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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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361<br />

eine sehr unregelmäßige Beistellung der zur Salzverladung bestimmten Waggons verursacht<br />

wird. In erster Linie ist der Militärbedarf zu befriedigen, wozu fallweise auch an Sonntagen<br />

Verladearbeiten vorgenommen und in dringenden Fällen sogar Ueberstunden verfahren<br />

werden müssen." (MföA,1914,723/46506)<br />

Die Einführung der Nachtarbeit für Frauen und männliche Jugendliche wurde bereits in den<br />

ersten Woche des Krieges seitens des Mitterberger Kupfer AG beantragt; vorerst ohne Erfolg.<br />

(MföA,1914,724/45492) Das Ministerium des Innern war sogar noch im Juli 1915 der<br />

Meinung, dass die Bergwerke in der Regel, statt immer wieder Ausnahmeregelungen beim<br />

Nachtarbeitsverbot zu beantragen lieber cisleithanische Flüchtlinge beschäftigen sollten.<br />

"(...) betreffend die Zulassung der Nachtarbeit der Frauen in obertägigen Bergwerksbetrieben,<br />

haben die Vertreter des k.k. ./. gegen diesen Entwurf unter anderem auch eingewendet, dass<br />

die Heranziehung von Frauen zu solcher Arbeit nicht notwendig sei, weil in den<br />

Flüchtlingslagern noch reichlich unbeschäftigte männliche Arbeitskräfte zur Verfügung<br />

stünden (...)".(MföA,1915,725/40666)<br />

Ab 10. Oktober 1914 erlaubte eine kaiserliche Bestimmung (RGBl. Nr. 274) die<br />

ausnahmsweise obertägige Nachtarbeit von Frauen und Jugendlichen. Diese Ausnahmen<br />

wurden im Laufe des Krieges fast zur Regel (Aggermann 1927, 181). So erhielten das<br />

Eisenwerk Sulzau-Werfen am 9. November 1915 und die Mitterberger-Kupfer-<br />

Aktiengesellschaft - trotz der angeblichen Bevorzugung arbeitsloser männlicher Flüchtlinge -<br />

am 13. November des gleichen Jahres die "Ausnahmebewilligung für die Verwendung von<br />

Frauen und Mädchen zur Nachtzeit". (MföA,1915,725/66402; MföA,1915,725/67658) Für<br />

Hallein liegt keine Ausnahmebewilligung vor, was nicht bedeutet, dass die "15 Weiber" nicht<br />

nachts gearbeitet haben. Viele Unternehmen suchten nämlich nicht erst um eine<br />

Ausnahmegenehmigung an, "da die Meinung, gesetzliche Arbeiterschutzbestimmungen seien<br />

im Krieg aufgehoben, in Unternehmerkreisen weit verbreitet" war (Augeneder 1987, 228). 508<br />

508 Die gesundheitlichen Schädigungen der langen Arbeitszeit waren beträchtlich. Viele Jugendliche litten an<br />

Wachstumsstörungen, schweren, andauernden Muskelschmerzen und Tuberkuloseanfälligkeit. Bei Frauen war das<br />

Ausbleiben der Menstruation (Amenorrhö) eine Massenerscheinung. Neugeborene Kinder der Frauen in der<br />

Kriegsindustrien waren oft schwächlich, zuweilen nicht lebensfähig (Augeneder 1987, 87).

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