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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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Im Verhältnis zu der staatsfremden Bevölkerung war die cisleithanische fremdsprachige<br />

Bevölkerung in Salzburg relativ klein. Nach den Angaben der Volkszählung 1910 arbeiteten<br />

im Bereich Industrie und Gewerbe 23.584 Deutschsprachige, 308 fremdsprachige Inländer<br />

und 1.456 fremdsprachige Ausländer (Volkszählung 1914, 73). In der Stadt Hallein lebten<br />

1910 13.039 deutschsprachige In- und Ausländer, 50 "Tschecho-Slowaken", 2 Polen, 85<br />

Slowenen, 2 Serben und 36 Italiener. 696 aller Stadtbewohner waren Staatsfremde.<br />

Interessanterweise lebte kein einziger Magyar in Hallein. Von diesen Zahlen kann man<br />

folgendes ableiten: obwohl die kulturell fremden Einwohner der Stadt Hallein von der<br />

Personenzahl her gesehen relativ wenig waren, konzentrierten sie sich auf den Bereich der<br />

Industrie und des Gewerbes. Dadurch fand in der unmittelbaren Vorkriegszeit unter der<br />

Arbeiterschaft Halleins doch eine gewisse Auseinandersetzung mit fremden Kulturen statt.<br />

“Die Bergarbeiter Österreichs waren in ihrer überwiegenden Mehrheit Slawen. (...) (S)elbst in<br />

reindeutschen Gebieten, wie z.B. in Obersteiermark, (konnte) der Bedarf an Bergarbeitern<br />

durch Deutsche nicht voll gedeckt werden (...). Beim Salzbergbau und beim Erzbergbau<br />

entsprach die Nationalität der Arbeiter in der Regel der Nationalität der einheimischen<br />

Bevölkerung, doch waren auch hier in den deutschen Gegenden mehrfach zugewanderte<br />

slawische Bergarbeiter zu verzeichnen.” (Aggermann 1927, 186)<br />

Die Lage der "Gastarbeiter" der Donaumonarchie war grundlegend anders als die heutige. Bei<br />

der Einreise mussten sich ausländische Arbeitnehmer an der Staatsgrenze zwar entweder<br />

durch einen Reisepaß oder Arbeitsbuch ausweisen, die Zuwanderung wurde aber nicht<br />

zahlenmäßig beschränkt. Die Beschäftigung von Ausländern wurde von den Behörden nicht<br />

kontrolliert. Diese ausländerpolitische Freizügigkeit entsprach dem Geist der wirtschaftlichen<br />

Liberalität im Vorkriegseuropa (Normalien 1901; Mataja 1898). Wurde vor dem Ersten<br />

Weltkrieg zwischen Ausländern und Inländern kaum unterschieden, so war die Zugehörigkeit<br />

zur jeweiligen Heimatgemeinde um so wichtiger. Arbeiter, die zwar in Hallein lebten und<br />

arbeiteten, aber ihre Heimatberechtigung anderswo besaßen, konnten bei Verlust ihrer<br />

Beschäftigung von der Gemeinde abgeschoben werden. Die Berechtigung verarmte<br />

Ortsfremde abzuschieben existierte unabhängig der Aufenhaltsdauer und Staatsbürgerschaft<br />

des Fremden. Mittellose konnten also theoretisch genauso von Hallein nach Trentino, Bayern,<br />

Oberösterreich oder Böhmen abgeschoben werden. In der Regel machten die einzelnen

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