14.02.2013 Aufrufe

REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

8<br />

VON METTERNICH BIS EU BEITRITT<br />

<strong>REICHSFREMDE</strong>, <strong>STAATSFREMDE</strong> <strong>UND</strong><br />

<strong>DRITTAUSL</strong>Ä<strong>NDER</strong><br />

Immigration und Einwanderungspolitik in Österreich<br />

Eugène Richard Sensenig-Dabbous<br />

Ludwig-Boltzmann-Institut für Gesellschafts- und Kulturgeschichte, Salzburg<br />

I. EINLEITUNG<br />

Die Zuwanderung von Staatsfremden nach Österreich ist begrifflich schwer fassbar. Dies ist<br />

einerseits bedingt durch die sich wandelnde Bedeutung des Begriffs Staatsfremde. Abgesehen<br />

von den eindeutigen völkerrechtlichen Verschiebungen in den Jahren 1918, 1938, 1945 und<br />

1995 sorgen die zahlreichen historischen und aktuellen Übergangsphasen - wie etwa zur Zeit<br />

der Option (1920-1925) oder nach dem Beitritt zur EU (1995 bis heute) - für zusätzliche<br />

Komplexität 1 . Andererseits müsste der Begriff Zuwanderung genauso grundsätzlich<br />

1 Nach Mussak (1995, 424-426) dauerte die Abwicklung der Optionsanträge schätzungsweise zwischen 300.000 und<br />

540.000 Einbürgerungswilligen - inklusive Hauptantragsperiode (1920-1921) und Rekursionsphase (1924-1925) etwa fünf<br />

Jahre. In dieser Zeit war es nicht eindeutig klar, wer Inländer und wer Ausländer war. Bereits im Vorfeld des<br />

österreichischen Beitritts zur EU mußten viele Gesetze im sozialpolitischen und wirtschaftlichen Bereich geändert werden,<br />

um EU-Bürger gleichzustellen. Hierbei ist immer noch nicht geklärt worden, inwiefern das Kammersystem davon betroffen<br />

sein wird. EU-Bürger bleiben somit aus der systemprägenden Institution der Sozialpartnerschaft ausgeklammert. NB: Das<br />

Wahlrechtsverbot für EU-Ausländer wurde nach fertigstellung dieser Studie novelliert. vgl. aus dem standard vom<br />

15.6.1998: DER STANDARD: Montag, 15. Juni 1998, Seite 6; Inland: "Passives" Wahlrecht durch die Hintertür: EU-<br />

Bürger dürfen doch noch Kammerräte werden, alle anderen nicht - Grüne kämpfen, Lydia Ninz; Wien - Mit einem Trick<br />

versucht die Koalitionsregierung zweierlei: den EU-Bürgern doch noch das passive Wahlrecht für die Arbeiterkammer zu<br />

sichern, allen anderen "Gastarbeitern" dieses Recht aber zu verwehren. Die Grünen wollen das koalitionäre Manöver mit<br />

Hilfe der EU-Kommission durchkreuzen. Der Reihe nach: Die Koalitionsparteien haben im Sozialausschuß das neue<br />

Arbeiterkammergesetz verabschiedet. Dort ist festgelegt, daß nur Arbeitnehmer zu Kammerräten gekürt werden dürfen, die<br />

auch in den Nationalrat gewählt werden könnten. Praktisch wurde dieses Recht also an die österreichische<br />

Staatsbürgerschaft geknüpft. Laut neuem Gesetz, dem das Plenum noch zustimmen muß, sind also alle ausländischen<br />

Arbeitnehmer von der Mitwirkung in dieser Interessensvertretung ausgenommen, auch die EU-Bürger. Sie und alle anderen<br />

ausländischen Arbeitnehmer müssen zwar weiterhin für diese gesetzliche Interessensvertretung zahlen, dürfen aber nicht<br />

aktiv mitmischen."Das stört uns überhaupt nicht. Denn die EU-Bürger können trotzdem Kammerräte werden", lautet die<br />

verblüffende Auskunft aus der Arbeiterkammer. Es gebe ja eine Verordnung der EU, die stärker sei als das nationale Gesetz.<br />

Das österreichische Parlament ist also dabei, ein Gesetz zu verabschieden, das von vornherein einer EU-Verordnung<br />

widerspricht. Während EU-Staatsbürger ihre Arbeitnehmerrechte auf Umwegen trotzdem durchsetzen können, bleiben alle<br />

anderen Gastarbeiter aus nicht EU-Staaten auf der Strecke: Jugoslawische, Türkische oder ungarische Arbeitnehmer. Genau<br />

das sei der Zweck des Ganzen, vermutet Karl Öllinger, der Sozialsprecher der Grünen. Die Grünen kämpfen weiter für das<br />

passive Wahlrecht aller ausländischen Arbeitnehmer bei den hiesigen Arbeiterkammerwahlen und zerren die Novelle vor die<br />

EU-Kommission. " Das Gesetz stellt eine schwerwiegende Verletzung der politischen und sozialen Rechter von<br />

WanderarbeitnehmerInnen dar. Die Kommission soll es prüfen und gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren gegen<br />

Österreich einleiten". Als Basis für die EU-Klage hat Öllinger schon eine abweichende Stellungnahme formuliert "Mit<br />

diesem Regelwerk setzt die Regierungsmehrheit eine unwürdige Tradition der Verletzung von politischen Rechten von<br />

WanderarbeiterInnen fort" fügt Öllinger hinzu und verweist auf die verpatzte Reform der Notanshilfe. Der Grüne erinnert<br />

daran, daß die ÖVP unter Federführung des ÖAAB-Chefs Werner Fasslabend das von den Sozialisten vorgeschlagene<br />

passive Wahlrecht wieder zu Fall gebracht hatte. "Dabei hat der ÖAAB dieses Wahlrecht verlangt", ätzt der Grüne in<br />

Richtung Verteidigungsminister. - (c) DER STANDARD, 15. Juni 1998 - Automatically processed by COMLAB<br />

NewsBench; X-ListName: RainbowLink fuer Migrations- und ImmigrantInnenforschung; ;

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!