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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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nach Sibirien, vielleicht sogar der Tod des österreichischen Beamten. 560 (...) Dem<br />

österreichischen Staat erwuchsen (...) (durch die britische Tolerierung der Flüchtlinge aus<br />

Jugoslawien, E.S.) schwere materielle Belastungen, da monatlich Hunderte von Jugoslawien<br />

unerlaubt die österreichische Grenze überschritten (...)." 561 (Helmer 1957, 262)<br />

Bei den ungarischen und tschechoslowakischen Zuwanderern, die ihren eigenen und den<br />

sowjetischen Behörden ausweichen konnten, sorgte das österreichische Innenministerium für<br />

Amtshilfe. Von den Vertretern der Volksdeutschen im Parlament kritisiert, da er wiederholt<br />

Flüchtlinge an die Grenzbehörden der Volksrepubliken ausgeliefert hatte, verteidigte sich<br />

Innenminister Oskar Helmer in Juni 1950 (sic!) mit der Behauptung, dass es bei diesen<br />

Zuwanderern eigentlich um Arbeitsimmigranten handelte, die eine politische Verfolgung nur<br />

vortäuschten, um im Westen arbeiten zu dürfen. "Das Asylrecht auf Fälle solcher (nicht<br />

politisch motivierter, E.S.) Art auszudehnen, würde bedeuten, unsere Grenzen auch jenen<br />

Personen für den illegalen Grenzübertritt zu öffnen, denen es aus irgendeinem Grunde in ihrer<br />

Heimat nicht gefällt, ohne dass sie auch nur im geringsten eine Verfolgung aus politischen<br />

Gründen glaubhaft machen könnten. Dies aber müßte Österreich als unmittelbarer Nachbar<br />

mehrerer Staaten, deren Bewohner dem Vernehmen nach zu einem großen Teil anderen<br />

Lebensbedingungen als denen im eigenen Lande den Vorzug geben würden, in eine<br />

unhaltbare Situation der Überbevölkerung bringen, die gegenüber den eigenen Landsleuten<br />

von niemand verantwortet bzw. gerechtfertigt werden könnte." (Machunze 1976, 201)<br />

Der Ausländererlaß vom 20. Juni 1951 kann also nicht in Zusammenhang mit einer<br />

drohenden Zuwanderungswelle aus dem Osten oder Süden gesehen werden. Er war im<br />

wahrsten Sinn des Wortes ein vorbeugender Schritt, um für alle Eventualitäten vorgerüstet zu<br />

sein. Mit diesem Erlaß bekamen die Gewerkschaft und Arbeiterkammer - durch Zuarbeit von<br />

SPÖ Sozialminister Karl Maisel im Rahmen der ÖVP-SPÖ-Koalitionsregierungen<br />

Arbeitsplatzvermittlung. „(E)s müsse im Falle gleichliegender sozialer Verhältnisse dem inländischen Arbeiter vor dem<br />

Ausländer zweifellos der Vorzug gegeben werden.‟ Neue Zeit Linz, 18.2.1949, in: SoWiDok der AK Wien.<br />

560 Und weiter: „Zur Ehre der österreichischen Exekutive darf ich sagen, daß zahlreiche Beamte den Gewissenskonflikt<br />

zugunsten der Flüchtlinge entschieden. In solchen Fällen war es für mich eine Selbstverständlichkeit, von der Verfolgung<br />

durch die Besatzungsmacht bedrohte Gendarmerie- oder Polizeibeamte durch die Versetzung in eine andere Besatzungszone<br />

zu schützen und ihnen jede Unterstützung angedeihen zu lassen. Die Verschiedenheit des Vorgehens der Besatzungsmächte<br />

zeigt der Umstand, daß in der Sowjetzone politischen Flüchtlingen aus Ungarn und der Tschechoslowakei das Asylrecht<br />

nicht gewährt werden dürfte, während nichtpolitischen Flüchtlinge aus Jugoslawien in Kärnten über Weisung der dortigen<br />

britischen Besatzungsmacht das Asylrecht zugebilligt wurde.‟ (Helmer 1957, 262)<br />

561 und weiter: „(...) in der Hoffnung, bessere Arbeits- und Lebensbedingungen zu finden oder zu Angehörigen und<br />

Bekannten nach Übersee auswandern zu können. Nur ein ganz verschwindender Prozentsatz der Flüchtlinge aus<br />

Jugoslawien gab politische Motive als Fluchtgrund an.‟ (Helmer 1957, 262)

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