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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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durch die Entscheidung von Teilen der Gastarbeiterbevölkerung, die in Österreich bleiben<br />

konnten beziehungsweise wollten, sich im Lande niederzulassen, Familien zu gründen<br />

beziehungsweise in der alten Heimat gebliebene Familienangehörige nachzuholen (Gächter<br />

1995, 387).<br />

Bis zur ersten Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes im Jahre 1988 lag die<br />

Arbeitnehmerbevölkerung bei 150.900 und die Wohnbevölkerung bei 344.000. Somit wurde<br />

deutlich, dass die Rotation nicht mehr funktionieren würde. Nach Davy/Gächter (1993/1,<br />

170) verabschiedete man sich in diesem Jahr offiziell von der Ära der Rotation. "Es sei<br />

"nunmehr offenbar, dass die Vorstellung von einem vorübergehenden Aufenthalt der<br />

ausländischen Arbeitsbevölkerung, wie sie dem Rotationsprinzip entspricht, (...) als überholt<br />

betrachtet werden" müsse. Die österreichische Ausländerbeschäftigungspolitik habe in<br />

Hinkunft vom "Integrationsprinzip" auszugehen. Dies müsse insbesondere zu einer<br />

Verbesserung der "rechtlichen Sondersituation" der ausländischen Arbeitkräfte führen, die<br />

schon lange in Österreich leben." 616 Eine wesentliche Verbesserung wurde jedoch nur für<br />

jugendliche ausländische Arbeitnehmer eingeführt, die in Österreich aufgewachsen waren;<br />

diese Gruppe erhielt die Möglichkeit, sofort einen Befreiungsschein zu beantragen<br />

(Davy/Gächter 1993/1, 170). 617 Eine tatsächliche Verbesserung für weite Schichten der<br />

niedergelassenen Staatsfremden stellte die Wiedereinführung der Arbeitserlaubnis in der<br />

Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes von 1990 dar. "Ausländischen Arbeitnehmern,<br />

die ein Jahr ununterbrochen beschäftigt waren, wurde ein Anspruch auf Erteilung einer<br />

Arbeitserlaubnis eingeräumt, die es ihnen ermöglicht, selbst (also ohne Vermittlung durch<br />

einen Unternehmer in einem speziellen Verwaltungsverfahren) legale Arbeitsverhältnisse zu<br />

begründen." (Davy/Gächter 1993/2, 258). Somit erhielten ein Teil der staatsfremden<br />

Arbeitnehmer in Österreich nach 15 Jahren Unterbrechung ihren Status als vollwertige<br />

Subjekte im Arbeitsbereich zurück. Die Objektwerdung der Gastarbeiter wurde<br />

eingeschränkt. Nach Davy/Gächter hat diese Entwicklung das Rotationsprinzip jedoch nicht<br />

wirklich aufgehoben. Mit der Schaffung von drei Arbeitnehmergruppen - durch die Vergabe<br />

von Beschäftigungsbewilligungen, Arbeitserlaubnissen, Befreiungsscheinen - blieb die<br />

erstgenannte Gruppe weiterhin rechtlos. Noch viel wichtiger war jedoch die Frage der<br />

616 Zitiert nach: 449 BlgNR 17. GP 8-9.<br />

617 Bei allen anderen Ausländergruppen kann man jedoch nicht von einem Abgang von der Rotationspolitik sprechen.

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