Bestellung/Vertrag Internetanschluss flashcable - Familienheim ...
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Kommunikationsnetz <strong>Familienheim</strong>-Genossenschaft Zürich<br />
Gemeinnützige<br />
Wohnbaugenossenschaft<br />
Schweighofstrasse 193, 8045 Zürich<br />
E-Mail: info@fgznet.ch<br />
<strong>Bestellung</strong>/<strong>Vertrag</strong> <strong>Internetanschluss</strong> <strong>flashcable</strong><br />
<strong>Bestellung</strong> <strong>flashcable</strong>-Privatabo<br />
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte senden an:<br />
Geschäftsstelle FGZ, Schweighofstrasse 193, 8045 Zürich<br />
Name: Vorname:<br />
Strasse / Nr.: PLZ/Ort:<br />
Tel. Privat: Tel. Geschäft:<br />
Tel. Mobile: E-Mail:<br />
<strong>flashcable</strong> von Gib-Solutions AG, Zürcherstrasse 42, 8142 Uitikon, Tel. 0900 000 201<br />
Tel. 044 456 15 00<br />
Fax 044 456 15 15<br />
Aufschalttermin: Vergessen Sie nicht, auf Seite 4 zu unterschreiben!<br />
Dienstleistung Info Fr. (einmalig) Fr./Monat<br />
� Abo <strong>flashcable</strong> 1000A siehe Seite 2 26.90<br />
� Abo <strong>flashcable</strong> 3600A do. 36.00<br />
� Abo <strong>flashcable</strong> 11000A do. 58.00<br />
� Abo <strong>flashcable</strong> 25000A do. 75.00<br />
� Aufschaltung/Registrierung<br />
Obligatorisch<br />
bei Neuanmeldung 48.40<br />
� zusätzl. Mailadresse(n) Anz: Optional 5.40<br />
� 1 feste IP-Adresse für Private Abos do. 18.00<br />
� Mutation bei Abo-Downgrade Abo-Änderung 37.65<br />
� Mutation bei Abo-Upgrade do. 0.00<br />
� Installation/Konfiguration pro Std. Optional 185.00/h<br />
� Anmeldung flashphone * 12.00**<br />
Preise gültig ab 1.5.2008 (inkl. Mehrwertsteuer) und inkl. Modem (leihweise)<br />
* Für flashphone wird Ihnen von GIB-Solutions AG ein separates Anmeldeformular/<strong>Vertrag</strong> zugeschickt.<br />
** Dieser Preis ist gültig bei einem bestehenden <strong>Vertrag</strong> oder gleichzeitiger Anmeldung für <strong>flashcable</strong>.<br />
Ohne Internetvertrag beträgt die monatliche Grundgebühr Fr. 18.00.<br />
Technische Voraussetzungen<br />
• Kabelnetz-Anschluss FGZnet<br />
• PC ab Windows 2000 oder MacOS (ab System 7.6)<br />
• CPU-Taktrate von mindestens 1000 MHz<br />
• 512 MB RAM Arbeitsspeicher<br />
• Netzwerkkarte Ethernet mit RJ 45-Stecker, bzw. ein freier PCI-Steckplatz<br />
Aus organisatorischen Gründen ist beim<br />
Leihmodem kein Breitband-Anschlusskabel<br />
(Verbindung Kabelnetzdose - Modem) dabei.<br />
Wenn Sie kein solches Modemkabel haben,<br />
können Sie hier eines bestellen (Seite 2).
