REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER
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486 Assimilierung wurde wegen der Bedeutung der mitgebrachten persönlichen Eigenschaften und Fertigkeiten der einzelnen Zuwanderer um das Konzept des menschlichen Kapitals (human capital) bereichert. Hierzu zählen "educational level, language skills, or family cohesion", die den Integrationsprozeß, den wirtschaftlichen Erfolg und die Aussichten der sozialen Anpassung erheblich beeinflussen. (Yans-McLaughlin 1990, 11). Diese zwei Ansätze - Assimilierung und menschliches Kapital - weisen jedoch eine Schwäche auf: sie übersehen, dass Menschen in der Regel nicht individuell migrieren. Die Prozesse der Aus-, Durch- und Einwanderung sind in einem dörflichen oder urbanen Alltag sozial eingebettet; sie hängen von familiären, bekanntschaftlichen und emotionalen Beziehungen ab; sie werden geplant, finanziert und nachbereitet durch persönliche Kontakte, gewerbliche Vermittler, politische und religiöse Gemeinschaften, sowohl im Herkunfts- wie im Aufnahmeland. Diese Erkenntnisse haben die Migrationsforschung der letzten 10 Jahre radikal verändert. "Attention seems to focus upon the web of connections among groups, and upon the functions and transformations of this web. As internationalism has moved the immigration paradigm away from the nation-state toward a global field, this new scholarship has moved away from both individual and group agency toward the social relations of exchange. So, instead of individuals assimilating or achieving, we have group strategies and networks. What we might call a network-exchange theory seems to be emerging as a potential alternative to assimilation and human-capital theory." (Yans-McLaughlin 1990, 12). Angewendet im Fall der jugoslawischen Migration nach Österreich muß man neben den üblichen Netzwerke zwischen den Familien, Freunde und Einkommensverhältnisse der Herkunfts- und Aufnahmeländern auch die Rolle der im ehemaligen Jugoslawien und in Österreich dominierende Parteien und Verbände berücksichtigen. In beiden Ländern war die Ausländerpolitik bis 1989 stark institutionalisiert. In beiden Ländern wurde diese Politik entwickelt und durchgeführt, ohne den Regeln des bürgerlichen Parlamentarismus berücksichtigen zu müssen. Im Falle von Jugoslawien wurde die Emigrationspolitik - wie dies die Akten des International Organisation for Migration (IOM, Nachfolger des ICEM) bestätigen - von den kommunistischen Gewerkschaften und der von der KP dominierten Behörden des Landes geprägt. 626 Die Situation in Österreich war etwas anders. Obwohl der 626 Die Haltung der kommunistischen Gewerkschaften und Behörden war bis Mitte der 60er Jahren aus zwei Gründen der Migration ablehnend eingestellt. Erstens wurden sie von den benachbarten kommunistisch regierten Ländern unter Druck
487 sozialistisch dominierten Gewerkschaftsbund - gemeinsam mit dem sozialistisch geführten Sozialministerium - die Hegemonie in der Ausländerfrage errungen hat, ließ man den Arbeitgeber bei der Gastarbeiteranwerbung vor Ort freien Hand. Die Rekrutierung war Aufgabe der AGA. "Gleichzeitig mit den Verhandlungen zur ersten Kontingentvereinbarung hatten die Sozialpartner festgelegt, dass die Anwerbung der ausländischen Arbeitskräfte betriebsintern oder durch eine Anwerbegesellschaft der BWK erfolgen sollte. In der Folge übertrug das BMfsV der BWK die Kompetenz zur Anwerbung. Daraufhin wurde die "Arbeitsgemeinschaft zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte" (AGA, E.S.) gegründet. Die Arbeitsgemeinschaft wurde formal in Gestalt einer Zentralstelle für Koordination in Wien und den Kommission in den einzelnen Entsenderländern geschaffen." (Wollner 1996, 82) Die AGA rekrutierte Gastarbeiter innerhalb der vorgesehenen Kontingenten. Im Einzelverfahren wie bei der Überschreitung der Kontingente könnte Vertreter der inländischen Arbeitnehmer (ÖGB und AK) ihren Veto einlegen. Wie bei Wollner (1996, 91- 127) dargestellt, versuchten auch die Kommunisten in Jugoslawien eine genaue Kontrolle über den einzelnen Auswanderer durchzusetzen und behalten. Darüberhinaus war "der österreichische Teil der gemischten österreichisch-jugoslawischen Kommission paritätisch besetz (...)