der Kurzenerchingerstrasse und dem<br />

Kreuzplatz zu erstellen. Die Unterquerung der Bahnhofstrasse muss auf einen allfälligen Neuoder<br />

Ausbau der Murgbrücke abgestimmt sein. Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> in Zusammenarbeit mit<br />

den kantonalen Behörden.<br />

25 Zusammen mit dem Projekt „Bahnhof 2000“ werden im Bahnhofbereich die folgenden Radfahreranlagen<br />

realisiert:<br />

− Radfahrerschutz auf der Bahnhofstrasse (oberirdisch) zwischen der Schweizerhofkreuzung<br />

und der Murgbrücke und auf der nördlichen Rheinstrasse;<br />

− Radfahrerunterführung Bahnübergang Schlossberg;<br />

− Neuer Radweg zwischen Bahnhof und Gaswerkstrasse;<br />

− Radfahrerschutz auf der Schweizerhofkreuzung (Radstreifen, eventuell separate Lichtsignalphasen);<br />

− Radstreifen an der Eisenwerkstrasse zwischen Murgbrücke und Schweizerhofkreuzung;<br />

− Veloabstellplätze im Bahnhofgebiet gemäss Projekt „Bahnhof 2000“.<br />

Planung, Projektierung und Realisierung dieser Anlagen erfolgen im Rahmen des Gesamtprojekts<br />

„Bahnhof 2000“.<br />

26 Spätestens mit der westlichen Kernumfahrung ist eine sichere und attraktive Verbindung für<br />

die Radfahrer zwischen der Zürcherstrasse im Gebiet bleiche und der St. Gallerstrasse zu realisieren.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat setzt sich dafür ein, dass eine solche Verbindung bereits früher, eventuell provisorisch,<br />

z. B. im Zusammenhang mit der geplanten privaten neuen Murgbrücke im Gebiet Bleiche,<br />

realisiert werden kann.<br />

27 Längerfristig, spätestens aber im Hinblick auf die Eröffnung der westlichen Kernumfahrung, ist<br />

an der Bahnhofstrasse östlich der Schweizerhofkreuzung sowie zwischen der Murgbrücke und<br />

der Laubgasse ein Radfahrerschutz (z. B. Radstreifen) zu erstellen. Zuständig ist der Kanton in<br />

Zusammenarbeit mit der <strong>Stadt</strong>.


3.4 Fusswegnetz<br />

3.4.1 Grundsätze<br />

3.4.1.1 Allgemeines<br />

13<br />

Mit einem Angebot an verkehrssicheren, direkten und attraktiven Fusswegverbindungen soll das<br />

Gehen als umweltverträglichste Verkehrsart gefördert werden.<br />

Entsprechend dem Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege wird zwischen Fusswegen und<br />

Wanderwegen unterschieden. Fusswege liegen in der Regel im Siedlungsgebiet und umfassen untereinander<br />

zweckmässig verbundene Fusswege, Fussgängerzonen, schwach befahrene beziehungsweise<br />

verkehrsberuhigte Erschliessungsstrassen und ähnliche Anlagen. Dabei können Trottoirs<br />

und Fussgängerstreifen als Verbindungsstücke dienen. Wanderwege dienen vorwiegend der<br />

Erholung und liegen in der Regel ausserhalb des Siedlungsgebiets. Neben Wanderwegen können<br />

Teile von Fusswegnetzen und schwach befahrene Strassen als Verbindungsstücke dienen.<br />

Die folgenden Zielorte müssen zu Fuss gut und sicher erreichbar sein:<br />

− Kindergärten<br />

− Schulen<br />

− Arbeitsplätze<br />

− Altstadt / Zentrum<br />

− übrige Einkaufsorte<br />

− Haltestellen von Bahnen und Bussen<br />

− Freizeitanlagen (Sportplatz, Hallenbad, Kunsteisbahn usw.)<br />

Zum Schutz Der Fussgänger stellen die Tempo 30-Zonen in Wohnquartieren wichtige Massnahmen<br />

dar.<br />

3.4.1.2 Erhaltung der bestehenden Fuss- und Wanderwege<br />

Die im Richtplan eingezeichneten bestehenden Fuss- und Wanderwege sind grundsätzlich in ihrem<br />

Bestand und in ihrer Qualität zu erhalten beziehungsweise zu verbessern. Dabei stehen Massnahmen<br />

zur Erhöhung der Sicherheit, insbesondere im Bereich von Kindergärten und Schulhäusern<br />

sowie generell bei Überquerungen stark belasteter Strassen, im Vordergrund.