FGZnet – Anmeldung/<strong>Vertrag</strong> <strong>Internetanschluss</strong> Seite 2 von 4<br />
Kabelnetz-Anschlussdose<br />
Wird bei <strong>Vertrag</strong>sabschluss überprüft und bei Bedarf ersetzt. Für zusätzliche Dosen auf<br />
Kosten des Mieters/der Mieterin ist ein entsprechendes Gesuch an die FGZ zu richten.<br />
Spezifikationen Abonnemente<br />
<strong>flashcable</strong> 1000A Internet-Zugang für 1 Arbeitsplatz, 1 offizielle IP Adresse DHCP;<br />
Bandbreite*: Downstream 1000 Kbit/s, Upstream 100 Kbit/s<br />
<strong>flashcable</strong> 3600A Internet-Zugang für 5 Arbeitsplätze, 5 offizielle IP Adressen DHCP;<br />
Bandbreite*: Downstream 3600 Kbit/s, Upstream 360 Kbit/s<br />
<strong>flashcable</strong> 11000A Internet-Zugang für 5 Arbeitsplätze, 5 offizielle IP Adressen DHCP;<br />
Bandbreite*: Downstream 11000 Kbit/s, Upstream 1100 Kbit/s<br />
<strong>flashcable</strong> 25000A Internet-Zugang für 5 Arbeitsplätze, 5 offizielle IP Adressen DHCP;<br />
Bandbreite*: Downstream 25000 Kbit/s, Upstream 2500 Kbit/s<br />
*best effort<br />
Für alle Abonnemente gelten ausserdem die folgenden Spezifikationen:<br />
• Mindest-Abonnementsdauer: 1 Monat<br />
• E-Mail-Adressen: 5 Mailadressen (xyz@fgznet.ch) mit je 500 MByte Speicherplatz.<br />
• Bei allen Abotypen ist der Einsatz einer Firewall und/oder Routers dringend empfohlen.<br />
• Alle Angebote sind durch die maximal erreichbare Bandbreite definiert (*best effort), der<br />
Kunde/die Kundin erhält die maximal mögliche Datentransfer-Leistung vom abonnierten<br />
Profil. Die Datentransfer-Leistung ist von der Qualität der Installationen und von der<br />
Netzbelastung abhängig. Voraussetzung für die Abonnemente 3600 A, 5100 A, 11000 A<br />
und 16000 A ist auch eine genügende Rechnerleistung (P4 mit mindestens 3 GHz).<br />
E-Mailadressangaben<br />
Die von Ihnen gewünschte(n) Email-Adresse(n) können nach der Aufschaltung mit den<br />
Angaben aus dem Wilkommensbrief auf www.<strong>flashcable</strong>.ch eingerichtet werden<br />
(empfohlene Form: vorname.name@fgznet.ch).<br />
<strong>Bestellung</strong> Zusatzmaterial<br />
Anz. Material Info Artikel-Nr. Fr.<br />
Modemkabel 3.0 m Anschluss Antennendose 10.3010 12.75<br />
Modemkabel 5.0 m do. 10.3011 16.20<br />
Kabel zu Netzwerkkarte 3.0 m Anschluss beidseitig RJ 45 10.3001 10.45<br />
Kabel zu Netzwerkkarte 5.0 m Anschluss beidseitig RJ 45 10.3002 12.75<br />
Kabel zu Netzwerkkarte 10.0 m Anschluss beidseitig RJ 45 10.3003 17.40<br />
Preise gültig ab 1.7.2007 (inkl. Mehrwertsteuer)<br />
Anderes Zusatzmaterial (WLAN-Router, längere Netzwerkkabel u.a.) auf Anfrage.
FGZnet – Anmeldung/<strong>Vertrag</strong> <strong>Internetanschluss</strong> Seite 3 von 4<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Internet-Anschlüsse<br />
über das FGZ-Kommunikationsnetz<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (im folgenden "Kunde"<br />
genannt) und der <strong>Familienheim</strong>-Genossenschaft Zürich FGZ (im folgenden "FGZ" genannt) und<br />
gelten für die über das Kabelnetz der FGZ angebotenen Internet-Dienstleistungen und Produkte.<br />
1.2 Die AGB bilden zusammen mit der Anmeldung und den jeweils gültigen Preisen einen<br />
intergrierten Bestandteil des <strong>Vertrag</strong>es.<br />
1.3 Die FGZ kann die AGB jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 60 Tagen anpassen.<br />
2. Leistungen der FGZ<br />
2.1 Die FGZ bietet ihren Kunden Dienstleistungen und Produkte für den Bereich des Internet-<br />
Zuganges via Kabelnetz an. Dabei werden über das Kabelnetz der FGZ Daten transportiert und<br />
von einer oder mehreren Drittunternehmen der Dienst Internet (inkl. E-Mail, Webhosting etc.)<br />
sichergestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Daten auf dem Netz nicht geschützt sind und<br />
dass die FGZ jegliche Haftung diesbezüglich ablehnt.<br />
