REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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14.02.2013 Aufrufe

460 to make the stay of the Yugoslav labourers abroad only a temporary one, 594 it should be possible to find a suitable ruling amicably." (IOM,XXXXI,1957,19) Schließlich stellte die ICEM 1962 fest, dass mit dem Beginn der zwischenstaatlichen Gastarbeiteranwerbung ihre Arbeit langsam überflüssig gemacht wurde (our main sources of recruitment are drying-up) und dass die Unterstützung der Gastarbeitermigration nach Österreich und Deutschland für die Organization ein neues Tätigkeitsfeld darstellen könnte. Dem Bericht The Situation of the Yugoslav Economy in 1962 and its Effect on the Population of Working Age zufolge war die geringe Auswanderung aus Jugoslawien politisch bedingt. Die wirtschaftliche Notlage wird jedoch die Regierung bald zwingen, ihre restriktiven Wanderarbeiterbestimmungen zu lockern. Mit drei bis vier Millionen unterbeschäftigter Arbeitskräfte in der Landwirtschaft, stellte Jugoslawien zu dieser Zeit das einzig zugängliche noch nicht ausgeschöpfte riesige Reservoir an Arbeitskraft dar. 595 Um dies zu betonen, wurde in einer zufälligen Stichprobe 100 Asylwerber in Österreich befragt, wonach über die Hälfte der Befragten angab, dass sie Verwandte im Westen hätten: "The emigration rate of Yugoslavs is best illustrated by the information given by Yugoslav refugees who arrived in Austria. Of an incidental chosen group of 100 Yugoslav refugees, the following numbers had relatives in the Western world: Overseas Countries Europe 20 - Canada 16 - Western Germany 8 - U.S.A. 3 - Austria 5 - Australia 2 - Sweden 1 - Argentine 1 - France 594 kursiv, E.S. 595 "As - under the present situation - approximately 3-4 million men and women from farming parents cannot be employed to their satisfaction, even more manpower would be set free in case of improved agricultural production methods. (...) Young Yugoslavs will always try to find employment possibilities outside the country. If the full democratic principles, especially the freedom of movement without restrictions, would be enjoyed by the Yugoslav population, the country would definitely be - as in the past - on of the major emigration areas in Europe. (...) The Yugoslav government has also recognized the problems of superfluous manpower and tried to remedy the situation by sanctioning officially the employment of Yugoslav migratory workers in neighbouring countries. Political considerations, however, prevailed over economic reasoning and no official worker agreements were signed. It can be anticipated that the last word has not been said on the dispatching of Yugoslav workers abroad, because the problem is too pressing and the lively tourist traffic from the Western world will foster a continuing liberalization of the Yugoslav regime. In conclusion, it can be said that Yugoslavia is the European country having the greatest hidden manpower reserves at its disposal, is wishing to find a solution by the export of some manpower, but is presently prevented from doing so by the fears of adverse political repercussions from the other communist countries. (IOM,XXXXI,1957,19). (kursiv, E.S.) Diese parteipolitische Erklärungsvariante in Bezüg auf die Verzögerung der jugoslawischen Auswanderungsbewilligungen wäre auch in Zusammenhang mit der Erforschung des Prager Frühlings 1968 - wo eine Gastarbeiterexport genauso überlegt wurden - von Bedeutung.

