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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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hingegen kann der Firma nicht zugemutet werden. Geschäftsführer: (...)."<br />

(WA,1929,2236/408,66637)<br />

Dieses Beispiel aus dem Umgebung von Dornbirn ist typisch für die Handhabung des<br />

Gesetzes in der Industrie. Zuwanderung, auch von Saisoniers wurde abgeblockt aus der<br />

grundsätzlichen Überzeugung, dass die Unternehmer lieber Ausländer beschäftigten, um für<br />

geringeren Lohn eine höhere Arbeitsleistung zu bekommen. Nur wenn der einzelne<br />

Arbeitgeber über schwerwiegende Sachargumente, oder sonstigen Überzeugungsmomente<br />

verfügte, wurden Ausnahmen gemacht. Die Handhabung des IASG unterschied sich somit<br />

kaum von der bisherigen Rechtspraxis. Dies ist auch anhand der amtlichen<br />

Zuwanderungsstatistik abzulesen. "Mit Rücksicht auf das am 1. Jänner in Kraft getretene<br />

Inlandarbeiterschutzgesetz" veröffentlichte die Wiener Arbeiterkammer ab 1926 eine Statistik<br />

über die Ausländer, die als Arbeitnehmer nach Österreich zugewandert sind. Vergleicht man<br />

die Arbeitslosenrate mit der Ausländerbeschäftigung in den Jahren nach Inkrafttreten des<br />

IASG so sind zwei wichtige Entwicklungen festzustellen: erstens, das Gesetz wurde<br />

offensichtlich nicht dazu eingesetzt, um die Ausländerbeschäftigung zu reduzieren, wie dies<br />

im Nationalrat bei der Verabschiedung behauptet wurde; zweitens, die steigenden<br />

Arbeitslosenzahlen führten nicht automatisch zur Reduzierung der Neuzuwanderung von<br />

staatsfremden Arbeitnehmern.<br />

Arbeitslosenrate (Arbeitslose in % der Arbeitnehmer) verglichen mit Zahl der eingewanderten<br />

Arbeitnehmer 1925-1933<br />

Jahr 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931 1932 1933 1934<br />

Arbeitslosenrate<br />

09,9 11,0 9,8 8,3 8,8 11,2 15,4 21,7 26,0 25,5<br />

Ausländerbeschäftigung<br />

4429 3871 5104 6050 7427 8172 6297 6691 4775 10267<br />

Quelle: Stiefel 1979, 29; Arbeiterkammer 1926-1933<br />

Der wesentliche Knick in den österreichischen Beschäftigungszahlen ist im Jahr 1930, dem<br />

Jahr mit der höchsten Neuzuwanderung von Ausländern, festzustellen. Erst 1933 wird die<br />

Neuzulassung auf das Niveau des Jahres 1925 gedrückt, ein Jahr mit einer verhältnismäßig<br />

geringen Arbeitslosigkeit, jedoch - wie oben illustriert wurde - mit einer sehr rigiden<br />

Zulassung von Neuzuwanderern, vermittelt über die Sichtvermerksvergabe. Aufschlußreich<br />

sind die Kommentare der Redaktion der Arbeiterkammer (Arbeit und Wirtschaft) im

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