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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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Um baldmöglichst zu einem greifbaren Resultat zu gelangen, konnte bereits im Monate März<br />

mit den Arbeiten an der Reichsstraße am Reithberge (sic) bei St. Gilgen und über den<br />

Radstätter-Tauern begonnen werden.” (MdI,1915,1813/8007)<br />

a. Kriegsgefangene in Hallein<br />

Kriegsgefangene kamen in und um Hallein in vielen Bereichen zum Einsatz. The Kellner-<br />

Partington Paper Pulp Co. gab im Oktober 1918 an, dass sie 16 russische Kgf. beschäftigte<br />

(StKrÜbW,1918,434/18/IV,74419). Bereits im Mai 1915 hatten sie beim Lager Grödig 100<br />

Kgf. zur Holzschlichtung bestellt, die sie aber schließlich nicht brauchten<br />

(Ka/Km,1915,84698). In der Ledererzeugung arbeiteten ein Russe und ein Italiener 1918 bei<br />

Albert Steiner in Hallein (StKrÜbW,1918,54166/IV(ff.),49350). Die Marmorindustrie<br />

Oberalm teilte 1916 mit, dass sie ihren Kgf. 40 Heller pro Tag ausgezahlt hatten<br />

(Saline/1916/Eingang,17). Diese hatten sie offensichtlich von der Saline ausgeliehen. Der<br />

Wirtschaftsverband der Zementindustrie teilte am 11.Juli 1918 mit, dass von den 317 Russen<br />

und 409 Italienern in dieser Branche im Juni des vierten Kriegsjahres keine im Gartenau mehr<br />

beschäftigt waren (StKrÜbW,1918,54166/IV(ff.),45797). Der Halleiner Schuhmachermeister<br />

Anton Eichhorn erhielt im Oktober 1918 einen italienischen Kgf. von der Salzburger<br />

Landesarbeitsnachweisstelle zugewiesen, um ihn bei der “Anfertigung von Schuhwerk für die<br />

Stadtarmen” zu unterstützen (Ka/Km,1918,24239). Die Anwesenheit feindlicher russischer<br />

und italienischer Kgf. gehörte bis Ende des Ersten Weltkriegs zum Alltag in Hallein. Auch<br />

die Tennengauer Bauern - und Bäuerinnen - wären ohne ihre Russen nicht mehr über die<br />

Runden gekommen.<br />

Da das Kriegsministerium nur für Kgf. Kontingente ab 200 Mann die Bewachung übernahm<br />

und auch die reduzierte Mindestgröße von 30 Mann für viele industrielle Arbeitgeber und<br />

Bauern nicht in Frage kam, drängten die Gemeinden und Landesarbeitsnachweisstellen<br />

(Arbeitsmarktservice) auf eine Erleichterung sowohl des Genehmigungsverfahrens wie der<br />

Bewachung und Unterbringung von Kgf. in Kleinstpartien (unter 10 Mann). Diesem<br />

Verlangen kam das k.k. Kriegsministerium ab 1. März 1916, in dem der Einsatz von Kgf. für<br />

alle Arbeitgeber unabhängig des Rechtsstatus und der Betriebsgröße vereinheitlicht wurde,<br />

entgegen. Diese Bestimmung wurde in Heft V der “Montanistische Rundschau” abgedruckt<br />

und wird im folgenden auszugsweise zitiert.

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