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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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und kulturell stark beeinflußten. Sowohl im Ersten wie im Zweiten Weltkrieg arbeiteten<br />

Tausende von Kriegsgefangenen und feindliche, zivile Ausländer im Tennengau. Hat die<br />

Bergbautradition Halleins und Dürrnbergs das Zusammenleben und Zusammenarbeiten von<br />

Inländern und Ausländern im Krieg beeinflußt? Kann man vom einer eigenständigen<br />

österreichischen Kriegsalltag sprechen?<br />

1. Ausländer im regionalen Raum - Hallein<br />

Als historisches Zentrum des Bergbaus war Hallein Nutznießer der Privilegien dieses<br />

Industriezweiges. Hierzu zählten im Mittelalter die Zollfreiheit 506 bei der Einfuhr "von<br />

Rohprodukten und Lebensmittel, damit Fertigfabrikate nicht durch den Einfuhrzoll belastet<br />

werden" (Philippovich 1935, 183) und eine eigenständige Berggerichtsbarkeit, die der<br />

Landesfürst im Rahmen der Bergfreiheit an die sogenannten Gewerkschaften - d.h. die<br />

Unternehmer, die des Fürsten Metallerze und Salz abbauten - verlieh (Stadlober 1968, 279).<br />

Die Beherrschung der Techniken der Bergbaukunst galt im Mittelalter als einer Art<br />

internationaler Reisepaß. Da die Bergarbeiter den Zugang zum Beruf anfangs allein<br />

kontrollierten, waren die Geheimnisse ihrer Kunst sicher. Sie konnten sich somit, je nach<br />

wirtschaftlicher Lage, in Europa und darüber hinaus frei bewegen und stellten im<br />

ausgehenden Mittelalter eine Rasse für sich dar. Kunst (im Sinne eines besonderen<br />

gewerblichen Könnens) machte somit frei.<br />

"Die kraft ihrer Beherrschung der Abbautechnik und Schmelzgeheimnisse faktisch<br />

unabhängigen und begehrten Bergleute werden persönlich frei (...) und auch freizügig, und<br />

aus dieser Freizügigkeit, in welcher sie noch gegen Ende des Mittelalters geradezu im<br />

Schwärmen von Fundort zu Fundort wanderten (noch Luthers Vater gehörte dazu), erwuchs<br />

dann der - schon im Mittelalter umkämpfte - Satz von der Bergbaufreiheit." (Ebel 1963 16).<br />

a. Militärbefreiung<br />

Als eine besondere Begünstigung sowohl der Gewerkschaften wie der einzelnen Bergarbeiter<br />

galt die Militärbefreiung. Seit 1525 waren die montanistischen Bezirke grundsätzlich von der<br />

506 In Hallein durften “(v)or allem (…)Getreide, Wein und andere Handelsgüter mautfrei für den Eigenbedarf eingeführt<br />

werden.” (Schatteiner 1991, 2672)

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