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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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Stampfl-Bräu übernommen 533 . Ein Halleiner Truppenarzt war für die Gesundheitskontrolle<br />

zuständig (Saline,1943,Komp.6/877,ital.Kgf.). Am 2.12.1943 konnte eine Gruppe von 10<br />

Imis vom Markt Pongau überstellt werden (Saline,1944,66-44,ital.Kgf.). Am 10.12.1943<br />

wurde die Saline dann endgültig mitgeteilt, dass ihr Ansuchen vom Arbeitsamt und<br />

Reichsstatthalter zur Gänze genehmigt wurde und dass ihr eine weitere Gruppe von 10 Imis<br />

noch im Dezember zugewiesen werden würde (Saline,1943,13051,ital.Kgf.).<br />

Das Arbeiterprofil der italienischen Sudhüttenbeschäftigten sagt viel aus über ihre<br />

Lebensbedingungen in Hallein. Das Deutsche Reich sah in den Militärangehörigen des<br />

ehemaligen Verbündeten ausschließlich billige Arbeitskräfte. Sie wurden mit ähnlich<br />

erpresserischen Mitteln zur Schwerstarbeit gezwungen, wie etwa die polnischen und<br />

russischen Kgf. Diese Politik führte zwar zu einer sehr hohen Sterblichkeitsrate unter den<br />

Imis und steigerte ihre Arbeitsleistung dennoch kaum. Aus diesem Grund versuchte die für<br />

die Ausländerbeschäftigung zuständige Sauckelbehörde ab 1944 eine Überführung der Imis<br />

von einem Kgf-Status in die Rolle fremder Zivilarbeiter zu bewirken, da ihre Einstufung “in<br />

den formell auf der Basis eines Arbeitsvertrages hergestellten Zivilarbeiterstatus zu einer<br />

Steigerung der Produktivität der Italiener führen” sollte. Die Überführung stieß jedoch<br />

anfangs auf Ablehnung, wurde dann jedoch im Juni von Hitler genehmigt. Diese<br />

Umwandlungsoperation wurde bis Ende August durchgezogen (Cajani 1991, 303).<br />

Das Hauptdruckmittel, das gegen die Imis verwendet wurde während der Zeit in der sie sich<br />

in der Rolle von Kgf. befanden, waren Leistungsrationen bzw. Nahrungsmittelentzug. Diese<br />

Strategie hatte in der Regel einer gegenteiligen Effekt als der beabsichtigten und führte bei<br />

den Italiener zur raschen Gewichtsabnahme, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.<br />

“Nur vollbefriedigende Leistung gibt Anrecht auf volle Verpflegungssätze. Verpflegung ist<br />

daher grundsätzlich nach Leistung abzustufen, bei unbefriedigender Leistung für gesamte<br />

Arbeitseinheit ohne Rücksicht auf einzelne Arbeitswillige zu kürzen. Entscheidung über<br />

Einstufung und Kurzung trifft Unternehmer. (…) nur jenen Kriegsgefangenen (in Hallstatt,<br />

Ebensee, Bad Aussee und Hallein sind) die volle Verpflegung zuzubilligen, welche der<br />

Leistung den deutschen Arbeitskräfte nicht nachstehen.” (Saline,1944,He/Hn,ital.Kgf.)<br />

533 Im Jahre 1944 scheint die Halleinerin Josefine G. die Aufgaben der Verpflegung übernommen zu haben<br />

(Saline,1944,Gr/E,ital.Kgf.).

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