2.2 Die FGZ steht gegenüber dem Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung ihrer<br />
Dienstleistungen ein. Die FGZ übernimmt jedoch keine Haftung für Datenverluste, Datenzerstörung<br />
und Hardware-Schäden und allfällige daraus entstehende Vermögensschäden.<br />
2.3 Die FGZ stellt den technischen Zugang zum Internet sicher. Die FGZ ist jedoch nicht für die<br />
Inhalte, deren Richtigkeit, Verfügbarkeit und Rechtsmässigkeit verantwortlich.<br />
2.4 Die Dienstleistungen stehen dem Kunden in der Regel 24 Stunden pro Tag und 365 Tage pro<br />
Jahr zur Verfügung. Störungen technischer Art, die im Verantwortungsbereich der FGZ liegen,<br />
werden umgehend lokalisiert und innert nützlicher Frist behoben. Es kann jedoch nicht ein unterbrechungsfreier<br />
Betrieb garantiert werden.<br />
2.5 Der Zugang zum Internet erfolgt über die Modem-Identifikation.<br />
3. Pflichten des Kunden<br />
3.1 Nimmt der Kunde mittels der Dienstleistungen der FGZ auch Dienstleistungen Dritter in<br />
Anspruch, so ist er für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen<br />
selber verantwortlich und kann im Schadenfall direkt haftbar gemacht werden.<br />
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch<br />
geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes,<br />
des Fernmeldewesens und des Urheberrechts einzuhalten.<br />
3.3 Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die Benützung von Dienstleistungen Dritter sowie<br />
allfälliger Urheberrechte mit diesen direkt abzurechnen.<br />
3.4 Der Kunde sorgt dafür, dass die sich in seinem Besitze befindlichen Anlagen und Geräte, welche<br />
für die Nutzung des Internet-Zuganges eingesetzt sind, sowie die hierzu eingesetzten oder über<br />
die FGZ erreichbaren Daten inkl. Programme vor unbefugtem Zugriff und vor Manipulation<br />
geschützt werden. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass anderen Personen die<br />
Modem-Identifikation nicht bekannt gemacht wird und dass Informationen darüber nicht<br />
zugänglich sind.<br />
3.5 Der Kunde sorgt dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, für die er mit der FGZ einen<br />
<strong>Vertrag</strong> abgeschlossen hat, gesetzes- und vertragsgemäss genutzt werden. Allfällige Mitwirkungspflichten<br />
wie die Beachtung technischer Vorschriften usw. können sich aus den<br />
Leistungsbeschreibungen ergeben. Der Kunde verpflichtet sich ferner, über das Netz der FGZ<br />
keine Informationen mit rechtswidrigem Inhalt zu verbreiten oder zum Abruf bereitzuhalten, wie<br />
z.B. Gewaltdarstellungen, Pornographie, Aufrufe zur Gewalt, rassistische Propaganda. Stellt eine<br />
dafür zuständige Stelle ein Fehlverhalten fest, so ist die FGZ berechtigt, die durch diese Stelle<br />
verfügten Massnahmen zu ergreifen.<br />
3.6. Fair Use: Der Kunde darf durch die Nutzung seiner Internetanknüpfung andere Nutzer nicht<br />
beeinträchtigen, hindern oder einschränken. Insbesondere während den Spitzenzeiten zwischen<br />
16 und 24 Uhr darf der Kunde das IP-Netz durch das andauernde Ausschöpfen seiner<br />
maximalen Übertragungskapazität (excessive usage) für die Peer-to-Peer Nutzung, das<br />
Betreiben von Gameservern, den Download von Foren usw. nicht in einer Weise belasten,<br />
welche die Performance anderer Kunden beeinträchtigen würde. Die FGZ behält sich vor, bei
FGZnet – Anmeldung/<strong>Vertrag</strong> <strong>Internetanschluss</strong> Seite 4 von 4<br />
Vorliegen einer Gefährdung des störungsfreien Betriebs des Zugangsnetzes eine vorübergehende<br />
Reduktion der jeweils vertraglich festgelegten Werte für den Up- und/oder Downstream<br />
zu veranlassen. Eine solche Reduktion kann unabhängig davon vorgenommen werden, ob der<br />
Kunde die Gefährdung absichtlich oder unabsichtlich herbeigeführt hat. Ausserdem kann der<br />