14<br />

Müssen Teile der im Richtplan enthaltenen Fuss- und Wanderwege aufgehoben werden (z. B. im<br />

Rahmen von Überbauungen, Strassenneubauten usw.), ist für angemessenen Ersatz durch vorhandene<br />

oder neu zu schaffende Wege zu sorgen (vgl. auch Art. 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über<br />

Fuss- und Wanderwege).<br />

3.4.1.3 Generelle Berücksichtigung der Fusswege in der Planung<br />

Bei jedem Baugesuch, Quartierplan und Sondernutzungsplan sind die Belange der Fussgänger zu<br />

berücksichtigen. Dabei sind bestehende Fusswege zu erhalten beziehungsweise zu ersetzen. Dort,<br />

wo dies möglich ist, sind neue Fusswegverbindungen vorzusehen; dies gilt insbesondere auch dort,<br />

wo Alternativen zur Benützung des Trottoirs an Haupt- und Sammelstrassen geschaffen werden<br />

können.<br />

3.4.1.4 Behindertengerechte Anlagen<br />

Bei der Erstellung von Fussgängeranlagen ist auf die Bedürfnisse der Behinderten besondere Rücksicht<br />

zu nehmen.<br />

3.4.2 Massnahmen<br />

Kurzfristig sind durch die <strong>Stadt</strong> die Folgenden Fusswege zu realisieren:<br />

Nr.<br />

28 Fussweg in Verlängerung der Algisserstrasse durch das Gebiet „Algisser“<br />

29 Fussweg entlang dem <strong>Stadt</strong>bach im Pfaffenholz<br />

Die folgenden Fusswege sind im Rahmen allenfalls noch notwendiger Erschliessungsplanungen<br />

vorzusehen und mittelfristig zu realisieren. Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />

30 Fussweg Hasenbühl<br />

31 Fussweg zwischen Zielweg und östlich Moosweg<br />

32 Fussweg Flieder- - Walzmühlestrasse<br />

33 Fussweg im Gebiet Brotegg


15<br />

34 attraktive Fussgängerverbindungen über den Marktplatz<br />

35 Fussgängerverbindungen Graben- - Zürcherstrasse, westlich der katholischen Kirche<br />

36 Fussgängerverbindung Kasernenplatz – Zürcher- - Staubeggstrasse (Koordination mit Neubau<br />

Verwaltungsgebäude des Kantons)<br />

37 Im Rahmen des Projekts „Bahnhof 2000“ werden die folgenden Massnahmen für die Fussgänger<br />

realisiert:<br />

− Attraktive und sichere Fussgängeranlagen auf der Bahnhofstrasse zwischen Kaserne und<br />

Schlossberg, welche den Fussgängern vor den übrigen Verkehrsteilnehmern Priorität einräumen;<br />

− Attraktive und sichere Fussgängeranlagen auf der Rheinstrasse zwischen Postplatz und<br />

Murgbrücke, inklusive Fussgänger- und behindertenfreundliche Unterführung Schlossberg;<br />

− Fussweg Bahnhof – Kurzdorf;<br />

− Attraktive Fussgängerverbindung Bahnhof – Altstadt.<br />

Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong><br />

38 Mittel- bis längerfristig ist ein Fussweg entlang der Murg zwischen der Bahnhofstrasse und<br />

dem Klösterliweg und eine Fussgängerbrücke über die Murg von der Schlossmühlestrasse in<br />

das Bleicheareal zu erstellen. Im Abschnitt „Bleiche“ ist dieser Fussweg im Arealüberbauungsplan<br />

vorzusehen. Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />

39 Mittelfristig ist die Fussgängerzone in der Altstadt auf die Freie-Strasse auszudehnen. Längerfristig,<br />

nach dem Bau der westlichen Kerntangente, ist die Fussgängerzone auch auf den Rathausplatz<br />

auszudehnen. Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />

40 Mittelfristig wird der heue entlang der Neuhauserstrasse signalisierte Wanderweg an den<br />

<strong>Stadt</strong>bach verlegt. Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> in Zusammenarbeit mit der Wanderwegkommission.


