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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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471<br />

Ministerrates vom 12. März 1957 (...) Nach einem Bericht des Bundeskanzlers über das<br />

Ergebnis der Tagung der Wirtschaftskommission und der von ihr eingesetzten<br />

Subkommission faßt der Ministerrat nachstehenden Beschluß: An die Bundeskammer der<br />

gewerblichen Wirtschaft, den Österreichischen Arbeiterkammertag, den Österreichischen<br />

Gewerkschaftsbund und die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs<br />

wird das dringende Ersuchen gerichtet, in ihrem Bereich alle Vorkehrungen zu treffen, um im<br />

laufenden Jahr die Aufrechterhaltung eines stabilen Preisgefüges zu gewährleisten." Diese<br />

Aufforderung gilt als Gründungsstunde der Paritätischen Kommission. (Farnleitner 1977, 63).<br />

Mit dem Raab-Olah-Abkommen 1961 (siehe oben) wurden die Einflußmöglichkeiten der<br />

Sozialpartner per Deklaration einseitig ausgedehnt. 612 "Die Abkommen der Sozialpartner"<br />

(Raab-Olah-Abkommen, veröffentlicht Wien, 19.02.1952, E.S.): um der Paritätische<br />

Kommission, die grundsätzlich ein auf freiwilliger Basis funktionierendes Beratungs- und<br />

Koordinierungsorgan der Sozialpartner ist, eine wirksame Beeinflussung jener Faktoren zu<br />

ermöglichen, die für die Lohn- und Preisentwicklung maßgebend sind, wird sich die<br />

Paritätische Kommission in Zukunft auch mit einschlägigen Grundsatzfragen der<br />

Wirtschaftspolitik befassen. Die Paritätische Kommission wird die Ergebnisse ihrer<br />

Beratungen der Bundesregierung in geeigneter Form zur Kenntnis bringen." (Farnleitner<br />

1977, 66).<br />

Die Sozialpartner zogen aus ihren Erfahrungen mit der Ausländerpolitik und Lohn- und<br />

Preispolitik in den Jahren 1957 bis 1961 Konsequenzen. Da der Verfassungsgerichtshof die<br />

Reformierung der Weimarer Ausländerverordnung von 1933 aus ungesetzlich abgelehnt hat,<br />

wurde dieses Reformprojekt - analog der paritätischen Wirtschafts- und Sozialpolitik im<br />

allgemeinen - auch auf die außerparlamentarische Ebene verlagert. Diese Entpolitisierung der<br />

Ausländerfrage schaltete jegliche demokratische Kontrolle aus. Die im autonomen<br />

Wirkungsbereich der Inlandsarbeitervertreter und heimischen Wirtschaft (ÖGB und BWK)<br />

vereinbarten Kontingente wurde dann informell vom Sozialministerium übernommen. Dieses<br />

verständlich warum Gastarbeiter nicht heran teilhaben dürften. Verstärkend hierbei wirkte die Tatsache, daß viele<br />

Funktionäre der Sozialpartner auch in der Bundesregierung, im Nationalrat, in der Landesregierungen, Landtagen und<br />

Gemeindevertretungen hineingewählten wurden.<br />

612 Was hier natürlich nicht übersehen werden darf ist das dieser kalte Staatsstreik nicht gegen den Widerstand der<br />

Regierung stattfand. Ähnlich wie bei der Auflösung des Parlaments 1933 war diese Machtverschiebung formalrechtlich<br />

gedeckt. Die personelle Verflechtungen zwischen Paritätische Kommission und Parlament begünstigte dieser<br />

Entdemokratisierungsprozeß und sorgte dafür, daß ihre rassistische Charakter nicht thematisiert werden könnte. ÖGB-<br />

Präsident Franz Olah war zu dieser Zeit Zweiter Präsident des Nationalrates. Er wurde kurz darauf (27.03.1963)<br />

Bundesinnenminister (SPÖ). BWK Präsident Julius Raab hatte (11. April 1961) erst kurz vor Fertigstellung des<br />

Abkommens, nach achtjähriger Funktionsdauer sein Amt als Bundeskanzler (ÖVP) zurückgelegt.

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