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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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Das wesentlich neue an diesem Gesamtpaket ausländischer Gesetze und Verordnungen war,<br />

dass dieses abgestimmte System die Zuwanderung bei einer gleichzeitigen Zementierung der<br />

unsicheren Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen für Ausländer weiterhin zuließ. So stieg die<br />

Beschäftigtenzahl in den vier Jahren nach Vervollständigung der Reformwelle 1991-1993<br />

von 277,500 auf 300.400 im Jahre 1996. Die Wohnbevölkerung stieg in der gleichen Zeit von<br />

689,600 auf 728,200. Dieser anscheinende Widerspruch lässt sich durch den Ansatz der<br />

erzwungenen Komplementarität (Gächter 1995) enträtseln. Ausländer aus den traditionellen<br />

Entsenderländern - Jugoslawien und der Türkei - befanden und befinden sich nämlich am<br />

untersten Ende der Einkommenshierarchie. Wurden sie arbeitslos, so hatten sie bis vor<br />

kurzem nach Ablaufen der Arbeitslosenunterstützung keinen Anspruch auf Notstandshilfe.<br />

Wer ohne Einkommen in Österreich um eine Aufenthaltsverlängerung ansuchte, wurde nach<br />

den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetz abgeschoben. Somit waren Ausländer gezwungen -<br />

auch jene mit Befreiungsschein ,- jede Arbeit anzunehmen, um nicht in die Illegalität<br />

abgeschoben zu werden. Das Ergebnis dieses Prozesses ist, dass Gastarbeiter wesentlich<br />

kürzer arbeitslos sind als Inländer. Ausländer stellen somit sowohl für die Wirtschaft - als<br />

billigere Arbeitskraft - wie für die Sozialpolitik - als Nettozahler - weiterhin ein wichtiges<br />

Ausbeutungsmoment dar.<br />

2. Die Connection Wien - Belgrad und das Betriebsratsverbot<br />

Über die Kontakte zwischen dem ÖGB und den kommunistischen Gewerkschaften in der<br />

ehemaligen jugoslawischen Volksdemokratie wird die wissenschaftliche Forschung erst dann<br />

Genaueres erfahren, wenn die demokratischen Nachfolgerrepubliken die Archivbestände aus<br />

der Zeit zwischen 1955 und 1989 freigeben. 619 Aus heutiger Sicht kann man lediglich<br />

feststellen, dass sich aus der wichtigen Rolle, die die Gewerkschaften beider Länder in der<br />

Migrationspolitik spielten, folgendes schließen lässt: die jugoslawischen Gastarbeiter - als die<br />

Hauptbetroffenen - standen vollständig unter der Kontrolle dieser zwei<br />

Arbeitnehmerverbände. Sie wurden sowohl von ihren eigenen realsozialistischen<br />

Gewerkschaften wie von den sozialdemokratischen Gewerkschaften entrechtet, bevormundet<br />

und als Objekte der Sozial- und Beschäftigungspolitik gesehen. Hieraus lässt sich auch die<br />

618 Vgl.: Parnreiter 1994; Davy/Gächter 1993/1 und 1993/2; Prader 1992; Althaler/Hohenwart 1992.<br />

619 Es ist anzunehmen, daß der ÖGB nie Zugang zu seiner Bestände bewilligen wird. Dies steht im Gegensatz zu den<br />

Archivpraktiken in vielen anderen demokratischen Ländern. So mußte man, bei der Aufarbeitung der Beziehungen zwischen

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