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REICHSFREMDE, STAATSFREMDE UND DRITTAUSL?NDER

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326<br />

- H. Gianisini, Giuseppe, geb. 8.7.1878 in Rozzo, ital. Staatszugehörigkeit, Hilfsarbeiter, bei<br />

mir beschäftigt seit 22.7.1923<br />

- Frl., Gianisini, Rosina geb. 9.1.1873 in Lechhausen, ital. Staatszugehörigkeit, Spulerin, bei<br />

mir beschäftigt seit 16.8.1922<br />

- Frl.Pfisterer, Paula, geb. am 16.8.1905 in Nekarsuhm, württemb. Staatszugehörigkeit,<br />

Spulerin, bei mir beschäftigt seit 15.10.1923"<br />

Genehmigt wurden nur die vier Weberinnen Schmid, Anna; Kramer, Theolinde; Amann,<br />

Marie und Glaser, Magdalena - auf Grund ihrer fachlichen Qualifikation und nicht ihrer<br />

reichsdeutschen Staatsbürgerschaft oder Zugehörigkeit zur deutschen Rasse. Die Bregenzer<br />

IBK entschied nach objektiven und sachlichen Kriterien sowohl gegen die unqualifizierten<br />

Arbeiter aus dem Deutschen Reich wie auch Jugoslawien und Italien. "Die Spinnerinnen sind<br />

mit einheimischen Arbeiterinnen zu ersetzen, zudem es sich um 15 jährige Mädchen handelt.<br />

Die eine Weberin, die ebenfalls erst 15 Jahre alt ist, ist erst Anfängerin und könne ersetzt<br />

werden. Der Hilfsarbeiter ist auch leicht zu ersetzen und können wir daher eine Bewilligung<br />

zum weitern Aufenthalt für diese Arbeiter niemals erteilen. IBK-Bregenz, Dornbirn, am 25.<br />

Jänner 1924." (BH/Feldkirch,1924,813)<br />

Obwohl aus den Akten der BH Feldkirch nicht hervorgeht, ob die Firma Hämmerle genauso<br />

durchsetzungsfähig war wie die oben erwähnten Dornbirner Firma Herrburger und<br />

Rhomberg, kann davon ausgegangen werden, dass die Firma Hämmerle nicht alle<br />

gewünschten ausländische Beschäftigten genehmigt bekam. Die nichtgenehmigten Ausländer,<br />

wie die in Dornbirn geborene Theresia Barth, wurde in der Regel in ihre fremde Heimat nach<br />

Italien, Jugoslawien oder das Deutsche Reich abgeschoben. Diese Abschiebepraxis stellte<br />

eine wesentliche Verschlechterung gegenüber der Situation vor dem Krieg dar, da viele diese<br />

Staatsfremden seit längerem in Vorarlberg lebten, integriert waren und kaum eine Beziehung<br />

zu ihrer Zuständigkeitsgemeinde hatten. Dies wird anhand einer Liste der bei Hämmerle in<br />

Gisingen bei Feldkirch beschäftigten Ausländer aus dem gleichen Monat ersichtlich. Nach<br />

Inkrafttreten der Vorarlberger Verordnung zur Ausländerbeschäftigung reichte die Spinnerei<br />

F.M. Hämmerle eine Liste von 35 vorwiegend reichsitalienischen und reichsdeutschen<br />

Arbeitern zur Genehmigung bei der BH Feldkirch ein 476 . Hiervon stammte der Dienstantritt<br />

476 Nach der neuen Verordnung waren Ausländer unabhängig ihrer Aufenthaltsdauer nun doppelt gefährdet. Einerseits bei<br />

der Verlängerung ihres Sichtvermerkes und andererseits bei der Genehmigung ihres Beschäftigungsstatus.

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