REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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14.02.2013 Aufrufe

492 Harmonisierungsdebatte in der Ausländerpolitik in eine neue Phase. "Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die durch die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 festgelegte Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf in einem Mitgliedsstaat versicherte Arbeitnehmer und Selbstständige aus Nichtmitgliedsstaaten auszudehnen. (...) Auch der Rat und die Mitgliedsstaaten haben anerkannt, wie wichtig es ist, dass auf der Ebene der Europäischen Union und der Mitgliedsstaaten - im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit - in der Sozialpolitik eine auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit beruhende Politik als Beitrag zur gemeinsamen Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit betrieben wird." Obwohl sich dieser Vorschlag auf den unmittelbaren Bereich der Sozialversicherung bezieht, hat er Implikationen auch für die Beschäftigungspolitik, da sozial abgesicherte Ausländer nicht so leicht abbaubar sind und daher in ihrer Aufenthaltssicherheit gestärkt werden. Darüber hinaus hat dieser Reformschritt auch einen symbolische Charakter, da die Gleichstellung von Drittausländern in einem Bereich die Diskriminierung dieser Bevölkerungsgruppe in anderen Bereichen in Frage stellt. Es ist also anzunehmen, dass im Laufe der nächsten Jahren die Bemühungen der Kommission, des Parlaments und des WSA Früchte tragen werden. Somit wären auch die Kroaten, Bosnier, Jugoslawen und Mazedonier - gemeinsam mit den Bürgern der Türkei - den EU-Ausländern in Österreich sozial und kulturell gleichgestellt. 2. Keine neue Mauer in Europa Die Europäisierung der österreichischer Fremdenpolitik trat mit dem Beginn der Verhandlungen um die EU-Osterweiterung in eine neue Phase. Neben der aus Slowenien stammenden traditionellen Gastarbeiterbevölkerung stellen die Ungarn, Tschechen aber vor allem die Polen wachsende Ausländergruppen dar. Hierbei gewinnt die Frage der Aufnahme dieser neuen EU-Bürger in der Union für Österreich besondere Relevanz. Im Feber 1998 stellte der Zentralverband slowenischer Organisationen/Zveza slovenskih organizacij in einer öffentlicher Erklärung fest, dass sich dieser Dachverband den fortschrittlichen und linken Slowenen in Österreich "für eine rasche und unkomplizierte EU-Osterweiterung - ohne Übergangsfristen - ausspricht. Dies deswegen, weil nur so eine rasche Angleichung des sozialen und wirtschaftlichen Niveaus an den westeuropäischen Standard in den in Frage kommenden osteuropäischen Staaten erreicht werden kann. Darüber hinaus sollte nach dem Fall der "Berliner Mauer" keine neue "Mauer" errichtet werden"." (Sturm 1998)

493 a. autochtone Volksgruppen und zugewanderte Minderheiten Die Stellungnahme der linken Reichshälfte unter den Kärntner Slowenen bezog sich auf eine ähnlich lautende Presseaussendung des Wiener Österreichischen Volksgruppenzentrums vom Juli 1997. Dieser Dachverband der autochtonen Volksgruppen vertritt eher die rechte Reichshälfte und hat ihre Forderungen zur EU-Osterweiterung bereits ein Jahr zuvor bekannt gegeben. Dadurch war das Volksgruppenzentrum die erste Institution in Österreich, die sich für keine Übergangszeiten für die Neo-EU-Bürger einsetzte. "Das Österreichische Volksgruppenzentrum, der einzige Dachverband der autochtonen Volksgruppen in Österreich, unterstützt die von ESAN Austria unterbreitete und der überwiegenden Mehrzahl der an der Konferenz "Grundrechte in Europa - Österreichischer Dialog über politische und soziale Rechte in der EU" am 23. und 23. Mai in Wien mitwirkenden NGO"s angenommene Stellungnahme zur EU-Osterweiterung in bezug auf die politischen und sozialen Grundrechte für Bürger aus den potentiellen Beitrittsländern: "Übergangsperioden für die potentiell neuen Mitgliedsstaaten wie Tschechische Republik, Polen, Ungarn werden abgelehnt. Die BürgerInnen dieser Staaten sollten von Beginn an die gleichen Rechte (Zugang zum Arbeitsmarkt) genießen, wie die übrigen EU-BürgerInnen"." (Pipp/Mikel 1997) Somit haben sich die wesentlichen Vertreter der österreichischen Volksgruppen 633 für die sofortige Anerkennung der EU-Bürgerrechte der für Österreich wichtigen Zuwanderergruppen aus den neuen Beitrittsländern ausgesprochen. Dies ist vor allem deswegen von Bedeutung, weil diese Volksgruppen zum größten Teil in den Grenzregionen - Kärnten, Steiermark, Burgenland 634 - beheimatet sind, in denen eine starke Pendelbewegung seitens der Slowenen und Ungarn zu erwarten ist. 635 Für die autochtonen Minderheiten ist diese Frage nicht nur von allgemeiner bürgerrechtlicher Bedeutung. Eine sofortige Gewährung der Freizügigkeit würde für die Slowenen in Kärnten und der Steiermark, die Ungarn in Burgenland und die Tschechen und Polen in Wien unter anderem eine Stärkung ihrer Bildungs- und Kulturarbeit mit sich bringen. "Das Österreichische Volksgruppenzentrum begründet diese politische Forderung 633 Obwohl die Initiative Minderheiten - die u.a. die linken und liberalen Volksgruppenorganisationen vereint - sich offiziell noch nicht festgelegt hat, orientiert sich dieser Gruppe bei Fragen, die die Volksgruppen betreffen an der Position der Kärntner Slowenen. 634 Vgl. hierzu den Volksgruppenreport 1996, der vom Volksgruppenzentrum Wien herausgegeben wurde. 635 Lediglich die tschechische Volksgruppe ist nicht in den entsprechenden Grenzregionen Ober- und Niederösterreichs, sondern in Wien beheimatet. Es ist auch von den Polen in Österreich zu erwarten, das sie - obwohl sie noch keine anerkannte Volksgruppe sind - sich für die sofortige Gleichstellung ihrer Landsleute und gegen Übergangszeiten einstellen.