Internetzugang vorübergehend gesperrt werden. Der Kunde anerkennt und beachtet zudem die<br />
anerkannten Anstandsregeln auf dem Internet («Netiquette»). Ein Verstoss gegen Regeln der<br />
Netiquette gilt als Verletzung dieses <strong>Vertrag</strong>s.<br />
3.6 Verbot der kommerziellen Nutzung: Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem <strong>Vertrag</strong> nicht<br />
auf Dritte übertragen. Ebenso ist sowohl die kostenpflichtige als auch die kostenlose Weitergabe<br />
der Dienstleistungen oder Teilen davon (Kleinproviding) an Nutzer ausserhalb der aufgeschalteten<br />
Wohnung bzw. Liegenschaft untersagt. Es ist insbesondere nicht gestattet, public hot spots<br />
(WLAN) oder kommerzielle Server (Hosting, Mailserver etc.) mittels <strong>flashcable</strong> privat internet zu<br />
betreiben. Die FGZ behält sich das Recht vor, missbräuchlich verwendete Anschlüsse bzw.<br />
Accounts ohne Benachrichtigung sofort zu sperren. Verwendet der Kunde das Cablemodem<br />
nicht an der gegenüber der FGZ angegebenen Installationsadresse, kann die Standortidentifikation<br />
und die Leitweglenkung von Notrufen nicht sichergestellt werden.<br />
3.7 Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die FGZ Informationen an Dritte weitergeben kann,<br />
sofern dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch die FGZ<br />
notwendig ist.<br />
3.8 Der Kunde verpflichtet sich, die FGZ (oder Drittunternehmen) umgehend über Mängel, Störungen<br />
oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie über rechts- oder vertragswidrige<br />
Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, berechtigte Dritte oder nicht autorisierte<br />
Dritte zu informieren.<br />
3.9 Der Kunde sorgt dafür, dass keine offenen Mail-Relays bestehen. Die FGZ behält sich vor,<br />
sporadische Tests vorzunehmen und bei Bedarf den Kunden auf das Versäumnis aufmerksam<br />
zu machen. Diese Massnahme ist nötig, um die weltweite SPAM-Flut einzuschränken. Der<br />
Kunde verzichtet ausdrücklich auf den Versand von anonymen Massenmails oder anonymen<br />
Newspostings (sogenannter SPAM). Die FGZ kann bei Verstoss gegen diese Regel den<br />
Anschluss des betreffenden Kunden sperren.<br />
4. Preise, Verrechnung, Zahlung, Kündigung<br />
4.1 Es gelten die Preise der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preisliste der FGZ. Die FGZ kann,<br />
unter Einhaltung einer Frist von 60 Tagen, Preisanpassungen vornehmen. Verbesserungen der<br />
Preis-/Leistungsverhältnisse sind jederzeit möglich.<br />
4.2 Der <strong>Vertrag</strong> tritt an dem in der Anmeldung genannten Datum in Kraft. Der für die Abonnementsrechnung<br />
massgebende Beginn wird automatisch ab Zeitpunkt der Freischaltung des Internetzuganges<br />
festgelegt.<br />
4.3 Die Gebühren werden dem Kunden jeweils Ende eines Quartals in Rechnung gestellt.<br />
Leistungsbezüge ab Datum der Freischaltung bis Ende des laufenden Quartals werden pro rata<br />
zusammen mit der ersten Gebührenrechnung in Rechnung gestellt. Das Zahlungsziel beträgt<br />
30 Tage ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist wird der Anschluss nach<br />
10 Tagen ohne Mahnung gesperrt.<br />
4.4 Der Abonnementsvertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 20 Tagen auf das Ende<br />
eines Monats gekündigt werden.<br />
5. Schlussbestimmungen<br />
5.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten der FGZ<br />
verbleiben bei der FGZ und/oder den Drittunternehmen.<br />
5.2 Änderungen und Ergänzungen des vorliegenden <strong>Vertrag</strong>es bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der<br />
Schriftform.<br />
5.3 Der <strong>Vertrag</strong> untersteht Schweizerischem Recht und wird durch die ordentlichen Gerichte beurteilt.<br />
<strong>Familienheim</strong>-Genossenschaft Zürich, 1. Juli 2007<br />
Datum:<br />
November 2008<br />
Unterschrift: