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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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gemeinsam spontan gestreikt haben (BH-Feldkirch,1914-18,614,291/10). Da angesichts der<br />

zunehmenden sozialen Elend gegen Ende des Krieges, Zwang bei beiden<br />

Arbeitnehmergruppen immer weniger wirkte, setzte die Heeresverwaltung immer stärker auf<br />

Überzeugungsarbeit, mit nur mäßige Erfolg. Bei den Arbeitskämpfen und revolutionären<br />

Aufstände am Ende des Ersten Weltkriegs waren Inländer und Ausländer gleichermaßen<br />

beteiligt.<br />

b. Großwirtschaftsraum Deutsches Reich<br />

Die wirtschaftliche Instabilität und sich zuspitzende Klassengegensätze der Ersten Republik<br />

mündeten 1934 im autoritären Ständestaat. Beim Anschluss Österreichs ans Deutsche Reich<br />

1938 befanden sich Ostmark und Altreich auf unterschiedlichen Stufen der Faschisierung.<br />

Beide Systeme stützten sich auf das korporatistische Gesellschaftssystem. In beiden Ländern<br />

waren die Arbeiter gemeinsam mit den Unternehmern in Scheingewerkschaften<br />

zwangsorganisiert. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden faschistischen Regime<br />

war jedoch der Umgang mit ethnischen und religiöser Minderheiten. Diese Unterschiede<br />

zeichneten sich bereits deutlich vor der Abschaffung des Parlamentarismus in beiden<br />

deutschen Staaten in Jänner bzw. Februar 1933 ab.<br />

Bei Auseinanderbrechen des cisleithanischen Wirtschaftsraumes befanden sich nicht nur<br />

mehrere Hunderttausende Kriegsgefangene und Flüchtlinge in Deutschösterreich, sondern<br />

auch größere Bevölkerungsgruppen von nicht Deutschen, die sich nun entscheiden mussten,<br />

ob sie sich zur neuen Republik der Deutschen bekennen oder zu einem der anderen<br />

multiethnischen "Nationalstaaten" schlagen wollten. Alle Einwohner, die eine<br />

Heimatberechtigung (siehe oben) in einer Gemeinde Deutschösterreichs besaßen, konnten die<br />

Staatsbürgerschaft der neuen Republik automatisch in Anspruch nehmen. Alle anderen<br />

mussten sich um die Einbürgerung aktiv bemühen. Die nichtdeutschen Bürger des<br />

ehemaligen Cisleithanien, die bereits vor Kriegsausbruch in einer deutschösterreichischen<br />

Gemeinde ihren Wohnsitz hatten, wurden bei der Einbürgerung bevorzugt. Besonders<br />

benachteiligt wurden diejenigen, die nicht nachweisen konnten, dass sie sowohl der deutschen<br />

Sprache mächtig waren, wie auch zur deutschen Rasse gehörten. Hierbei ging es vor allem

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