REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER
REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER
46 Einführung in das Ausländerheft der Volkszählung von 1900 mit der Bemerkung eingeleitet, dass die Sammlung und der Austausch von Daten über die Zuwanderung von Staatsfremden als Leistung an die jeweiligen Herkunftsländer gedacht ist. Das leitende Erkenntnisinteresse dieser Erhebungen bildete eher die Auswanderung als die Einwanderung. Auch die tabellarischen Ergebnisse der Volkszählung von 1900 wurde so präsentiert, dass ein Vergleich zwischen der Aus- und Einwanderung stets möglich war. Hierbei wurde betont, dass der Austausch der Daten innerhalb der Monarchie - also zwischen Cisleithanien, Transleithanien und Bosnien-Herzegowina - von zentraler Bedeutung war. Die wirtschaftliche Bedeutung der Ausländer in den Reichsratsländern scheint von abnehmender Bedeutung zu sein. "Bereits bei der Volkszählung vom Jahr 1890 war man zur Überzeugung gelangt, dass die internationalen Verkehrsverhältnisse es notwendig machen, auch über die im Auslande anwesenden Staatsangehörigen eingehend Kenntnisse zu erhalten. Diese Meinung wurde so ziemlich bei allen maßgebenden Regierungen geteilt, so dass es der Initiative der k.k. Regierung gelang, einen gegenseitigen Austausch der bei den Volkszählungen erhobenen Individualangaben der jeweiligen fremden Staatsangehörigen herbeizuführen. (...) (S)chon hier sei aber bemerkt, dass gegenüber der zitierten Publikation des Jahres 1890 die Darstellung der österreichischen Staatsangehörigen in den Ländern der ungarischen Krone erweitert, die Berufsdarstellung der in den Reichsratsländern ermittelten Staatsfremden vielfach eingeschränkt (...) ist." 50 Zehn Jahre später spricht man eine noch deutlichere Sprache. Bei der Zählung der Ausländer in Cisleithanien ging es der k.k. statistischen Zentralkommission vordringlich um eine Gewinnung der Daten über die fremde männliche Bevölkerung im wehrpflichtigen Alter. Beim Austausch der Volkszählungsergebnisse wurden dementsprechend auch die Namen der gezählten staatsfremden Bewohner an die Regierungen der Länder der ungarischen Krone weitergegeben. Hierfür stand Österreich, Ungarn und Bosnien-Herzegowina ein System normierter maschinell bearbeitbarer Lochkarten zur Verfügung, das eine möglichst rasche Erledigung im Interesse der Landesverteidigung gewährleisten sollte. 50 Volkszählung 1905, I.
47 "Mit Rücksicht auf den knappen Termin, welcher der Statistischen Zentralkommission vom k.k. Ministerium für Landesverteidigung für die Beschaffung der ziffernmäßigen Grundlagen zur Ermittlung des jährlichen Rekrutenkontingents gestellt ist, mussten nicht nur die Daten über die Heimatrechtsverhältnisse, sondern auch die für die Länder der ungarischen Krone und für Bosnien und die Hercegovina zum Austausch bestimmten Zählkarten sehr rasch fertiggestellt werden. Es wurden daher schon anläßlich der Vorbereitung des Erhebungsmaterials der Volkszählung für die zentralisierte maschinelle Aufarbeitung (...) zum Zwecke einer rascheren Herstellung der Individualzählkarten (Lochkarten) die zum Austausch mit den auswärtigen Staaten bestimmten Zählkarten für Staatsfremde aus dem Urmaterial herausgeschrieben (...).Die auf der Zählkarte für den Namen des Gezählten vorgesehene Zeile wurde zufolge einer internationalen Gepflogenheit mit Ausnahme der für die Länder der ungarischen Krone bestimmten Karten nicht ausgefüllt." 