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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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ganz durchgeführt ist, bemerken wir bei der in diesem Jahr mit gutem Erfolg getätigten<br />

Vermittlung von österreichischen Staatsangehörigen als Landarbeiter sogar einen Rückschritt.<br />

Diese der deutschen Landwirtschaft fehlenden, durch die Arbeitsämter vermittelten<br />

österreichischen Landarbeiter sollen nämlich auf Grund einer Verordnung des Herrn<br />

Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, die die<br />

bisherige mildere Auffassung der deutschen Landesarbeitsbehörden negiert, den polnischen<br />

Wanderarbeitern gleichgestellt werden." (Einspinner 1928, 17). 493<br />

Diese Rechtspraxis der Gleichbehandlung von slawischen und deutschen Ausländer war im<br />

Deutschen Reich immer mehrheitsfähig und kaum umstritten. Die Gleichstellung aller Rassen<br />

wurde auch von den Sozialpartner gefordert und getragen, da es bei der reichsdeutschen<br />

Arbeitsmarktpolitik nicht um die Legitimierung ihres Nationalstaates, sondern lediglich um<br />

den Schutz ihrer regionalen Arbeitsmärkte unabhängig der Sprach und Rasse 494 ging. "Die<br />

Verteilung dieser ausländischen Saisonarbeiter müsse von einer einheitlichen Stelle aus<br />

erfolgen, wobei insbesonders die Oesterreicher in national gefährdete Bezirke (Grenzbezirke)<br />

gebracht werden sollen. Die Landarbeiterzentrale sei heute paritätisch durch Arbeitgeber und<br />

Arbeitnehmer verwaltet und kümmere sich um eine entsprechende Behandlung der<br />

Arbeitskräfte. (...) Die Karenzpflicht soll auch für österreichische Arbeiter gelten, die ja von<br />

vorneherein nur für die Saison vermittelt werden. (...) Die Vermittlung ausländischer<br />

Saisonarbeiter müsse in einer Hand konzentriert sein, sonst würde man den Einfluss auf diese<br />

Wanderung verlieren." 495 (MfSVer,1928,494,76555)<br />

gegenüber „kulturell tiefstehenden Polen‟ anzuprangern, sondern lediglich die Anmaßung der Gleichstellung von kulturell<br />

hochstehenden Deutschösterreichern und Slawen zu kritisieren.<br />

493 Hervorhebung im Original.<br />

494 Die reichsdeutsche Politik war somit sogar eigennütziger wie die, der Deutschösterreichern, da sie rein<br />

sozialchauvinistisch war und keinen Rücksicht auf den rassenpolitischen Empfindungen der südlichen Nachbar nahm. Die<br />

rassistischen Ansätze, die bei der österreichischen Ausländerpolitik bis 1923 und wieder ab 1926 vorherrschten waren im<br />

Deutschen Reich - nach Herbert (1985) - lediglich in der Zeit der Monarchie und im Dritten Reich dominant. Die bei den<br />

Verhandlungen zwischen beiden Ländern erwähnte nationale Gefährdung bestimmte Regionen - gemeint ist die Grenze zu<br />

Polen - wirkte nicht abmildernd auf die harte reichsdeutsche Verhandlungsposition.<br />

495 Bei diesen Verhandlungen über eine Änderung des Geheimabkommens über Ausländerbeschäftigung gingen die<br />

Reichsdeutschen in ihren Forderungen noch viel weiter, bis man schließlich dann doch zu einem Kompromiß kam. „Die<br />

Wünsche der deutschen Regierung auf Einhaltung der Karenzpflicht durch die österreichischen Saisonarbeiter gehen so<br />

weit, daß von deutscher Seite der Vorschlag gemacht wurde, die Saisonarbeiter ausdrücklich in dem (geheimen, E.S.)<br />

Vertrage über die Regelung des Arbeitsmarktes auszunehmen, so dass sie keine Genehmigung zur Beschäftigung erhalten<br />

dürfen; diese letztere Forderung wurde österreichischerseits gegen eine Kompensation in der Dauer des Aufenthaltes<br />

abgewehrt, nach welcher österreichische Arbeiter den Befreiungsschein erhalten sollen. Von österreichischer Seite wurde<br />

schließlich erklärt, daß die im Entstehen begriffene Wanderbewegung erstickt würde, wenn man die österreichischen<br />

Arbeitskräfte wie die polnischen Saisonarbeiter behandelt. Diese Wanderbewegung dürfte nicht als eine<br />

Massensaisonwanderung aufgefasst werden, sondern müsse sich in Einzelvermittlungen auflösen, wobei der Unterbringung<br />

und Behandlung der Arbeitskräfte besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.‟ (MfSVer,1928,494,76555)

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