REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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14.02.2013 Aufrufe

494 u.a. mit der absoluten Notwendigkeit ungehinderter Kontakte und Hilfeleistungen für die Volksgruppen auf kultureller, wirtschaftlicher und sozialer Ebene mit bzw. durch deren "Mutterstaaten" (...)." (Pipp/Mikel 1997) Die Forderungen der österreichischen Volksgruppen beziehen sich auf die seit 1996 laufende - von der OECD mitgetragene - Debatte über die Brauchbarkeit von Übergangszeiten (transitional periods) im Beitrittsverfahren (accession process) bei der Osterweiterung (eastern enlargement). Die OECD stellte fest, dass "the accession process (...) will ultimately lead to full freedom of movement for CEEC (central and eastern european countries, E.S.) nationals within the European Union. It is only a matter of time." (OECD 6.6.1997, 8). Um gerade diese Frage der Zeit geht es im Streit beim Beitrittsprozeß. Bei der Süderweiterung wurden alle Griechen, Spanier und Portugiesen - samt ihren Familienangehörigen - die bereits in der EU (EG) waren, zur Zeit des Beitritts gleichgestellt. Für alle anderen Zuwanderer galt eine Übergangsfrist von sieben Jahren. Nach den derzeit geltenden Assoziierungsvereinbarungen gibt es eine vorläufige Übergangszeit von zehn Jahren. "During the ten-year transition period under Article 6 of the agreements, which is divided into two five year stages, CEEC nationals in a EU Member State remain subject to that country"s legislation on entry and stay." (OECD 6.6.1997, 6) b. Fünferteilung des europäischen Arbeitsmarktes? Bei der Osterweiterung würden diese Übergangsfristen für die Beitrittskandidaten entfallen. Um dies zu verhindern, fordern ÖGB, Arbeiterkammer und Sozialministerium unbefristete Übergangszeiten. "Die BAK (Bundesarbeitskammer, E.S.) unterstützt die Position des ÖGB und des BMAGS vollinhaltlich, wonach von einer Osterweiterung durch die Grundfreiheit der Freizügigkeit keine negativen Auswirkungen auf den österreichischen Arbeitsmarkt ausgehen dürfen. (...) Die BAK tritt dafür ein, die Freizügigkeit während einer ersten Phase gänzlich auszuschließen. In der Folge sollte die schrittweise und flexible Einräumung der Freizügigkeit von der Erfüllung im Beitrittsvertrag verankerter Kriterien abhängen." (BAK 1997, 9-10). Diese Übergangsphase mit open end, bedeutet, dass die Zuwanderer aus den neuen Mitgliedsstaaten eine fünfte Arbeitnehmergruppe am EU-Arbeitsmarkt bilden werden, Aus Polen werden v.a. Wochen- und Monatspendler kommen, ähnlich der österreichischen Pendelbewegungen nach München.

495 gegen die so lange diskriminiert werden kann, solange ihre Herkunftsländer nicht den von der EU aufgestellten Kriterienkatalog 636 erfüllen. Der DGB-Bundesvorstand vertritt eine ähnliche Meinung 637 , obwohl diese - entsprechend der wesentlich schwächeren Position der Gewerkschaften im wichtigsten EU-Ostanrainerstaat Deutschland - um einiges schwammiger und kompromißbereiter ausgefallen ist. "Arbeitspapier des DGB zur Ost-Erweiterung der Europäischen Union (Fortschreibung des ersten DGB-Papieres vom Juni 1996): 7. Der DGB sieht für eine schnelle Aufnahme von Bewerbern nur dann eine Chance, wenn gleichzeitig Übergangsregelungen festgelegt werden, die den MOE-Staaten und der jetzigen EU die Integration möglich machen. Dies gilt z.B. für die Freizügigkeit, freie Handelsquoten, Struktur- und Agrarpolitik. (...) 11. Der DGB unterstützt Überlegungen, die Beitrittskandidaten schrittweise an die EU heranzuführen und sie integrationsfähig zu machen. Es wäre fatal, wenn Arbeitnehmer in den betroffenen Staaten die Integration nach Europa im persönlichen Bereich als Eintritt in Arbeitslosigkeit oder soziale Unsicherheit empfinden müßten. Dies würde zu einem Sprengsatz in der EU führen. Aus politischen Erwägungen heraus unterstützt der DGB eine möglichst umfassende Einbeziehung aller MOE-Staaten in den Aufnahmeprozeß. Allerdings müssen die konkreten Bestimmungen zur EU-Mitgliedschaft, zu den jeweiligen Beitrittszeitpunkten sowie zu den Übergangsregelungen nach Ländern separat festgelegt werden, da die Bedingungen in den MOE-Staaten zu unterschiedlich sind." (DGB 1998, 5-6) Somit spiegelt die Ausländerdebatte in Österreich die generelle Konfliktlinie innerhalb der EU in der Ausländerfrage wider. Während der österreichischen EU-Präsidentschaft (07.- 12.1998) werden Regierungsparteien und Sozialpartner die Möglichkeit haben, eine der beiden arbeitsmarktpolitischen beziehungsweise bürgerrechtlichen Varianten zu fordern und unterstützen. 1999 wird die Forschung feststellen können, ob Österreich entweder zur Integration und Harmonisierung eines gemeinsamen europäischen Arbeitsmarktes oder zur Vertiefung und Verfestigung der Vierer- beziehungsweise Fünferteilung des Kontinents beigetragen hat. 636 Nach der BAK sollte dieser Katalog folgende Kriterien beinhalten: BIP eines Beitrittskandidaten in Relation zum österreichischen BIP; Kaufkraftparität der Währung (...); Arbeitslosenrate (...); Arbeitsbedingungen in den Grenzregionen (...); Vorhandene Infrastruktur in den angrenzenden Ballungszentren der Beitrittskandidaten und Österreichs." (1997, 10).

