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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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Hierbei ist es auch vorgekommen, dass ausländische Zwangsarbeiterinnen, trotzt den<br />

allgemeingültige Verbot der Frauenarbeit untertags in der Grube zum Einsatz kamen. 532 Der<br />

Verlust an Arbeitskräften hat die Betrieben oft existentiell getroffen. Viele Bergwerke waren<br />

sogar mit der Teilstillegung ihres Betriebes, ähnlich der Lage im Ersten Weltkrieg<br />

konfrontiert.<br />

“Wir haben vollen Verständnis dafür, dass das Nötige geschehen muss. Anbetracht der<br />

derzeit sehr beschränkten Waggonbeistellung ist ein gewisser Entzug von Kräften nicht so<br />

entscheidend. Ganz entschiedene Bedenken müssen wir aber äussern, wen Fachkräfte wie<br />

Bergbaubetreibsleiter oder sonstige Bergleute entweder namentlich bestimmt oder infolge der<br />

hohen zahlenmässigen Anforderung einbezogen werden müssen.”<br />

(OBAWien,1944,59,17362)<br />

Die Lage wurde im letzten Kriegswinter weiterhin durch Sonderprojekte der Wehrmacht und<br />

der Reichsregierung verschärft, die den Einsatz von Arbeitern mit bergmännischen<br />

Fachkenntnissen erforderlich machten. Die heranrückende Ostfront führte zum Baubeginn des<br />

“Walls” wofür die ostmärkischen Bergwerken und Bergschulen “bergbauliche Sondertrupps”<br />

ab Oktober 1944 aufstellen mussten (OBAWien,1944,59,16417). Durch die geographische<br />

Nähe zur “Dienststelle Obersalzberg” wurden die Salzburger und Oberdonau"sche Salinen<br />

zusätzlich belastet.<br />

“Die Betriebe der Alpenländischen Salinen sind im Auftrag des Führers von der Dienststelle<br />

Obersalzberg mit wichtigen Bergungsaufgaben beauftragt. Der hierzu nötige<br />

Mannschaftsstand muss der Gefolgschaft der Alpenländischen Salinen entzogen werden und<br />

beträgt derzeit 63 Mann. Daher hat die Dienststelle Obersalzberg den Alpenländischen<br />

Salinen durch entsprechende Anweisungen an den Gauleiter, an die Wehrmacht und das<br />

Gauarbeitsamt den Schutz vor anderweitigen Abzügen gewährt.” (OBAWien,1944,59,16357)<br />

532 “Unter höflicher Bezugnahme auf den Ihnen vorliegenden Briefwechsel in obiger Angelegenheit teilen wir mit, dass wir<br />

auf Grund einer Aufforderung des Ortsgruppenleiters auftragsgemäss den Fraueneinsatz auch untertags, unbeschadet der<br />

Ihnen bekannten ablehnenden Anordnung des Bergamtes Leoben (Zl.6729/44 v.2.10.1944) durchführen werden. Die<br />

Einsatzlage der Frauen ermöglicht es, für die Grubenarbeit Ostarbeiterinnen heranzuziehen, sodass vorläufig ein Einsatz<br />

deutscher Frauen unterbleiben kann.” (OBAWien,1944,59,16585)

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