Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist
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252<br />
gc) Jürgen Stiftinger, Schussweg 1, 4210 Unterweitersdorf – Ansuchen um Abänderung<br />
des FWP<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner<br />
Entsprechend dem vorliegenden Ansuchen vom 26.04.2011 beantragt der Grundeigentümer<br />
die Umwidmung der Pz. Nr. 50/1 und .50/2 (derzeit Dorfgebiet) und 726/3 (derzeit Grünland)<br />
KG Untergaisbach auf Bauland/Wohngebiet. <strong>Die</strong> beiden Grundstücke .50/1 und .50/2 werden<br />
vereinigt, da der Grundstückseigentümer darauf 6 Eigentumswohnungen errichten will.<br />
In der jetzigen Widmung Dorfgebiet sind nur Kleinhausbauten mit max. 3 Wohneinheiten<br />
zulässig. Eine Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten<br />
wurde bereits erteilt. Für die Errichtung eines Wohnhauses mit mehr als 3 Wohneinheiten<br />
wäre eine Umwidmung der Fläche in „Wohngebiet“ erforderlich.<br />
Auf der als Grünland ausgewiesenen Pz. Nr. 726/3 sollen laut Auskunft von Herrn Stiftinger<br />
Gemeinschaftsflächen wie Spielplatz und Parkflächen für die geplanten weiteren drei<br />
Eigentumswohnungen errichtet werden.<br />
Im ÖEK ist die Pz. Nr. 726/3 „weiß“ dargestellt. Das heißt, es gibt keine Darstellung als<br />
Erweiterungsfläche-Bauland, aber auch keine definitive Siedlungsgrenze.<br />
GV Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner erklärt, dass nicht nur dieses Grundstück eine Umwidmung in ein<br />
Wohngebiet benötigt, sondern diese die ganze Siedlung in eine solche einzubeziehen ist. Da<br />
noch mit keinem Bewohner dieser Siedlung gesprochen wurde und die Umwidmung laut § 33<br />
im Sinne Oberösterreichischen Raumordnungsgesetz durchgeführt werden müsste, muss im<br />
Anschluss auch noch eine Bürgerbeteiligung stattfinden. Daher wird dieser Punkt im nächsten<br />
Bauausschuss noch einmal behandelt.<br />
h) Interkommunale Standortentwicklung des Regionalverbandes Untere Feldaist (FUR) -<br />
Grundsatzbeschluss<br />
Sachverhaltsdarstellung durch den Bürgermeister Ing. Erich Hackl<br />
Wie bereits in der GR-Sitzung am 19. Mai informiert wurde, beabsichtigen die vier RUF-<br />
Gemeinden zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, zur effizienteren Aufgabenerfüllung und<br />
zur Weiterentwicklung eines attraktiven Lebensraumes für die Gemeindebevölkerung die<br />
wechselseitige interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Raumordnung und<br />
Standortentwicklung zu erweitern und zu vertiefen.<br />
<strong>Die</strong> Erstellung und Umsetzung eines teilregionalen Standortentwicklungskonzeptes zur<br />
optimierten Koordination einer integrierten räumlichen Entwicklung steht im Vordergrund der<br />
Kooperation<br />
<strong>Die</strong>ses teilregionale Standortentwicklungskonzept ist<br />
- ein freiwilliges Planungsinstrument zur Koordination der einzelgemeindlichen<br />
Raumplanung<br />
- kein hoheitliches Instrument mit Verordnungscharakter<br />
- sondern ein freiwilliges abgestimmtes Instrument, das erst durch abgestimmte<br />
Eigenbindung planerische Wirksamkeit erreicht<br />
Der Planungsprozess wird durch eine „Grundsatzvereinbarung zur interkommunalen<br />
Standortentwicklung“ ausgelöst. Das bedeutet, in der ersten Phase wäre ein<br />
Grundsatzbeschluss (Grundsatzvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit =<br />
verbindliche Absichtserklärung) in den Gemeinderäten zu fassen.<br />
Der Bürgermeister bringt die Grundsatzvereinbarung, deren Inhalt in dieser<br />
Sachverhaltsdarstellung widergegeben ist, zur Kenntnis.<br />
Demnach sind in einer ersten Phase der Zusammenarbeit folgende konkreten Schritte zu setzen:<br />
• Beantragung einer Förderunterstützung für die Pilotphase beim Land Oberösterreich<br />
(Regio 13 – Regionale Wettbewerbsfähigkeit OÖ 2007 – 2013)