." (Wollner 1996, 125). 627 Somit wurden die jugoslawischen Arbeitnehmer sowohl in der Heimat wie in Österreich von sozialistischen beziehungsweise realsozialistischen Funktionäre genau kontrolliert und diszipliniert. In beiden Länder gab es für sie keine gewerkschaftliche Demokratie. Die jugoslawischen Gastarbeiter stammten jedoch aus einem Land, in dem die Mitbestimmung im Betrieb offiziellerseits zum grundlegenden Dogma der Nation gehörte. Diese Selbstbestimmungsmodell war aber für den einzelnen einheimischen Arbeitnehmer im Betrieb nicht immer nachvollziehbar. Die Demokratielosigkeit in den österreichischen Betrieben wich von ihrer Erfahrungen in der ehemaligen Heimat kaum ab. gesetzt sich mit ihren Arbeitskraft nicht am imperialistischen Weltsystem zu beteiligen. (siehe oben). Zweitens wollte jugoslawischer Staat und Gewerkschaftsbund eine genaue Kontrolle ihrerseits über die Abwerbung durchsetzen und eine Schädigung der heimischen Wirtschaft durch Arbeitskräfteknappheit vorzubeugen (Matuschek 1985, 170-171). 627 Die jugoslawische Seite konnte per Definition nicht paritätisch sein, weil es auf dem Papier in Jugoslawien keine Kapitalisten gab.
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Arbeitgeber bei der Gastarbeiteranwerbung vor Ort freien Hand. Die Rekrutierung war<br />
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BMfsV der BWK die Kompetenz zur Anwerbung. Daraufhin wurde die "Arbeitsgemeinschaft<br />
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Arbeitsgemeinschaft wurde formal in Gestalt einer Zentralstelle für Koordination in Wien<br />
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Die AGA rekrutierte Gastarbeiter innerhalb der vorgesehenen Kontingenten. Im<br />
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inländischen Arbeitnehmer (ÖGB und AK) ihren Veto einlegen. Wie bei Wollner (1996, 91-<br />
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über den einzelnen Auswanderer durchzusetzen und behalten. Darüberhinaus war "der<br />
österreichische Teil der gemischten österreichisch-jugoslawischen Kommission paritätisch<br />
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in der Heimat wie in Österreich von sozialistischen beziehungsweise realsozialistischen<br />
Funktionäre genau kontrolliert und diszipliniert. In beiden Länder gab es für sie keine<br />
gewerkschaftliche Demokratie. Die jugoslawischen Gastarbeiter stammten jedoch aus einem<br />
Land, in dem die Mitbestimmung im Betrieb offiziellerseits zum grundlegenden Dogma der<br />
Nation gehörte. Diese Selbstbestimmungsmodell war aber für den einzelnen einheimischen<br />
Arbeitnehmer im Betrieb nicht immer nachvollziehbar. Die Demokratielosigkeit in den<br />
österreichischen Betrieben wich von ihrer Erfahrungen in der ehemaligen Heimat kaum ab.<br />
gesetzt sich mit ihren Arbeitskraft nicht am imperialistischen Weltsystem zu beteiligen. (siehe oben). Zweitens wollte<br />
jugoslawischer Staat und Gewerkschaftsbund eine genaue Kontrolle ihrerseits über die Abwerbung durchsetzen und eine<br />
Schädigung der heimischen Wirtschaft durch Arbeitskräfteknappheit vorzubeugen (Matuschek 1985, 170-171).<br />
627 Die jugoslawische Seite konnte per Definition nicht paritätisch sein, weil es auf dem Papier in Jugoslawien keine<br />
Kapitalisten gab.