51 Die zu einer normierten maschinenlesbaren "Zählkarte für die bei der Volkszählung nach dem Stand vom 31. Dezember 1910 in den Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern" zählende 21 Fragen bezogen sich auf Name, Wohnverhältnisse, Geschlecht, Alter, Geburtsort, Heimatberechtigung, Glaubensbekenntnis, Familienstand, körperliche Gebrechen, sieben Fragen galten der Berüfsausübung, Realbesitz, Art und Länge des Aufenthalts. Diesen Fragen übergeordnet und vorgelagert wurde die Feststellung der Staatsangehörigkeit und Wohnsitz nach Land, politischem Bezirk und Gemeinde. a. Ausländer Rein! Zuwandererförderung in der Monarchie Die Begünstigung der Ausländerzuwanderung konnte bereits am Anfang des Untersuchungszeitraumes auf eine lange Tradition in der Habsburger Monarchie zurückblicken. 52 Die "Erweiterung des Einführverbothes fremder Waren" nach Österreich unter Kaiser Josef II fiel mit einer regelrechten Rekrutierungkampagne seitens des Hofes und der Länder zusammen. Bei dem Versuch fremdstaatliche "Gewerbs- und Handelsleute", "Künstler, Handwerker, Fabrikanten und Kaufleute", wie auch "Gesellen, Commerzial=Arbeiter, Jungen und Hülfsarbeiter" ins Land zu bringen, wandte der Staat vor 51 Volkszählung 1913, 5. 52 Diese Darstellung der geschichtlichen Voraussetzungen und Begünstigung der Zuwanderung von Staatsfremden stützt sich, falls nicht anders gekennzeichnet, auf: Hauptstück V. „Behandlung der Ausländer in Ansehung der industriellen und commerziellen Verhältnisse“, bei von Püttlingen 1842, 212-231 (§ 180-200).
- Seite 1 und 2: 1 VON METTERNICH BIS EU BEITRITT RE
- Seite 3 und 4: 3 b. Reichsdeutsche 127 C. Bekämpf
- Seite 5 und 6: 5 Reethnisierung des Arbeitsmarktes
- Seite 7 und 8: 7 4. KZ-GEDENKSTÄTTE DACHAU 515 5.
- Seite 9 und 10: hinterfragt werden. Die vielerseits
- Seite 11 und 12: Nachbarstaaten mit kriegsgefangenen
- Seite 13 und 14: Die Ostmark als Arbeitsmarkt wurde
- Seite 15 und 16: 2. Kleinstaatlichkeit Die residuale
- Seite 17 und 18: 17 Republik und im Ständestaat, di
- Seite 19 und 20: Versuch, dem Vorbild des Deutschen
- Seite 21 und 22: 21 Ausländern erst mit dem Eroberu
- Seite 23 und 24: 23 Ungarn, Jugoslawien, Polen, Rum
- Seite 25 und 26: ausgewirkt. Von größerer Tragweit
- Seite 27 und 28: 27 musste diese - auf den westeurop
- Seite 29 und 30: 29 Zuwanderung der Cisleithanier un
- Seite 31 und 32: Die Zuwanderung von Staatsfremden i
- Seite 33 und 34: 33 Anhänger fanden. In beiden Fäl
- Seite 35 und 36: 35 2. Von der öffentlichen Mildtä
- Seite 37 und 38: 37 Zugewanderten Ausländern wurden
- Seite 39 und 40: war in der liberalen Ära bekannter
- Seite 41 und 42: 41 unbekannt ist) auferlegt. (...)
