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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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Unternehmungen" zu betätigen. 89 Bald begannen auch Fabriken und Großbaustellen sich<br />

dieser neuen Dienstleistung zu bedienen bis viele Unternehmungen schließlich feststellen<br />

65<br />

mussten, dass sie besser und billiger fahren würden, wenn sie die Rekrutierung ortsfremder<br />

Arbeiter selber organisierten. So wurden Vertreter der Unternehmungsleitung aber auch<br />

einfache Vorarbeiter und Handwerker beauftragt, außerhalb des unmittelbaren<br />

Einzugsgebietes der jeweiligen Firmen fremde Arbeiter zu suchen. Im großen Stil wurde die<br />

Arbeitsvermittlung jedoch nur dort organisiert, wo der Arbeits- und Produktionsvorgang eine<br />

"während bestimmter, periodisch wiederkehrender Zeiten (eine) größere Anzahl von<br />

Arbeiter(n)" erfordert und "demzufolge gewöhnlich auf den periodischen Zuzug fremder<br />

Arbeiter angewiesen" ist. 90<br />

Auf staatsfremde und fremdsprachige Arbeitnehmer wirkte diese Entwicklung äußerst<br />

anziehend aus. Der "pull effect" der phasenweise prosperierenden österreichischen Wirtschaft<br />

war enorm. Einerseits wurde sie zusätzlich begünstigt durch die weiter oben erwähnte<br />

rechtliche Gleichstellung von Inländern und Ausländern am Arbeitsmarkt. Andererseits<br />

bedeutete die durchgreifende Liberalisierung der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen,<br />

dass ortsfremde im allgemeinen und fremdsprachige Ausländer im besonderen, sich bei der<br />

Arbeitsuche und beruflichen Etablierung immer leichter taten. Wanderarbeiter suchten nun<br />

auf Initiative konzessionierter oder illegaler Arbeitsagenten, Angehöriger eines Unternehmens<br />

oder immer öfter auf eigene Faust Beschäftigung in den urbanen und ländlichen<br />

Industriezentren, bei den großen und mittleren Landwirten sowie am Bau eine saisonale oder<br />

dauerhaften Beschäftigung. Dies fing zunächst im Kleinen an. Ab der 1870er Jahre wurde die<br />

Anwerbung dann im großen Stil betrieben. Somit bildete sich der Fremdarbeiter als neuer<br />

Arbeitnehmertypus heraus und begann am Arbeitsmarkt als freihandelnder Agent ernst<br />

genommen zu werden.<br />

Da weder bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt im allgemeinen noch bei der unmittelbaren<br />

Anstellung im einzelnen bis 1926 zwischen Inländern und Ausländern unterschieden werden<br />

durfte 91 , ist eine genaue Darstellung der Staatsfremdenbeschäftigung äußerst problematisch.<br />

Das Konzept "Fremd-Arbeit" wurde kaum angewendet und wenn dann in bezug auf alle<br />

88 Mataja 1898, 109.<br />

89 Mataja 1898, 46.<br />

90 Mataja 1898, 291.

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