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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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364<br />

Oberhäuer etz. welche dem Jahrgang 1883 und älteren Jahrgängen angehören, soferne diese<br />

Mannschaften nicht in Spezialformationen Verwendung finden, wären in das Hinterland<br />

rückzuberufen, von der aktiven Dienstleistung vorerst bis 30. Juni 1916 zu entheben bzw. in<br />

die bei den einzelnen Bergbauen aufgestellten "Landsturmkohlenarbeiterabteilungen"<br />

einzuteilen" (MföA,1916,726,21771).<br />

Ab Mai 1916 (Erlässe Abt. 10, Nr. 5441, Nr. 14.956 und Nr. 35.494) kamen auch die<br />

qualifizierten Mitarbeiter "bei den Kohlen-, Salz- und Graphitbergbaubetrieben, den<br />

Koksanstalten und den Eisen-, Metall- und Salzsudhütten" gleichermaßen in Genuß dieser<br />

abgewandelten Militärbefreiung für Bergarbeiter des Ersten Weltkrieges<br />

(MföA,1916,726,31555). Der darauffolgende rasche Anstieg in den Beschäftigungszahlen ist<br />

in der Tabelle (siehe oben) leicht zu erkennen. Der Hauptgrund, weshalb die<br />

Beschäftigungszahl in Hallein nicht die Höhe der Vorkriegsjahre erreichen konnte - wie dies<br />

z.B. beim Erzbergbau der Fall war - liegt im akuten Kohlenmangel, der die Tätigkeit bei den<br />

Sudhütten drosselte. Weibliche und kriegsgefangene Arbeitskräfte wären nach Aggermann ja<br />

genug vorhanden gewesen. (1927, 178.)<br />

Ein wesentlicher Unterschied bestand jedoch zwischen den privilegierten, vom aktiven<br />

Militärdienst befreiten Bergarbeiter der Neuzeit und denen des 20. Jahrhunderts: die letzteren<br />

waren nicht “frei”. Die 115 heimischen männlichen Arbeiter, die - nach Aggermann zu<br />

urteilen - aus dem aktiven Kriegsdienst zwischen 1915 und 1917 in die Saline zurückgeführt<br />

wurden, unterstanden einer strengen militärischen Disziplin. Aus zivilen Bergarbeitern<br />

wurden Soldaten der Arbeit. Die Arbeitgeber arbeiteten eng mit der Militärverwaltung<br />

zusammen, um aus diesen unfreien Arbeitskräften eine möglichst große Leistung<br />

herauszupressen. Beschwerden über diesen Arbeitsdruck konnten zu strengen Strafen führen.<br />

Erst im März 1917 wurde eine gewerkschaftsähnliche Beschwerdekommission eingerichtet,<br />

da es immer offenkundiger wurde, dass die Bergwerksleitungen ihre Position schamlos<br />

ausnutzten. Bis dorthin konnten sich unzufriedene Arbeiter nur durch eine Meldung zum<br />

aktiven Kriegsdienst gegen die Bedingungen am Berg erwehren.<br />

“Diese Maßregel beschränkte sich aber nicht nur auf jene Arbeiter, die Altersklassen,<br />

beziehungsweise Landsturmjahrgänge angehörten, welche bereits zum Dienst unter den<br />

Fahnen einberufen waren, sondern auf alle Altersklassen, die gesetzlich der Landsturmpflicht

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