Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist
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251<br />
g) Flächenwidmungsplanänderungen<br />
ga) Beschlussfassung der Änderung Nr. 5.28 Pirklbauer<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner<br />
Der Änderungsplan betrifft die Grundstücke .132, .133, 1574/2 (Pirkelbauer) sowie einen Teil<br />
der Pz. Nr. 1566 und 1567 (Kathofer) in Arnberg. Es ist beabsichtigt, diese Fläche im Ausmaß<br />
von ca. 1.876 m² von Grünland in Bauland/Wohngebiet umzuwidmen.<br />
Im Zuge des Verfahrens sind nachfolgende Stellungnahmen eingegangen:<br />
• Amt der O.ö. Landesregierung, Abt. Raumordnung vom 18.05.2011, RO-305352/3-<br />
2011-Katz/Rö<br />
• LinzAG Strom vom 14.04.2011, AS/ÜL 1.192/11<br />
• OÖ Ferngas Netz GmbH vom 12.04.2011<br />
• Bezirksbauernkammer Freistadt vom 13.05.2011, Sowi 450/DI Ha/MM<br />
• Wasserverband Fernwasserversorgung Mühlviertel vom 23.03.2011<br />
• Wirtschaftskammer Freistadt vom 27.04.2011<br />
• Gemeindeamt Unterweitersdorf vom 24.03.2011<br />
Entsprechend der Stellungnahme der Forstabteilung der BH Freistadt wird der Widmung nur<br />
dann zugestimmt, wenn ein Mindestabstand von 20 m (anstatt 15 m) zum nördlich<br />
angrenzenden Wald eingehalten wird. <strong>Die</strong> Antragstellerin Claudia Pirkelbauer informierte mit<br />
E-Mail vom 21.06.2011 darüber, dass das Verfahren mit der geforderten 20-Meter-Schutzzone<br />
weiterverfolgt werden soll.<br />
In der Stellungnahme Linz AG wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich keine Einwände<br />
gegen die Widmung bestehen, die Stromversorgung künftiger Objekte von der Anzahl der<br />
Objekte bzw. deren Anschlussleistung abhängig (schwer möglich) sein wird.<br />
<strong>Die</strong> Ferngas erhebt ebenfalls keinen Einwand, weist jedoch auf den notwendigen<br />
freizuhaltenden Abstand von der Ferngasleitung (1,0m) hin.<br />
Alle übrigen Stellungnahmen sind positiv.<br />
GV Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner stellt den ANTRAG, die Änderung Nr. 5.28 des<br />
Flächenwidmungsplanes „Pirkelbauer - Arnberg“ mit dem geforderten Mindestabstand von<br />
20 m zum nördlich angrenzenden Wald zu beschließen.<br />
Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />
Beschlussfassung fest.<br />
gb) Theresia und Wilhelm Hemmelmayr, Kriehmühlenweg 5 – Ansuchen um<br />
Abänderung des FWP<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner<br />
Entsprechend dem vorliegenden Ansuchen vom 21.06.2011 beantragen Herr und Frau<br />
Hemmelmayr die Abänderung der als Sternchenbau ausgewiesenen Fläche (+30) Pz. Nr.<br />
2091/7 KG Untergaisbach im Ausmaß von derzeit 944 m². Um bessere Voraussetzungen für<br />
einen Zubau zum bestehenden Objekt Kriehmühlweg 5 zu schaffen, soll die Form der<br />
Sternchenbaufläche entsprechend dem vorgelegten Plan abgeändert werden.<br />
GV Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner stellt den ANTRAG, das Verfahren zur Abänderung des<br />
Flächenwidmungsplanes betreffend die Abänderung der als Sternchenbau ausgewiesenen<br />
Fläche (+30) Pz. Nr. 2091/7 KG Untergaisbach entsprechend dem vorliegenden Ansuchen<br />
einzuleiten. Entscheidungsrelevante Unterlagen (Pläne) sind vom Antragsteller in<br />
Zusammenarbeit mit dem Ortsplaner zu erstellen und vorzulegen.<br />
Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />
Beschlussfassung fest.