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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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Die Mitgliedschaft stand allen “reichsdeutschen, schaffenden, zur Zeit ihres Eintritts in die<br />

Deutsche Arbeitsfront nicht dauernd erwerbsunfähigen Volksgenossen” zu. Dies schloß<br />

sowohl Deutsche aus Österreich und dem Sudetenland, eingebürgerten Volksdeutsche wie<br />

auch Arbeitgeber mit ein. Reichsdeutsche im Ausland konnten der Organisation über die<br />

Auslandsorganisation der DAF beitreten. “Ausländer (konnten) für die Dauer ihres<br />

Aufenthalts im Deutschen Reich Gastmitglieder der Deutschen Arbeitsfront werden. Über die<br />

Aufnahme als solche (entschied) das Zentralbüro der Deutschen Arbeitsfront. Sie (wurden)<br />

von dort erfaßt und betreut.” (Schmeer 1936, 16-17) Die italienischen Gastarbeiter im<br />

Deutschen Reich wurden en bloc durch die “Union der italienischen Industrie - Arbeiter bei<br />

der DAF” erfaßt. Da sie bei Arbeitskonflikten nicht von den reichsdeutschen Behörden<br />

bestraft, sondern nur nach Italien zurückgeschickt werden durften, genossen sie sogar indirekt<br />

eine Art Streikrecht von dem sie reichlich Gebrauch machten (Herbert 1985; Homze 1967,<br />

Sensenig 1990). Die Sonderrechte der Italiener stellten ein großes Ärgernis sowohl für den<br />

Arbeitgeber und der DAF wie für die Gestapo und den sonstigen NS-Behörden dar. Um so<br />

schlechter behandelte man diese ehemaligen Verbündeten nach dem Sturz Mussolinis in 25.<br />

Juli 1943.<br />

“Rache bestimmte die Haltung auch der deutschen Arbeiter zu den “Imis” (italienische<br />

Militärinternierte, E.S.), wobei der vorherige Ärger über die "Privilegien" der Italiener noch<br />

deutlich mitschwingt: "Endlich ist der Zeitpunkt gekommen, wo wir mit diesen Krüppeln<br />

“Deutsch” reden können." (…) Dem deutschen Volkszorn ausgeliefert, ohne Solidarität von<br />

Seiten der anderen ausländischen Arbeiter und Kriegsgefangenen standen sie in der sozialen<br />

Hierarchie jetzt noch unterhalb der sowjetischen Arbeitskräfte.” (Herbert 1985, 260)<br />

Italienische Kriegsgefangene stellten sowohl im Ersten wie im Zweiten Weltkrieg die<br />

Mehrheit der Ausländer bei der Saline in Hallein dar. Ihr Zahl lag im beiden Weltkriegen bei<br />

etwa 40 Mann. Sie kamen in beiden Fallbeispielen - aus unterschiedlichen Gründen - erst<br />

nach rund drei Kriegsjahren zur Verwendung. Der Arbeitseinsatz und Alltag dieser<br />

italienischen Salinenarbeiter wie auch ihre Beziehungen zu der heimischen Bevölkerung wird<br />

im Folgenden anhand der Firmen- und amtlichen Akten, bereichert durch Zeitungsberichte<br />

und ergänzt durch Studien über vergleichbare Kriegsgefangeneneinsätze dargestellt.<br />

3. Salzbergbau im Ersten Weltkrieg - Hallein

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