Verkehrsrichtplan 1991 Richtplantext März 1993 - Stadt Frauenfeld
Verkehrsrichtplan 1991 Richtplantext März 1993 - Stadt Frauenfeld
Verkehrsrichtplan 1991 Richtplantext März 1993 - Stadt Frauenfeld
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<strong>Verkehrsrichtplan</strong> <strong>1991</strong><br />
<strong>Richtplantext</strong><br />
<strong>März</strong> <strong>1993</strong><br />
(RRB Nr. 1172 / 4. Oktober <strong>1993</strong>)
Inhaltsverzeichnis<br />
I<br />
1. Bedeutung............................................................................................................................ 1<br />
2. Zielsetzungen....................................................................................................................... 1<br />
3. Massnahmen ........................................................................................................................ 2<br />
3.1 Privater Motorfahrzeugverkehr .................................................................................. 2<br />
3.1.1 Grundsätze.................................................................................................................... 2<br />
3.1.2 Strassentypen ................................................................................................................ 3<br />
3.1.3 Hierarchischer Aufbau.................................................................................................... 3<br />
3.1.4 Neue Strassen................................................................................................................ 5<br />
3.1.5 Flankierende Massnahmen an Sammelstrassen............................................................... 5<br />
3.1.6 Tempo 30-Zonen ........................................................................................................... 6<br />
3.1.7 Parkierung .....................................................................................................................7<br />
3.2 Öffentlicher Verkehr..................................................................................................... 8<br />
3.2.1 Grundsätze.................................................................................................................... 8<br />
3.2.2 Massnahmen ................................................................................................................. 8<br />
3.3 Radwegnetz .................................................................................................................. 9<br />
3.3.1 Grundsätze.................................................................................................................... 9<br />
3.3.2 Massnahmen ............................................................................................................... 10<br />
3.4 Fusswegnetz ............................................................................................................... 13<br />
3.4.1 Grundsätze.................................................................................................................. 13<br />
3.4.2 Massnahmen ............................................................................................................... 14<br />
Massnahmenliste ...................................................................................................................... 17<br />
Pläne<br />
− Strassennetz<br />
− Radwegnetz 1:25'000<br />
− Radwegnetz 1:10'000<br />
− Fusswegnetz 1:25'000<br />
− Fusswegnetz 1:10'000
1. Bedeutung<br />
1<br />
Der <strong>Richtplantext</strong> bildet zusammen mit der Richtplankarte den <strong>Verkehrsrichtplan</strong> für die Gemeinde<br />
<strong>Frauenfeld</strong>.<br />
Der <strong>Verkehrsrichtplan</strong> übernimmt primär die Aufgabe eines Führungs- und Koordinationsinstruments<br />
und legt für den Fachbereich Verkehr das Planungsziel fest. Er ist für die Behörden verbindlich,<br />
hat jedoch keine eigentumsbeschränkende Wirkung.<br />
2. Zielsetzungen<br />
Grundsatz<br />
Das Verkehrssystem soll auf wirtschaftliche Weise und unter grösstmöglicher Vermeidung von ne-<br />
gativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt die Mobilitätsbedürfnisse befriedigen und die Be-<br />
deutung <strong>Frauenfeld</strong>s als Mittelzentrum und als Kantonshauptort fördern.<br />
Die nachfolgend aufgeführten Zielsetzungen sind als Stossrichtungen zu verstehen. Infolge ihrer<br />
teilweisen Widersprüchlichkeiten können sie im einzelnen nicht vollständig erfüllt werden.<br />
− Bereich Verkehrsbedürfnisse<br />
Die Erreichbarkeit von Boden und Anlagen ist auf wirtschaftliche Weise sicherzustellen. Die<br />
Mobilität der Nichtmotorisierten soll gesteigert werden. Die weitere Zunahme des motorisierten<br />
Privatverkehrs ist zu bremsen und wenn möglich auf dem heutigen Niveau einzufrieren.<br />
Der ortsinterne Verkehr soll plafoniert und wenn möglich sogar reduziert werden. Das Verkehrssystem<br />
ist nicht auf den Spitzenbedarf auszurichten; im Fall von Störungen sollen aber<br />
Ausweichmöglichkeiten bestehen. Das Parkplatzangebot soll für kommunale wie regionale Bedürfnisse<br />
wirtschaftlich sinnvoll sowie bezüglich Umwelt vertretbar festgelegt werden.<br />
− Bereich Mitteleinsatz<br />
Die Kosten des Verkehrssystems (Erstellung, Unterhalt und Betrieb) haben sich nach den finanzpolitischen<br />
Zielsetzungen und Möglichkeiten der <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> zu richten. Dabei ist ein<br />
optimales Kosten / Nutzen-Verhältnis und eine hohe Effizienz des Verkehrssystems (d. h. gute<br />
Auslastung der Verkehrsträger) anzustreben.