16<br />

41 Mit der Realisierung des Projekts „Bahnhof 2000“ und der westlichen Kerntangente werden<br />

die Wanderwege von / zum Bahnhof neu gemäss der Richtplankarte signalisiert. Zuständig ist<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> in Zusammenarbeit mit der Wanderwegkommission.<br />

42 Kurzfristig wird der <strong>Stadt</strong>umgang über bestehende geeignete Strassen und Wege signalisiert.<br />

Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />

43 Die folgenden Lücken des <strong>Stadt</strong>umgangs sind mittel- bis längerfristig zu schliessen. Zuständig<br />

ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />

− Verlängerung Landhausweg bis Zielweg;<br />

− Schollenholz, in Ergänzung östlich der Zelglistrasse;<br />

− Verbindung zwischen der Oberwiesen- und der Wannenfeldstrasse über das SBB-Gleis.<br />

<strong>Frauenfeld</strong>, 5. <strong>März</strong> <strong>1993</strong>


Massnahmenliste<br />

17<br />

Nr. Massnahme Abhängigkeit<br />

Strassennetz<br />

1 Unterfahrung Bahnhofstrasse<br />

Aufhebung Bahnübergang Schlossberg<br />

(Projekt „Bahnhof 2000“)<br />

(Massnahmen Nr.)<br />

Realisiert<br />

A = sofort<br />

B = bis 2000<br />

C = nach 2000<br />

Zuständig<br />

--- B Kt., <strong>Stadt</strong>, PTT,<br />

SBB, FW<br />

2 Westliche Kernumfahrung C Kanton / <strong>Stadt</strong><br />

3 Neuer Murtübergang Breitenstrasse mit Verbindung<br />

zur Thurstrasse<br />

--- B <strong>Stadt</strong>, EMD<br />

5 Flankierende Massnahmen<br />

2 C Kanton / <strong>Stadt</strong><br />

− Rathausplatz<br />

− Ringstrasse<br />

− Promenadenstrasse<br />

− Zürcherstrasse<br />

6 Tempo 30-Zonen<br />

− Pilotversuch --- A <strong>Stadt</strong><br />

− Definitive Einführung Tempo 30-Zone „Industrie“ 1 B <strong>Stadt</strong><br />

− Definitive Einführung der übrigen Tempo 30-<br />

Zonen<br />

6 A-B <strong>Stadt</strong><br />

7<br />

Parkierung<br />

Bewirtschaftung (Gebühren, Parkdauer) überprüfen --- A <strong>Stadt</strong><br />

