14.02.2013 Aufrufe

REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Beschäftigung galt das Arbeitsbuch auch als "Reise= und Legitimations=Urkunde" für<br />

54<br />

Hilfsarbeiter, die sich andererorts eine neue Stelle suchen mussten.<br />

1885 wurde die Ausgabe von Arbeitsbüchern effektiviert. Um den Mißbrauch zu vermeiden,<br />

wurden diese Dokumente nun zentral, in einer für ganz Cisleithanien gültigen Form gedruckt.<br />

Da der Staat an einem möglichst reibungslosen Austausch an Arbeitskräften, entsprechend<br />

den Bedürfnissen der Wirtschaft und den Arbeitnehmern interessiert war, wurden die<br />

Gemeinden nun gezwungen, die Vergabe dieser Arbeits- und Reisedokumentationen zu<br />

verbessern.<br />

"So wird mehrfach auf den Uebelstand hingewiesen, dass die Gemeindebehörden sich nicht<br />

immer rechtzeitig in den Besitz der nöthigen Formularien setzen, und dass infolge dessen eine<br />

ungerechtfertigte Verzögerung in der Ausfertigung der Arbeitsbücher eintritt, wodurch die<br />

sich um einen solchen Ausweis bewerbenden Arbeiter an dem Antritte eines<br />

Arbeitsverhältnisses gehindert und sonach in ihrem Erwerbe geschädigt werden. Die<br />

Gemeinden sind demnach anzuweisen, stets eine angemessene Zahl der (...) amtlich<br />

aufgelegten Arbeitsbücher, deren Anschaffungspreis (...) zu verlautbaren ist, vorräthig zu<br />

halten". 63<br />

Die Kosten für die Verarbeitung und Ausgabe mussten von den Gemeinden getragen werden.<br />

Sie durften aber hierfür keine zusätzlichen Kosten verrechnen.<br />

"Der lediglich die Gestehungskosten des Arbeitsbuches in sich begreifende<br />

Anschaffungspreis wird (...) verlautbart werden, wobei ausdrücklich bemerkt wird - was den<br />

unterstehenden Gemeinden strenge einzuschärfen ist - dass die Arbeitsbücher an die<br />

gewerblichen Hilfsarbeiter zu keinem höheren Preise hintangegeben werden dürfen, als ihm<br />

die Gemeinde selbst bezahlt hat". 64<br />

Wie im Falle der Wanderbücher, galt der Arbeitsbücherzwang für inländische und<br />

ausländische Arbeitnehmer gleichermaßen. Wieder ausgenommen waren Arbeitnehmer im<br />

Handelsbereich.<br />

63 Normalien 1901, 157.<br />

64 Normalien 1901, 153.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!