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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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469<br />

der Beschäftigungsgenehmigung für Fremdarbeiter, für die im Rahmen der Fremdarbeiter-<br />

Vereinbarung 1962 keine Kontingente vorgesehen sind oder die im Rahmen der Kontingente<br />

nicht genehmigt werden können, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt wurden oder weil das<br />

dem Kontingentträger zustehende Kontingent bereits ausgenutzt ist, (...) nach den bisherigen<br />

Verfahrensrichtlinien für die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte zu behandeln" sind.<br />

Diese Regelung behielt auch in den folgenden Kontingentvereinbarungen ihre Gültigkeit."<br />

(Wollner 1996, 110-111). Hiermit kommt klar zum Ausdruck, dass die Kontingente nur als<br />

Erleichterung für den Genehmigungsprozeß zu verstehen sind und das eigentliche Verfahren<br />

immer noch die Einzelbeantragung bleibt.<br />

2. Sozialpartnerschaftliche Lernprozeß<br />

Gegen die Hegemonieansprüche der Arbeitnehmervertreter in der Zuwanderungsfrage hatten<br />

die Arbeitgeber Anfang der 60er Jahre nur ein Druckmittel, nämlich die Frage der<br />

Abwanderung von Inländern aus Österreich. Die Debatte über die Anrechnung von durch<br />

österreichische Gastarbeiter im Ausland erworbene Sozialversicherungansprüche spitzte sich<br />

Ende der 50er/Anfang der 60er Jahre zu. Trotz der bereits in der Ersten Republik und im<br />

Ständestaat gemachten Fortschritte (siehe oben) konnte dieses Problem, das durch die<br />

Abweichungen zwischen den bundesdeutschen, schweizerischen und österreichischen<br />

Systemen entstanden war, in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg nicht gelöst<br />

werden. Erst das sprunghafte Ansteigen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmermobilität<br />

Ende der 50er Jahre - verursacht durch den Konjunktur in der BRD und der Schweiz - machte<br />

das Problem wieder offenkundig. Allein die Grenzgängerzahlen stiegen im Jahr der<br />

Kontingentenregelung (1961) 608 von 9.598 1955 auf 28.608 und lagen somit knapp doppelt so<br />

hoch als die Zahl der Gastarbeiter in Österreich (16,200) im gleichen Jahr (Biffl 1997,table<br />

11). Da viele dieser Arbeiter nur für einen Teil ihres Arbeitslebens im Ausland lebten<br />

beziehungsweise ins Ausland hinpendelten, wurden Frage wie das erworbene Recht auf<br />

Karenzunterstützung oder Pensionsversicherung immer dringlicher. Wegen der Untätigkeit<br />

des ÖGB"s im Bereich der Sozialversicherung und Doppelbesteuerung entstanden 1960 - im<br />

Form des Grenzgängerverbandes - Ansätze einer Konkurrenzgewerkschaft in den<br />

Abwanderungsregionen Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Oberösterreich (Sensenig 1996, 472).<br />

608 1971 befanden sich 48.121, nach der Rezession (1973) wieder 51.901 in Jahre 1981 und schließlich 1991 immerhin<br />

62.265 Pendler regelmäßig im Ausland (Sensenig 1996, 464).

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