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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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Jahre spielten Sprache und Rasse in der Ausländerpolitik - nach siebenjähriger Erfahrung mit<br />

dem reichsdeutschen Faschismus - keine Rolle. Diese vorübergehende Deethnisierung der<br />

Ausländerbeschäftigung nach dem Zweiten Weltkrieg lief zu der Entwicklung in den Jahren<br />

1923 parallel, als die Reichsdeutschen zur Hauptzielgruppe der arbeitsmarktpolitischen<br />

Ausgrenzung wurden. Ab 1950 wurde für Volksdeutsche das Einbürgerungsverfahren<br />

erleichtert und eine automatische Daueraufenthaltserlaubnis eingeführt (SKF 1957).<br />

Ausgesteuerten arbeitslosen Volksdeutschen wurde die Notstandsunterstützung gewährt.<br />

"Dann folgte als sicherlich wesentlichster Schritt die arbeitsrechtliche Gleichstellung. Kurz<br />

darauf wurde auch das Mutterschutzgesetz auf volksdeutsche Mütter ausgedehnt. (...) Der<br />

größte Schritt zur Integration, auch wenn er sich fast nur mehr auf immaterieller Basis<br />

bewegte, war dann das im Jahre 1954 geschaffene Optionsgesetz, nach welchem die<br />

Volksdeutschen unter gewissen Voraussetzungen durch Abgabe der einfachen Erklärung,<br />

dieser Republik als getreuer Staatsbürger angehören zu wollen, die österreichische<br />

Staatsbürgerschaft erwarben." (Stanek 1985, 31-32).<br />

Um die Einstellung von volksdeutschen Staatsfremden außerhalb der Landwirtschaft zu<br />

erleichtern, wurde der 1948 abgeschaffte Befreiungsschein reaktiviert.<br />

"Wiener Kurier, 24.3. 1951<br />

BESTIMMUNGEN ÜBER ARBEITSRECHT DER VOLKSDEUTSCHEN ERLASSEN<br />

Im Zuge der Gleichstellung volksdeutscher Flüchtlinge in arbeitsrechtlicher Hinsicht wurden<br />

nun Durchführungsbestimmungen erlassen, denenzufolge Volksdeutsche in der<br />

Landwirtschaft ohne Beschäftigungsgenehmigung eingestellt werden können. Andere<br />

Gruppen von volksdeutschen Arbeitnehmern erhalten von den zuständigen Arbeitsämtern<br />

Befreiungsscheine, die zum Antritt einer Arbeit im Bundesgebiet berechtigen." (SoWiDok<br />

der AK Wien)<br />

gewerkschaftlich zu organisieren. Auch die Gastarbeiter aus dem Balkan und der Türkei haben - trotzt fast vierzigjähriger<br />

Präsenz - keine eigenständigen politischen Elitenstrukturen entwickeln können.

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