REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER
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384 “Die erlegte Kaution verfällt unter anderem bei schlechter Behandlung und Unterkunft, ungenügender und schlechter Verpflegung der Kriegsgefangenen, Nichtbefolgung sanitärer Vorschriften und mitverschuldeter Flucht. (…) Roheiten und Ungerechtigkeiten gegen die Kriegsgefangenen sowie Verhöhnung dieser dürfen nicht geduldet werden.” (Gesetzgebung 1916/5, 134) Schließlich war nun der Arbeitgeber allein für die Bewachung seiner Kgf. während der Arbeitszeit verantwortlich. Bei Kleinstkontingenten übernahm die Gemeinde in der Regel die Unterbringung der Kgf. in von der Zivilbevölkerung getrennten Sammelunterkünften. Auch die Bezahlung war genau geregelt. Prämien in Naturalien unterlagen jedoch dem Ermessen des einzelnen Arbeitgebers. “Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Kriegsgefangenen mindestens eine Arbeitszulage von 15 Heller zu gewähren und ist nicht berechtigt, diese eigenmächtig einzustellen. Im Interesse der Aneiferung der Kriegsgefangenen wird es sich jedoch empfehlen, höhere Zulagen zu geben. Die Barauszahlung von mehr als 50 Heller per Tag und Kriegsgefangenen ist jedoch verboten.” (Gesetzgebung 1916/5, 134-135) (…) “Über das Guthaben können die Kriegsgefangenen nur mit Bewilligung der Militärbehörde verfügen, welche es gestattet, dass über Wunsch aus diesen Beträgen Anschaffungen von bleibendem Wert wie z.B. irgend ein besonderes Kälteschutzmittel, eine Taschenuhr oder dergleichen gemacht werden dürfen. (…) Es ist gestattet, dass Kriegsgefangene ihr Guthaben in Sparkassenbücher einlegen.” (Gesetzgebung 1916/6, 167.) Die Kgf. bei der Saline in Hallein gehörten zu der Kategorie der stabilen Kriegsgefangenen- Arbeiterpartien. Sie dürften nur bei Aufhebung dieses Status frei vermittelt werden 523 . Da das Finanzministerium der Beschäftigung von Kgf. ablehnend gegenüberstand, kamen sie erst relativ spät zum Einsatz. Im Februar 1916 meldete dann die k.k. Finanz-Direktion in Linz, “dass die Einstellung von Kriegsgefangenen zur Aufrechterhaltung des Halleiner Sudbetriebes nicht weiter verschoben werden kann und die bezüglichen Verhandlungen mit dem k. und k. Militär-Kommando in Innsbruck völlig abgeschlossen sind (…).” Für die Umbauarbeiten beim Sudhause “zwecks Schaffung von Unterkünften für die zu verwendenden (50, E.S.) Kriegsgefangenen und die zu deren Bewachung erforderliche
385 Mannschaft” wurden 1.500 Kronen beantragt. Die Halleiner Saline sah noch Anfang 1916 die Versorgungslage für 50 zusätzliche Schwerarbeiter als gesichert. “Was die Verköstigung der kreigsgefangenen Russen und der Wachmannschaft anbelangt, beabsichtigt die Salinen-Verwaltung Hallein, dieselbe, insolange die Beschaffung der notwendigen Lebensmittel auf keine unüberwindbare Schwierigkeiten stösst, in eigener Regie durchzuführen und erst im äussersten Falle von Privatverköstigungsanstalten (Gastwirte, Ausspeisereien) besorgen zu lassen.” (FM,1916,13607) Diese optimistische Prognose sollte sich als vollkommen verfehlt herausstellen. Die Beschäftigung von russischen Kgf. bei der Saline, obwohl notwendig für die Aufrechterhaltung der Sudhütten gestaltete sich als Desaster. Hierbei war die Salinenverwaltung sicherlich am wenigsten Schuld. Obwohl der gesamte Kgf-Archivbestand bei der Saline derzeit fehlt, liefern die Eingangsbücher (Aktenregister) einige Indizien zur Lage am Berg und in der Sudhütte. So ist die Saline mit 1916 ihrer Verpflichtung, die Kgf. gesundheitlich zu betreuen, nachgekommen. “1916/22 - Hallein Dr. Angermayer, kk Amtsarzt 11/ Zl sendet amtsärztliches Gutachten wegen Unterbringung der Kgfs - zur Kenntnis, Original als Beleg zum Bericht, Abschrift ad acta”. Schuld an den katastrophalen Verhältnissen bei der Saline war nach einem Bericht des Kriegsministeriums vom 11.Dezember 1916 die Unfähigkeit des Ernährungsamtes in Wien, kriegswichtige Betriebe mit Lebensmittel zu versorgen. Diese Knappheit traf Ausländer und Inländer gleichermaßen. Diese Engpässe, die bereits zu Beginn des dritten Kriegsjahres auftraten, machten deutlich, wie stark die Bevölkerung - sogar in den agrarischen Gebieten - an den Kriegsfolgen litt. “Die k.k. Salinenverwaltung in Hallein beschäftigt 50 kgf. Russen aus dem Lager Kleinmünchen bei der Sudsalzerzeugung, ist aber in der letzten Zeit mangels aller Lebensmittelvorräte ganz ausser Stande, sie zu ernähren. 523 Dies ist offensichtlich im Falle des Marmorwerkes Oberalm auch geschehen.
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Kleinmünchen bei der Sudsalzerzeugung, ist aber in der letzten Zeit mangels aller<br />
Lebensmittelvorräte ganz ausser Stande, sie zu ernähren.<br />
523 Dies ist offensichtlich im Falle des Marmorwerkes Oberalm auch geschehen.