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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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70<br />

"Der Verfall der Innungen um die Mitte des 19. Jahrhunderts umfasste zum Theile auch die<br />

Organisationen der Arbeitsvermittlung bei derselben und die Gewerbeordnung von 20.<br />

December 1859, beschränkte sich im § 15 lediglich auf die Bestimmung, dass „um das<br />

gegenseitige Auffinden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erleichtern, bei den<br />

Genossenschaften Vormerkungen zur Einsicht aufzulegen sind, in welchen die<br />

arbeitsuchenden Gehilfen und die Gewerbeinhaber, die um solche Nachfrage halten,<br />

eingetragen werden‟, wobei keine weitere Garantie dafür geboten wurde, dass diese den<br />

Genossenschaften als obligatorische Aufgabe zugewiesene Function auch wirklich in Leben<br />

trete und sachgemäß gehandhabt werde. Infolge dessen trat die Arbeitsvermittlung bei vielen<br />

Genossenschaften, weil „nicht gebräuchlich‟ gar nicht in Wirksamkeit. Die von den<br />

österreichischen Zünften einst gehandhabte Unterstützung arbeitsloser und zugereister<br />

Gehilfen wurde nicht nur zeitgemäß reformiert, sondern kam meist gänzlich in Wegfall". 96<br />

Die industriellen Arbeitnehmer, die über eine gewerbliche, nach dem Zunftsystem gestaltete<br />

Ausbildung verfügten, ließen sich, wenn überhaupt, dann eher von ihrer sozialdemokratischen<br />

oder katholischen Gewerkschaft beziehungsweise Gesellenverein vermitteln; die<br />

"Genossenschaften im großindustriellen Betrieben (spielten) eine sehr unbedeutende Rolle".<br />

Eine Ausnahme bildeten die kaufmännischen Angestellten und Privatbeamten, die in den<br />

gehobenen Berufs- und Einkommenskategorien weiterhin erfolgreich vermittelten. Was die<br />

Staatsfremden anlangt, dürften diese Dienstleistungen vor allem von den Reichsdeutschen<br />

und Schweizern in Anspruch genommen worden sein.<br />

"Bezüglich der kaufmännischen Vereine muss hervorgehoben werden, dass sie die einzigen<br />

Vermittlungenstellen repräsentieren, welche - natürlich nur bei der Acquisition kaufmännisch<br />

gebildeten Personals - auch von den industriellen Betrieben sehr häufig in Anspruch<br />

genommen werden. Das Gleiche gilt auch für die Privatbeamten-Vereine, falls es sich um die<br />

Beschaffung von technischen oder Güterbeamten handelt". 97<br />

Es ist anzunehmen, dass sich auch ein bedeutender Prozentsatz der in den Volkszählungen<br />

1890 bis 1910 aufgezeichneten zahlreichen staatsfremden kaufmännischen Angestellten - wie<br />

96 Mataja 1898, 111.<br />

97 Mataja 1898, 298.

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