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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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erfolgte. Die Besatzungsmächte kontrollierten aber auch hier, wie auch im Zusammenhang<br />

mit innerösterreichischen Flüchtlingen, das österreichische Vorgehen." (Ramp 1996, 10)<br />

Da die einheimische deutschsprachige Bevölkerung in Österreich - wie auch die<br />

tschechischen und jüdischen Minderheiten des Landes - formell zu den Opfern der<br />

faschistischen Diktaturen dazu gerechnet wurden, waren sie nach dem Potsdamer Abkommen<br />

von August 1945 nicht verpflichtet, für die reichsdeutschen und volksdeutschen Zuwanderer,<br />

Flüchtlinge und Vertriebenen endgültig aufzukommen. Im Gegensatz zum ehemaligen<br />

Altreich, das der "diktierten Pflicht unterstand, die Volksdeutschen aufzunehmen und zu<br />

integrieren (...) setzte Österreich letztlich alle Maßnahmen, die zur sukzessiven Eingliederung<br />

der Flüchtlinge und Heimatvertriebenen führten, freiwillig." (Stanek 1985, 31) In einem<br />

Bereich waren Volksdeutsche und Österreicher gleichberechtigt. Beide Gruppe wurden von<br />

den Alliierten als gemeinsamer Bestandteil des heimischen Arbeitsmarktes eingestuft und als<br />

solcher mit der Kürzung ihrer Rationen auf täglich 1.000 Kalorien oder noch weniger<br />

bedroht, für den Fall, dass sie arbeitsfähig aber nicht arbeitswillig waren.<br />

"Measures in Zone<br />

Most of the controls exercised in the Zone have stemmed from Military Government<br />

regulations established prior to the constitution of the Austrian National Government. One<br />

regulation requires that ex-enemy nationals, such as Volksdeutsche, must be treated as part of<br />

the labor supply in the same manner as Austrians. As a result disciplinary action had to be<br />

taken in connection with approximately 3,000 Volksdeutsche in Upper Austria who refused<br />

to leave their camps to perform certain essential work in and about the city of Linz on the<br />

mistaken notion that they need not work and must be fed by the Austrians. It was determined<br />

that since Austrians in that area must work or lose their food ration card rights, a food<br />

sanction must be imposed against those recalcitrant workers resident in the camp under U.S.<br />

authority. The members of this group were, therefore, advised that if they persisted in their<br />

refusal to work their ration would be reduced to 1,000 calories (55o below the established<br />

Austrian ration). The results of this action have not been fully reported, but initial indications<br />

Russischen Nationalarmee und Kosaken, aber auch die im Rahmen der deutschen Wehrmacht kämpfenden weißrussischen<br />

Truppenverbände‟ (Stanek 1985, 46).

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