− Bereich Realisierung<br />
2<br />
Der Beginn der Wirksamkeit der Massnahmen hat möglichst bald einen positiven Nutzenanfall<br />
zu liefern. Dementsprechend sollen grössere Vorhaben etappierbar sein. Während der Bauzeit<br />
sind die negativen Auswirkungen möglichst gering zu halten.<br />
− Bereich Mensch und Umwelt<br />
Die negativen Auswirkungen des Verkehrs auf Mensch und Umwelt (Luft, Lärm, Wasser, Boden,<br />
Flora / Fauna, Landschaft, <strong>Stadt</strong>bild und Nutzungen) sind zu minimieren; mindestens nach<br />
den Vorgaben der eidgenössischen und kantonalen Umweltschutzgesetzgebung. Die Sicherheit<br />
aller Verkehrsteilnehmer (insbesondere diejenige der Fussgänger und Radfahrer) ist zu erhöhen.<br />
− Bereich <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
Die Attraktivität von <strong>Frauenfeld</strong> als Wohnort und als Standort für Dienstleistungsbetriebe, Verkaufsgeschäfte,<br />
Industrie und Gewerbe ist zu steigern.<br />
3. Massnahmen<br />
3.1 Privater Motorfahrzeugverkehr<br />
3.1.1 Grundsätze<br />
Der motorisierte Privatverkehr soll möglichst rasch aus den Quartieren auf die Hauptverkehrsstrassen<br />
gelenkt werden. Das Geschwindigkeitsniveau auf den einzelnen Strassen ist mit verkehrslenkenden<br />
Massnahmen (z. B. Strassenraumgestaltung) den Erfordernissen der Verkehrssicherheit aller<br />
Verkehrsteilnehmer und des Umweltschutzes (Luft und Lärm) anzupassen. Dabei ist ein möglichst<br />
gleichmässiger Verkehrsfluss anzustreben.
3.1.2 Strassentypen<br />
3<br />
Es wird zwischen verkehrs- und nutzungsorientierten Strassen sowie Mischformen unterschieden.<br />
Die rein verkehrsorientierten Strassen dienen primär der Durchleitung des Verkehrs, während bei<br />
nutzungsorientierten Strassen die Funktion als Aufenthaltsraum im Vordergrund steht. Die folgende<br />
Darstellung illustriert die Bedeutung der beiden Funktionen für die im <strong>Verkehrsrichtplan</strong> enthaltenen<br />
Strassentypen: Bei der N7 handelt es sich um eine rein verkehrsorientierte Strasse, während die<br />
Erschliessungsstrassen nutzungsorientiert sind.<br />
Verkehrsorientiert<br />
3.1.3 Hierarchischer Aufbau<br />
Das Strassennetz von <strong>Frauenfeld</strong> wird hierarchisch wie folgt aufgebaut (die Zuordnung erfolgt nach<br />
der zukünftigen Funktion der Strassen, nicht nach deren heutigem Ausbaustandard):<br />
− Hochleistungsstrasse ist die N7<br />
− Hauptverkehrsstrassen sind:<br />
• Zürcherstrasse östlich der Bahnhofstrasse<br />
• Bahnhofstrasse<br />
• Zürcherstrasse westlich Talbach<br />
• St. Gallerstrasse südlich Marktstrasse<br />
• Rheinstrasse nördlich Bahnhofstrasse<br />
• Schaffhauserstrasse<br />
• Oststrasse<br />
• Weststrasse<br />
• neue westliche Kernumfahrung<br />
Nutzungsorientiert<br />
− Hochleistungsstrassen<br />
− Hauptverkehrsstrassen<br />
− Sammelstrassen<br />
− Erschliessungsstrassen
− Sammelstrassen sind:<br />
• Langfeldstrasse<br />
• Breitenstrasse, inklusive neue Verbindung zur Thurstrasse<br />
• Langdorfstrasse<br />
• Militärstrasse<br />
• Thurstrasse<br />
• Eisenwerkstrasse<br />
• Zeughausstrasse<br />
• Oberkirch- / Hertenstrasse<br />
• St. Gallerstrasse – Promenade – Zürcherstrasse<br />
• Marktstrasse<br />
• Neuhauserstrasse<br />
• Thundorferstrasse<br />
• Reutenenstrasse<br />
• Zürcherstrasse zwischen Talbach und Postplatz<br />
• Laubgasse zwischen Bahnhof- und Oberwiesenstrasse<br />
• Häberlinstrasse zwischen Talbach und Oberwiesenstrasse<br />
• Oberwiesenstrasse<br />
• Talackerstrasse westlich Gerlikonerstrasse<br />
• Gerlikonerstrasse<br />
− Erschliessungsstrassen sind:<br />
• alle übrigen Strassen<br />
4
3.1.4 Neue Strassen<br />
Nr. 1<br />
5<br />
1 Zur Sanierung der Verkehrsverhältnisse im Bahnhofbereich (inklusive Bahnübergang Schlossberg)<br />
und zur Schaffung eines funktional zusammenhängenden Bereichs Altstadt – Bahnhof ist<br />
die Unterfahrung Bahnhofstrasse mit unterirdischem Anschluss der Rheinstrasse gemäss Projekt<br />
„Bahnhof 2000“ zu erstellen.<br />
2 Längerfristig ist zur wirksamen Entlastung des Rathausplatzes – welche im kantonalen Richtplan<br />
als Zwischenergebnis enthalten ist – die westliche Kernumfahrung zu realisieren. Die Planung<br />
für diese neue Strasse ist gemeinsam von Kanton und <strong>Stadt</strong> kurzfristig an die Hand zu<br />
nehmen.<br />
3 Die Bedürfnisse des Militärs erfordern mittelfristig den Bau einer neuen Verbindung von der<br />
Breitenstrasse über die Murg zur Thurstrasse. Die Beeinträchtigung der Natur und Landschaft<br />
ist mit ökologischen Ersatzmassnahmen im betroffenen Raum zu kompensieren. Diese neue<br />
Verbindung dient auch der Entlastung der Eisenwerkstrasse. Zuständig für den Bau der neuen<br />
Verbindung ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> in Zusammenarbeit mit dem EMD:<br />
3.1.5 Flankierende Massnahmen an Sammelstrassen<br />
Nr.<br />
5 Damit der Nutzen der westlichen Kernumfahrung bezüglich Entlastungswirkung optimal zum<br />
Tragen kommt, sind mit ihr zusammen die folgenden flankierenden Massnahmen zu realisieren:<br />
1<br />
− Sperrung des Rathausplatzes für den motorisierten Individualverkehr, eventuell Offenhaltung<br />
der Zufahrt in die Freie-Strasse;<br />
− wirksame Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf der Ringstrasse mit dem Ziel, die durchfahrende<br />
Verkehrsmenge zu reduzieren;<br />
Die Massnahmen-Nummern stimmen mit den Nummern in der Richtplankarte überein.
