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Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist

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250<br />

betroffenen Bewohnern wurde als neue Straßenbezeichnung „Prammer-Straße“ bekannt gegeben.<br />

In der Gemeinderatssitzung vom 19.05.2011 wurde zu bedenken gegeben, dass im gesamten<br />

<strong>Wartberg</strong>er Gemeindegebiet keine Familiennamen als Straßenbezeichnungen herangezogen<br />

wurden und dies daher auch für den gegenständlichen Fall gelten soll.<br />

<strong>Die</strong> Thematik Hausnummernvergabe wurde daher neuerlich im Ausschuss beraten.<br />

GV Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner stellt den ANTRAG, mangels anderen Vorschlägen die<br />

Stichstraße/Sackgasse entsprechend dem Wunsch der betroffenen Anwohner mit „Prammer-<br />

Straße“ zu bezeichnen und die Hausnummernverordnung daher entsprechend abzuändern. Weiters<br />

soll die Hausnummernverordnung betreffend Wipplinger-Gründe wie im Bauausschuss vom<br />

05.05.2011 bereits beschlossen bzw. im Gemeinderat vom 19.05.2011 vorgetragen abgeändert<br />

werden. Vor Erlassung der Verordnung durch den Gemeinderat sollen die betroffenen Bürger über<br />

die Absicht informiert werden.<br />

GV Wilhelm Keinberger stellt fest, dass eine Bürgerbeteiligung gemacht worden ist und diese<br />

genau mit 2 Prammer-Familien stattgefunden hat.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass dieses Bürgerverfahren mit allen Beteiligten von Untergaisbach –<br />

Nord (von Kollross bis zum Viertel am Wald) stattgefunden hat.<br />

GR Ersatzmitglied Mag. Kurt Schuster hält fest, dass das Grundprinzip, in <strong>Wartberg</strong> keine<br />

Namensbenennung für Straßenbezeichnungen herzunehmen, beibehalten werden sollte, da<br />

ansonsten diese Öffnung in Zukunft Schwierigkeiten verursachen würde.<br />

GR Wilhelm Hametner gibt einen Absatz aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 17. März 1994, der<br />

seiner Ansicht nach einstimmig beschlossen wurde, zu <strong>Protokoll</strong>:<br />

Obmann GV Stütz informiert, dass Herr Brandstetter Josef mit einem Arbeitskreis Vorschläge<br />

ausgearbeitet und diese dem Bauausschuss vorgelegt hat. Der Ausschuss hat sich den Winter über<br />

mit diesem Thema beschäftigt und ist zu der Ansicht gekommen, dass überschaubare Einheiten<br />

geschaffen werden müssen, jedoch keine Zerteilung in ganz kleine Einheiten erfolgen soll. Das<br />

Ortsgebiet <strong>Wartberg</strong> soll mit Straßennamen versehen werden. Der Rest des Gemeindegebietes soll<br />

in Ortschaften geteilt werden.<br />

Der Bürgermeister argumentiert, dass 1994 noch keiner wusste, dass hier noch Häuser gebaut<br />

werden und auch keiner wissen konnte, dass genau hier eine kleine Sackgasse entsteht, bei der die<br />

Hausnummerierung nicht stimmig ist.<br />

Leider kamen in der Ausschusssitzung keine anderen Vorschläge außer die Prammer-Straße, wie<br />

es sich der Bürgermeister erhofft hatte. Im Ausschuss wurde „Prammer-Straße“ einstimmig<br />

beschlossen.<br />

GR Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger hält fest, dass es sehr oft Beschlüsse in den Ausschüssen gibt<br />

die im Gemeinderat anders beschlossen werden. Der Ausschuss ist ein beratendes Organ. Sie<br />

schlägt vor, dass ein Gaisbacherweg sehr passen würde, aber auch Bahnhofsweg, Bahnhofsareal.<br />

GR Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger stellt den GEGENANTRAG, diesen Weg als Gaisbacherweg in<br />

die Hausnummernverodnung aufzunehmen.<br />

Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die Zustimmung der ÖVP<br />

(8) und GRÜNEN (3) sowie die Gegenstimme der SPÖ(11), FPÖ (2) und BZÖ (1) fest.<br />

Der Vorsitzende lässt über den ersten ANTRAG mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />

Zustimmung der SPÖ (11), der FPÖ (2), der BZÖ (1) sowie die Gegenstimmen der ÖVP (8) und<br />

GRÜNEN (3) fest.<br />

Seitens der ÖVP Fraktion wird hierauf erklärt, das GR Mitglied Hubert Prammer hätte wegen<br />

Befangenheit nicht mitstimmen dürfen, dieser Beschluss würde daher nicht halten. AL Josef Bauer<br />

bringt hierauf den diesbezüglichen Gesetzestext zur Kenntnis.<br />

GR Hubert Prammer bezeichnet sich als nicht befangen. Letztlich wird vereinbart, dass vor der<br />

Umsetzung des Beschlusses eine Rechtsauskunft eingeholt werden sollte.

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