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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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495<br />

gegen die so lange diskriminiert werden kann, solange ihre Herkunftsländer nicht den von der<br />

EU aufgestellten Kriterienkatalog 636 erfüllen. Der DGB-Bundesvorstand vertritt eine ähnliche<br />

Meinung 637 , obwohl diese - entsprechend der wesentlich schwächeren Position der<br />

Gewerkschaften im wichtigsten EU-Ostanrainerstaat Deutschland - um einiges schwammiger<br />

und kompromißbereiter ausgefallen ist.<br />

"Arbeitspapier des DGB zur Ost-Erweiterung der Europäischen Union (Fortschreibung des<br />

ersten DGB-Papieres vom Juni 1996): 7. Der DGB sieht für eine schnelle Aufnahme von<br />

Bewerbern nur dann eine Chance, wenn gleichzeitig Übergangsregelungen festgelegt werden,<br />

die den MOE-Staaten und der jetzigen EU die Integration möglich machen. Dies gilt z.B. für<br />

die Freizügigkeit, freie Handelsquoten, Struktur- und Agrarpolitik. (...) 11. Der DGB<br />

unterstützt Überlegungen, die Beitrittskandidaten schrittweise an die EU heranzuführen und<br />

sie integrationsfähig zu machen. Es wäre fatal, wenn Arbeitnehmer in den betroffenen Staaten<br />

die Integration nach Europa im persönlichen Bereich als Eintritt in Arbeitslosigkeit oder<br />

soziale Unsicherheit empfinden müßten. Dies würde zu einem Sprengsatz in der EU führen.<br />

Aus politischen Erwägungen heraus unterstützt der DGB eine möglichst umfassende<br />

Einbeziehung aller MOE-Staaten in den Aufnahmeprozeß. Allerdings müssen die konkreten<br />

Bestimmungen zur EU-Mitgliedschaft, zu den jeweiligen Beitrittszeitpunkten sowie zu den<br />

Übergangsregelungen nach Ländern separat festgelegt werden, da die Bedingungen in den<br />

MOE-Staaten zu unterschiedlich sind." (DGB 1998, 5-6)<br />

Somit spiegelt die Ausländerdebatte in Österreich die generelle Konfliktlinie innerhalb der<br />

EU in der Ausländerfrage wider. Während der österreichischen EU-Präsidentschaft (07.-<br />

12.1998) werden Regierungsparteien und Sozialpartner die Möglichkeit haben, eine der<br />

beiden arbeitsmarktpolitischen beziehungsweise bürgerrechtlichen Varianten zu fordern und<br />

unterstützen. 1999 wird die Forschung feststellen können, ob Österreich entweder zur<br />

Integration und Harmonisierung eines gemeinsamen europäischen Arbeitsmarktes oder zur<br />

Vertiefung und Verfestigung der Vierer- beziehungsweise Fünferteilung des Kontinents<br />

beigetragen hat.<br />

636 Nach der BAK sollte dieser Katalog folgende Kriterien beinhalten: BIP eines Beitrittskandidaten in Relation zum<br />

österreichischen BIP; Kaufkraftparität der Währung (...); Arbeitslosenrate (...); Arbeitsbedingungen in den Grenzregionen<br />

(...); Vorhandene Infrastruktur in den angrenzenden Ballungszentren der Beitrittskandidaten und Österreichs." (1997, 10).

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