6<br />
− Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf der Promenade und der Zürcherstrasse in der Vorstadt<br />
mit dem Ziel, das Geschwindigkeitsniveau auf ein für die angrenzenden Nutzungen<br />
und den Fussgänger- und Radfahrerverkehr verträgliches Mass zu senden;<br />
− Geschwindigkeitsdämpfende Massnahmen auf der Zürcherstrasse zwischen dem Talbachplatz<br />
und dem Postplatz zum Schutz der Radfahrer.<br />
Die flankierenden Massnahmen sind Bestandteile des Projektes „westliche Kernumfahrung“<br />
und gemeinsam mit diesem durch Kanton und <strong>Stadt</strong> zu planen und zu realisieren.<br />
3.1.6 Tempo 30-Zonen<br />
Nr.<br />
6 Kurz- bis mittelfristig ist die Einführung von Tempo 30-Zonen in den folgenden Gebieten zu<br />
prüfen:<br />
− Zone Kurzdorf<br />
− Zone Wannenfeld<br />
− Zone Schollenholz<br />
− Zone Ergaten<br />
− Zone Junkholz<br />
− Zone Obstgarten<br />
− Zone Pfaffenholz<br />
− Zone Spitzrüti<br />
− Zone Mühletobel<br />
− Zone Plättli<br />
− Zone Zeughaus<br />
− Zone Industrie<br />
− Zone Langdorf<br />
Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>. Bei der Projektierung und Einführung der Massnahmen ist<br />
die betroffene Bevölkerung einzubeziehen.
3.1.7 Parkierung<br />
7<br />
Im Zentrum von <strong>Frauenfeld</strong> existieren heute genügend Parkplätze. Deren Bewirtschaftungsart und<br />
Lage sind noch effizienter zu gestalten.<br />
Nr.<br />
7 Kurzfristig sind folgende Massnahmen zu ergreifen:<br />
− Mit einer entsprechenden Tarifgestaltung der gebührenpflichtigen Parkplätze in der Altstadt<br />
soll erreicht werden, dass die Attraktivität der Parkplätze am Rande des <strong>Stadt</strong>kerns<br />
(z. B. Marktplatz) erhöht wird. Damit kann eine ausgeglichenere Belegung der vorhandenen<br />
Parkierflächen erzielt werden.<br />
− Die Parkplätze für Arbeitspendler sind zu reduzieren. Dies wird am effizientesten mittels<br />
Gebührenpflicht erreicht.<br />
− Wo das Parkplatzangebot für Anwohner und gleichermassen Betroffene (z. B. Gewerbetreibende)<br />
knapp ist. soll für diese Personengruppen das unbeschränkte Parkieren gestattet<br />
sein.<br />
− Neue Parkplätze sollen nur im Zusammenhang mit neuen Nutzungen geschaffen werden.<br />
8 Kurzfristig ist ein Abstellplatzreglement zu schaffen, in welchem neben der minimal erforderlichen<br />
auch die maximal zulässige Anzahl Parkplätze für die verschiedenen Nutzungen und Benützerkategorien<br />
festgelegt wird. Das Abstellplatzreglement soll sich auf die entsprechenden<br />
SNV-Normen abstützen und die Erschliessungsgüte mit öffentlichem Verkehr berücksichtigen.<br />
Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />
9 Mit Park and ride kann das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr gefördert werden. Mit<br />
einem entsprechenden Parkplatzangebot und einer attraktiven Tariflenkung soll diese Zielsetzung<br />
erreicht werden. Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> in Zusammenarbeit mit Kanton, SBB<br />
und FW.
