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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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VI. VOM INLÄ<strong>NDER</strong>SCHUTZ ZUM INLÄ<strong>NDER</strong>PRIMAT<br />

<strong>UND</strong> ERZWUNGENER KOMPLEMENTARITÄT<br />

Die moderne österreichische Ausländerpolitik wird in der Regel auf die<br />

Kontingentvereinbarung im Rahmen des Raab-Olah-Abkommens zur Stabilisierung der<br />

Löhne und Preise 574 im Jahre 1961 zurückgeführt. (Matuschek 1985; Wimmer 1986;<br />

Bauböck/Wimmer 1988; Wischenbart 1994; Gächter 1995) Nach dieser Interpretation<br />

manifestierte sich in diesem Jahr erstmals eine aktive Gestaltung der Beschäftigung von<br />

Staatsfremden in Österreich. Diese Einschätzung stimmt nur zu teil. Nicht nur das<br />

Fundament, sondern auch sämtliche politischen Grundsatzentscheidungen in bezug auf diesen<br />

wichtigen Aspekt der Sozialpolitik sind in den Jahrzehnten vor dem Raab-Olah-Abkommen<br />

zu suchen. Die meisten Aspekte dieser Entwicklung wurden weiter oben detailliert<br />

dargestellt. Im folgenden werden sie nochmals kurz skizziert.<br />

Die wichtigste Charakteristik der österreichischen Ausländerpolitik bildet die Art und Weise<br />

ihrer Erarbeitung, nämlich die Parität. Wie in dem vorhergehenden Kapitel geschildert wurde,<br />

tritt die Forderung nach einer paritätischen Ausländerpolitik gemeinsam mit der Forderung<br />

nach einer angemessenen Beteiligung der Freien Gewerkschaften und SDAP an der<br />

Arbeitsvermittlung - die öffentlichen Arbeitsnachweise - um die Jahrhundertwende auf.<br />

Durchgesetzt wurde die Parität zwar nach dem Ersten Weltkrieg, aber nach dem verlorenen<br />

Bürgerkrieg 1934 wurde sie wieder abgeschafft und erst 1946 auf dem Weg eines Erlasses<br />

wieder hergestellt. Auf eine ähnlich lange Tradition - wie den gewerkschaftlichen Kampf um<br />

Mitbestimmung - kann das österreichische Innenministerium in bezug auf die Bekämpfung<br />

der illegalen Einreise beziehungsweise Durchreise von Ausländern zurückblicken.<br />

Organisierte Schlepperbanden gab es bereits im Jahrzehnt der großen österreichischen<br />

Auswanderung - 1900 bis 1910. Die Erscheinung des Menschenschmuggels wurde eigentlich<br />

erst mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs beseitigt. Während der Ersten Republik und des<br />

Ständestaates suchten zahlreiche Reichsdeutsche, Italiener, Jugoslawen, Ungarn und<br />

Tschechoslowaken illegale Beschäftigung in Österreich. Erst durch den Anschluss an das<br />

574 Nach diesem Abkommen des Präsidenten der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Julius Raab, und des<br />

Präsidenten des ÖGB, Franz Olah, "erhielt die Paritätische Kommission für Lohn- und Preisfragen den Charakter eines<br />

außerparlamentarischen Entscheidungsgremiums, in dem sich die Parteien der Großen Koalition über sozialpolitische<br />

Maßnahmen sich einigten. Und dies wiederum unter dem Ausschluß Dritter. In dieser Form überdauerte die Zusammenarbeit<br />

der großen Zwei auch die Jahrzehnte, in denen es eine scheinbare Unterbrechung der engen Zusammenarbeit gab."<br />

(Rauchensteiner 1997, 276-277).

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