Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist
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250<br />
betroffenen Bewohnern wurde als neue Straßenbezeichnung „Prammer-Straße“ bekannt gegeben.<br />
In der Gemeinderatssitzung vom 19.05.2011 wurde zu bedenken gegeben, dass im gesamten<br />
<strong>Wartberg</strong>er Gemeindegebiet keine Familiennamen als Straßenbezeichnungen herangezogen<br />
wurden und dies daher auch für den gegenständlichen Fall gelten soll.<br />
<strong>Die</strong> Thematik Hausnummernvergabe wurde daher neuerlich im Ausschuss beraten.<br />
GV Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner stellt den ANTRAG, mangels anderen Vorschlägen die<br />
Stichstraße/Sackgasse entsprechend dem Wunsch der betroffenen Anwohner mit „Prammer-<br />
Straße“ zu bezeichnen und die Hausnummernverordnung daher entsprechend abzuändern. Weiters<br />
soll die Hausnummernverordnung betreffend Wipplinger-Gründe wie im Bauausschuss vom<br />
05.05.2011 bereits beschlossen bzw. im Gemeinderat vom 19.05.2011 vorgetragen abgeändert<br />
werden. Vor Erlassung der Verordnung durch den Gemeinderat sollen die betroffenen Bürger über<br />
die Absicht informiert werden.<br />
GV Wilhelm Keinberger stellt fest, dass eine Bürgerbeteiligung gemacht worden ist und diese<br />
genau mit 2 Prammer-Familien stattgefunden hat.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass dieses Bürgerverfahren mit allen Beteiligten von Untergaisbach –<br />
Nord (von Kollross bis zum Viertel am Wald) stattgefunden hat.<br />
GR Ersatzmitglied Mag. Kurt Schuster hält fest, dass das Grundprinzip, in <strong>Wartberg</strong> keine<br />
Namensbenennung für Straßenbezeichnungen herzunehmen, beibehalten werden sollte, da<br />
ansonsten diese Öffnung in Zukunft Schwierigkeiten verursachen würde.<br />
GR Wilhelm Hametner gibt einen Absatz aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 17. März 1994, der<br />
seiner Ansicht nach einstimmig beschlossen wurde, zu <strong>Protokoll</strong>:<br />
Obmann GV Stütz informiert, dass Herr Brandstetter Josef mit einem Arbeitskreis Vorschläge<br />
ausgearbeitet und diese dem Bauausschuss vorgelegt hat. Der Ausschuss hat sich den Winter über<br />
mit diesem Thema beschäftigt und ist zu der Ansicht gekommen, dass überschaubare Einheiten<br />
geschaffen werden müssen, jedoch keine Zerteilung in ganz kleine Einheiten erfolgen soll. Das<br />
Ortsgebiet <strong>Wartberg</strong> soll mit Straßennamen versehen werden. Der Rest des Gemeindegebietes soll<br />
in Ortschaften geteilt werden.<br />
Der Bürgermeister argumentiert, dass 1994 noch keiner wusste, dass hier noch Häuser gebaut<br />
werden und auch keiner wissen konnte, dass genau hier eine kleine Sackgasse entsteht, bei der die<br />
Hausnummerierung nicht stimmig ist.<br />
Leider kamen in der Ausschusssitzung keine anderen Vorschläge außer die Prammer-Straße, wie<br />
es sich der Bürgermeister erhofft hatte. Im Ausschuss wurde „Prammer-Straße“ einstimmig<br />
beschlossen.<br />
GR Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger hält fest, dass es sehr oft Beschlüsse in den Ausschüssen gibt<br />
die im Gemeinderat anders beschlossen werden. Der Ausschuss ist ein beratendes Organ. Sie<br />
schlägt vor, dass ein Gaisbacherweg sehr passen würde, aber auch Bahnhofsweg, Bahnhofsareal.<br />
GR Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger stellt den GEGENANTRAG, diesen Weg als Gaisbacherweg in<br />
die Hausnummernverodnung aufzunehmen.<br />
Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die Zustimmung der ÖVP<br />
(8) und GRÜNEN (3) sowie die Gegenstimme der SPÖ(11), FPÖ (2) und BZÖ (1) fest.<br />
Der Vorsitzende lässt über den ersten ANTRAG mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />
Zustimmung der SPÖ (11), der FPÖ (2), der BZÖ (1) sowie die Gegenstimmen der ÖVP (8) und<br />
GRÜNEN (3) fest.<br />
Seitens der ÖVP Fraktion wird hierauf erklärt, das GR Mitglied Hubert Prammer hätte wegen<br />
Befangenheit nicht mitstimmen dürfen, dieser Beschluss würde daher nicht halten. AL Josef Bauer<br />
bringt hierauf den diesbezüglichen Gesetzestext zur Kenntnis.<br />
GR Hubert Prammer bezeichnet sich als nicht befangen. Letztlich wird vereinbart, dass vor der<br />
Umsetzung des Beschlusses eine Rechtsauskunft eingeholt werden sollte.