3.2 Öffentlicher Verkehr<br />
3.2.1 Grundsätze<br />
8<br />
<strong>Frauenfeld</strong> als regionales Mittelzentrum muss aus der Region bequem mit dem öffentlichen Verkehr<br />
erreichbar sein. Die Attraktivität des regionalen öffentlichen Verkehrs (Bahn und Bus) ist bezüglich<br />
Fahrplanangebot, Erschliessungsqualität und kurzen Reisezeiten weiter zu verbessern.<br />
Der hohe Standard der OeV-Erschliessung innerhalb von <strong>Frauenfeld</strong> ist zu erhalten und mittel- bis<br />
langfristig weiter auszubauen. Das Angebot der regionalen Buslinien und der <strong>Frauenfeld</strong>-Wil-Bahn<br />
ist optimal für die ortsinterne Erschliessung von <strong>Frauenfeld</strong> zu nutzen.<br />
Das vorhandene gute und in Zukunft noch verbesserte Angebot des öffentlichen Verkehrs in <strong>Frauenfeld</strong><br />
soll vermehrt auch zu einer Substitution von motorisiertem Individualverkehr (Umsteigen auf<br />
den öffentlichen Verkehr) führen. Dazu ist auch die konsequente Durchsetzung des Parkierungskonzepts<br />
gemäss Kapitel 3.1.7 erforderlich.<br />
3.2.2 Massnahmen<br />
Nr.<br />
10 Mit dem Projekt „Bahnhof 2000“ sollen mittelfristig die Bedingungen für das Umsteigen zwischen<br />
den verschiedenen Verkehrsträgern verbessert werden.<br />
11 <strong>Frauenfeld</strong> setzt sich für eine weitere Verbesserung des regionalen öffentlichen Verkehrs ein:<br />
− Das Konzept „Bahn 2000“ mit einem Halbstundentakt der Schnellzüge in beiden Richtungen<br />
auf der SBB-Linie Winterthur – Weinfelden ist zügig zu realisieren.<br />
− Auf der <strong>Frauenfeld</strong>-Wil-Bahn ist eine Verdichtung des Fahrplans in den Spitzenzeiten zum<br />
Viertelstundentakt anzustreben.<br />
− Die regionalen Postautolinien und der Autobusbetrieb Gachnang – <strong>Frauenfeld</strong> sollen noch<br />
häufiger (mindestens durchgehender Stundentakt) und schneller (direktere Verbindungen)<br />
verkehren. Das Bedarfs-Angebot von Spätverbindungen ist auszudehnen.<br />
Kurzfristig ist das heutige Angebot des <strong>Stadt</strong>busbetriebs beizubehalten.
9<br />
12 Mittelfristig sind weitere Gebiete ebenfalls zu erschliessen. Es ist zu prüfen, ob dazu eine weitere<br />
<strong>Stadt</strong>buslinie (Linie 8) oder ein Bedarfs-System (z. B. Anruf-Sammeltaxi) eingeführt werden<br />
soll.<br />
13 Ebenfalls mittelfristig ist eine Verdichtung des Fahrplanangebots auf den <strong>Stadt</strong>buslinien während<br />
den Spitzenzeiten ins Auge zu fassen.<br />
14 Für die Abdeckung besonderer Verkehrsbedürfnisse (z. B. Erschliessung des Altersheims), die<br />
Bedienung von Gebieten, welche vom <strong>Stadt</strong>bus nicht erschlossen sind und die Ausdehnung<br />
des Fahrplanangebots (Spätkurse, erweitertes Angebot an Sonntagen) ist mittel- bis längerfristig<br />
ein bedarfsgesteuertes System (z. B. Anruf-Sammeltaxi), eventuell in Zusammenarbeit mit<br />
der Region, einzuführen beziehungsweise weiter auszubauen.<br />
Zuständig für die Massnahmen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />
3.3 Radwegnetz<br />
3.3.1 Grundsätze<br />
Das Radfahren als umweltschonende Verkehrsart ist in <strong>Frauenfeld</strong> mit einem Angebot an sicheren<br />
und attraktiven Radwegverbindungen zu fördern. Im Weiteren sind am richtigen Ort genügend<br />
Veloabstellplätze zu erstellen.<br />
Es ist anzustreben, den Radfahrern von stark befahrenen Strassen und stark frequentierten Fussgängerachsen<br />
getrennte Verbindungen anzubieten. Dort, wo dies nicht möglich ist, muss die Geschwindigkeit<br />
des motorisierten Verkehrs mit geeigneten Massnahmen (z. B. Strassenraumgestaltung)<br />
auf ein mit dem Radfahrerverkehr verträgliches Niveau reduziert werden.<br />
Der Sicherheit und der attraktiven Verkehrsführung für die Radfahrer ist insbesondere auch an<br />
Kreuzungen Beachtung zu schenken.
Vor Allem die folgenden Zielorte müssen mit dem Fahrrad gut und sicher erreichbar sein:<br />
− Wohnquartiere<br />
− Altstadt / Zentrum<br />
− Schulhäuser<br />
− Bahnhöfe SBB und FW<br />
10<br />
− Freizeitanlagen (Sportplatz, Kunsteisbahn usw.)<br />
− Arbeitsplatzgebiete<br />
Daneben sind für die Radwanderer attraktive Routen durch die <strong>Stadt</strong> vorzusehen und zu signalisieren.<br />
3.3.2 Massnahmen<br />
Nr.<br />
15 Es sind Möglichkeiten zu prüfen, auf der Zürcherstrasse, Rheinstrasse, Promenade und auf dem<br />
Rathausplatz die Attraktivität und die Sicherheit für die Radfahrer mit Sofortmassnahmen zu<br />
erhöhen. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> trifft in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden die notwendigen<br />
Abklärungen.<br />
16 Auf der Kurzenerchinger-, Grabe- und Oberstadtstrasse ist die Einbahnregelung für Radfahrer<br />
kurzfristig aufzuheben. Der <strong>Stadt</strong>rat stellt der kantonalen Verkehrskommission die entsprechenden<br />
Anträge.<br />
17 Kurzfristig sind auf den folgenden Strassen einseitige (nur auf der Bergspur) oder beidseitige<br />
Radstreifen zu markieren. Dazu müssen die Strassenrandparkierungen teilweise neu organisiert<br />
oder aufgehoben werden.<br />
− Südliche Häberlinstrasse, beidseitig<br />
− Thundorferstrasse, einseitig<br />
− Neuhauserstrasse, zwischen Thundorfer- und General-Weber-Strasse beidseitig, zwischen<br />
General-Weber- und Spitzrütistrasse einseitig<br />
− Hertenstrasse, zwischen Bannhaldenstrasse und Ergaten soweit möglich beidseitig<br />
− Marktstrasse
11<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat stellt der kantonalen Verkehrskommission beziehungsweise dem kantonalen Tiefbauamt<br />
die entsprechenden Anträge.<br />
18 Kurzfristig ist auf der Zielackerstrasse zum Schutz der Radfahrer die Geschwindigkeit des motorisierten<br />
Verkehrs zu reduzieren. Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />
19 Bei der Überführung der Häberlin- über die Wannenfeldstrasse ist kurzfristig eine Radfahrer-<br />
Verbindung zwischen der Häberlin- und der östlichen Wannenfeldstrasse zu erstellen. Zuständig<br />
ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />
20 Im Schulareal Reutenen sind die Radwege kurzfristig durchgehend zu erstellen. Zuständig ist<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>. Die im Richtplan „Marktplatz“ vorgesehene Unterführung unter der<br />
Marktstrasse hindurch ist im Zusammenhang mit der Überbauung „Wilerbahnhof“ und der<br />
Umgestaltung des Marktplatzes zu realisieren. Zuständig für die Unterführung ist der Kanton.<br />
Die Planungen der Radwege im Schulareal und der Unterführung sind zu koordinieren.<br />
21 Auf der Schaffhauserstrasse und der Rheinstrasse sind im Bereich des Schaffhauserplatzes kurzfristig<br />
Radstreifen zu markieren. Zuständig ist der Kanton.<br />
22 An den folgenden Überquerungen von Hauptverkehrs- und Sammelstrassen ist die Sicherheit<br />
der Radfahrer mit punktuellen Massnahmen, z. B. Mittelinseln, geschützten Abbiegespuren für<br />
Radfahrer, speziellen Phasen bei Lichtsignalanlagen, zu verbessern:<br />
− Kurzfristig: Schaffhauser- / Häberlinstrasse. Zuständig ist der Kanton in Zusammenarbeit<br />
mit der <strong>Stadt</strong>.<br />
− Beim Bau der neuen Breitenstrasse: Einmündung in die Thurstrasse.<br />
− Im Hinblick auf die Fertigstellung des Projekts „Bahnhof 2000“.<br />
• Rhein- / Gaswerkstrasse<br />
• Rhein- / Dorfstrasse<br />
• Bahnhofstrasse / Altweg<br />
• Bahnhofstrasse / Laubgasse<br />
− Mittel- bis längerfristig: Talbachplatz, im Rahmen des Umbaus dieses Knotens.<br />
Zuständig ist der Kanton in Zusammenarbeit mit der <strong>Stadt</strong>.
12<br />
23 Zusammen mit der Verlängerung der Breitenstrasse sind entlang der neuen und bestehenden<br />
Breitenstrasse und entlang der Langfeldstrasse westlich der Oststrasse Radstreifen vorzusehen.<br />
Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />
24 Mittelfristig ist eine neue Radwegverbindung zwischen der Kurzenerchingerstrasse und dem<br />
Kreuzplatz zu erstellen. Die Unterquerung der Bahnhofstrasse muss auf einen allfälligen Neuoder<br />
Ausbau der Murgbrücke abgestimmt sein. Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> in Zusammenarbeit mit<br />
den kantonalen Behörden.<br />
25 Zusammen mit dem Projekt „Bahnhof 2000“ werden im Bahnhofbereich die folgenden Radfahreranlagen<br />
realisiert:<br />
− Radfahrerschutz auf der Bahnhofstrasse (oberirdisch) zwischen der Schweizerhofkreuzung<br />
und der Murgbrücke und auf der nördlichen Rheinstrasse;<br />
− Radfahrerunterführung Bahnübergang Schlossberg;<br />
− Neuer Radweg zwischen Bahnhof und Gaswerkstrasse;<br />
− Radfahrerschutz auf der Schweizerhofkreuzung (Radstreifen, eventuell separate Lichtsignalphasen);<br />
− Radstreifen an der Eisenwerkstrasse zwischen Murgbrücke und Schweizerhofkreuzung;<br />
− Veloabstellplätze im Bahnhofgebiet gemäss Projekt „Bahnhof 2000“.<br />
Planung, Projektierung und Realisierung dieser Anlagen erfolgen im Rahmen des Gesamtprojekts<br />
„Bahnhof 2000“.<br />
26 Spätestens mit der westlichen Kernumfahrung ist eine sichere und attraktive Verbindung für<br />
die Radfahrer zwischen der Zürcherstrasse im Gebiet bleiche und der St. Gallerstrasse zu realisieren.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat setzt sich dafür ein, dass eine solche Verbindung bereits früher, eventuell provisorisch,<br />
z. B. im Zusammenhang mit der geplanten privaten neuen Murgbrücke im Gebiet Bleiche,<br />
realisiert werden kann.<br />
27 Längerfristig, spätestens aber im Hinblick auf die Eröffnung der westlichen Kernumfahrung, ist<br />
an der Bahnhofstrasse östlich der Schweizerhofkreuzung sowie zwischen der Murgbrücke und<br />
der Laubgasse ein Radfahrerschutz (z. B. Radstreifen) zu erstellen. Zuständig ist der Kanton in<br />
Zusammenarbeit mit der <strong>Stadt</strong>.
3.4 Fusswegnetz<br />
3.4.1 Grundsätze<br />
3.4.1.1 Allgemeines<br />
13<br />
Mit einem Angebot an verkehrssicheren, direkten und attraktiven Fusswegverbindungen soll das<br />
Gehen als umweltverträglichste Verkehrsart gefördert werden.<br />
Entsprechend dem Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege wird zwischen Fusswegen und<br />
Wanderwegen unterschieden. Fusswege liegen in der Regel im Siedlungsgebiet und umfassen untereinander<br />
zweckmässig verbundene Fusswege, Fussgängerzonen, schwach befahrene beziehungsweise<br />
verkehrsberuhigte Erschliessungsstrassen und ähnliche Anlagen. Dabei können Trottoirs<br />
und Fussgängerstreifen als Verbindungsstücke dienen. Wanderwege dienen vorwiegend der<br />
Erholung und liegen in der Regel ausserhalb des Siedlungsgebiets. Neben Wanderwegen können<br />
Teile von Fusswegnetzen und schwach befahrene Strassen als Verbindungsstücke dienen.<br />
Die folgenden Zielorte müssen zu Fuss gut und sicher erreichbar sein:<br />
− Kindergärten<br />
− Schulen<br />
− Arbeitsplätze<br />
− Altstadt / Zentrum<br />
− übrige Einkaufsorte<br />
− Haltestellen von Bahnen und Bussen<br />
− Freizeitanlagen (Sportplatz, Hallenbad, Kunsteisbahn usw.)<br />
Zum Schutz Der Fussgänger stellen die Tempo 30-Zonen in Wohnquartieren wichtige Massnahmen<br />
dar.<br />
3.4.1.2 Erhaltung der bestehenden Fuss- und Wanderwege<br />
Die im Richtplan eingezeichneten bestehenden Fuss- und Wanderwege sind grundsätzlich in ihrem<br />
Bestand und in ihrer Qualität zu erhalten beziehungsweise zu verbessern. Dabei stehen Massnahmen<br />
zur Erhöhung der Sicherheit, insbesondere im Bereich von Kindergärten und Schulhäusern<br />
sowie generell bei Überquerungen stark belasteter Strassen, im Vordergrund.
14<br />
Müssen Teile der im Richtplan enthaltenen Fuss- und Wanderwege aufgehoben werden (z. B. im<br />
Rahmen von Überbauungen, Strassenneubauten usw.), ist für angemessenen Ersatz durch vorhandene<br />
oder neu zu schaffende Wege zu sorgen (vgl. auch Art. 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über<br />
Fuss- und Wanderwege).<br />
3.4.1.3 Generelle Berücksichtigung der Fusswege in der Planung<br />
Bei jedem Baugesuch, Quartierplan und Sondernutzungsplan sind die Belange der Fussgänger zu<br />
berücksichtigen. Dabei sind bestehende Fusswege zu erhalten beziehungsweise zu ersetzen. Dort,<br />
wo dies möglich ist, sind neue Fusswegverbindungen vorzusehen; dies gilt insbesondere auch dort,<br />
wo Alternativen zur Benützung des Trottoirs an Haupt- und Sammelstrassen geschaffen werden<br />
können.<br />
3.4.1.4 Behindertengerechte Anlagen<br />
Bei der Erstellung von Fussgängeranlagen ist auf die Bedürfnisse der Behinderten besondere Rücksicht<br />
zu nehmen.<br />
3.4.2 Massnahmen<br />
Kurzfristig sind durch die <strong>Stadt</strong> die Folgenden Fusswege zu realisieren:<br />
Nr.<br />
28 Fussweg in Verlängerung der Algisserstrasse durch das Gebiet „Algisser“<br />
29 Fussweg entlang dem <strong>Stadt</strong>bach im Pfaffenholz<br />
Die folgenden Fusswege sind im Rahmen allenfalls noch notwendiger Erschliessungsplanungen<br />
vorzusehen und mittelfristig zu realisieren. Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />
30 Fussweg Hasenbühl<br />
31 Fussweg zwischen Zielweg und östlich Moosweg<br />
32 Fussweg Flieder- - Walzmühlestrasse<br />
33 Fussweg im Gebiet Brotegg
15<br />
34 attraktive Fussgängerverbindungen über den Marktplatz<br />
35 Fussgängerverbindungen Graben- - Zürcherstrasse, westlich der katholischen Kirche<br />
36 Fussgängerverbindung Kasernenplatz – Zürcher- - Staubeggstrasse (Koordination mit Neubau<br />
Verwaltungsgebäude des Kantons)<br />
37 Im Rahmen des Projekts „Bahnhof 2000“ werden die folgenden Massnahmen für die Fussgänger<br />
realisiert:<br />
− Attraktive und sichere Fussgängeranlagen auf der Bahnhofstrasse zwischen Kaserne und<br />
Schlossberg, welche den Fussgängern vor den übrigen Verkehrsteilnehmern Priorität einräumen;<br />
− Attraktive und sichere Fussgängeranlagen auf der Rheinstrasse zwischen Postplatz und<br />
Murgbrücke, inklusive Fussgänger- und behindertenfreundliche Unterführung Schlossberg;<br />
− Fussweg Bahnhof – Kurzdorf;<br />
− Attraktive Fussgängerverbindung Bahnhof – Altstadt.<br />
Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong><br />
38 Mittel- bis längerfristig ist ein Fussweg entlang der Murg zwischen der Bahnhofstrasse und<br />
dem Klösterliweg und eine Fussgängerbrücke über die Murg von der Schlossmühlestrasse in<br />
das Bleicheareal zu erstellen. Im Abschnitt „Bleiche“ ist dieser Fussweg im Arealüberbauungsplan<br />
vorzusehen. Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />
39 Mittelfristig ist die Fussgängerzone in der Altstadt auf die Freie-Strasse auszudehnen. Längerfristig,<br />
nach dem Bau der westlichen Kerntangente, ist die Fussgängerzone auch auf den Rathausplatz<br />
auszudehnen. Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />
40 Mittelfristig wird der heue entlang der Neuhauserstrasse signalisierte Wanderweg an den<br />
<strong>Stadt</strong>bach verlegt. Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> in Zusammenarbeit mit der Wanderwegkommission.
