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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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45<br />

"Ausländer sind von der Aufnahme in die k.k. Gefällenwache ausgeschlossen und ebenso von<br />

der Aufnahme in die Grenzwache. Nur ausnahmsweise dürfen jene Ausländer, welche bereits<br />

in österr. Militärdienst stehen, auch in die Grenz= oder Gefällen=Wache übertreten; wodurch<br />

sie eben so wenig, wie durch den Militärdienst die österreichische Staatsbürgerschaft<br />

erwerben. (...) (N)icht minder ist diese Eigenschaft (österreichischer Unterthan, E.S.)<br />

unerläßlich, um zu einem Director oder Ausschuß der österreichischen Nationalbank erwählt<br />

werden zu können". 49<br />

Im Bereich der freien und akademischen Berufe wie Ärzte, "Ausübung der Advocatie",<br />

"Wundärzte und Hebammen", "Führung einer Apotheke" oder "Mitglied inländischer<br />

Akademien" waren besondere Prüfungen und Genehmigungen erforderlich. Die Zulassung im<br />

Ausland war auf Österreich nicht übertragbar. Staatsfremde "Gewerbs- und Handelsleute"<br />

hingegen wurden nicht nur vor jeglicher Diskriminierung geschützt, ihr Zuzug wurde<br />

vielmehr begünstigt, um die Gewinnung von ausländischem wirtschaftlichen Talent und<br />

Kapital zu beschleunigen.<br />

So lange diese eher wohlhabenden und gebildeten Schichten bei der staatsfremden<br />

Bevölkerung eine eindeutige Mehrheit darstellten, galten Ausländer als gesellschaftlich<br />

privilegierte und hoch angesehene Gesellschaftsschicht. Sie wurden auch in den Jahren, in<br />

denen ihre Einreise nicht mehr unmittelbar gefördert wurde, gern gesehen und konnten sich<br />

weiterhin auf die Vorteile der Verkehrsfreiheit und Freizügigkeit verlassen. Von einer<br />

bevorzugten Position der Ausländer in Österreich war - nach den Auswertungen der<br />

Volkszählungen und der einschlägigen zeitgenössischen Literatur zu schließen - in den<br />

Jahrzehnten unmittelbar vor dem Ersten Weltkrieg jedoch nichts mehr zu spüren. Wurde die<br />

Ausländerzuwanderung vom Staat am Anfang des hier untersuchenden Zeitraumes noch aus<br />

wirtschaftlichen Überlegungen gefördert, so stellte sie für die Entscheidungsträger der<br />

Jahrzehnte vor dem Ersten Weltkrieg, wenn überhaupt, dann eher eine politisch unangenehme<br />

Randerscheinung des Vielvölkerstaates dar. Die Ausländergruppen, die als dynastiefeindlich<br />

galten, erregten vor allem das Interesse des Innenministeriums. Nach der zeitgenössischen<br />

und modernen Fachliteratur zu urteilen, scheinen sie ihre Relevanz jedoch in sozialer und<br />

arbeitsmarktpolitischer Hinsicht vollständig verloren zu haben. Ihre statische Erfassung<br />

diente vorwiegend dem Kriegs- beziehungsweise Außenministerium. So wird der Textteil zur<br />

49 Püttlingen 1842, 11 und 226.

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