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Harmonisierungsdebatte in der Ausländerpolitik in eine neue Phase. "Dieser Vorschlag zielt<br />

darauf ab, die durch die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 festgelegte Koordinierung der<br />

Systeme der sozialen Sicherheit auf in einem Mitgliedsstaat versicherte Arbeitnehmer und<br />

Selbstständige aus Nichtmitgliedsstaaten auszudehnen. (...) Auch der Rat und die<br />

Mitgliedsstaaten haben anerkannt, wie wichtig es ist, dass auf der Ebene der Europäischen<br />

Union und der Mitgliedsstaaten - im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit - in der<br />

Sozialpolitik eine auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit<br />

beruhende Politik als Beitrag zur gemeinsamen Bekämpfung von Rassismus und<br />

Fremdenfeindlichkeit betrieben wird." Obwohl sich dieser Vorschlag auf den unmittelbaren<br />

Bereich der Sozialversicherung bezieht, hat er Implikationen auch für die<br />

Beschäftigungspolitik, da sozial abgesicherte Ausländer nicht so leicht abbaubar sind und<br />

daher in ihrer Aufenthaltssicherheit gestärkt werden. Darüber hinaus hat dieser Reformschritt<br />

auch einen symbolische Charakter, da die Gleichstellung von Drittausländern in einem<br />

Bereich die Diskriminierung dieser Bevölkerungsgruppe in anderen Bereichen in Frage stellt.<br />

Es ist also anzunehmen, dass im Laufe der nächsten Jahren die Bemühungen der<br />

Kommission, des Parlaments und des WSA Früchte tragen werden. Somit wären auch die<br />

Kroaten, Bosnier, Jugoslawen und Mazedonier - gemeinsam mit den Bürgern der Türkei - den<br />

EU-Ausländern in Österreich sozial und kulturell gleichgestellt.<br />

2. Keine neue Mauer in Europa<br />

Die Europäisierung der österreichischer Fremdenpolitik trat mit dem Beginn der<br />

Verhandlungen um die EU-Osterweiterung in eine neue Phase. Neben der aus Slowenien<br />

stammenden traditionellen Gastarbeiterbevölkerung stellen die Ungarn, Tschechen aber vor<br />

allem die Polen wachsende Ausländergruppen dar. Hierbei gewinnt die Frage der Aufnahme<br />

dieser neuen EU-Bürger in der Union für Österreich besondere Relevanz. Im Feber 1998<br />

stellte der Zentralverband slowenischer Organisationen/Zveza slovenskih organizacij in einer<br />

öffentlicher Erklärung fest, dass sich dieser Dachverband den fortschrittlichen und linken<br />

Slowenen in Österreich "für eine rasche und unkomplizierte EU-Osterweiterung - ohne<br />

Übergangsfristen - ausspricht. Dies deswegen, weil nur so eine rasche Angleichung des<br />

sozialen und wirtschaftlichen Niveaus an den westeuropäischen Standard in den in Frage<br />

kommenden osteuropäischen Staaten erreicht werden kann. Darüber hinaus sollte nach dem<br />

Fall der "Berliner Mauer" keine neue "Mauer" errichtet werden"." (Sturm 1998)

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