8 Parkierungsreglement überarbeiten --- A <strong>Stadt</strong><br />

9 Park & Ride, Bahnhof<br />

Öffentlicher Verkehr<br />

1 B Kt., <strong>Stadt</strong>, SBB<br />

10 Verbesserung der Umsteigebedingungen mit dem<br />

--- B <strong>Stadt</strong>, Kt., SBB,<br />

Projekt „Bahnhof 2000“<br />

FW, PTT, EMD<br />

11 <strong>Frauenfeld</strong> setzt sich für eine Verbesserung des<br />

Regionalverkehrs ein<br />

--- A <strong>Stadt</strong><br />

12 Erschliessung weiterer <strong>Stadt</strong>gebiete --- B <strong>Stadt</strong><br />

13 Verdichtung des Fahrplans --- B <strong>Stadt</strong><br />

14 Einführung AST<br />

Radwegnetz<br />

--- B-C <strong>Stadt</strong> (Region)<br />

15 Sofortmassnahmen zum Schutz der Radfahrer auf<br />

Zürcher-, Rheinstrasse, Rathausplatz und Promenade<br />

--- A <strong>Stadt</strong> / Kanton<br />

16 Einbahnstrassen für Radfahrer öffnen<br />

--- A <strong>Stadt</strong><br />

− Kurzenerchingerstrasse<br />

− Graben- / Oberstadtstrasse<br />

17 Radstreifen markieren<br />

--- A <strong>Stadt</strong> / Kanton<br />

− Häberlinstrasse<br />

− Marktstrasse<br />

− Neuhauserstrasse<br />

− Thundorferstrasse<br />

− Hertenstrasse<br />

18 Geschwindigkeitsdämpfende Massnahmen<br />

Zielackerstrasse<br />

--- A <strong>Stadt</strong><br />

19 Verbindung Häberlin- - Wannenfeldstrasse --- A <strong>Stadt</strong><br />

20 Radwege im Bereich Reutenen-Schulhaus --- A <strong>Stadt</strong><br />

21 Radfahrerschutz im Bereich Schaffhauserplatz<br />

(Schaffhauser- und Rheinstrasse)<br />

A Kanton / <strong>Stadt</strong>


18<br />

Nr. Massnahme Abhängigkeit<br />

(Massnahmen Nr.)<br />

Realisiert<br />

A = sofort<br />

B = bis 2000<br />

C = nach 2000<br />

Zuständig<br />

22 Punktuelle Massnahmen<br />

− Schaffhauser- / Häberlinstrasse --- A Kanton / <strong>Stadt</strong><br />

− Thur- / Breitenstrasse 3 B Kanton / <strong>Stadt</strong><br />

− nördliche Rheinstrasse 1 B Kanton / <strong>Stadt</strong><br />

− Talbachplatz B Kanton / <strong>Stadt</strong><br />

− Bahnhofstrasse 1, 2 B, C Kanton / <strong>Stadt</strong><br />

− Rathausplatz, Promenade 15, 2 A, C Kanton / <strong>Stadt</strong><br />

− Unterführung Marktstrasse 20 B Kanton / <strong>Stadt</strong><br />

23 Radwegverbindung Breiten- / Langfeldstrasse 3 B <strong>Stadt</strong><br />

24 Radweg zwischen Kurzenerchingerstrasse und<br />

--- B <strong>Stadt</strong> / Kanton<br />

Kreuzplatz<br />

25 Radfahreranlagen im Bahnhofbereich<br />

− Radfahrerschutz auf best. Bahnhofstrasse<br />

− Radfahrerunterführung Schlossberg<br />

− Radweg Bahnhof – Gaswerkstr.<br />

− Radfahrerschutz auf Schweizerhofkreuzung<br />

− Radstreifen südliche Eisenwerkstrasse<br />

− Veloabstellplätze im Bahnhofbereich<br />

26 Radfahrerverbindung über die Murg im Bereich<br />

Bleiche zur St. Gallerstrasse<br />

27 Radfahrerschutz an der Bahnhofstrasse östlich<br />

Schweizerhofkreuzung und westlich Altweg<br />

1 B <strong>Stadt</strong> / Kanton<br />

2 (A)<br />

B-C<br />

<strong>Stadt</strong> / Kanton<br />

2 C <strong>Stadt</strong><br />

28<br />

Fusswegnetz<br />

Fussweg „Algisser“ --- A <strong>Stadt</strong><br />

29 Fussweg entlang <strong>Stadt</strong>bach im Pfaffenholz --- B <strong>Stadt</strong><br />

30 Fussweg Hasenbühl --- B <strong>Stadt</strong><br />

31 Fussweg Zielweg – östlich Moosweg --- B <strong>Stadt</strong><br />

32 Fussweg Flieder- - Walzmühlestrasse --- B <strong>Stadt</strong><br />

33 Fussweg „Brotegg“ --- B <strong>Stadt</strong><br />

34 Fussgängerverbindung über Marktplatz --- B <strong>Stadt</strong><br />

35 Fussgängerverbindung Graben- - Zürcherstrasse,<br />

westlich Kath. Kirche<br />

--- B <strong>Stadt</strong><br />

36 Fussgängerverbindung Kasernenplatz – Zürcher- - Neubau Ver- B <strong>Stadt</strong> / Kanton<br />

Staubeggstrasse<br />

waltungsgeb.<br />

37 Neue Fusswege im Bereich Bahnhof (Verbindung ins<br />

Kurzdorf, Verbindung zur Altstadt)<br />

1 B <strong>Stadt</strong><br />

38 Fusswege entlang Murgufer und Fussgängerbrücke COOP, SBV A-B <strong>Stadt</strong><br />

Bleiche – Schlossmühlestrasse<br />

39 Erweiterung Fussgängerzone Innenstadt --- B-C <strong>Stadt</strong><br />

40 Wanderweg entlang <strong>Stadt</strong>bach --- B <strong>Stadt</strong><br />

41 Wanderwege vom / zum Bahnhof verlegen 1, 2 B-C <strong>Stadt</strong><br />

42 <strong>Stadt</strong>umgang provisorisch über bestehende Wege<br />

--- A <strong>Stadt</strong><br />

signalisieren<br />

43 Schliessen der Lücken des <strong>Stadt</strong>umganges:<br />

− Verlängerung Landhausweg – Zielweg<br />

− Ergänzung östlich der Zelglistrasse<br />

− Bahnüberführung Oberwiesen- / Wannenfeldstr.<br />

46 Sofortmassnahmen zur Verbesserung der Sicherheit<br />

bei Strassenüberquerungen, insbesondere im Bereich<br />

von Schulhäusern<br />

--- B <strong>Stadt</strong><br />

--- A <strong>Stadt</strong>


19<br />

Nr. Massnahme Abhängigkeit<br />

47 Aspekte der Sicherheit des Komforts bei sämtlichen<br />

Sanierungen und Neubauten von Verkehrsanlagen<br />

berücksichtigen<br />

48 Berücksichtigung der Fussgängerbelange in der<br />

Planung (Quartier-, Sondernutzungspläne usw.)<br />

(Massnahmen Nr.)<br />

Realisiert<br />

A = sofort<br />

B = bis 2000<br />

C = nach 2000<br />

Zuständig<br />

--- laufend <strong>Stadt</strong> / Kanton<br />

--- laufend <strong>Stadt</strong>

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