461 ---------------- ---------------------- Total 34 - Overseas 22 - Europe ---------------- ---------------------- Grand Total 56" (IOM,XXXXI,1957,19). Somit zeichnete sich bereits Anfang der sechziger Jahre eine Lage ab, wonach es nur eine Frage der Zeit war, bis Österreich beginnen würde, dieses unangezapfte Reservoir an Arbeitskraft für sich zu gewinnen. Neben der geographischen Nähe kam den österreichischen Sozialpartnern zugute, dass die kommunistische jugoslawische Regierung und Gewerkschaften die gleichen migrationspolitischen Interessen hatte wie sie selber. Sowohl die Jugoslawen wie ihre österreichische Kollegen strebten nämlich lediglich einen vorübergehenden Aufenthalt der jugoslawischen Gastarbeiter im benachbarten Ausland an. Um dies zu erreichen, lag es im Interesse der politischen Machteliten beider Länder, die politische, kulturelle und wirtschaftliche Integration dieser Gastarbeitergruppe mit allen Mitteln zu unterbinden. 596 B. Julius Raab, Franz Olah und die Neuentdeckung der Kontingentierung 1961 Am 18.12.1959 hob der Verfassungsgerichtshof die Ausländererlässe von 26.4.1946, 9.1.1948 und 20.6.1951 als verfassungswidrig auf. "Die VGH begründete die Aufhebung der Erlässe "wegen nicht gehöriger Kundmachung. (...) Auch Verordnungen, die nur zum Teil Rechtsverordnungen sind, müssen im BGBl. verlautbart werden. Die innere Einrichtung der Behörden (Sektionen, Abteilungen) kann durch interne Verwaltungsmaßnahmen geregelt werden; ein neuer Behördentypus darf nicht geschaffen werden." Das Sozialministerium hatte nämlich - im Einklang mit den Sozialpartnern - nicht nur die endgültige nationalsozialistische Abschaffung der Parität (21.12.1938), sondern auch die noch frühere Einschränkung der gewerkschaftlichen Mitbestimmungsrechte (23.1.1933) durch die bürgerlich-demokratischen Regierung von Schleicher (siehe oben) stillschweigend aufgehoben. Durch dieses dreistufige 596 Das Wissen des Autors über die gemeinsame österreichisch-jugoslawische Bestrebungen, den Gastarbeiter politisch passiv zu halten, stammt aus eigenem Hand, nämlich aus der Zusammenarbeit mit dem Jugoslawischen Dachverband für das Bundesland Salzburg bzw. Österreich und bei der Ausländerberatungsstelle des Sozialministeriums in Salzburg, VeBBAS.

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Somit zeichnete sich bereits Anfang der sechziger Jahre eine Lage ab, wonach es nur eine<br />

Frage der Zeit war, bis Österreich beginnen würde, dieses unangezapfte Reservoir an<br />

Arbeitskraft für sich zu gewinnen. Neben der geographischen Nähe kam den österreichischen<br />

Sozialpartnern zugute, dass die kommunistische jugoslawische Regierung und<br />

Gewerkschaften die gleichen migrationspolitischen Interessen hatte wie sie selber. Sowohl<br />

die Jugoslawen wie ihre österreichische Kollegen strebten nämlich lediglich einen<br />

vorübergehenden Aufenthalt der jugoslawischen Gastarbeiter im benachbarten Ausland an.<br />

Um dies zu erreichen, lag es im Interesse der politischen Machteliten beider Länder, die<br />

politische, kulturelle und wirtschaftliche Integration dieser Gastarbeitergruppe mit allen<br />

Mitteln zu unterbinden. 596<br />

B. Julius Raab, Franz Olah und die Neuentdeckung der Kontingentierung 1961<br />

Am 18.12.1959 hob der Verfassungsgerichtshof die Ausländererlässe von 26.4.1946,<br />

9.1.1948 und 20.6.1951 als verfassungswidrig auf. "Die VGH begründete die Aufhebung der<br />

Erlässe "wegen nicht gehöriger Kundmachung. (...) Auch Verordnungen, die nur zum Teil<br />

Rechtsverordnungen sind, müssen im BGBl. verlautbart werden. Die innere Einrichtung der<br />

Behörden (Sektionen, Abteilungen) kann durch interne Verwaltungsmaßnahmen geregelt<br />

werden; ein neuer Behördentypus darf nicht geschaffen werden." Das Sozialministerium hatte<br />

nämlich - im Einklang mit den Sozialpartnern - nicht nur die endgültige nationalsozialistische<br />

Abschaffung der Parität (21.12.1938), sondern auch die noch frühere Einschränkung der<br />

gewerkschaftlichen Mitbestimmungsrechte (23.1.1933) durch die bürgerlich-demokratischen<br />

Regierung von Schleicher (siehe oben) stillschweigend aufgehoben. Durch dieses dreistufige<br />

596 Das Wissen des Autors über die gemeinsame österreichisch-jugoslawische Bestrebungen, den Gastarbeiter politisch<br />

passiv zu halten, stammt aus eigenem Hand, nämlich aus der Zusammenarbeit mit dem Jugoslawischen Dachverband für das<br />

Bundesland Salzburg bzw. Österreich und bei der Ausländerberatungsstelle des Sozialministeriums in Salzburg, VeBBAS.

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