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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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Bleibt man beim Beispiel des Paradeeinwanderungslands Vorarlberg, so wird erkenntlich,<br />

dass die Fremdenfeindlichkeit im Zusammenhang mit dem Heimatrecht weder ethnisch<br />

motiviert noch ausländerfeindlich war. Sowohl bei der Ablehnung der Ansuchen um<br />

43<br />

Aufnahme in den Gemeindeverband wie bei der Abschiebung von unerwünschten Fremden<br />

sind Ortsfremde aus anderen Vorarlberger Gemeinden besonders stark vertreten. Den<br />

Gemeinden ging es in den Jahren zwischen der Wiedereinführung der Ersitzung des<br />

Heimatrechtes und dem Ausbruch des Weltkrieges fast ausschließlich um die Ausgrenzung<br />

sozial schwacher Einwohner, unabhängig ihrer Staatsbürgerschaft, Religion oder<br />

Umgangssprache.<br />

"Diese Angaben zeigen deutlich, dass Einheimische wie Ausländer gleichermaßen von der<br />

willkürlichen Ausweisung betroffen waren. Entscheidende Richtlinie für die Gemeinden (...)<br />

war, potentielle Bewerber für das Heimatrecht, die der Stadt finanziell zur Last fallen<br />

konnten, ein für allemal „los zu werden‟. Dass die einzelnen Gemeinden zunehmend<br />

Mißbrauch im Hinblick auf das Ausweisungsrecht betrieben, zeigt auch ein Erlaß des<br />

Innenministeriums, der verschärfte Maßnahmen gegen solche Gemeinden ankündigte: „Im<br />

äußersten Falle müßte die Auflösung derjenigen Gemeindevertretungen, welche planmäßig<br />

gegen die bestehenden Gesetze verstoßen, in Betracht gezogen werden‟". 47<br />

3 "Eben so können Ausländer bei allen Gewerben als Hülfsarbeiter eintreten" 48<br />

Ein weiterer Grund für die geringe Bedeutung der Staatsbürgerschaft in Cisleithanien war die<br />

Proletarisierung der Einwanderung im Laufe des 19. Jahrhunderts. Erst als der Anteil der<br />

Industriearbeiter unter den Ausländern am Ende der Monarchie zum Überwiegen begann,<br />

nahm die Unterscheidung zwischen Inländern und Ausländern im allgemeinen eine<br />

untergeordnete Bedeutung ein. Zur gleichen Zeit nahmen die Berufsklassen der<br />

Landwirtschaft und des Handels im Verhältnis deutlich ab. Für die Jahren 1890 bis 1910, in<br />

denen vergleichbare Daten vorliegen, wird ersichtlich, dass der Arbeiteranteil zu dieser Zeit<br />

deutlich im Steigen war. Obwohl sich diese Daten auf ganz Cisleithanien beziehen, können<br />

sie für den Gebiet des heutigen Österreichs als relevant betrachtet werden, da sich die großen<br />

Ausländergruppen im engeren Sinn (Reichsdeutsche und Reichsitaliener) wie auch die<br />

47 Rudigier 1995, 185, zitiert nach Scapinelli 1903, 3, Erlaß zitiert: k.k. MdI, vom 24.4.1901, Z.13.196 betreffend der<br />

Handhabung des Ausweisungsrechtes seitens der Gemeinden anläßlich der Wirksamkeit der Heimatnovelle.<br />

48 Püttlingen 1842, 219

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