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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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438<br />

durchgesetzt. Gegen die wesentlich kleinere Gruppe 571 der DPs aus den mit den Alliierten<br />

befreundetet Staaten war nichts auszurichten, diese wurden von der UNRRA und den<br />

Besatzungsbehörden direkt vor der Anwendung des Prinzips des Inländerschutzes geschützt.<br />

Nur bei den volksdeutschen Staatsfremden machte eine strenge Auslegung der Weimarer<br />

AuslVO/1933 Sinn. Die Besatzungsbehörde verlangte von den Volksdeutschen, dass sie im<br />

Rahmen des Möglichen eine Beschäftigung annahmen; die überwiegende Mehrzahl hätte<br />

nichts lieber als dies getan (Stanek 1985). Nach den Bestimmungen der vom Deutschen Reich<br />

übergeleiteten Verordnung über ausländische Arbeitnehmer brauchten die inländischen<br />

Arbeitgeber und ausländischen Arbeitnehmer jeweils eine Erlaubnis, um eine<br />

Arbeitsverhältnis herzustellen. Nach der übergeleiteten nationalsozialistischen<br />

Ausländerpolizeiverordnung von 1938 brauchten die Volksdeutschen, um außerhalb der<br />

Lager zu leben und arbeiten auch eine Aufenthaltsgenehmigung. Nach der Abschaffung der<br />

Arbeitserlaubnis und des Befreiungsscheins 1948 waren die Volksdeutschen den<br />

Arbeitgebern und der restriktiven Haltung des ÖGB vollkommen ausgeliefert. Sie wurden in<br />

die schlechtesten Arbeitsmarktsegmente gedrängt; "Tüchtige Handwerker, beispielsweise die<br />

Gablonzer Glasbläser, fristeten ihr Leben als Handlanger auf Baustellen, untergebracht in<br />

irgendwelchen Notunterkunften." (Stanek 1985, 25). Diese Ausgrenzung der Volksdeutschen<br />

aus den besser bezahlten Berufen und Arbeitsmarktsegmenten stand einer von den<br />

Militärbehörden festgestellten Knappheit unter den Facharbeitern gegenüber. "The Austrian<br />

Government is well aware that there is a labor shortage in most of the skills and crafts and<br />

that, on the other hand, there are pools of unemployed clerical and white-collar workers. It<br />

also recognizes that the country must be rebuilt mostly by its own resident"s labor." (USFA<br />

1946)<br />

Auf lange Sicht war es für die Gewerkschaften aber wichtig, die Volksdeutschen - die auch<br />

nach dem Abtransport von 160.000 aus ihren Reichen in den westlichen Zonen Deutschlands<br />

im Jahre 1946 noch über 300.000 zählten (Stanek 1985, 23-25) - aus dem regulären<br />

Arbeitsmarkt fern zu halten. Nicht zuletzt deshalb, weil man bis Ende der 1940er Jahre<br />

hoffte, dass die Volksdeutschen entsprechend des Potsdamer Abkommens nach Bayern<br />

weitergeleitet werden könnten. Um die Segregierung der Volksdeutschen zu gewährleisten,<br />

verfolgten die Sozialpartner, Arbeitsämter, Sozialministerium, aber genauso die<br />

571 Vgl. Stanek 1985, 57: „Vom Jahre 1948 bis zum Jahre 1956 stehen ziemlich verläßliche Statistiken zur Verfügung.<br />

Demnach waren mit 1. Jänner 1948 138.442 fremdsprachige Flüchtlinge in Österreich anwesend. Mit 1. September 1952,

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