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u.a. mit der absoluten Notwendigkeit ungehinderter Kontakte und Hilfeleistungen für die<br />

Volksgruppen auf kultureller, wirtschaftlicher und sozialer Ebene mit bzw. durch deren<br />

"Mutterstaaten" (...)." (Pipp/Mikel 1997)<br />

Die Forderungen der österreichischen Volksgruppen beziehen sich auf die seit 1996 laufende<br />

- von der OECD mitgetragene - Debatte über die Brauchbarkeit von Übergangszeiten<br />

(transitional periods) im Beitrittsverfahren (accession process) bei der Osterweiterung<br />

(eastern enlargement). Die OECD stellte fest, dass "the accession process (...) will ultimately<br />

lead to full freedom of movement for CEEC (central and eastern european countries, E.S.)<br />

nationals within the European Union. It is only a matter of time." (OECD 6.6.1997, 8). Um<br />

gerade diese Frage der Zeit geht es im Streit beim Beitrittsprozeß. Bei der Süderweiterung<br />

wurden alle Griechen, Spanier und Portugiesen - samt ihren Familienangehörigen - die bereits<br />

in der EU (EG) waren, zur Zeit des Beitritts gleichgestellt. Für alle anderen Zuwanderer galt<br />

eine Übergangsfrist von sieben Jahren. Nach den derzeit geltenden<br />

Assoziierungsvereinbarungen gibt es eine vorläufige Übergangszeit von zehn Jahren. "During<br />

the ten-year transition period under Article 6 of the agreements, which is divided into two<br />

five year stages, CEEC nationals in a EU Member State remain subject to that country"s<br />

legislation on entry and stay." (OECD 6.6.1997, 6)<br />

b. Fünferteilung des europäischen Arbeitsmarktes?<br />

Bei der Osterweiterung würden diese Übergangsfristen für die Beitrittskandidaten entfallen.<br />

Um dies zu verhindern, fordern ÖGB, Arbeiterkammer und Sozialministerium unbefristete<br />

Übergangszeiten. "Die BAK (Bundesarbeitskammer, E.S.) unterstützt die Position des ÖGB<br />

und des BMAGS vollinhaltlich, wonach von einer Osterweiterung durch die Grundfreiheit<br />

der Freizügigkeit keine negativen Auswirkungen auf den österreichischen Arbeitsmarkt<br />

ausgehen dürfen. (...) Die BAK tritt dafür ein, die Freizügigkeit während einer ersten Phase<br />

gänzlich auszuschließen. In der Folge sollte die schrittweise und flexible Einräumung der<br />

Freizügigkeit von der Erfüllung im Beitrittsvertrag verankerter Kriterien abhängen." (BAK<br />

1997, 9-10). Diese Übergangsphase mit open end, bedeutet, dass die Zuwanderer aus den<br />

neuen Mitgliedsstaaten eine fünfte Arbeitnehmergruppe am EU-Arbeitsmarkt bilden werden,<br />

Aus Polen werden v.a. Wochen- und Monatspendler kommen, ähnlich der österreichischen Pendelbewegungen nach<br />

München.

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