Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist
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BERATUNGSERGEBNISSE UND BESCHLÜSSE<br />
1) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR BAU- UND STRAßENBAUANGELEGENHEITEN, DER<br />
ÖRTLICHEN RAUMPLANUNG SOWIE FÜR WIRTSCHAFT UND VERKEHR<br />
a) Straßenangelegenheiten<br />
aa) Sieglinde Fürst, Parkstraße 5, 4230 Pregarten – Ansuchen um Sträucherpflanzung<br />
entlang der Gemeindestraße<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner<br />
Auf Grund eines Antrages der Straßenverwaltung beabsichtigt die Gemeindestraßenbehörde<br />
im Zuge eines Verfahrens die Erlassung eines Bescheides zur Beseitigung von<br />
verkehrsgefährdenden Anlagen und Geländeanschüttungen entlang dem öffentlichen Gut beim<br />
Grundstück Fürst in Scheiben.<br />
Frau Fürst beantragt nunmehr die nachträgliche Genehmigung zur Pflanzung von Sträuchern<br />
entlang ihres Grundstückes Pz. Nr. 1312 in Scheiben zum öffentlichen Gut hin. Laut ihrem<br />
Schreiben wurden auch die Metallpflöcke entfernt.<br />
§ 18 OÖ Straßengesetz besagt, dass Bauten und sonstige Anlagen, wie lebende Zäune,<br />
Hecken, usw. innerhalb eines Bereichs von acht Metern neben dem Straßenrand nur mit<br />
Zustimmung der Straßenverwaltung (Gemeinde, also BGM, VBGM, BauA Obmann, …)<br />
errichtet werden dürfen. <strong>Die</strong> Zustimmung ist zu erteilen, wenn dadurch die gefahrlose<br />
Benützbarkeit der Straße nicht beeinträchtigt wird. Wird die Zustimmung nicht oder nicht<br />
binnen einer Frist von sechs Wochen ab schriftlicher Antragstellung erteilt (6-Wochen-Frist ist<br />
bereits abgelaufen), entscheidet über die Zulässigkeit die Behörde (BGM) mit Bescheid,<br />
wobei in diesem Verfahren der Straßenverwaltung Parteistellung zukommt.<br />
An Ort und Stelle besichtigten die Mitglieder des Bauausschusses die Verkehrssituation. <strong>Die</strong><br />
Metallpflöcke wurden entfernt. In einem Abstand von ca. 10 m hat sie 5 Leitpflöcke auf ihrem<br />
Grundstück gesetzt. <strong>Die</strong> von Frau Fürst durchgeführte Banketteanschüttung besteht nach wie<br />
vor.<br />
GV Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner stellt den ANTRAG, den Antrag von Frau Fürst um<br />
Sträucherpflanzung bescheidmäßig zu erledigen.<br />
<strong>Die</strong> Sträucherpflanzung wird unter folgenden Voraussetzungen genehmigt:<br />
- die Sträucher sind mindestens 1,0 m vom Asphaltrand hereinzurücken und ist dieser<br />
Abstand auch in weiter Folge beizubehalten<br />
- die Sträucher sind regelmäßig (zumindest einmal jährlich) zurückzuschneiden<br />
- ca. alle 7,0 m ist für den Abfluss der Oberflächenwässer zu sorgen (Abwasserrinne)<br />
Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />
Beschlussfassung fest.<br />
ab) Mag. Markus und Mag. Sabine Eidenberger, Am Sportplatz 9 – Ansuchen um<br />
Herstellung der Grundstückszufahrt<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner<br />
Mit Schreiben vom 13.04.2011 beantragen Herr Mag. Markus und Frau Mag. Sabine<br />
Eidenberger die Asphaltierung ihrer öffentlichen Grundstückszufahrt sowie die Sanierung des<br />
öffentlichen Gutes zwischen bestehendem Asphaltrand und ihrer Grundstücksgrenze.<br />
An Ort und Stelle besichtigten die Mitglieder des Bauausschusses gemeinsam mit den<br />
Antragstellern den Zustand der Straße.<br />
GV Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner stellt den ANTRAG, eine Kostenschätzung für die Herstellung<br />
einer asphaltierten Zufahrtsstraße in der Breite von 6,0 m zum Haus Eidenberger einzuholen.<br />
<strong>Die</strong> Restfläche des öffentlichen Gutes soll beschottert werden. Das Ansuchen ist in die Liste<br />
der offenen Ansuchen aufzunehmen.<br />
Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />
Beschlussfassung fest.