16<br />
41 Mit der Realisierung des Projekts „Bahnhof 2000“ und der westlichen Kerntangente werden<br />
die Wanderwege von / zum Bahnhof neu gemäss der Richtplankarte signalisiert. Zuständig ist<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong> in Zusammenarbeit mit der Wanderwegkommission.<br />
42 Kurzfristig wird der <strong>Stadt</strong>umgang über bestehende geeignete Strassen und Wege signalisiert.<br />
Zuständig ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />
43 Die folgenden Lücken des <strong>Stadt</strong>umgangs sind mittel- bis längerfristig zu schliessen. Zuständig<br />
ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Frauenfeld</strong>.<br />
− Verlängerung Landhausweg bis Zielweg;<br />
− Schollenholz, in Ergänzung östlich der Zelglistrasse;<br />
− Verbindung zwischen der Oberwiesen- und der Wannenfeldstrasse über das SBB-Gleis.<br />
<strong>Frauenfeld</strong>, 5. <strong>März</strong> <strong>1993</strong>
Massnahmenliste<br />
17<br />
Nr. Massnahme Abhängigkeit<br />
Strassennetz<br />
1 Unterfahrung Bahnhofstrasse<br />
Aufhebung Bahnübergang Schlossberg<br />
(Projekt „Bahnhof 2000“)<br />
(Massnahmen Nr.)<br />
Realisiert<br />
A = sofort<br />
B = bis 2000<br />
C = nach 2000<br />
Zuständig<br />
--- B Kt., <strong>Stadt</strong>, PTT,<br />
SBB, FW<br />
2 Westliche Kernumfahrung C Kanton / <strong>Stadt</strong><br />
3 Neuer Murtübergang Breitenstrasse mit Verbindung<br />
zur Thurstrasse<br />
--- B <strong>Stadt</strong>, EMD<br />
5 Flankierende Massnahmen<br />
2 C Kanton / <strong>Stadt</strong><br />
− Rathausplatz<br />
− Ringstrasse<br />
− Promenadenstrasse<br />
− Zürcherstrasse<br />
6 Tempo 30-Zonen<br />
− Pilotversuch --- A <strong>Stadt</strong><br />
− Definitive Einführung Tempo 30-Zone „Industrie“ 1 B <strong>Stadt</strong><br />
− Definitive Einführung der übrigen Tempo 30-<br />
Zonen<br />
6 A-B <strong>Stadt</strong><br />
7<br />
Parkierung<br />
Bewirtschaftung (Gebühren, Parkdauer) überprüfen --- A <strong>Stadt</strong><br />
8 Parkierungsreglement überarbeiten --- A <strong>Stadt</strong><br />
9 Park & Ride, Bahnhof<br />
Öffentlicher Verkehr<br />
1 B Kt., <strong>Stadt</strong>, SBB<br />
10 Verbesserung der Umsteigebedingungen mit dem<br />
--- B <strong>Stadt</strong>, Kt., SBB,<br />
Projekt „Bahnhof 2000“<br />
FW, PTT, EMD<br />
11 <strong>Frauenfeld</strong> setzt sich für eine Verbesserung des<br />
Regionalverkehrs ein<br />
--- A <strong>Stadt</strong><br />
12 Erschliessung weiterer <strong>Stadt</strong>gebiete --- B <strong>Stadt</strong><br />
13 Verdichtung des Fahrplans --- B <strong>Stadt</strong><br />
14 Einführung AST<br />
Radwegnetz<br />
--- B-C <strong>Stadt</strong> (Region)<br />
15 Sofortmassnahmen zum Schutz der Radfahrer auf<br />
Zürcher-, Rheinstrasse, Rathausplatz und Promenade<br />
--- A <strong>Stadt</strong> / Kanton<br />
16 Einbahnstrassen für Radfahrer öffnen<br />
--- A <strong>Stadt</strong><br />
− Kurzenerchingerstrasse<br />
− Graben- / Oberstadtstrasse<br />
17 Radstreifen markieren<br />
--- A <strong>Stadt</strong> / Kanton<br />
− Häberlinstrasse<br />
− Marktstrasse<br />
− Neuhauserstrasse<br />
− Thundorferstrasse<br />
− Hertenstrasse<br />
18 Geschwindigkeitsdämpfende Massnahmen<br />
Zielackerstrasse<br />
--- A <strong>Stadt</strong><br />
19 Verbindung Häberlin- - Wannenfeldstrasse --- A <strong>Stadt</strong><br />
20 Radwege im Bereich Reutenen-Schulhaus --- A <strong>Stadt</strong><br />
21 Radfahrerschutz im Bereich Schaffhauserplatz<br />
(Schaffhauser- und Rheinstrasse)<br />
A Kanton / <strong>Stadt</strong>
18<br />
Nr. Massnahme Abhängigkeit<br />
(Massnahmen Nr.)<br />
Realisiert<br />