- Seite 43 und 44: Bleibt man beim Beispiel des Parade
- Seite 45: 45 "Ausländer sind von der Aufnahm
- Seite 49 und 50: Handel des Inlandes die Beihülfe f
- Seite 51 und 52: In den "deutschen, böhmischen und
- Seite 53 und 54: Diese Bestimmung richtete sich jedo
- Seite 55 und 56: 55 "Die Arbeitsbücher betreffenden
- Seite 57 und 58: für die Ausfertigung solcher Arbei
- Seite 59 und 60: "Unter Joseph II. wurden alle Ausl
- Seite 61 und 62: 61 Staatsbürgerschaft verliehenen
- Seite 63 und 64: 63 einhergehende Ausbürgerung aus
- Seite 65 und 66: Unternehmungen" zu betätigen. 89 B
- Seite 67 und 68: zynisch gehaltenen Brief der Bezirk
- Seite 69 und 70: 69 "Er (der "Antrag sich an Steck-
- Seite 71 und 72: in früheren Jahrzehnten - bei den
- Seite 73 und 74: gleichmäßig. Internationale Arbei
- Seite 75 und 76: 75 Auffallend bei den gewerkschaftl
- Seite 77 und 78: Diese Situation wurde zusätzlich v
- Seite 79 und 80: 79 befriedigt, diese Zugeständniss
- Seite 81 und 82: Hierdurch wird nicht nur deutlich,
- Seite 83 und 84: 83 "Ein Gutachten der Oberdirection
- Seite 85 und 86: 85 Regierungsvertretung im Arbeitsb
- Seite 87 und 88: "- Verwaltung der Arbeitsvermittlun
- Seite 89 und 90: 89 Dies schonte die gewerkschaftlic
- Seite 91 und 92: Ausnahme der Reichshauptstadt, vor
- Seite 93 und 94: 93 Schweiz und die Reichsregierung
- Seite 95 und 96: Viele Betriebe hatten sich auf dies
47<br />
"Mit Rücksicht auf den knappen Termin, welcher der Statistischen Zentralkommission vom<br />
k.k. Ministerium für Landesverteidigung für die Beschaffung der ziffernmäßigen Grundlagen<br />
zur Ermittlung des jährlichen Rekrutenkontingents gestellt ist, mussten nicht nur die Daten<br />
über die Heimatrechtsverhältnisse, sondern auch die für die Länder der ungarischen Krone<br />
und für Bosnien und die Hercegovina zum Austausch bestimmten Zählkarten sehr rasch<br />
fertiggestellt werden. Es wurden daher schon anläßlich der Vorbereitung des<br />
Erhebungsmaterials der Volkszählung für die zentralisierte maschinelle Aufarbeitung (...)<br />
zum Zwecke einer rascheren Herstellung der Individualzählkarten (Lochkarten) die zum<br />
Austausch mit den auswärtigen Staaten bestimmten Zählkarten für Staatsfremde aus dem<br />
Urmaterial herausgeschrieben (...).Die auf der Zählkarte für den Namen des Gezählten<br />
vorgesehene Zeile wurde zufolge einer internationalen Gepflogenheit mit Ausnahme der für<br />
die Länder der ungarischen Krone bestimmten Karten nicht ausgefüllt." 51<br />
Die zu einer normierten maschinenlesbaren "Zählkarte für die bei der Volkszählung nach dem<br />
Stand vom 31. Dezember 1910 in den Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern"<br />
zählende 21 Fragen bezogen sich auf Name, Wohnverhältnisse, Geschlecht, Alter, Geburtsort,<br />
Heimatberechtigung, Glaubensbekenntnis, Familienstand, körperliche Gebrechen, sieben<br />
Fragen galten der Berüfsausübung, Realbesitz, Art und Länge des Aufenthalts. Diesen Fragen<br />
übergeordnet und vorgelagert wurde die Feststellung der Staatsangehörigkeit und Wohnsitz<br />
nach Land, politischem Bezirk und Gemeinde.<br />
a. Ausländer Rein! Zuwandererförderung in der Monarchie<br />
Die Begünstigung der Ausländerzuwanderung konnte bereits am Anfang des<br />
Untersuchungszeitraumes auf eine lange Tradition in der Habsburger Monarchie<br />
zurückblicken. 52 Die "Erweiterung des Einführverbothes fremder Waren" nach Österreich<br />
unter Kaiser Josef II fiel mit einer regelrechten Rekrutierungkampagne seitens des Hofes und<br />
der Länder zusammen. Bei dem Versuch fremdstaatliche "Gewerbs- und Handelsleute",<br />
"Künstler, Handwerker, Fabrikanten und Kaufleute", wie auch "Gesellen,<br />
Commerzial=Arbeiter, Jungen und Hülfsarbeiter" ins Land zu bringen, wandte der Staat vor<br />
51 Volkszählung 1913, 5.<br />
52 Diese Darstellung der geschichtlichen Voraussetzungen und Begünstigung der Zuwanderung von Staatsfremden stützt<br />
sich, falls nicht anders gekennzeichnet, auf: Hauptstück V. „Behandlung der Ausländer in Ansehung der industriellen und<br />
commerziellen Verhältnisse“, bei von Püttlingen 1842, 212-231 (§ 180-200).