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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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EU-Wanderarbeiter abgebaut. Durch den Beitritt zur Union (EG) sicherten Spanien,<br />

Griechenland und Portugal diese Vorteile auch für ihre Bürger im EU-Ausland. Seit Anfang<br />

der 1990er Jahren zielen Kommission, Parlament und der sozialpartnerschaftlich bestellte<br />

Wirtschafts- und Sozialausschuß (WSA) auf eine schrittweise Gleichstellung auch für legal in<br />

der Union lebenden Arbeitnehmer aus Nichtunionsstaaten, den sogenannten Drittausländern<br />

(Sensenig 1995, 216). Beim Beitritt Österreichs zur EU 1995 wurden die Bürger dieses<br />

Landes - gemeinsam mit den Staatsbürgern Finnlands und Schwedens - entsprechend dem<br />

Konzept von Europa der Bürger sofort sämtliche Rechte und Pflichten der Union zugemutet.<br />

B. Viererteilung des europäischen Arbeitsmarktes<br />

Heute existieren innerhalb der EU im wesentlichen vier Arbeitnehmergruppen: 1) inländische<br />

Arbeitnehmer des jeweiligen EU-Staates, die sämtliche politischen Rechte genießen; 2) EU-<br />

Ausländer, also Bürger eines EU-Staates, die in einem anderen EU-Staat leben und hier mit<br />

sämtlichen sozialen und kulturellen Rechte ausgestattet sind, die jedoch nur beschränkte<br />

politische Rechte - wie etwa das Wahlrecht auf Gemeindeebene - genießen ; 3) Bürger der<br />

Türkei, die durch das Assoziierungsabkommen mit der EU nach vier beziehungsweise fünf<br />

Jahren sozial gleichgestellt sind (Ortner 1988); 4) und schließlich alle anderen, die durch die<br />

EU keinen Schutz genießen und deswegen den jeweiligen Ausländerpolitiken der einzelnen<br />

Mitgliedsstaaten unterstellt sind. Das Schengener Abkommen von 1985 und sein<br />

Implementing Agreement von 1990 sehen unter anderem vor, dass die Mitgliedstaaten an den<br />

Schengen Außengrenzen - und hierbei spielt Österreich eine zentrale Rolle - die illegale<br />

Einreise von Gruppe 3 und 4 verhindern müssen (Woltjer 1990). Es steht den Regierungen<br />

der EU-Staaten jedoch offen, so viele Mitglieder der beiden letzten Gruppen aufzunehmen<br />

wie sie wollen. In Österreich beispielsweise stieg (siehe oben) in den Jahren nach dem Beitritt<br />

der Anteil der Bürger aus Drittstaaten weiterhin an.<br />

1. ein einheitlicher europäischer Arbeitsmarkt?<br />

Mit dem Vorschlag der EU-Kommission vom 12.11.1997 (EU 1997), Drittausländer in<br />

wichtigen sozialpolitischen Bereichen den EU-Ausländern gleichzustellen, tritt die<br />

632 Hierbei spielten die Beitrittsverhandlungen mit Griechenland (1979), Spanien (1985) und Portugal (1985) eine zentrale<br />

Rolle.

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