A = sofort<br />
B = bis 2000<br />
C = nach 2000<br />
Zuständig<br />
22 Punktuelle Massnahmen<br />
− Schaffhauser- / Häberlinstrasse --- A Kanton / <strong>Stadt</strong><br />
− Thur- / Breitenstrasse 3 B Kanton / <strong>Stadt</strong><br />
− nördliche Rheinstrasse 1 B Kanton / <strong>Stadt</strong><br />
− Talbachplatz B Kanton / <strong>Stadt</strong><br />
− Bahnhofstrasse 1, 2 B, C Kanton / <strong>Stadt</strong><br />
− Rathausplatz, Promenade 15, 2 A, C Kanton / <strong>Stadt</strong><br />
− Unterführung Marktstrasse 20 B Kanton / <strong>Stadt</strong><br />
23 Radwegverbindung Breiten- / Langfeldstrasse 3 B <strong>Stadt</strong><br />
24 Radweg zwischen Kurzenerchingerstrasse und<br />
--- B <strong>Stadt</strong> / Kanton<br />
Kreuzplatz<br />
25 Radfahreranlagen im Bahnhofbereich<br />
− Radfahrerschutz auf best. Bahnhofstrasse<br />
− Radfahrerunterführung Schlossberg<br />
− Radweg Bahnhof – Gaswerkstr.<br />
− Radfahrerschutz auf Schweizerhofkreuzung<br />
− Radstreifen südliche Eisenwerkstrasse<br />
− Veloabstellplätze im Bahnhofbereich<br />
26 Radfahrerverbindung über die Murg im Bereich<br />
Bleiche zur St. Gallerstrasse<br />
27 Radfahrerschutz an der Bahnhofstrasse östlich<br />
Schweizerhofkreuzung und westlich Altweg<br />
1 B <strong>Stadt</strong> / Kanton<br />
2 (A)<br />
B-C<br />
<strong>Stadt</strong> / Kanton<br />
2 C <strong>Stadt</strong><br />
28<br />
Fusswegnetz<br />
Fussweg „Algisser“ --- A <strong>Stadt</strong><br />
29 Fussweg entlang <strong>Stadt</strong>bach im Pfaffenholz --- B <strong>Stadt</strong><br />
30 Fussweg Hasenbühl --- B <strong>Stadt</strong><br />
31 Fussweg Zielweg – östlich Moosweg --- B <strong>Stadt</strong><br />
32 Fussweg Flieder- - Walzmühlestrasse --- B <strong>Stadt</strong><br />
33 Fussweg „Brotegg“ --- B <strong>Stadt</strong><br />
34 Fussgängerverbindung über Marktplatz --- B <strong>Stadt</strong><br />
35 Fussgängerverbindung Graben- - Zürcherstrasse,<br />
westlich Kath. Kirche<br />
--- B <strong>Stadt</strong><br />
36 Fussgängerverbindung Kasernenplatz – Zürcher- - Neubau Ver- B <strong>Stadt</strong> / Kanton<br />
Staubeggstrasse<br />
waltungsgeb.<br />
37 Neue Fusswege im Bereich Bahnhof (Verbindung ins<br />
Kurzdorf, Verbindung zur Altstadt)<br />
1 B <strong>Stadt</strong><br />
38 Fusswege entlang Murgufer und Fussgängerbrücke COOP, SBV A-B <strong>Stadt</strong><br />
Bleiche – Schlossmühlestrasse<br />
39 Erweiterung Fussgängerzone Innenstadt --- B-C <strong>Stadt</strong><br />
40 Wanderweg entlang <strong>Stadt</strong>bach --- B <strong>Stadt</strong><br />
41 Wanderwege vom / zum Bahnhof verlegen 1, 2 B-C <strong>Stadt</strong><br />
42 <strong>Stadt</strong>umgang provisorisch über bestehende Wege<br />
--- A <strong>Stadt</strong><br />
signalisieren<br />
43 Schliessen der Lücken des <strong>Stadt</strong>umganges:<br />
− Verlängerung Landhausweg – Zielweg<br />
− Ergänzung östlich der Zelglistrasse<br />
− Bahnüberführung Oberwiesen- / Wannenfeldstr.<br />
46 Sofortmassnahmen zur Verbesserung der Sicherheit<br />
bei Strassenüberquerungen, insbesondere im Bereich<br />
von Schulhäusern<br />
--- B <strong>Stadt</strong><br />
--- A <strong>Stadt</strong>
19<br />
Nr. Massnahme Abhängigkeit<br />
47 Aspekte der Sicherheit des Komforts bei sämtlichen<br />
Sanierungen und Neubauten von Verkehrsanlagen<br />
berücksichtigen<br />
48 Berücksichtigung der Fussgängerbelange in der<br />
Planung (Quartier-, Sondernutzungspläne usw.)<br />
(Massnahmen Nr.)<br />
Realisiert<br />
A = sofort<br />
B = bis 2000<br />
C = nach 2000<br />
Zuständig<br />
--- laufend <strong>Stadt</strong> / Kanton<br />
--- laufend <strong>Stadt</strong>